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Transkript:

1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:434833-2017:text:de:html Deutschland-Rotenburg an der Wümme: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 209-434833 Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im veröffentlicht werden müssen. <regulation_20071370> (de) Abschnitt I: Zuständige Behörde I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Landkreis Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 Zu Händen von: Herrn Detlev Bolz 27356 Rotenburg an der Wümme Deutschland Telefon: +49 42619832601 E-Mail: Detlev.Bolz@lk-row.de Fax: +49 42619832699 Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen I.2) I.3) I.4) Art der zuständigen Behörde Regional- oder Lokalbehörde Haupttätigkeit(en) Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder Busdienste Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) II.1.2) II.1.3) Bezeichnung des Auftrags: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Busverkehrsleistungen im Landkreis Rotenburg (Wümme) in den Teilnetzen ROW-Nord und ROW-Mitte mit abgehenden Linien nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e) Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional) Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Rotenburg (Wümme) mit abgehenden Linien in benachbarte Gebietskörperschaften (Landkreis Harburg, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Verden und Landkreis Stade). NUTS-Code DE937,DE933,DE932,DE93B,DE939 Kurze Beschreibung des Auftrags 1 / 5

2 / 5 II.1.4) II.1.5) Die zuständige Behörde beabsichtigt mit Wirkung zum 1.8.2019 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen in den Teilnetzen ROW-Nord und ROW-Mitte nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen der Teilnetze ROW-Nord und ROW-Mitte inklusive abgehender Linienabschnitte erfasst. Das zu vergebende Liniennetz besteht heute aus den Linien 630, 640, 800, 810, 811, 814, 815, 816, 817, 818, 821, 822, 823, 824, 825, 826, 827, 828, 831, 832, 834, 835, 836, 837, 838, 841, 842, 843, 845, 846, 847, 848, 849, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868,3813, 3860, N63. Die Linien 845, 846, 863 und 864 werden derzeit von Bürgerbusvereinen erbracht; der Betreiber hält die Liniengenehmigungen für diese Linien. Verkehrsleistungen der Linie 832 werden als bedarfsorientierte Verkehre (Anruf-Sammel-Taxi oder Rufbus) erbracht. Der Betreiber hält die Liniengenehmigungen für diese Linie; er erbringt die bedarfsorientierten Verkehre entweder selbst und disponiert die Durchführung des Verkehrs über ortsansässige Taxiunternehmen. Nach derzeitigem Planungsstand sind zur Betriebsaufnahme am 01.08.2019 auf den zu den Teilnetzen ROW- Nord und ROW-Mitte inklusive abgehender Linienabschnitte gehörenden oben genannten Linien ca. 2,21 Mio. Fahrplan-km pro Jahr von dem Betreiber zu erbringen. Verkehrsleistungen auf den o.g. Bürgerbus-Linien sind mit etwa 0,16 Mio. Fahrplan-km pro Jahr in das vorstehend aufgeführte Gesamtvolumen eingeflossen. Das Fahrplanangebot im bedarfsorientierten Verkehr liegt nach derzeitigem Planungsstand bei insgesamt 775 Fahrplan-km pro Jahr. Falls der vorgesehene Fahrplan der Bürgerbuslinie 864 (Zeven Nartum) nicht umgesetzt werden kann, steigt der bedarfsorientierte Verkehr auf ca. 6750 Fahrplan-km pro Jahr. Die Abrufquote bei den bedarfsorientierten Verkehren wird mit etwa 10 bis 20 % prognostiziert. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung des Kreisgebiets auf den Teilnetzen ROW-Nord und ROW-Mitte (einschließlich abgehender Linienabschnitte) mit öffentlichem Personennahverkehr umfassen. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsbedienung in den Teilnetzen ROW-Nord und ROW-Mitte wird der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot auf Verlangen der zuständigen Behörde oder unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplans an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, eine geänderte Nahverkehrsplanung oder andere veränderte Umstände anzupassen ist. Es können sich daher später Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan und Tarifangebots sowie der Qualitätsstandards und sonstigen Anforderungen ergeben. Beispielsweise können neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen, Verknüpfungen, Linien(-äste) an den Knotenpunkten infolge von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die Nachfrageentwicklungen anders festgelegt, Bedienzeiten und Takte verändert werden usw. Auch können schwach nachgefragte Linien oder einzelne Fahrten durch bedarfsgesteuerte Angebote substituiert werden. Die im Rahmen dieser Vorabbekanntmachung angegebene Verkehrsmenge (vgl. Abschnitt II.2) kann sich nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: 2 / 5

3 / 5 II.2) II.3) II.4) unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Die Vergabe von Unteraufträgen ist zulässig. Der Betreiber ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, den überwiegenden Teil der insgesamt aufgrund des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu erbringenden öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. e) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007). Menge und/oder Wert der Dienstleistungen: Öffentliche Personenverkehrsleistung: ca. 2,21 Mio. Fahrplan-km pro Jahr. Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin Beginn: 1.8.2019 Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe) Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) III.1.2) III.1.3) III.1.4) III.1.5) III.1.6) III.2) III.2.1) III.2.2) III.3) Kostenparameter für Ausgleichszahlungen: Informationen über ausschließliche Rechte: Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja Die zuständige Behörde beabsichtigt, dem Betreiber im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu gewähren. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Geschützt sind alle Verkehre, die zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Einzelheiten regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag. Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen: Soziale Standards: Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend gelten).: Gemäß Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag mit der Anforderung verbunden sein, dass der interne Betreiber bei der Entlohnung seiner mit der Ausführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags befassten Beschäftigten einen repräsentativen Tarifvertrag anwendet. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: Sonstige besondere Bedingungen: Teilnahmebedingungen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Technische Anforderungen Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007) 3 / 5

4 / 5 IV.2) IV.2.1) IV.2.2) IV.3) IV.3.1) IV.3.2) IV.3.3) IV.3.4) IV.3.5) IV.3.6) Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien Angaben zur elektronischen Auktion Verwaltungsangaben Aktenzeichen: Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Bindefrist des Angebots Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Zusätzliche Angaben: A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge Gemäß 8a Abs. 2 Satz 2 i.v.m. 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner Vorschriften i.s.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag i.s.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern (vgl. 8 Abs. 4 Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird durch die vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Die bestehenden Liniengenehmigungen für die vorgenannten Linienverkehre enden mit Ablauf des 31.07.2019; Betriebsbeginn ist der 01.08.2019 (vgl. oben Abschnitt II.1.3). B. Vergabe als Gesamtleistung Die Vergabe der unter A. beschriebenen Verkehrsleistungen ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2 Satz 4 i.v.m. 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Eigenwirtschaftliche Anträge, durch die einzelne Linien oder ein Teilnetz aus dem vorhandenen und im Nahverkehrsplan beschriebenen Verkehrsnetz herausgelöst würden, sind außerdem nach Maßgabe von 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. d) PBefG zu versagen. C. Anforderungen Gemäß 8a Abs. 2 Satz 3 i.v.m. 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument zusammengefasst (vgl. 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen i.s.v. 13 Abs. 2a Sätze 3 bis 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von 13 Abs. 21 Sätze 2 ff. PBefG relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe VI.1.A und B.), d.h. führen nach Maßgabe von 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Ein auf eigenwirtschaftlicher Basis gestellter Genehmigungsantrag wird von der zuständigen Behörde nur dann als gleichwertig mit dem Verkehrsangebot anerkannt, das die zuständige Behörde über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu bestellen beabsichtigt, wenn der Betreiber die in dieser Vorabbekanntmachung (nebst den in Bezug genommenen Dokumenten) definierten Anforderungen und Standards nach 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zusichert. 4 / 5

5 / 5 VI.2) VI.2.1) VI.2.2) VI.2.3) VI.3) VI.4) Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter dem folgendem Link zur Verfügung: http://www.vno-stade.de/html/vergaben.html Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131152943 Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ vergabekammer-niedersachsen-144803.html Einlegung von Rechtsbehelfen Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bekanntmachung der Auftragsvergabe: Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.10.2017 5 / 5