Gebührentarif Adelheiz AG 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

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Transkript:

Gebührentarif Adelheiz AG 1. Januar bis 31. Dezember Nahwärmeversorgung Adelboden ADELHEIZ AG p/a. SPIESS energie + haustechnik AG Erlenweg 1, 3715 Adelboden Tel. 033 673 88 33 Fax 033 673 88 40 info@adelheiz.ch www.adelheiz.ch

1. Gebührentarif 1.1 Diese wird erhoben als Beitrag an die Erstellungskosten des Wärmenetzes, der Lieferung und Installation der Hausstation sowie der hausinternen Primärfernleitung (max. 5 lfm Trasselänge). CHF/kW 0-21 kw 15 591.55 22 49 kw 725.60 50 99 kw 611.25 100 500 kw 478.10 Die Anschlussgebühr pro kw basiert auf dem Landesindex der konsumentenpreise vom August 2017 100.6 Punkte (Indexbasis Dezember 2010=100 Punkte) Die Anschlussgebühr pro kw wird jeweils aufgrund der Teuerung auf den 1.1. des neuen Kalenderjahres angepasst. Die Adelheiz AG legt aufgrund der Angaben und der Unterlagen des Kunden die benötigte Anschlussleistung definitiv fest. Die Berechnung erfolgt nach den Regeln der einschlägigen Normen und Richtlinien. Erweiterung der Anschlussleistung bei bestehenden Anschlüssen Die zusätzliche Leistung ist nach dem zum Zeitpunkt des Anschlusses gültigen Gebührentarif zu entgelten. Bereits geleistete Anschluss-Gebühren sind anzurechnen. Die Adelheiz AG leistet keine Rückzahlungen. Betrag: Anschlussgebühr (Gesamtleistung, nach Tarif) bereits bezahlte Gebühr. 1.2 Wiederkehrende Gebühren Die wiederkehrenden Gebühren bestehen aus dem jährlichen Grundbetrag sowie der verbrauchten Energie. 1.2.1 Jährlicher Grundbetrag Der jährliche Grundbetrag dient der Deckung der Kosten von Wartung und Unterhalt sowie der Kapital- und Abschreibungskosten der Wärmeversorgung. Der kleinste Jährliche Grundbetrag ist auf 13 kw festgelegt. CHF/kW Grundbetrag 13 149 kw 90.25 150 649 kw 85.25

Der Grundbetrag pro kw basiert auf dem Landesindex der konsumentenpreise vom August 2017 100.6 Punkte (Indexbasis Dezember 2010=100 Punkte) Der Grundbetrag pro kw wird jeweils aufgrund der Teuerung auf den 1.1. des neuen Kalenderjahres angepasst. 1.2.2 Energiepreis Dieser dient der Deckung der Energiekosten (Energiebeschaffung, energieabhängige Kosten wie Strom, Unterhalt, Betrieb, Abrieb etc.) der Wärmeversorgung. Energiepreis Bezogene Energiemenge Rp./kWh kwh/a bis 1 000 000 7.50 Der Energiepreis unterliegt zu 2/3 einer Energiepreisteuerung (Energieträger Holz, Öl, Strom) und zu 1/3 dem Landes-Index der Konsumentenpreise. Der Energiepreis pro kwh 2017 basiert zu 1/3 auf dem Landesindex der konsumentenpreise vom August 2017 100.6 Punkte (Indexbasis Dezember 2010=100 Punkte) Der Energiepreis pro kwh wird jeweils zu 1/3 aufgrund der Teuerung auf den 1.1. des neuen Kalenderjahres angepasst. Der Energiepreis pro kwh basiert zu 2/3 auf den Angaben von Holzenergie Schweiz 111.3 Punkte, den Ölpreis HEV Schweiz CHF 74.82/100 l und dem Strompreis LWA per August 2017. Der Energiepreis pro kwh wird jeweils zu 2/3 aufgrund der Teuerung der Energieträger auf den 1.1. des neuen Kalenderjahres angepasst. 1.3 Mehrwertsteuer Auf den jeweiligen Kosten ist zusätzlich die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu entrichten. 1.4 Gesetzliche Abgaben Sämtliche gesetzlichen Abgaben welche die Fernheizung betreffen, werden an die Kunden weiterverrechnet, soweit Sie in direktem Zusammenhang mit der Kostenrechnung der Adelheiz AG stehen. 1.5 Betriebsjahr Das Betriebsjahr des der Adelheiz AG ist identisch mit dem Kalenderjahr. Angebrochene Jahre werden anteilsmässig in Rechnung gestellt.

1.6 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsfristen Die Anschlussgebühr wird fällig auf den Zeitpunkt des Anschlusses (Inbetriebnahmeprotokoll). Bei Überbauungen, die über eine gemeinsame Anlage versorgt, jedoch in Etappen ausgeführt werden, wird die Anschlussgebühr nach Massgabe der Anschlussleistung, ratenweise bezogen. Für die einmaligen Kosten gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Wiederkehrende Kosten Die wiederkehrenden Kosten werden in 4 Akontorechnungen und einer Jahresabrechnung verrechnet. Kunden über 100 kw Anschlussleistung erhalten jeden Monat eine Akontorechnung und Ende Jahr eine Jahresabrechnung. Erfolgt ein Neuanschluss während des Kalenderjahres, ist der Grundbetrag anteilsmässig zu bezahlen. Für die wiederkehrenden Gebühren gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Verzugszins Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 10% erhoben und je Mahnung CHF 50.-- verrechnet. 1.7 Wärmemessungen Die Wärmeenergie wird im Primärnetz (Übergabestation) gemessen. Massgebend sind die Anschluss-Schemas der Adelheiz AG. Die Adelheiz AG verpflichtet sich, nur den gesetzlichen Vorschriften (Messgesetz, Wärmezählerverordnung) entsprechende, eichfähige Wärmezähler einzusetzen. Er führt ein Register der geeichten Zähler und führt die nötigen Nacheichungen durch. Sämtliche Kosten, die mit der Installation, dem Betrieb, dem Unterhalt usw. entstehen, sind in den einmaligen und wiederkehrenden Kosten eingeschlossen und von der Adelheiz AG zu tragen. Auf Verlangen des Kunden werden die Wärmemessgeräte auch ausserhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen überprüft. Ergibt diese Überprüfung, dass die gesetzlich vorgegebenen Toleranzen eingehalten sind, hat der Bezüger die Kosten zu tragen. Adelboden, 01.01. Verwaltungsrat Adelheiz AG

Anhang 1 Für eine Heizleistung ab 50kW besteht die Möglichkeit, dass die einmalig Anschlussgebühr (AG) halbiert wird. Diese Reduktion wird aufgefangen während 15 Jahren mit einem Arbeitspreisaufschlag von + 1.05 Rp/kWh. 1. Gebührentarif (halbiert) 1.1 Kosten CHF/kW 50 99 kw 305.60 100 500 kw 239.05 1.2 Wiederkehrende Kosten, Energiepreis Arbeitspreisaufschlag Bezogene Energiemenge kwh/a Energiepreiszuschlag Rp./kWh bis 1 000 000 1.05 Der Preisaufschlag gilt während einer Zeit von 15 Jahren ab der Inbetriebnahme und Erstlieferung. Preisanpassung Der Energiepreis pro kwh basiert auf dem Landesindex der konsumentenpreise vom August 2017 100.6 Punkte (Indexbasis Dezember 2010=100 Punkte). Der Energiepreis pro kwh wird jeweils aufgrund der Teuerung auf den 1.1. des neuen Kalenderjahres angepasst.