AUSSCHREIBUNG Internationale Deutsche Jugendmeisterschaft Cadet vom 03.Oktober 2018 bis 07.Oktober 2018

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG Internationale Deutsche Jugendmeisterschaft Cadet vom 03.Oktober 2018 bis 07.Oktober 2018 Veranstalter: durchführender Verein: Deutscher Segler-Verband e.v. Segel-Club "Rot-Weiß" Prenzlau e.v. Wettfahrtleiter: Marc Nicolaisen (NRO/SVAG) Obfrau des Protestkomitees: Anne-Gritt Denda (NJ/SCS) 1. REGELN 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) festgelegt sind. 1.2 Folgende Abkürzungen gelten: [NP] Regeln, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot sind. Dies ändert WR 60.1(a). 1.3 WR Anhang P, Besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet. 1.4 [DP] Auf dem Wasser sind jederzeit von allen Teilnehmern persönliche Auftriebsmittel zu tragen außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung. Dies ändert WR 40 und das Vorwort zu WR Teil 4. 1.5 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der Segelanweisungen für welche der deutsche Text gilt. 2. [DP] WERBUNG 2.1 Boote können verpflichtet werden vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen. 2.2 Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol oder Tabakprodukte an Boot und Kleidung ist untersagt. 3. [NP] [DP] ZULASSUNG UND MELDUNG 3.1 Die Regatta ist für die folgende Klasse ausgeschrieben: Cadet 3.2 Meldeberechtigt sind: Segler/Seglerinnen der Jahrgänge 2001 und jünger. 3.2.1 Segler/Seglerinnen, die Mitglied in einem DSV-Verein sind, müssen sich über eine der folgenden Voraussetzungen qualifizieren:

3.2.1.1 Steuerleute, die in der deutschen Aktuellen Rangliste der Klasse mit mindestens 25 Ranglistenpunkten aus mindestens 9 Ranglistenwertungen geführt werden. Die Qualifikation ist im Jugendseglerpass zu dokumentieren und auf Verlangen nachzuweisen. 3.2.1.2 Segler/Seglerinnen, die Deutsche(r) Jugendmeister(in) des Vorjahres sind (Gesamtwertung). 3.2.2 Segler/Seglerinnen, die Mitglied eines Vereines eines anderen nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sind, in der Reihenfolge des Datums ihrer Anmeldung. 3.3 Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. 3.4 Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein. 3.5 Jeder einem DSV-Verein angehörende Teilnehmer muss sich über die Internetseite des DSV registriert haben. 3.6 Meldeberechtigte Boote müssen sich bis zum 17.09.2018 über das Onlinemeldesystem www.manage2sail.com anmelden und das entsprechende Meldegeld zahlen. 4. MELDEGELDER 4.1 Die Meldegelder sind wie folgt: Meldegeld (EUR) Meldegeld (EUR) ab 18.09.2018 bis 17.09.2018 Cadet 80 90 4.2 Das Meldegeld ist unter Angabe der Regatta, des Namens des Steuermanns/der Steuerfrau und der Segelnummer auf das Konto des Vereins bei der Sparkasse Uckermark, BIC:WELDED1UMP, IBAN: DE80 1705 6060 3000 01 30 90 zu überweisen. 4.3 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt. 5. ZEITPLAN 5.1 Die Registrierung findet wie folgt statt: Klassen Registrierung Ort der Registrierung Cadet Trainer- und Begleitboote 03.10., 14:00-20:00 Uhr 04.10., 08:00-10:00 Uhr 03.10.,14:00-20:00 Uhr 04.10., 08:00-10:00 Uhr Donna-Dom auf dem Vereinsgelände Donna-Dom auf dem Vereinsgelände 5.2 Am ersten Wettfahrttag findet um 11:00 Uhr eine Steuerleutebesprechung statt. Näheres hierzu wird in den Segelanweisungen veröffentlicht. 5.3 Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist nachstehend aufgeführt: Klasse Wettfahrttage Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt Anzahl der Wettfahrten Cadet 04. bis 07.10.2018 04.10.2018, 13:00 Uhr 12 5.4 Am letzten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 12:00 Uhr gegeben. 6. VERMESSUNG

6.1 Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorlegen können. Es werden Kontrollvermessungen, aber keine Erstvermessungen durchgeführt. Zeit: 03.10.2018 15:00 20:00 Uhr auf dem Vereinsgelände 7. SEGELANWEISUNGEN Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung verfügbar. 8. VERANSTALTUNGSORT 8.1 Die Veranstaltung findet in Prenzlau, Uckerpromenade 60 A auf dem Vereinsgelände statt. 8.2 Das Regattabüro befindet sich auf dem Vereinsgelände im Donna-Dom. 8.3 Regattagebiet ist der Unteruckersee. 9. BAHNEN Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen. 10. WERTUNG 10.1 Mindestens vier vollendete Wettfahrten sind zur Gültigkeit der Meisterschaft erforderlich. 10.2 Werden weniger als fünf Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden fünf oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seiner schlechtesten Wertung. 10.3 Gilt nur wenn mindestens zehn Boote in der U-Wertung teilnehmen: Die U17-Wertung ist ein Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmer, die im Jahr der Meisterschaft höchstens das 16. Lebensjahr vollenden. 11. BEGLEITBOOTE 11.1 Alle Begleitboote müssen beim Veranstalter registriert sein und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie die Vorschriften für unterstützende Personen der Veranstaltung, die in den Segelanweisungen veröffentlicht sind, erfüllen. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen. 11.2 Auf dem Wasser müssen jederzeit von allen unterstützenden Personen persönliche Auftriebsmittel getragen werden außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung. Begleitpersonen müssen den Quick-Stopp / Kill Cord zu jeder Zeit benutzen, während der Motor läuft. 11.3 Begleitboote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 Euro oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist. 12. LIEGEPLÄTZE An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen. 13. FUNKKOMMUNIKATION 13.1 Außer im Notfall oder wenn Ausrüstung benutzt wird, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird, darf ein Boot während der Wettfahrt keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist. 14. PREISE

14.1 Der DSV gibt Preise (Medaillen) für die ersten drei Plätze, jeweils in der Gesamtwertung und in der U16-Wertung. Die Anzahl der Urkunden wird veröffentlicht. 14.2 Folgende(r) Titel werden an die siegreichen Mannschaften vergeben: Internationale(r) Deutsche(r) Jugendmeister(in) in der Cadet-Klasse 2018 Internationale(r) Deutsche(r) Jugendmeister(in) U16 in der Cadet-Klasse2018 15. MEDIENRECHTE, KAMERAS UND ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG Durch die Teilnahme an der Regatta übertragen die Teilnehmer dem Veranstalter entschädigungslos automatisch das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Athleten gemacht wurde. 16. HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL 16.1 Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. 16.2 Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. 16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.4 Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit Haftungsausschluss ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf www.dsv.org zur Verfügung. 17. [DP] VERSICHERUNG Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist.

18. DATENSCHUTZHINWEISE Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang Datenschutzhinweise enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf www.segelclubprenzlau.de zur Verfügung.