FPO-BaBIM FACHPRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN BACHELOR-STUDIENGANG BAU- UND IMMOBILIENMANAGEMENT / FACILITIES MANAGEMENT

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Transkript:

VGL. S. 4-10, HIER: NICHT AMTLICHE LESEFASSUNG FACHPRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN BACHELOR-STUDIENGANG BAU- UND IMMOBILIENMANAGEMENT / FACILITIES MANAGEMENT FPO-BaBIM

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management im Fachbereich Technik (FPO-BaBIM) an der Fachhochschule Mainz vom 16.02.2012 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz (HochSchG) in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2014 (GVBl. S. 125), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Technik an der Fachhochschule Mainz am 11.01.2012 die folgende Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Technisches Gebäudemanagement im Fachbereich Technik beschlossen. Sie wurde veröffentlicht am 16.02.2012 (Mitteilungsblatt der Fachhochschule Mainz Nr. 4/2012, S. 53 ff) und geändert am 26.11.2014 (Mitteilungsblatt der Hochschule Mainz Nr. 19/2014, S. 4 ff.). Diese Ordnung hat der Präsident der Fachhochschule Mainz mit Schreiben vom 06.02.2012 und 26.12.2014 genehmigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich (zu 1 PO-BaFbT) 2 Master-Grad (zu 3 PO-BaFbT) 3 Studienvoraussetzungen, Vorpraktikum (zu 4 PO-BaFbT) 4 Studienaufbau und Studienzeiten (zu 5 und 6 PO-BaFbT) 5 Praxisprojekt (zu 9 PO-BaFbT) 6 Projektarbeiten (zu 12 PO-BaFbT) 7 Bachelor-Arbeit (zu 13 PO-BaFbT) 8 Kolloquium 9 Umfang des Lehrangebotes und Studienfristen (zu 21 PO-BaFbT) 10 Bestehen der Bachelor-Prüfung (zu 22 Abs. 1 PO-BaFbT) 11-14 Bedarfsparagraphen 15 Inkrafttreten Anlage 1: Pflichtmodule Anlage 2: Wahlpflichtmodule Anlage 3: Modulplan Anlage 4: Art und Dauer der Prüfungen (zu 26 Abs. 6, 8 HochSchG)

Seite 2 1 Geltungsbereich (zu 1 PO-BaFbT) Diese Fachprüfungsordnung gilt für die Studierenden und Lehrenden des konsekutiven Bachelor- Studiengangs Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management im Vollzeitstudium. Sie ergänzt die Allgemeine Ordnung für die Bachelor-Prüfungen im Fachbereich Technik (PO- BaFbT) an der Fachhochschule Mainz durch spezielle Bestimmungen für Aufbau, Ablauf und Abschluss des Studiums. 2 Bachelor-Grad (zu 3 PO-BaFbT) Mit erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management wird der akademische Grad Bachelor of Engineering (B.Eng.) verliehen. 3 Studienvoraussetzungen, Vorpraktikum (zu 4 PO-BaFbT) (1) Die Immatrikulation in das erste Semester erfolgt i.d.r. einmal jährlich jeweils zum Wintersemester. Bei einem Wechsel des Studienganges oder des Studienortes ist auch eine Immatrikulation zum Sommersemester möglich, wenn die Leistungsvoraussetzungen dafür gegeben sind. (2) Das Vorpraktikum umfasst eine Dauer von 12 Wochen und sollte vor Aufnahme des Studiums erbracht werden, andernfalls sind Restzeiten spätestens bis Rückmeldung in das 3. Studiensemester nachzuweisen. Solange sind weitere Meldungen gemäß 21 Abs. 3 PO-BaFbT ausgeschlossen, 21 Abs. 5 PO-BaFbT bleibt unberührt. 4 Studienaufbau und Studienzeiten (zu 5 und 6 PO-BaFbT) (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Bachelor-Abschlussarbeit sechs Semester. Im Rahmen des Studiums sind insgesamt 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zu erwerben. Das Studium ist so strukturiert, dass je Semester im Regelfall 30 Leistungspunkte (ECTS) erworben werden. Bestandteil des Studiums ist die Anfertigung einer Bachelor-Abschlussarbeit. (2) Das Studium ist modular aufgebaut und enthält Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule. - Pflichtmodule sind für alle Studierenden verbindlich. Sie sind in Anlage 1 dieser Ordnung zusammengestellt. - Wahlpflichtmodule sind Module, die die Studierenden aus einem Modulkatalog (Anlage 2) auswählen können. Dieser Modulkatalog kann aufgrund aktueller Entwicklungen und volkswirtschaftlicher Notwendigkeiten erweitert werden. Die Wahlpflichtmodule der Anlage 2 dieser Ordnung sollten frühestens im jeweils dem Level entsprechenden Fachsemester belegt werden. - Wahlmodule sind Lehrveranstaltungen, die insbesondere dem fächerübergreifenden Studium (Studium Generale) dienen. Sie können von den Studierenden aus dem gesamten Angebot aller Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen gewählt werden. (3) Die Teilnehmerzahl für Wahlpflichtmodule und Wahlmodule kann beschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf einen geordneten Lehr- und Studienbetrieb erforderlich ist. Die Höchstteilnehmerzahl wird vom Fachausschuss für Studium und Lehre festgelegt. Wahlpflicht- und Wahlmodule werden nur abgehalten, wenn sie von einer Mindestteilnehmerzahl von Studierenden belegt werden. Die Mindestteilnehmerzahl wird vom Fachausschuss für Studium und Lehre festgelegt. In Ausnahmefällen können Studierende beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Belegungswechsel stellen.

Seite 3 (4) Die modulare Struktur des Studiums bedingt, dass keine zwingende Zuordnung der einzelnen Module zu einzelnen Semestern erfolgt. Damit haben Studierende die Möglichkeit, ihr Studium zu beschleunigen. Die Anzahl der Studienleistungen und Prüfungsleistungen sind in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt. 5 Praxisprojekt (zu 9 PO-BaFbT) Das Bachelor-Studium enthält ein berufsorientiertes Praxisprojekt als Studienleistung. (1) Das Praxisprojekt ist i.d.r. im 6. Fachsemester zu bearbeiten. (2) Die Studierenden sind verantwortlich für die Wahl ihrer Praxisstelle. Die Studierenden sind verpflichtet, die Tätigkeit in der Praxisstelle und das Thema von der bzw. dem Beauftragten für das Praxisprojekt genehmigen zu lassen. Voraussetzungen für die Genehmigung sind - der Nachweis des Erwerbs von mindestens 120 Leistungspunkten - die Eignung der Praxisstelle entsprechend dem Studienziel. (5) Die bzw. der Beauftragte für das Praxisprojekt prüft, ob die Praxisstelle entsprechend dem Ausbildungsziel in der Lage ist, die Anforderungen zu erfüllen und die Tätigkeit der Studierenden zu unterstützen und zu fördern. Die Praxisstelle hat eine Person für die Betreuung der bzw. des Studierenden zu benennen. Diese muss im Regelfall einen Hochschulabschluss haben. (6) Bearbeitungsgegenstand und Bearbeitungsziel sind zwischen der Praxisstelle und der bzw. den Betreuenden abzustimmen. Die Praxisstelle ist berechtigt, Vorschläge zum Inhalt des Praxisprojektes zu unterbreiten. Die endgültige Entscheidung über das Thema trifft die bzw. der Betreuer der Fachhochschule für das Praxisprojekt. (7) Auf Antrag kann das Praxisprojekt inhaltlich und organisatorisch mit der Bachelor- Abschlussarbeit verbunden werden. (8) Ausbildungsziel und Organisation regelt die Ordnung für das Praxisprojekt. 6 Projektarbeiten (zu 12 PO-BaFbT) Keine speziellen Bestimmungen. 7 Bachelor-Arbeit (zu 13 PO-BaFbT) (1) Mit der Bearbeitung der Bachelor-Abschlussarbeit kann frühestens begonnen werden, wenn mindestens 120 Leistungspunkte (ECTS) erworben sind. (2) Der Aus- und Abgabetermin und das Thema werden mit dem Prüfenden der Bachelor- Abschlussarbeit vereinbart. Die Bachelor-Abschlussarbeit ist im folgenden Semester nach erfolgreichem Abschluss der letzten Modulprüfung abzuschließen. Andernfalls gilt die Bachelor- Abschlussarbeit als nicht bestanden. (3) Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall zwei Monate. Sie beginnt mit der Ausgabe. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit bis auf vier Monate verlängern. Bei empirischen Arbeiten beträgt die Bearbeitungszeit auf Antrag bis zu sechs Monate. In diesem Fall ist eine Fristverlängerung nicht möglich. (4) Das Thema kann nur einmal und, abweichend von 13 Abs. 6, S. 3 PO-BaFbT, nur innerhalb von 14 Tagen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Der Versuch gilt dann als nicht unternommen.

Seite 4 8 Kolloquium Keine speziellen Regelungen. 9 Umfang des Lehrangebotes und Studienfristen (zu 21 PO-BaFbT) (1) Die Meldungen zu den Modulprüfungen erfolgen gemäß den Festlegungen, die 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn getroffen werden. (2) Abweichend von 21 Abs. 6 PO-BaFbT kann der Rücktritt von den Meldungen zu Modulprüfungen bis 7 Tage vor jedem ersten Versuch erklärt werden. (3) Die Meldung zu sämtlichen Modulprüfungen muss spätestens im 8. Studiensemester erfolgen. Wenn die Meldefrist um mindestens zwei Semester versäumt wird, gilt eine Prüfung als erstmals nicht bestanden. 10 Bestehen der Bachelor-Prüfung (zu 22 Abs.1 PO-BaFbT) Die erforderliche Mindestanzahl an Credits gem. 22 Abs. 1 PO-BaFbT beträgt 180 Credits. 11 Auslandsstudium (1) Für das Auslandsstudium gilt die Ordnung für das Praxisprojekt. Ferner sind die Voraussetzungen der empfangenden Hochschule zu erfüllen. (2) Während des Auslandsstudiums müssen Studierende nicht an Prüfungen an der Hochschule Mainz teilnehmen. 12-14 Bedarfsparagraphen 15 Inkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Hochschule Mainz in Kraft. (2) Studierende, die bereits in dem Bachelor-Studiengang Technisches Gebäudemanagement (BaTGM) an der Hochschule Mainz eingeschrieben sind, können ihr Studium nach der Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Technisches Gebäudemanagement (BaTGM) an der Fachhochschule Mainz (FPO-BaTGM) vom 16.02.2012 fortsetzen und abschließen. Auf Antrag beim Büro für Prüfungsangelegenheiten können sie ihr Studium aber auch nach dieser geänderten Fachprüfungsordnung fortsetzen. Die Modulanerkennungsverfahren sind zu beachten. Mainz, den 26.11.2014 Die Dekanin des Fachbereichs Technik an der Hochschule Mainz Prof. Dr. phil. habil. Regina Stephan

Anlage 1 Seite 5 zur Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management im Fachbereich Technik (FPO-BaBIM) an der Hochschule Mainz Pflichtmodule: Ifd. Nr. Modulbezeichnungen ECTS Anzahl SWS, GW 2) Level 1) Studienleistungen Handlungs- und Kompetenzfeld Mathematik und Datenverarbeitung 1. Mathematik 5 I - 1 2. Mess-, Steuer- und Regeltechnik 5 I - 1 3. Informatik 5 II - 1 4. Rechnergestütztes FM 5 III - 1 Handlungs- und Kompetenzfeld Bauwerk - Baukonstruktion 5. Materialkunde 5 I 1 6. Tragwerkslehre 5 I - 1 7. Baukonstruktion 5 I 1 (PL-Vorleistung) 1 8. Bau- und Gebäudedokumentation 5 I - 1 9.a Technisches und infrastrukturelles FM, alternativ 9.b 5) 5 II - 1 9.b Technisches und infrastrukturelles FM mit Auslandsexkursion, alternativ 9.a 5) 6 II - 1 Handlungs- und Kompetenzfeld Bauwerk - Technische Anlagen 10. Physikalische Grundlagen Gebäudetechnik 5 I - 1 11. Bauphysik (Wärme-, Feuchte-, Schallschutz) 5) 5 I - 1 12. Gesundheit und Hygiene 5 II - 1 13.a Technische Gebäudeausrüstung (Anlagentechnik), 5) alternativ 13.b 5 III - 1 13.b Technische Gebäudeausrüstung (Anlagentechnik) mit 5) Laborwoche, alternativ 13.a 6 III - 1 14. Brandschutz 6 III - 1 Handlungs- und Kompetenzfeld Recht 15. Einführung in das Recht 3 I - 1 16.a Baurecht (öffentliches und privates Baurecht), alternativ 16.b 5 II - 1 16.b Baurecht und Umweltrecht, alternativ 16.a 6 II - 1 17. Vergabe- und Vertragswesen (Bau) 6 III - 1 18. Immobilienrecht 5 III - 1 Handlungs- und Kompetenzfeld Wirtschaft 19. Wirtschaftsmathematik und Statistik 5 I - 1 20. Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 5 I - 1 21. Betriebswirtschaftslehre im FM 5 I - 1 22. Projektentwicklung 5 II - 1 23. Projektmanagement 5 III - 1 Handlungs- und Kompetenzfeld Management 24. Objektmanagement 5 II - 1 25. Immobilienmanagement 5 III - 1 26. Vertragsmanagement im FM 5 III - 1 27. Nachhaltigkeit im interdisziplinären Projekt 5 III - 1 Handlungs- und Kompetenzfeld Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management 28. Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentationstechnik 2 - - 1 29. Praxis-Projekt 10 - - 1 30. Abschlussarbeit 12 - - 1 Anzahl Prüfungsleistungen 1) Level: I ist empfohlen im 1. oder 2. Semester, Level II im 3., Level III im 4. oder 5. Semester. 2) Die Zuordnung von Semesterwochenstunden (SWS) und Gewichtungen (GW) ist in den Modulbeschreibungen geregelt. 5) Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zusatzqualifikation des Sachverständigen Energie und Umwelttechnik erreicht werden.

Anlage 2 Seite 6 zur Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management im Fachbereich Technik (FPO-BaBIM) an der Hochschule Mainz Wahlpflichtmodule: Ifd. Nr. Modulbezeichnungen 2) ECTS Level 1) Studienleistungen Anzahl Berufsfeld Engineering 1. Infrastruktur 5 II - 1 2. Elektrotechnik und Fördertechnik 5 II - 1 3. Gebäudeautomation und Haustechnik 5 III - 1 4. Building Information Modeling 5 III - 1 5. Instandsetzung 5 III - 1 Berufsfeld Baumanagement 6. Bauverfahrenstechnik 5 II - 1 7. Kostenermittlung und Preisbildung 6 III - 1 8. Baustellenmanagement 6 III - 1 9. Arbeitssicherheit 4) 6 III - 1 10. Baukoordinator 4) 6 M - 1 Berufsfeld Immobilienmanagement 11. Umweltschutz 6 II. 1 12. Energieberatung und regenerative Energie 5) 5 III - 1 13. Sachverständigen-Recht 5) 6 III - 1 14.a Real Estate, alternativ 14.b 5 III - 1 14.b Real Estate mit Fachpublikation, alternativ 14.a 6 III - 1 15. Strategische und ethische Unternehmensführung 6 M - 1 Berufsfeld Branchenspezifische Lösungen 16. Ausgewählte Gebiete 5 III - 1 17. Höhere Mathematik (Stochastik) 3) 5 III - 1 18. Interkulturelle und soziale Kompetenz, Entsprechend Modulbeschreibung mit Genehmigung der Studiengangleitung 19. Fach- und/oder hochschulübergreifendes Projekt, Entsprechend Modulbeschreibung mit Genehmigung der Studiengangleitung ein weiteres Modul nach freier Wahl aus dem Lehrangebot Entsprechend Modulbeschreibung 20. der Hochschule Mainz oder anderer Hochschulen, mit Genehmigung der Studiengangleitung Anzahl Prüfungsleistungen 1) Level: I ist empfohlen im 1. oder 2. Semester, Level II im 3., Level III im 4. oder 5. Semester, Level M im 6. Semester mit Masterniveau. 2) wird nicht regelmäßig angeboten, Gewichtung s. ECTS. 3) ist Voraussetzung für die Zulassung zum weiterführenden Masterstudium. 4) Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zusatzqualifikation des Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) erreicht werden. 5) Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zusatzqualifikation des Sachverständigen Energie und Umwelttechnik erreicht werden.

Anlage 3 Seite 7 zur im Fachbereich Technik (FPO-BaBIM) an der Hochschule Mainz Modulplan: -empfohlener Studienverlauf-

Anlage 4 Seite 8 zur Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management im Fachbereich Technik (FPO-BaBIM) an der Hochschule Mainz Art und Dauer der Prüfungen (zu 26 Abs. 6, 8 HochSchG): Ifd. Nr. Modulbezeichnungen (Pflichtmodule) ECTS GW Prüfungsart Prüfungsdauer Handlungs- und Kompetenzfeld Mathematik und Datenverarbeitung 1. Mathematik 5 Klausur 90 min 2. Mess-, Steuer- und Regeltechnik 5 Klausur 120 min 3. Informatik 5 Klausur 120 min 4. Rechnergestütztes FM 5 Hausarbeit Handlungs- und Kompetenzfeld Bauwerk - Baukonstruktion 5. Materialkunde 5 Klausur 120 min 6. Tragwerkslehre 5 40% 1) 1. Hausarbeit (Übung) 60% 1) 2. Klausur 120 min 7. Baukonstruktion 5 PL: Klausur 120 min SL: Hausarbeit (Übung) 8. Bau- und Gebäudedokumentation 5 Klausur 120 min 9.a Technisches und infrastrukturelles FM, alternativ 9.b 5 Hausarbeit 9.b 30% 1) 1. Seminararbeit Technisches und infrastrukturelles FM mit Auslandsexkursion, alternativ 9.a 6 Exkursionsführer 70% 1) 2. Hausarbeit Handlungs- und Kompetenzfeld Bauwerk - Technische Anlagen 10. Physikalische Grundlagen Gebäudetechnik 5 Klausur 120 min 11. Bauphysik (Wärme-, Feuchte-, Schallschutz) 5 Klausur 120 min 12. Gesundheit und Hygiene 5 Klausur 120 min 13.a Technische Gebäudeausrüstung (Anlagentechnik), Klausur 90 min 5 alternativ 13.b 13.b Technische Gebäudeausrüstung (Anlagentechnik) mit 25% 1) 1. Projektarbeit, Kolloquium 6 Laborwoche, alternativ 13.a 75% 1) 2. Klausur 90 min 14. Brandschutz 6 Klausur 90 min Handlungs- und Kompetenzfeld Recht 15. Einführung in das Recht 3 Klausur 90 min 16.a Baurecht (öffentliches und privates Baurecht), alt. 16.b 5 Klausur 240 min 16.b Baurecht und Umweltrecht, alternativ 16.a 6 Klausur 240 min 17. Vergabe- und Vertragswesen (Bau) 6 Klausur 120 min 18. Immobilienrecht 5 Klausur 240 min Handlungs- und Kompetenzfeld Wirtschaft 19. Wirtschaftsmathematik und Statistik 5 Klausur 90 min 20. Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 5 Klausur 120 min 21. Betriebswirtschaftslehre im FM 5 Projektarbeit, Kolloquium oder Hausarbeit 1) 22. Projektentwicklung 5 Klausur 120 min oder Hausarbeit 1) 23. Projektmanagement 5 Klausur 60 min Handlungs- und Kompetenzfeld Management 24. Objektmanagement 5 Projektarbeit, Kolloquium 25. Immobilienmanagement 5 25% 1) 25% 1) 50% 1) Projekt (Teil 1) Projekt (Teil 2) Hausarbeit (Teil 3) 26. Vertragsmanagement im FM 5 Projektarbeit, Kolloquium 27. Nachhaltigkeit im interdisziplinären Projekt 5 Projektarbeit, Kolloquium 1) Wird nach Entscheidung des Prüfungsausschusses spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn abschließend bekanntgegeben.

Anlage 4 - Fortsetzung Seite 9 zur Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management im Fachbereich Technik (FPO-BaBIM) an der Hochschule Mainz Art und Dauer der Prüfungen (zu 26 Abs. 6, 8 HochSchG): Ifd. Nr. Modulbezeichnungen (Pflichtmodule) ECTS GW Prüfungsart Handlungs- und Kompetenzfeld Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management 25% 1. Testat Starten 25% 2. Testat Zitieren 28. Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentationstechnik 25% 3. Testat Arbeiten 25% 4. Testat Präsentieren Anm.: Während des Studiums begleitend zu erbringen. Ifd. Nr. Modulbezeichnungen (Wahlpflichtmodule) ECTS GW Prüfungsart Prüfungsdauer Prüfungsdauer Berufsfeld Engineering 1. Infrastruktur 5 50% 1) 1. Klausur 60 min 50% 1) 2. Klausur 60 min 2. Elektrotechnik und Fördertechnik 5 Klausur 120 min 3. Gebäudeautomation und Haustechnik 5 Klausur 90 min 4. Building Information Modeling 5 Projektarbeit, Kolloquium 5. Instandsetzung 5 Klausur 90 min Berufsfeld Baumanagement 6. Bauverfahrenstechnik 5 40% 1) Projektarbeit, Kolloquium 60% 1) Klausur 90 min 7. Kostenermittlung und Preisbildung 6 Projektarbeit, Kolloquium oder Hausarbeit 1) 8. Baustellenmanagement 6 Projektarbeit, Kolloquium oder Hausarbeit (Semesterbegleitende Übungen mit Vorträgen ) 1) 9. Arbeitssicherheit 4) 6 Klausur 120 min 10. Baukoordinator 4) 6 Klausur 120 min Berufsfeld Immobilienmanagement 11. Umweltschutz 6 Klausur 120 min 12. Energieberatung und regenerative Energie 5 70% 1) Hausarbeit 30% 1) Klausur 90 min 13. Sachverständigen-Recht 6 Klausur 90 min 14.a Real Estate, alternativ 14.b 5 Projektarbeit, Kolloquium 14.b Real Estate mit Fachpublikation, alternativ 14.a 6 70% 1) 1. Projektarbeit, Kolloquium 30% 1) 2. Publikation 15. Strategische und ethische Unternehmensführung 6 Projektarbeit, Kolloquium oder Hausarbeit 1) Berufsfeld Branchenspezifische Lösungen 16. Ausgewählte Gebiete 5 Wird bekanntgegeben 1) 17. Höhere Mathematik (Stochastik) 5 Klausur 180 min 1) Wird nach Entscheidung des Prüfungsausschusses spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn abschließend bekanntgegeben.