Häufig gestellte Fragen zur fachpraktischen Ausbildung (fpa) an der Fachoberschule (Praktikum)...und deren Antworten

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Transkript:

Häufig gestellte Fragen zur fachpraktischen Ausbildung (fpa) an der Fachoberschule (Praktikum)...und deren Antworten Ein Wesensmerkmal des Schultyps Fachoberschule ist die starke Praxisbezogenheit. Dies zeigt sich vor allem darin, dass für die Jahrgangsstufe 11 neben dem Unterricht in der Schule eine fachpraktische Ausbildung in qualifizierten Ausbildungsstellen stattfindet. Diese fachpraktische Ausbildung erfolgt im wöchentlichen Wechsel mit dem Unterricht und umfasst somit die Hälfte des Schuljahres. Aufgabe der fachpraktischen Ausbildung ist es u.a. eine erste Begegnung mit der Arbeitswelt und ihrem sozialen Umfeld zu ermöglichen, praktische Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, eine Orientierungshilfe für die Berufsfindung zu verschaffen. Dabei bietet sich den Schülern eine wertvolle Chance für den späteren Einstieg in die Arbeitswelt, denn die Schule kümmert sich darum, dass genügend geeignete Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen und jeder Schüler in der Regel einen Praktikumsplatz erhält. Manchmal ergeben sich aus diesen Kontakten sogar spätere Ausbildungs oder Arbeitsverhältnisse. Was ist fpt, fpan und fpv und welche Leistungsnachweise muss der Praktikant hier ablegen? Die Leistungen im Unternehmen werden in der sogenannten fachpraktischen Tätigkeit (fpt) beurteilt. Der Praktikumsstellenbetreuer bespricht mit dem Ausbilder im Unternehmen den Zwischenstand der Beurteilung. Am Ende des Praktikums im Unternehmen, füllt dieser einen standardisierten Beurteilungsbogen aus. Entsprechende Formulare werden von der Schule an die Praktikumsbetriebe versandt. Darin werden die Bereiche Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, Methodenkompetenz und Fachkompetenz

beurteilt. Der Praktikumsstellenbetreuer legt mit Hilfe der Beurteilungsbögen die Endnote fest. Im Rahmen des Praktikums wird auch von den fpan Lehrern die sogenannte fachpraktische Anleitung gehalten. Hier werden praxisbezogene schulische Veranstaltungen (Betriebsbesichtigungen, Vorträge u.ä.) abgehalten. Diese finden drei bis viermal pro Halbjahr an den sogenannten fpan Tagen während der Praktikumswoche statt und dauern in der Regel sechs Schulstunden. Im Rahmen dieser müssen die Schüler auch Referate halten und Protokolle anfertigen, die benotet werden. Von den Praktikanten sind an festen Terminen zwei "große" Berichte (je Halbjahr einer) der Schule abzugeben. Diese Termine legt der jeweilige fpan Lehrer fest. Zusätzlich ist ein wöchentlicher Tätigkeitsbericht mit Stundennachweisen zu erstellen und vom Unternehmen und der Schule abzeichnen zu lassen. Im Rahmen des Praktikums wird auch die fachpraktische Vertiefung (fpv) unterrichtet. Sie umfasst eine Doppelstunde, welche in der Schulwoche stattfindet. In der Ausbildungsrichtung Technik ist dies Technisches Zeichnen, in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und internationale Wirtschaft ist dies Wirtschaftsinformatik. In der Ausbildungsrichtung Sozialwesen wird Kunst im Kontext Sozialer Arbeit und Methoden und Prinzipien Sozialer und pädagogischer Arbeit unterrichtet. Für die Bewertung können Tests, Projektarbeiten, Beiträge oder andere Leistungserhebungen (schriftlich oder mündlich) herangezogen werden. Wie geht das Praktikum in das Zeugnis ein? Es gibt je Halbjahr eine Note nach Notenpunkten, die aus fachpraktischer Tätigkeit (fpt), fachpraktischer Anleitung (fpan) und fachpraktischer Vertiefung (fpv) besteht. Die Gesamtnote setzt sich aus 50 % fpt, 25 % fpan und 25 % fpv zusammen und fließt in den Notenschnitt des Zeugnisses der Fachhochschulreife ein. Wird einer der Teilbereiche (fpt / fpan / fpv) mit 0 Notenpunkten bewertet, so gilt die fachpraktische Ausbildung als nicht bestanden und wird insgesamt mit 0 Notenpunkten bewertet. In der fachpraktischen Ausbildung (fpa) muss die Summe beider Halbjahresergebnisse mindestens 10 Notenpunkte betragen; dabei darf in keinem

Halbjahr weniger als 4 Notenpunkte erreicht werden. Das erfolgreiche Absolvieren der fachpraktischen Ausbildung ist Voraussetzung für das Bestehen der 11. Klasse der Fachoberschule. Wie kommt man zu einem Praktikumsplatz? Die Schule bietet den Schülern Praktikumsstellen an. Dazu kommen die zukünftigen Schüler in der vorletzten Schulwoche des alten Schuljahres in die Fachoberschule. In Abhängigkeit von Wünschen, Zeugnisnoten, besonderen Kenntnissen und Wohnort wird den Schülern von der Schule eine Stelle zur Bewerbung angeboten. Der Schüler bewirbt sich anschließend umgehend in ähnlicher Form wie bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bei der vermittelten Stelle. Diese entscheidet letztlich, ob ein Praktikumsverhältnis zu Stande kommt. Sollte das Unternehmen den Schüler ablehnen, muss dieser sich umgehend mit der Schule in Verbindung setzen. Kann man sich selbst eine Stelle suchen? Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellen und damit die Auswahlmöglichkeiten sind begrenzt. Die Schüler dürfen sich auch selbst Stellen suchen, allerdings müssen sie vorher mit der Schule Kontakt aufnehmen und ihr Vorhaben mit uns absprechen, da keine Stellen angefragt werden dürfen, die wir bereits im Portfolio haben. Nachdem der Schüler mit einer von ihm gesuchten Stelle Kontakt aufgenommen hat, meldet er diese an die Schule, die dann alles weitere regelt. Voraussetzung für die Eigeninitiative bei Bewerbung von Schülern bei einer Praktikumsstelle sind u.a. die folgenden: Die Stelle muss über eine Ausbildungsberechtigung für einen einschlägigen Beruf der Ausbildungsrichtung verfügen. Die Stelle muss sich längerfristig bereiterklären, Praktikanten der FOS aufzunehmen (personenbezogene Gefälligkeitspraktika sind von unserer Seite unerwünscht). Schüler und Stelle müssen erklären, dass keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Schülern und den Ausbildern bzw. dessen Vorgesetzten vorliegen.

Weiterhin müssen beide schriftlich versichern, dass keine wirtschaftlichen Abhängigkeiten zwischen der Stelle und den Schülern bzw. dessen Eltern oder Verwandten vorliegen. Falsche Erklärungen in diesem Zusammenhang gelten als "Unterschleif" und führen zur Nichtanerkennung des Praktikums. Gibt es einen Praktikumsvertrag? Als Praktikant sind Sie auch während der fachpraktischen Ausbildung Schüler der Staatlichen Fachoberschule Aschaffenburg und gehen daher kein Vertragsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb ein. Es wird auch kein Praktikantenvertrag o.ä. abgeschlossen, daher gibt es auch keine Kündigungsfristen. Schule, Praktikumsbetrieb und auch Schüler können das Ausbildungsverhältnis zwischen Stelle und Schüler umgehend beenden. Inwieweit davon auch der Schulbesuch betroffen ist, wird durch die Schulordnung bestimmt und im Einzelfall geklärt. Der Schulbesuch ist an das Praktikum gebunden. Wird ein Praktikum abgebrochen, muss die Schule keinen neuen Platz zur Verfügung stellen und auch keinen neuen Platz akzeptieren. Stört ein Schüler vorsätzlich und nachhaltig die fachpraktische Ausbildung, kann er vom Ausbilder ausgeschlossen werden. Bekommt man für das Praktikum Geld? Gemäß Schulordnung dürfen Schüler für die fachpraktische Ausbildung kein Entgelt fordern oder entgegennehmen. Welchen zeitlichen Umfang hat die fachpraktische Ausbildung? Die fachpraktische Ausbildung wird an der Beruflichen Oberschule Aschaffenburg in Wochenblöcken organisiert. Die Schüler wechseln wöchentlich zwischen Unterricht und Praktikum. Das Praktikum umfasst damit etwa die Hälfte des Schuljahres (ca. 20 Wochen). Die genaue Verteilung der Praktikums und Schulphasen kann dem aktuellen Ausbildungsplan entnommen werden. Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Vorgaben und umfasst zwischen 36 bis 38 Wochenarbeitsstunden. Welche Tätigkeiten sollen die Praktikanten ausüben? Im Praktikum sollen wenn möglich mehrere Abteilungen durchlaufen werden. Alle dort anfallenden Arbeiten sollen, soweit sie vom Praktikanten zu bewältigen

sind und den Fähigkeiten entsprechen, von ihnen erledigt werden. Bei anderen Tätigkeiten sollten diepraktikanten hospitieren und beobachten dürfen. Zum Halbjahr muss die Praktikumsstelle gewechselt werden, um somit einen Einblick in mehrere Branchen zu erhalten. Wie ist die Zusammenarbeit von Schule und Praktikumsstelle? Jeder Schüler wird je Halbjahr mindestens einmal im Praktikum besucht. Bei Problemen und Schwierigkeiten finden diese Besuche auch häufiger statt. Die Schule agiert hierbei als Moderator. Was passiert bei Unfällen oder Schäden im Praktikum? Der Schülerstatus gewährleistet den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzlich wird eine Haftpflichtversicherung für Schäden im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung abgeschlossen. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Die Schüler dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht als Fahrzeuglenker eingesetzt werden. Auch grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht abgedeckt. Hier haften die Praktikanten bzw. deren Erziehungsberechtigte. Alle möglichen Versicherungsfälle sind der Schule sofort zu melden. Wie sind die täglichen Arbeitszeiten und die Pausen? Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich unter Berücksichtigung der schulischen Zeiten nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes werden die tägliche Arbeitszeit und die Pausen in der Regel den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten entsprechen. Wie sind die Unterrichtstage und Praktikumstage in der Woche organisatorisch geregelt? Die Schüler der 11. Jahrgangsstufe haben jeweils im Wechsel eine Woche Unterricht und in der folgenden Woche Praktikum. Damit kommen je Schulhalbjahr ca. zehn Unterrichts und zehn Praktikumswochen zusammen. Die genauen Praktikums und Unterrichtszeiten werden den Schülern und Betrieben im Vorfeld mitgeteilt. In der Ausbildungsrichtung Technik haben die Schüler nur von Montag bis

Donnerstag das Praktikum in den Betrieben und Werkstätten. Am Freitag werden fpv (Technisches Zeichnen) und weitere Fächer, die einen engen Bezug zur fachpraktischen Ausbildung haben, unterrichtet. Muss der Praktikant auch während der Schulferien arbeiten? Die Praktikanten sind Schüler und somit nur an Schultagen verpflichtet das Praktikum zu besuchen. Während der Schulferien und am Buß und Bettag findet kein Unterricht und somit auch kein Praktikum statt. Wie verhalte ich mich bei Fehlzeiten? Ist der Praktikant aus zwingenden Gründen verhindert an der fachpraktischen Ausbildung teilzunehmen, hat er den Ausbildungsleiter und die Schule unverzüglich telefonisch zu verständigen und eine schriftliche Entschuldigung abzugeben. In dringenden Fällen kann der Ausbildungsleiter Beurlaubungen bis zu einem halben Tag aussprechen, wobei der Ausbildungsleiter die Schule in diesem Fall zu verständigen hat. Wurden mehr als fünf Praktikumstage ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, ist die fachpraktische Ausbildung nicht bestanden. Bei einer Häufung von versäumten Praktikumszeiten sollen diese nachgeholt werden; dafür stehen unterrichtsfreie Zeiten, sowie die Ferien zur Verfügung. Für das Nachholen von Fehlzeiten ist der Schüler selbst verantwortlich. Die Nacharbeit muss in Absprache mit dem Unternehmen und dem fpan Lehrer genehmigt werden. Erhält der Praktikant ein Zeugnis von der Praktikumsstelle oder der Schule? Die Praktikumsstelle kann eine Bescheinigung ausstellen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Die Schule stellt am Ende jedes Schulhalbjahres ein Zeugnis aus, in dem die Praktikumsnote ersichtlich ist. Weiterhin sind die Tätigkeits und Wochenberichte ein aussagekräftiges Dokument über das absolvierte Praktikum in den jeweiligen Unternehmen. Den vollständigen Wortlaut der Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Schulordnung (FOBOSO)