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Transkript:

Anlage 6 Studiengangsspezifische Anlage Engineering Physics In der Fassung vom 23.09.2015 - Lesefassung Ergänzung zu 1 Geltungsbereich Diese Master-Prüfungsordnung gilt für den Fach-Master-Studiengang Engineering Physics der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und dem Fachbereich Technik der Hochschule Emden/Leer. Ergänzung zu 3 Hochschulgrad Nach bestandener Master-Prüfung im internationalen Studiengang Engineering Physics verleiht die Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Fachbereich Technik der Hochschule Emden/Leer den Hochschulgrad Master of Science (M. Sc.). Ergänzung zu 5 Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums, Teilzeitstudium Zu (4) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht- und bereiches sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studentin oder des Studenten. Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. (5) Der Schwerpunkt kann auf dem Zeugnis ausgewiesen werden, wenn mindestens 30 KP im Schwerpunkt nachgewiesen sind. Die drei folgenden Schwerpunkte sind möglich: Biomedical Physics & Acoustics, Laser & Optics, oder Renewable Energies. Ergänzung zu 6 Prüfungsausschuss, Prüfungsamt Zu (1): Der Prüfungsausschuss wird von der Gemeinsamen Kommission Engineering Physics der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Hochschule Emden/Leer im Einvernehmen mit der Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und dem Fachbereich Technik der Hochschule Emden/Leer bestellt. Dem Prüfungsausschuss gehören sechs stimmberechtigte Mitglieder an, und zwar zwei Mitglieder der Hochschullehrergruppe der Universität Oldenburg, zwei Mitglieder der Hochschullehrergruppe der Hochschule Emden/Leer, ein Mitglied der Mitarbeitergruppe, das in der Lehre tätig ist, sowie ein Mitglied der Studierendengruppe aus dem entsprechenden Studiengang. Ergänzung zu 7 Prüfende Zur Abnahme von Prüfungen werden Mitglieder und Angehörige der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, der Hochschule Emden/Leer oder einer anderen Hochschule bestellt, die in dem betreffenden Prüfungsfach oder in einem Teilgebiet des Prüfungsfaches zur selbständigen Lehre berechtigt sind. Ergänzung zu 9 Zulassung zu Modulen und Modulprüfungen Ein Modul kann von einem oder einer im Master-Studiengang in Engineering Physics an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg oder an der Hochschule Emden/Leer Immatrikulierten belegt werden, solange die Ausschlussgründe des 20 Abs. 3 Nr. 3 nicht gelten. Ergänzung zu 10 Formen und Inhalte der Module Zu (1): Art und Umfang der Prüfungsleistungen müssen im Verhältnis zu der zu vergebenen Kreditpunktzahl stehen. In der Regel sollen bei Modulprüfungen im Umfang von sechs Kreditpunkten

Klausuren nicht länger als drei Stunden und mündliche Prüfungen nicht länger als 30 Minuten dauern. Eine Hausarbeit umfasst in der Regel max. 20 Seiten und ein Referat 30 Minuten.

Folgende Module werden im Masterstudiengang angeboten: Modulbezeichnung Modultyp KP Lehrveranstaltungen* phy631 Advanced Metrology phy640 Seminar Advanced Topics in EP phy611 Theoretical Methods phy612 Advanced Physics I phy613 Advanced Physics II phy653 Engineering Sciences I phy654 Engineering Sciences II phy655 Engineering Sciences III phy663 Specialization I phy664 Specialization II phy662 Specialization III phy665 Specialization IV phy681 Tools and Skills for Scientific Sciences phy691 Advanced Research Project (Preparation Master Thesis) * je nach gewählten Veranstaltungen Prüfungsleistungen* Pflicht 3 Seminar 1 Seminarvortrag oder Pflicht 6 Vorlesungen oder Praktikum oder Seminar* Seminare Seminare Seminare Seminare Seminare Seminare Seminare Pflicht Übungen oder * 1Klausur oder 1Referat oder Pflicht 15 Praktische Arbeit 1 Bericht oder 1 Präsentation

phy670 Fluiddynamics II / Wind Energy Meteorology phy673 Diffusions and Stochastic Differential Equations 1 phy674 Pflicht 6 Vorlesungen oder Praktikum oder Seminar* Übungen Pflicht 5 Vorlesungen und Übungen * Turbulence Theory 1 Übungen Pflicht 5 Vorlesungen und phy640 Seminar Advanced Topics in EP Pflicht 3 Seminar 1 Seminarvortrag oder phy659 Introduction to Micro Meteorology 1 Pflicht phy684 Wind Turbine Technology and Aerodynamics 1 phy656 Engineering Sciences 1 1 phy658 Engineering Sciences 3 1 phy666 Specialization 1 1 phy667 Specialization 3 1 phy668 Specialization 4 1 phy688 Planning and Development of Wind Farms 1 phy691 Advanced Research Project (Preparation of Master Thesis) Pflicht 10 Vorlesungen, Für Studierende, die am Erasmus Mundus Master Programm European Wind Energy Master; Wind Physics teilnehmen, werden folgende Module angeboten: Modulbezeichnung Modultyveranstaltungen* KP Lehr- Prüfungsleistungen* phy616 Computational Fluid Dynamics 1/2 1 Die Module werden an den Partnerhochschulen angeboten * je nach gewählten Veranstaltungen 10 Vorlesungen, Pflicht Übungen oder Seminare Pflicht 15 Praktische Arbeit 1 Bericht Ergänzung zu 15 Wiederholung von Modulprüfungen Ein Freiversuch zur Notenverbesserung ist bei Klausuren innerhalb der Regelstudienzeit möglich. Zum erstmöglichen Termin bestandene Klausuren können auf Antrag einmal zur Notenverbesserung innerhalb eines Jahres wiederholte werden (Freiversuch zur Notenverbesserung). Wird in dem Jahr kein Termin angeboten, gilt der nächstmögliche. Dabei zählt jeweils das bessere Ergebnis. Ebenso können zum erstmöglichen Termin nicht bestandene Klausuren als nicht unternommen gelten. Ein

Freiversuch und ein Freiversuch zur Notenverbesserung sind ausgeschlossen bei Wiederholungsprüfungen. Eine als schriftliche Prüfungsleistung durchgeführte zweite Wiederholungsprüfung darf nur nach mündlicher Ergänzungsprüfung mit nicht ausreichend (5,0) bewertet werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird von zwei Prüfenden abgenommen und die Note errechnet sich aus dem Mittelwert der von den Prüferinnen und Prüfern festgesetzten Einzelnoten. Bei bestandener mündlicher Ergänzungsprüfung wird die Prüfungsleistung mit ausreichend, (4,0) bewertet. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist im direkten zeitlichen Zusammenhang zum letzten Prüfungsversuch, in der Regel innerhalb von 6 Semesterwochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens des 2. Wiederholungsversuchs, abzulegen. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist ausgeschlossen, wenn die Bewertung der letzten schriftlichen Leistung auf 14 beruht. Ergänzung zu 20 Zulassung zur Master-Arbeit Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg oder der Hochschule Emden/Leer im entsprechenden Master-Studiengang immatrikuliert ist und die weiteren Voraussetzungen gem. 20 der Prüfungsordnung erfüllt. Ergänzung zu 21 Masterabschlussmodul Zu (2): Das Thema der Masterarbeit kann von jedem Mitglied der Gruppe der Hochschullehrenden der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und des Fachbereichs Technik der Hochschule Emden/Leer, das an der Lehre im Masterstudiengang Engineering Physics beteiligt ist, festgelegt werden. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses kann das Thema auch von anderen Prüfungsberechtigten nach 7 Abs. 1 festgelegt werden; in diesem Fall muss die oder der Zweitprüfende ein Mitglied der Professorengruppe der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg oder des Fachbereichs Technik der Hochschule Emden/Leer sein, das an der Lehre im entsprechenden Master-Studiengang beteiligt ist. Zu (3): Soll die Masterarbeit in einer Einrichtung außerhalb dieser Universität oder der Hochschule Emden/Leer durchgeführt und von einer oder einem externen Prüfenden dieser Einrichtung betreut oder begutachtet werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Zu (4): Die Master-Arbeit kann in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden.