Gerätepass für Nussbaum-Bremsprüfstände

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Transkript:

Gerätepass für Nussbaum-Bremsprüfstände Typ: Bestell-Nr.: Serien-Nr.: Fertigungs-Datum: Inbetriebnahme-Datum: Zuständige Kundendienststelle: Betreiber:

EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Bremsenprüfstand BT 300 BT 301 BT 310 BT 311 BT 320 allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN 60204-1 Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN 61000-6-2,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str. 35 77694 Kehl-Auenheim Kehl- Bodersweier, 15.03.2010 DoC_ATT-BT-3XX_2010-03.doc Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D-77694 Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/8787 www.nussbaum-lifts.de 2 11.11.2010 AD 01003 N

EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Bremsenprüfstand BT 400 BT 410 BT 420 BT 400 Design BT 410 Design BT 420 Design allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN 60204-1 Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN 61000-6-2,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str. 35 77694 Kehl-Auenheim Seriennummer Serial number yme0000 - yme9999 10<y<99 und 10<M<99 DoC_ATT-BT-4XX_2010-09.doc Kehl- Bodersweier, 03.09.2010 Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D-77694 Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/8787 www.nussbaum-lifts.de AD 01003 N 11.11.2010 3

EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Bremsenprüfstand BT 610 BT 612 BT 640 BT 642 allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN 60204-1 Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN 61000-6-2,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str. 35 77694 Kehl-Auenheim Seriennummer Serial number yme0000 - yme9999 10<y<99 und 10<M<99 DoC_ATT-BT-6XX_2010-08.doc Kehl- Bodersweier, 30.08.2010 Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D-77694 Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/8787 www.nussbaum-lifts.de 4 11.11.2010 AD 01003 N

EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Prüfstrasse NTS 800 NTS 810 NTS 815 allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN 60204-1 Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN 61000-6-2,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str. 35 77694 Kehl-Auenheim Seriennummer Serial number yme0000 - yme9999 10<y<99 und 10<M<99 DoC_ATT-BT-6XX_2010-08.doc Kehl- Bodersweier, 30.08.2010 Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D-77694 Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/8787 www.nussbaum-lifts.de AD 01003 N 11.11.2010 5

EG- Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie Anhang II 1A Declaration of Conformity according Machinery Directive 2006/42/EG ANNEX II 1A Déclaration de conformité selon directive machines annexe II 1A Declaración de conformidad según Directiva Maquinaria 2006/42/EG ANNEX II 1A Dichiarazione di conformità in accordo alla direttiva 2006/42/EG ANNEX II 1 Hiermit erklären wir, daß unser Produkt: Hereby we declare that the product: Par la présente nous déclarons que le produit: Por la presente declaramos, que el producto: Con la presente si dichiara che il prodotto: Bremsenprüfstand BT 610 BT 612 BT 640 BT 642 allen einschlägigen Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht: fulfils all the relevant provisions of the following Directives: correspond aux normes suivantes: cumple todas las disposiciones pertinentes de las Directivas siguientes: adempie a tutte le richieste delle seguenti direttive: Maschinenrichtlinie / Machinery Directive Niederspannungsrichtlinie / Low Voltage Directive EMV Richtlinie / EMC Directive 2006/42/EG 2006/95/EG 2004/108/EG in Übereinstimmung mit den folgenden harmonisierten Normen gefertigt wurde was manufactured in conformity with the harmonized norms fabriqué en conformité selon les normes harmonisées en vigueurs. producido de acuerdo a las siguientes normas armonizadas. è stato fabbricato in conformità con le norme armonizzate Elektrische Ausrüstung von Maschinen / Electrical equipment of machines EN 60204-1 Elektromagnetische Verträglichkeit / Electromagnetic compatibility (EMC) EN 61000-6-2,-6-3 Beauftragter für die Technische Dokumentation Authorised to compile the technical file Marcel Ehrhardt ATT GmbH Robert-Koch-Str. 35 77694 Kehl-Auenheim Seriennummer Serial number yme0000 - yme9999 10<y<99 und 10<M<99 DoC_ATT-BT-6XX_2010-08.doc Kehl- Bodersweier, 30.08.2010 Otto Nußbaum GmbH & Co. KG Korker Str. 24 D-77694 Kehl-Bodersweier Tel.: +49(0)7853/899-0 Fax: +49(0)7853/8787 www.nussbaum-lifts.de 6 11.11.2010 AD 01003 N

Merkblatt über die Stückprüfung von Bremsenprüfständen Mit der Neufassung der Richtlinie für Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen vom 01.07.03 (veröffentlicht im Verkehrsblatt) sind einige Änderungen erfolgt. Die wichtigsten Punkte sind nachstehend aufgeführt. 1. Gültigkeit der Richtlinie Alle in der Bundesrepublik in Betrieb befindlichen Bremsprüfstände, unabhängig vom Baujahr, (nach Bauart Rollenbremsprüfstände, Schwungmassenprüfstände und Plattenbremsprüfstände) fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie. 2. Inkrafttreten der neuen Richtlinie Ab 01.07.2003. Die Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen vom 09.05.1990 (VkBL. 1990, Seite 320) wird mit Wirkung vom 01.07.2003 aufgehoben. 3. Begriffsbestimmung und Anwendung Bremsprüfstände im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, mit denen die Wirkungen der Fahrzeugbremsen ermittelt werden und die zu diesem Zweck für jedes Rad einzeln die gemessene Bremskraft direkt anzeigen und/ oder aufzeichnen. Bremsprüfstände dürfen für Bremsprüfungen nach 29 StVZO und Anlage VIII StVZO in Verbindung mit 41 StV- ZO nur verwendet werden, wenn durch ein Gutachten des Instituts für Fahrzeugtechnik beim Rheinisch-Westfälischen TÜV e.v., Essen, nachgewiesen ist, dass die Geräte der vorliegenden Richtlinie entsprechen. Bremsprüfstände, für die vor dem 01.07.2003 bereits ein Gutachten nach der Richtlinie vom 21.10.1968 (VkBl. 1968, Seite 542, vom 26.07.1978 (VkBl. 1978, Seite 348) oder vom 09.05.1990 (VkBl. 1990, Seite 320) erteilt wurde, brauchen nur hinsichtlich etwaiger Zusatzfunktionen, wie der Ermittlung von Drücken in pneumatischen und/oder hydraulischen Bremsanlagen, die ebenfalls Gegenstand der Richtlinie sind, begutachtet werden. 4. Nachstehende Nussbaum-Prüfstände unterliegen der Stückprüfung Typ entspricht Messprinzip der Richtlinie von BT 300 1990 Drehmomentmessung BT 310 1990 Drehmomentmessung BT 500 1990 Drehmomentmessung BT 510 1990 Drehmomentmessung BT 520 1990 Drehmomentmessung BT 610, 640 2003 Drehmomentmessung BT 612, 642 2003 Drehmomentmessung NTS 500, 510 2003 Drehmomentmessung NTS 8xx 2003 Drehmomentmessung BT 620, 622 2003 Drehmomentmessung BT 650, 652 2003 Drehmomentmessung BT 400, 410, 2003 Drehmomentmessung BT 420 2003 Drehmomentmessung Die S-Ausführungen zu obigen Bremsprüfständen entsprechen ebenfalls diesen Richtlinien. 5. Definition der Stückprüfung und Termine Stückprüfung ist die körperliche Prüfung eines jeden einzelnen Prüfstandes aus einer ganzen Geräte-Serie aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe. Bremsprüfstände nach Punkt 4 sind vor der ersten Inbetriebnahme ( Erstprüfung ) und dann in Abständen von jeweils 2 Jahren ( Wiederholungsprüfung ) dieser sog. Stückprüfung zu unterziehen. Siehe auch punkt 2. 6. Umfang der Stückprüfung - Beschaffenheitsprüfung (äussere Besichtigung und Funktionsprüfung). - Sichtprüfung der Oberflächenbeschaffenheit der Rollen (z.b. starke Abnutzung) - Zustand der Anzeige, Abdeckungen, Rollen - Leichtgängigkeit der beweglichen Teile - Beschaffenheit von Druck- und Stromleitungen - Überprüfung der Grube auf Schmutz und Fremdteile, Verbindung Prüfstand und Fundament - Messtechnische Prüfung (Prüfstände mit Messeinrichtungs-Umkehr sind in beiden Richtungen nacheinander zu prüfen) AD 01003 N 11.11.2010 7

- Überprüfung der Rollendurchmesser (Einhaltung der Toleranzen) - Prüfung auf Einhaltung der Fehlergrenzen nach Punkt 11. Detailierte Angaben sind im Blatt Arbeitsumfang für die Stückprüfung enthalten. Zusätzlich notwendige Instandsetzungen sind gesondert zu berechnen. 7. Prüfbericht Über das Ergebnis der Stückprüfung ist eine Prüfbericht auszufertigen. Hierzu wird der Vordruck Prüfbericht verwendet (1 689 980 164N) Das Original erhält der Kunde, die Kopie verbleibt bei Ihren Kundendienst-Unterlagen. Der Prüfbericht ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren und zuständigen Personen auf verlangen vorzuzeigen. 8. Mängelbehebung Werden anlässlich der Stückprüfung Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich zu beheben. Vor ihrer Behebung darf der Bremsenprüfstand nicht zu Prüfungen nach Punkt 3 eingesetzt werden. Wenn Baugruppen instandgesetzt werden, die Zusammenhang mit der Messeinrichtung betroffen sind, ist eine Wiederholung der Stückprüfung erforderlich und zu dokumentieren. Auch hierfür wird der Prüfbericht (1 689 980 164N) verwendet. 9. Termin für nächste Stückprüfung Der Termin für die nächste Stückprüfung ist am Prüfstand anzubringen. Wir empfehlen hierzu unseren Aufkleber 1 689 980 165N zu verwenden und diesen seitlich gut sichtbar am Schaltschrank anzubringen. 10. Durchführung der Stückprüfung Die Stückprüfung darf nur von Sachkundigen des Herstellers, der TÜV s, amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, staatlichen Stellen mit eigenen technischen Prüfstellen, zuständigen Eichbehörden, Kfz- Innungen oder -Landesverbänden durchgeführt werden. Sachkundig und berechtigt zur Stückprüfung ist, wer berufsmässig mit der Konstruktion, Herstellung oder Installation von Bremsprüfständen befasst ist oder wer erfolgreich an einer Schulung des Herstellers teilgenommen hat. Dies gilt sinngemäss für die Sachverständigen der oben erwähnten Institutionen. Die Dauer der Schulung einschliesslilch Abschlussprüfung muss mindestens 20 Stunden betragen. Die Teilnahme muss bestätigt werden. 11. Fehlergrenzen für Anzeigen, Schreiber und Drucker Für Bremsprüfstände nach den Richtlinien von 1968 und 1978: Die Fehlergrenzen betragen im gesamten Messbereich ± 10% des Sollwerts, mindestens jedoch ± 3% des jeweiligen Skalenendwerts. Die Anzeigen beider Messgeräte für die Räder einer Achse dürfen bei gleicher Messgrösse nur 5% der grösseren Anzeige, mindestens jedoch 1,5% des Skalenendwerts voneinander abweichen. Für Bremsprüfstände nach der Richtlinie von 1990: Die Fehlergrenze beträgt im gesamten Messbereich ± 3%, bezogen auf den Skalenendwert. Die Anzeigen beider Messgeräte für die Räder einer Achse dürfen bei gleicher Messgrösse nur um höchstens 2 %, bezogen auf den Endwert, voneinander abweichen. Im Prüfbericht für die Stückprüfung sind bei der Beurteilung diese unterschiedlichen Tolleranzen zu berücksichtigen. Zuordnung von Prüfstand zu Richtlinie siehe Punkt 4. Für Bremsprüfstände nach der Richtlinie von 2003: Die Fehlergrenze beträgt im gesamten Messbereich ± 2%, bezogen auf den Skalenendwert. Die Anzeigen beider Messgeräte für die Räder einer Achse dürfen bei gleicher Messgrösse nur um höchstens 2 %, bezogen auf den Endwert, voneinander abweichen. Die Fehlergrenze für die Anzeige von Bremsdrücken beträgt bei Druckluftbremsanlagen ± 0,2 bar und bei hydraulischen Bremsanlagen ± 2 bar jeweils im gesamten Messbereich. Im Prüfbericht für die Stückprüfung sind bei der Beurteilung diese unterschiedlichen Tolleranzen zu berücksichtigen. Zuordnung von Prüfstand zu Richtlinie siehe Punkt 4. 12. Prüfmittel Die zur Überprüfung benötigten Prüfmittel müssen rückführbar sein. 8 11.11.2010 AD 01003 N

13. Verantwortlichkeit Verantwortlich für die Wartung und termingerechte Durchführung der Stückprüfung ist der Betreiber des Prüfstandes. 14. Gebrauchsanweisung Die Gebrauchsanweisung ist so beim Gerät aufzubewahren, dass sie jederzeit verfügbar ist. 15. Eichpflicht Durch die Neufassung der Eichordnung vom 12.08.1988 (BGBI.I,Seite 1657) wurden Bremsprüfstände von der Eichpflicht ausgenommen. 1 689 980 169N AD 01003 N 11.11.2010 9

Betriebssicherheit und Unfallverhütung bei Bremsprüfständen! Beachten Sie zusätzlich die Vorschriften in der Betriebsanleitung sorgfältig, um Unfälle und Schäden an der Anlage zu vermeiden. 1. Während der Bremsprüfung ist darauf zu achten, dass sich niemand in unmittelbarer Nähe der drehenden Laufrollen aufhält. Gegebenenfalls Abschrankung oder Farbmarkierung am Fußboden um den Prüfstand bzw. Hinweisschild (Vorsicht Brems prüfung) mit Warnleuchte anbringen. 2. Befindet sich der Bremsprüfstand im Verkehrsweg der Werkstatt oder an einem für Publikum zugänglichen Platz, so muss der Prüfstand bei Nichtbenutzung abgedeckt bzw. abgeschrankt werden. 10. Sicherheitseinrichtungen für den Bremsprüfstand, insbesondere Endschalter und Tastwalzen regelmäßig auf richtige Funktion prüfen. Zwischen den Prüfrollen müssen Trittsicherungen eingebaut sein. 11. Prüfstände, die über Arbeitsgrube eingebaut werden, dürfen nur mit Sicherungseinrichtung betrieben werden, so dass sich keine Personen im Bereich der sich drehenden Fahrzeug-Gelenkwellen, Fahrzeug-Räder und Prüfstandsrollen befinden können. 3. Der Rand der Einbaugrube für den Rollensatz ist durch Warnanstrich (DIN 4844) kenntlich zu machen. 4. Der unbenutzte Bremsprüfstand ist durch Abschließen des Hauptschalters gegen unbefugtes Benutzen zu sichern. 5. Der Bremsprüfstand darf nur innerhalb der in den technischen Daten angegebenen Leistung und der dort vermerkten Höchstgeschwindigkeit betrieben werden. Angaben über höchstzulässige Reifen geschwindigkeiten der Fahrzeug- bzw. Reifenher steller sind zu beachten. 6. Das Auffahren der Fahrzeuge soll langsam erfolgen, so dass weder am Fahrzeug noch am Prüfstand unnötige Beanspruchungen auftreten. Vom Bremsprüfstand nur bei laufenden Prüfrollen abfahren. Die Überprüfung der Sicherheitseinrichtung muss vor der ersten Inbetriebnahme und dann regelmäßig, mindestens einmal jährlich, von einem Sachkun digen durchgeführt werden. 12. Bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherstellen. 12.1 Keine Einstellarbeiten bei laufenden Rollen durchführen. 12.2 Kein Starten von Motoren mit dem Prüfstandsantrieb durchführen. 12.3 Fahrzeuge nicht auf dem Rollenprüfstand abstellen. 12.4 Es dürfen keine Reparaturen oder sonstige Arbeiten an einem im Rollensatz des Bremsenprüfstandes stehenden Fahrzeug durchgeführt werden. 7. Die Befestigungsschrauben der Abdeckbleche sind von Zeit zu Zeit auf festen Sitz zu überprüfen, um Reifenschäden beim Auf- und Abfahren zu vermeiden. 8. Der Zugang zu elektrischen Betriebsmitteln (z.b. Auswechseln von Sicherungen), die nicht von außen zu bedienen sind, ist nur unterwiesenen Personen gestattet. Vor dem Öffnen des Schaltschrankes ist die Anlage spannungsfrei zu machen (vom Stromnetz trennen). 9. Alle Teile der elektrischen Anlage müssen vor Nässe und Feuchtigkeit geschützt werden. 10 11.11.2010 AD 01003 N

Nachweis über durchgeführte Arbeiten entsprechend: Abnahmeprotokoll, Prüfbericht Stückprüfung, Wartungsprotokoll usw. Datum Name der ausführenden Person und Firma Nächster Termin AD 01003 N 11.11.2010 11

Datum Name der ausführenden Person und Firma Nächster Termin 12 11.11.2010 AD 01003 N

Datum Name der ausführenden Person und Firma Nächster Termin AD 01003 N 11.11.2010 13

Nachweis Umbauten, Nachrüstungen, wesentliche Instandsetzungen Art Datum/Name 14 11.11.2010 AD 01003 N

Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D-77694 Kehl-Auenheim www.a2t.de e-mail: info@a2t.de Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von 1990 2003 Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: 0 -...N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung 1 689 980 195N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift)...... (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1 ) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen. 1 689 980 164N ATT De (06.02.2008) AD 01003 N 11.11.2010 15

Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D-77694 Kehl-Auenheim www.a2t.de e-mail: info@a2t.de Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von 1990 2003 Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: 0 -...N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung 1 689 980 195N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift)...... (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen. 1 689 980 164N ATT De (06.02.2008) 16 11.11.2010 AD 01003 N

Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D-77694 Kehl-Auenheim www.a2t.de e-mail: info@a2t.de Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von 1990 2003 Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: 0 -...N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung 1 689 980 195N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift)...... (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen. 1 689 980 164N ATT De (06.02.2008) AD 01003 N 11.11.2010 17

Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D-77694 Kehl-Auenheim www.a2t.de e-mail: info@a2t.de Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von 1990 2003 Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: 0 -...N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung 1 689 980 195N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift)...... (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen. 1 689 980 164N ATT De (06.02.2008) 18 11.11.2010 AD 01003 N

Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D-77694 Kehl-Auenheim www.a2t.de e-mail: info@a2t.de Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von 1990 2003 Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: 0 -...N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung 1 689 980 195N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift)...... (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen. 1 689 980 164N ATT De (06.02.2008) AD 01003 N 11.11.2010 19

Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D-77694 Kehl-Auenheim www.a2t.de e-mail: info@a2t.de Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von 1990 2003 Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: 0 -...N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung 1 689 980 195N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift)...... (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen. 1 689 980 164N ATT De (06.02.2008) 20 11.11.2010 AD 01003 N

Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D-77694 Kehl-Auenheim www.a2t.de e-mail: info@a2t.de Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von 1990 2003 Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: 0 -...N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung 1 689 980 195N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift)...... (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen. 1 689 980 164N ATT De (06.02.2008) AD 01003 N 11.11.2010 21

Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D-77694 Kehl-Auenheim www.a2t.de e-mail: info@a2t.de Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von 1990 2003 Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: 0 -...N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung 1 689 980 195N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift)...... (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen. 1 689 980 164N ATT De (06.02.2008) 22 11.11.2010 AD 01003 N

Technischer Fachhändler Prüfbericht über die Stückprüfung eines Bremsprüfstandes... (Anschrift der Firma, die den Bremsenprüfstand betreibt) (Datum der Prüfung) Bauart des Bremsprüfstandes: Hersteller: Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Drehmomentmessung Automotive Testing Technologies GmbH Rollenbremsprüfstand auf der Basis der Wirkleistungsmessung Robert-Koch-Straße 35 Plattenbremsprüfstand D-77694 Kehl-Auenheim www.a2t.de e-mail: info@a2t.de Typ:... Bestell-Nr.:... Baujahr:... Fertigungsdatum:... Serien-Nr.:... Inbetriebnahme:... Bauartprüfung nach der Richtlinie von 1990 2003 Prüfmittel: Serien-Nr. der Kalibriervorrichtung:... Serien-Nr. des Prüfgewichts:... Alle verwendeteten Prüfmittel sind auf nationale oder internationale Normale rückführbar. Ergebnis der Stückprüfung 1 ) Messtechnische Eigenschaften: Allgemeiner Funktionszustand des Bremsprüfstands Messbereich: 0 -...N bzw. kn pro Anzeige (entsprechend Prüfanweisung 1 689 980 195N) Beschreibung / Mängel / Bemerkungen: Anzeige links N(kN) rechts N (kn) Fehler in % im Nullpunkt bei 30% Belastung bei max. Belastung Max. Differenz der Anzeige links/rechts: Belastung N (kn) in % bei 30% bei max. Die Fehlergrenzen für die Anzeige von ±2% (Richtlinie 2003) bzw. ±3% (Richtlinie 1990) für den gesamten Messbereich, bezogen auf den Skalenendwert, wurden eingehalten. Die zulässige Abweichung zwischen der Anzeige der beiden Messgeräte links/rechts von ±2% des Skalenendwerts, wurde eingehalten (Richtlinie 1990 und 2003). Die zulässige Toleranz der Rollen wurde eingehalten. Die zulässige Fehlergrenze der Zusatzeinrichtungen wurde eingehalten. Bestätigung Wiederholung der Stückprüfung am:... Gegen die Verwendung des Bremsenprüfstands für Bremswirkungsprüfungen im Rahmen von Untersuchungen nach 29 StVZO, Die bei der Stückprüfung am...festgestellten Anlage VIII und Anlage VIIIa in Verbindung mit 41 StVZO bestehen Mängel sind behoben. keine Bedenken. Bedenken. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen Die Festgestellten Mängel sind umgehend zu beheben. Eine im (Monat/Jahr):... Wiederholung der Stückprüfung ist innerhalb von 4 Wochen Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. durchzuführen. Die nächste Stückprüfung ist durchzuführen im Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen (Monat/Jahr):... des Herstellers von:... Dieser Termin wurde am Prüfstand kenntlich gemacht. Die Stückprüfung wurde durchgeführt von einem Sachkundigen... des Herstellers von:... (Name und Unterschrift)...... (Name und Unterschrift) (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -)... (Name und Anschrift der Prüfenden Stelle - Stempel -) 1) Für die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, für die vor dem 1. Juli 2003 ein Gutachten erteilt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung jeweils festgelegten Fehlergrenzen. 1 689 980 164N ATT De (06.02.2008) AD 01003 N 11.11.2010 23

Prüfanweisung Stückprüfung von Bremsenprüfständen BT 3xx BT 5xx BT 6xx NTS 8xx BT 4xx 1111 0010 1111 0020 Abbildung mit Sonderzubehör 24 11.11.2010 AD 01003 N

Merkblatt über die Stückprüfung von Bremsprüfständen Gültigkeit der Richtlinie Alle in der Bundesrepublik in Betrieb befindlichen Bremsprüfstände, unabhängig vom Baujahr, (nach Bauart Rollenbremsprüfstände, Schwungmassenprüfstände und Plattenbremsprüfstände) fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie. Zur Durchführung berechtigte Personen Die Stückprüfung darf nur von Sachkundigen des Herstellers, der TÜVs amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, staatlichen Stellen mit eigenen technischen Prüfstellen, zuständigen Eichbehörden, Kfz-Innungen oder Landesverbänden durchgeführt werden. Sachkundig und berechtigt zur Stückprüfung ist, wer berufsmäßig mit der Konstruktion, Herstellung oder Installation von Bremsenprüfständen befasst ist, oder wer erfolgreich an einer Schulung des Herstellers teilgenommen hat. Dies gilt sinngemäß auch für die Sachverständigen der oben erwähnten Institutionen. Die Dauer der Schulung einschließlich Abschlussprüfung muss mindestens 20 Stunden betragen. Die Teilnahme muss bestätigt werden. Allgemein Eine Stückprüfung muss nach jeder Reparatur des Prüfstandes widerholt werden, bei der, für die Messung relevante Baugruppen in stand gesetzt wurden. Das Ergebnis ist von der sachkundigen Person in einem Prüfbericht zu dokumentieren. Treten bei der Prüfung Abweichungen oder Defekte auf, so müssen diese nach den Abschnitten der jeweiligen Instandsetzungsanleitung unverzüglich beseitigt werden. Instandsetzungsanleitungen der verschiedenen Prüfstände BT 3xx BT 5xx NTS 5xx BT 4xx NTS 8xx BT 6xx BT 6xx Comfortline 1 689 975 136N 1 689 975 138N 1 689 975 148N AD E5002 N AD E5001 N AD E5003 N AD E5004 N In-Kraft-Treten der Richtlinien Diese Richtlinie erschien erstmals am 21.10.1968 und wurde am 26.07.1978 und am 01.01.1990 überarbeitet. Die Bremsprüfstände müssen nur der Richtlinie entsprechen, die für ihr Fertigungsdatum zuständig war. Begriffsbestimmung und Anwendung Bremsprüfstände im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, mit denen die Wirkung der Fahrzeugbremsen ermittelt werden und die zu diesem Zweck für jedes Rad einzeln die gemessene Bremskraft direkt anzeigen und/ oder aufzeichnen. Bremsprüfstände dürfen für Bremsprüfungen nach 29 StVZO und Anlage VIII StVZO in Verbindung mit 41 StV- ZO nur verwendet werden, wenn durch ein Gutachten des Instituts für Fahrzeugtechnik beim Rheinisch-Westfälischen TÜV e.v., Essen nachgewiesen ist, dass die Geräte der vorliegenden Richtlinie entsprechen. Bremsprüfstände, für die vor dem 1. Januar 1990 bereits ein Gutachten nach der Richtlinie vom 21.10.1968 (VkBl.1968, S. 542) oder vom 26.07.1978 (VkBl. 1978 S. 348) erteilt wurde, brauchen nicht erneut begutachtet werden. Nachfolgende Prüfstände unterliegen der Stückprüfung (Stand Oktober 1999) Typ entspricht Messprinzip der Richlinie von BT 300 1990 Drehmomentmessung BT 310 1990 Drehmomentmessung BT 500 1990 Drehmomentmessung BT 510 1990 Drehmomentmessung BT 520 1990 Drehmomentmessung BT 610, 640 2003 Drehmomentmessung BT 612, 642 2003 Drehmomentmessung NTS 500, 510 2003 Drehmomentmessung NTS 8xx 2003 Drehmomentmessung BT 620, 622 2003 Drehmomentmessung BT 650, 652 2003 Drehmomentmessung BT 400, 410, 2003 Drehmomentmessung BT 420 2003 Drehmomentmessung Die S-Ausführungen zu obigen Bremsprüfständen entsprechen ebenfalls diesen Richtlinien. AD 01003 N 11.11.2010 25