FÖRDERPROGRAMM IM RAHMEN DES AKTIONSBÜNDNISSES OBERPFALZ-MITTELFRANKEN MARKT PYRBAUM

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Transkript:

FÖRDERPROGRAMM IM RAHMEN DES AKTIONSBÜNDNISSES OBERPFALZ-MITTELFRANKEN MARKT PYRBAUM

FÖRDERPROGRAMM AOM Inhaltsverzeichnis Allgemeine Anforderungen... 2 Vorwort... 3 Energieberatung... 4 Thermografieaufnahme... 5 Ansprechpartner... 8 Das Aktionsbündnis Oberpfalz-Mittelfranken (AOM) wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz betreut. Allgemeine Anforderungen» Der Marktrat beschließt die Förderung der Maßnahmen ab 01.01.2017» Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung - sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel» Das Objekt muss in dem Markt Pyrbaum liegen und selbst genutzt werden» Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren» Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden» Die Rechnung muss auf den Antragssteller ausgestellt sein» Eine Förderung zurückliegender Maßnahmen kann nicht gewährleistet werden» Das Förderprogramm ist zunächst bis 31.12.2018 befristet 2 Gefördert mit den Mitteln des Freistaats Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

VORWORT 1.Bürgermeister Guido Belzl Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nachhaltige Entwicklung und der Klimaschutz sind mit die größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Die Wissenschaft ist sich einig, dass nur noch wenige Jahre bleiben, um die Energieversorgung auf eine umweltverträgliche Grundlage zu stellen. Wir stehen weltweit vor großen Herausforderungen. Aber es gibt keine globalen und allgemeingültigen Empfehlungen. Deshalb ist es wichtig, auch vor Ort auf der Ebene unseres Marktes nach Lösungsansätzen beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz zu suchen. Die energieeffiziente Gebäudesanierung stellt bei uns, wie in ganz Deutschland, das mit Abstand größte Energieeinsparpotenzial dar. Mit dem Förderprogramm, das wir als Kommunen im Aktionsbündnis Oberpfalz Mittelfranken (AOM) gemeinsam erarbeitet haben, möchten wir Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unter anderem den Einstieg in die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes erleichtern. Die Energiekosten für Heizung und Strom sind in den letzten 10 Jahren deutlich gestiegen. Mit der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur Brennstoff- und Stromkosten sparen, sondern auch für den Werterhalt Ihrer Immobilie sorgen sowie den Komfort im Haus verbessern. Auf den folgenden Seiten werden die einzelnen Förderbereiche und die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung ausführlich erläutert. Machen Sie regen Gebrauch vom AOM-Energieeffizienz-Förderprogramm oder nutzen Sie auch die Möglichkeiten der Energieberatung der Verbraucherzentralen. Sie helfen damit nicht nur sich selbst, sondern tragen so zum Gelingen der Energiewende vor Ort bei. Mit herzlichen Grüßen Ihr Guido Belzl Erster Bürgermeister 3

FÖRDERPROGRAMM ENERGIEBERATUNG Ziel der Förderung ist es, Investitionen im privaten Bereich auszulösen, die den Energiebedarf und somit CO 2 -Emissionen in Wohngebäuden senken. Grundlage für die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen sollte die vorherige Durchführung einer Energieberatung sein. Der qualifizierte Energieberater zeigt anhand einer systematischen Analyse der Energieflüsse des Gebäudes mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf. Des Weiteren wird die Wirtschaftlichkeit der in Frage kommenden Maßnahmen berechnet und gemeinsam bewertet. Zusätzlich wird ein Energiebedarfsausweis für das Gebäude ausgestellt. A ANTRAGSBERECHTIGUNG Privatpersonen für eigengenutzte Immobilien im Marktbereich; gemeinnützige Organisationen; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden B VORAUSSETZUNGEN» Die Förderung wird entweder unter Vorlage des BAFA-Förderbescheids oder unter Vorlage des Kostennachweises der Energieberatung ausbezahlt» Der Energieberater muss als Sachverständiger in der Energieeffizienz-Experten-Liste der DENA (Deutsche Energie-Agentur) geführt sein» Bezuschusst wird die Beratung zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohngebäuden und der Energiebedarfsausweis für das Gebäude» Die Energieberatung muss mindestens folgenden Beratungsumfang aufweisen: Abstimmungsgespräch Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und der Heizungs- und Warmwasseranlage vor Ort Erfassung des Ist-Zustandes durch Erstellung eines Energiebedarfsausweises mit geeigneter Software Bewertung der Heizenergieverbräuche und der Bestandssituation Erstellung von bis zu drei Varianten zu energetisch, bauphysikalisch und wirtschaftlich sinnvollen Sanierungsmaßnahmen, einschließlich überschlägigen Amortisationsberechnungen auf Basis von Kostenvorabschätzungen und aktuellen Energiepreisen sowie deren Steigerungen Berichterstellung, Erläuterung der Ergebnisse Beschreibung von Fördermöglichkeiten für das Wohngebäude über die KfW, BAFA, Bayern (10.000 Häuser Programm) und die örtliche Gemeinde C ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG 400,- Euro Zuschuss *, maximal 50% pro Beratung * Zusatzförderung zum BAFA-Programm 4

FÖRDERPROGRAMM THERMOGRAFIEAUFNAHME Ziel der Förderung ist es, die Hausbesitzer auf die energetischen Schwachstellen der Gebäudehülle aufmerksam zu machen und dadurch Verbesserungsmaßnahmen auszulösen. Thermografieaufnahmen zeigen energetische Schwachstellen in der Gebäudehülle auf. Schwachstellen können beispielsweise Heizkörpernischen, Fensterstürze oder Balkone sein. Wärmebrücken können für bis zu 10 % des Heizenergiebedarfs verantwortlich sein und lassen sich häufig mit relativ geringem Aufwand mindern. Die Kosten für eine Thermografieaufnahme inklusive der Bewertung der Schwachstellen bewegen sich im Kostenrahmen von 200-500 und werden von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt. A ANTRAGSBERECHTIGUNG Privatpersonen für eigengenutzte Immobilien im Marktbereich; gemeinnützige Organisationen; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden B VORAUSSETZUNGEN» Voraussetzung der Förderung ist die Vorlage des Kostennachweises der Thermografieaufnahme» Leistungsumfang: Die Thermografiemaßnahme muss Aufnahmen von allen Seiten eines Hauses (soweit zugänglich oder einsehbar), die von außen angefertigt sind, enthalten (mind. 8 Aufnahmen). Ziel ist es, einen Eindruck über Wärmeverluste und deren Verteilung zu bekommen, insbesondere bezogen auf die Bauteile Fassade und Fenster. Detailaufnahmen (bspw. von Fensteranschlüssen, Balkonen, Erkern u. ä.) sind bei Bedarf anzufertigen. Der Bericht muss neben einer Einleitung in die Thermografie, die Abbildung der Thermografieaufnahmen mit Beschreibung sowie eine zusammenfassende Bewertung des Gebäudes enthalten. Zusätzlich sind allgemeine Hinweise zu möglichen Energieeinsparmaßnahmen und Informationen zu Förderprogrammen in den Abschlussbericht aufzunehmen.» Jeder Haushalt kann nur einmal die Förderung in Anspruch nehmen C ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG 100,- Euro Zuschuss pro Auftrag 5

NOTIZEN 6

NOTIZEN 7

ANSPRECHPARTNER Die Anträge erhalten Sie im Rathaus Pyrbaum. Für Fragen steht Ihnen Ihre Marktverwaltung gerne zur Verfügung. Bauamt 09180/9405-26 bauamt@pyrbaum.de Fragen zu den Fördermaßnahmen und zu den staatlichen Förderprogrammen beantwortet Ihnen das Energiebüro des Landkreises Neumarkt i. d. OPf. Wer sich zum Thema Energie informieren will und Rat bei Fragen zum sinnvollen Umgang mit Energie benötigt, ist beim Energiebüro des Landkreises gut aufgehoben. Für alle, die sich grundlegend über Einsparmöglichkeiten, den Einsatz von regenerativen Energien oder über bestehende Förderprogramme informieren möchten, bietet das Energiebüro eine von Verkaufsinteressen unabhängige und neutrale Anlaufstelle. Es handelt sich dabei nicht um ein Planungs- oder Architektenbüro und es werden auch keine Berechnungen durchgeführt, diese Aufgabengebiete bleiben gewerblichen Anbietern vorbehalten. Beim Energiebüro erhalten Sie außerdem Informationsmaterialien zu den jeweils aktuellen Förderprogrammen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Fördermittelgaben. KONTAKT Die Mitarbeiter des Energiebüros beraten Sie gerne: Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. Nürnberger Straße 1 92318 Neumarkt i. d. OPf. Walter Egelseer 09181/470-299 Fax 09181/470-6799 egelseer.walter@landkreis-neumarkt.de Walter Schardt-Pachner 09181/470-209 Fax 09181/470-6709 schardt-pachner.walter@landkreis-neumarkt.de Auch im Internet erreichbar: Unter folgender Adresse finden Sie das Energiebüro im Internet: www.energiebuero-neumarkt.de