Ausgabe 06 10.04.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger ublikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung zur der Speziellen rüfungsordnung für den Masterstudiengang Finance & Accounting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Seite 6: Impressum Seite 1 von 6
Änderungsordnung zu der Spezielle rüfungsordnung für den Master-Studiengang Finance & Accounting vom 08.04.2015 räambel Aufgrund des 86 Absatz 2 Nr. 3 HochSchG in der Fassung vom 19.11.2010 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24.07.2014 (GVBl. S. 125), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs III Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein am 18.03.2015 die Spezielle rüfungsordnung für den Master-Studiengang Finance & Accounting erlassen. Diese hat der räsident der Hochschule am 08.04.2015 gem. 7 Absatz 3 Satz 2 HochSchulG genehmigt, nachdem der Senat gem. 76 Absatz 2 Nr. 6 HochSchG dazu Stellung genommen hat. Die Spezielle rüfungsordnung wird dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur angezeigt und nachfolgend bekannt gegeben. Inhaltsverzeichnis Artikel I... 3 2 Weitere Zugangsvoraussetzungen... 3 Artikel II... 3 6 rüfungs- und Studienleistungen; rüfungsorganisation... 3 Artikel III... 3 Anlage 1: Kriterienkatalog zum hochschuleigenen Auswahlverfahren nach 2 Nr. c SO des Master-Studiengangs Finance & Accounting (M.A.)... 3 Artikel IV... 4 Anlage 2: rüfungsgebiete, Studienverlauf und Leistungsnachweise des Masterstudiengang Finance & Accounting... 4 Artikel V... 5 1. Inkrafttreten... 5 2. Übergangsvorschriften... 5 Seite 2 von 6
Artikel I 2 wird wie folgt neu gefasst: 2 Weitere Zugangsvoraussetzungen Der Zugang zum Studium für den konsekutiven Masterstudiengang Finance & Accounting setzt voraus: (1) ein mit einer Gesamtnote von 2,7 oder besser abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom) mit wirtschaftswissenschaftlicher oder vergleichbarer Ausrichtung in einem akkreditierten Studiengang an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule und (2) einschlägige Vorkenntnisse in den Bereichen Finance und Rechnungslegung. Diese werden dadurch nachgewiesen, dass im Erststudium a) eines Bachelorstudiengangs mindestens 20 ECTS (Credits) in den Bereichen Finance und Rechnungslegung erworben wurden, wobei auf jeden dieser Bereiche mindestens 10 ECTS (Credits) entfallen müssen; b) eines Diplomstudiengangs mindestens 10 % der lehrplanmäßigen Veranstaltungen in den Bereichen Finance und Rechnungslegung abgeleistet wurden, wobei auf jeden dieser Bereiche mindestens 5 % der lehrplanmäßigen Veranstaltungen entfallen müssen. (3) entfällt (4) entfällt Artikel II 6 wird wie folgt neu gefasst: 6 rüfungs- und Studienleistungen; rüfungsorganisation Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen des Masterstudiengangs Finance & Accounting finden grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Abweichend von Satz 1 können Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen in englischer Sprache stattfinden. Artikel III Anlage1: Kriterienkatalog zum hochschuleigenen Auswahlverfahren nach 2 Abs. 3 SO des Master- Studiengangs Finance & Accounting (M.A.) wird wie folgt neu gefasst: Anlage 1: Kriterienkatalog zum hochschuleigenen Auswahlverfahren nach 2 Abs. 3 SO des Master- Studiengangs Finance & Accounting (M.A.) entfällt Seite 3 von 6
Artikel IV Anlage2: rüfungsgebiete, Studienverlauf und Leistungsnachweise des Masterstudiengang Finance & Accounting wird wie folgt neu gefasst: Anlage 2: rüfungsgebiete, Studienverlauf und Leistungsnachweise des Masterstudiengang Finance & Accounting arameter Module/ Credit oints im Semester Gesamt rüfungsform** Veranstaltungen 1. 2. 3. 4. SW S Workload A. flichtmodule/-veranstaltungen MFA110 Information Management 9 6 270 (HA,K, RV) MFA120 Methoden- und Schlüsselkompetenzen 9 6 270 Financial Accounting und Unternehmensbewertung MFA130 9 6 270 MFA140 Interkulturelle Kompetenz 3 2 90 Summe Semester 1 30 20 900 MFA210 Governance, Risk & Compliance 9 6 270 MFA220 Capital Markets and Accounting 9 6 270 MFA230 Banking und Asset Management 9 6 270 MFA240 Change- und rojektmanagement 3 2 90 Summe Semester 2 30 20 900 MFA310 Corporate Finance 9 7 270 MFA340 Forschungsmethodik 3 2 90 B. Wahlpflichtmodule* (HA,K, RV) (HA,K, RV) (HA,K, RV) (HA,K, RV) (HA,K, RV) (HA,K, RV) (HA,K, RV) (HA,K, RV) (HA,K, RV) (HA,K, RV) 9 6 270 (HA,K, RV) MFA320 Controlling 9 6 270 MFA330 Auditing: Methodik und Jahresabschluss-rüfung Summe Semester 3 (als Auslandssemester belegbar) 30 21 900 Master-Arbeit 30 900 Summe Semester 4 30 900 Gesamt 30 30 30 30 61 360 0 *Es sind zwei Wahlpflichtmodule zu belegen. Der Studiengang bietet MFA320 Controlling und MFA330 - Auditing: Methodik und Jahresabschluss-rüfung als Wahlpflichtmodul an. Alternativ können aus dem Master Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Information Management & Consulting auch das Modul "Consulting" und/oder ein anderes der angebotenen Wahlpflichtmodule gewählt werden. Die Bekanntgabe der (T) Seite 4 von 6
belegbaren Wahlpflichtmodule erfolgt durch Aushang spätestens zu Beginn des Semesters. **Das Komma zwischen den rüfungsformen bedeutet oder. Kombinationen verschiedener rüfungsformen sind in Ausnahmefällen möglich. = Benotete Modulprüfung bzw. benotete Abschlussarbeit, SL = Modulprüfung wird als Studienleistung erbracht, HA = Hausarbeit oder Seminararbeit, K = Klausur, RV = räsentation, Referat oder Vortrag, T = Abschlussarbeit (Thesis) Die Art der rüfungsform der einzelnen Module wird gemäß 11 Abs. 3 AO bekannt gemacht. Artikel V 1. Inkrafttreten Die rüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. 2. Übergangsvorschriften Studierende des konsekutiven Master-Studiengangs Finance & Accounting (M.A.) der Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Fachbereich III Dienstleistungen & Consulting, die das Studium vor dem Inkrafttreten dieser Änderungsordnung begonnen haben, werden nach den Bestimmungen der Speziellen rüfungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengangs Finance & Accounting (M.A.) vom 31.08.2012 geprüft. Die rüfung nach der nach Satz 1 benannten Speziellen rüfungsordnung vom 31.08.2012 wird letztmals im Wintersemester 2017 durchgeführt. Studierende nach Satz 1 werden auf Antrag nach den Bestimmungen dieser Änderungsordnung geprüft. Ludwigshafen, 08. Apr. 2015 gez. rof. Dr. eter Mudra räsident der Hochschule Ludwigshafen am Rhein gez. rof. Dr. Haio Röckle Dekan Fachbereich III Hochschule Ludwigshafen am Rhein Seite 5 von 6
Impressum: Hochschule Ludwigshafen am Rhein Ernst-Boehe-Straße 4 D-67059 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621/52 03 0 Telefax: 0621/52 03 196 E-Mail: Internet: infozentrale@hs-lu.de www.hs-lu.de Die Hochschule Ludwigshafen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch den räsidenten rof. Dr. eter Mudra gesetzlich vertreten. Umsatzsteueridentifikationsnummer: 27/660/0303/8 Zuständige Aufsichtsbehörde: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-falz, Mittlere Bleiche 61, D-55116 Mainz Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 7 Telemediengesetz: räsident der Hochschule Ludwigshafen, rof. Dr. eter Mudra. Seite 6 von 6