992/578 CURRICULUM UNIVERSITÄTSLEHRGANG FINANZDIENSTLEISTUNGEN

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Transkript:

992/578 CURRICULUM UNIVERSITÄTSLEHRGANG FINANZDIENSTLEISTUNGEN FDL_Curriculum_2005_MTB_2205.docMitteilungsblatt vom 2.2.05, 55.Stk. Pkt. 28 Version I. 4. Sitzung des Senats vom 25.0.05 Seite von 5 In-Kraft-Treten:.0.2006

. ZIELSETZUNG DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGES Dieser Universitätslehrgang hat überwiegend das Ziel, praktische Kenntnisse zu vermitteln und der Fort- und Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten zu dienen. Der besondere Unterrichtszweck dieses Universitätslehrganges liegt demnach in der Vermittlung von Kenntnissen des Versicherungswesens, des Kapitalmarktes und von Finanzinstrumenten. Darüber hinaus soll das betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundwissen der Lehrgangsteilnehmerinnen und der Lehrgangsteilnehmer geschult und ihnen ein Einblick in aktuelle finanzwirtschaftliche Zusammenhänge geboten werden. 2. STUDIENDAUER UND GLIEDERUNG DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGES Die Dauer des Lehrganges beträgt drei Semester. Während des ersten und zweiten Semesters sind Pflichtlehrveranstaltungen aus Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und den Rechtswissenschaften zu besuchen. Im zweiten und dritten Semester sind Lehrveranstaltungen über Versicherungswesen und Versicherungsrecht, Vorsorge, Bankwesen, Banken- und Finanzmarktrecht, Börsewesen, Risikomanagement und Finanzierungstheorie, weiters über die Bewertung von Aktien, Anleihen, Immobilien und Rohstoffe, sowie über Investmentfondsmanagement zu besuchen. Die zeitliche Abhaltung der Lehrveranstaltungen erfolgt - unter Berücksichtigung der Besuchsmöglichkeit berufstätiger Teilnehmerinnen und Teilnehmer - in Blockkursen. Als Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Universitätslehrganges sind schriftliche Lehrveranstaltungsprüfungen aus allen im jeweiligen Semester vorgetragenen Pflichtfächern sowie eine Abschlussprüfung am Ende des Lehrganges aus den im Curriculum festgelegten Fächern des Lehrganges abzulegen; ferner ist die positive Beurteilung einer Hausarbeit (Abschlussarbeit) erforderlich. Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges wird durch ein Abschlusszeugnis bestätigt. FDL_Curriculum_2005_MTB_2205.docMitteilungsblatt vom 2.2.05, 55.Stk. Pkt. 28 Version I. 4. Sitzung des Senats vom 25.0.05 Seite 2 von 5 In-Kraft-Treten:.0.2006

. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG Zur Teilnahme am Universitätslehrgang sind berechtigt: Studierende und Absolventinnen bzw. Absolventen einschlägiger Studienrichtungen, die ihre ordentlichen Studien durch die Teilnahme am Lehrgang ergänzen wollen, Maturantinnen und Maturanten allgemeiner oder berufsbildender höherer Schulen, die eine Berufslaufbahn in der Versicherungswirtschaft anstreben und bereits über eine entsprechende Berufspraxis verfügen, Personen, die den Lehrberuf Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann positiv abgeschlossen haben, Personen, die sich in Ausübung ihrer Berufstätigkeit mit Fragen der Versicherungswirtschaft und/oder der Finanzdienstleistungen beschäftigen und über eine längere Berufspraxis verfügen, Personen, die einen Universitätslehrgang für Versicherungswirtschaft in Österreich absolviert haben. Die Aufnahme in den Universitätslehrgang durch die Lehrgangsleitung setzt außerdem die Zulassung zu den außerordentlichen Studien gemäß 70 Universitätsgesetz 2002 voraus. 4. BEZEICHNUNG UND AUSMASS DER PFLICHTFÄCHER DER ABSCHLUSSPRÜFUNG Am Ende des dritten Semesters ist eine schriftliche Abschlussprüfung über folgende Pflichtfächer abzulegen: Semesterstunden Volkswirtschaftslehre 2 Betriebswirtschaftslehre 6 Grundzüge ausgewählter Rechtsgebiete 6 Versicherungswesen 6 Bankwesen- und Kapitalmarktrecht 5 9 Risikomanagement/Finanzierungstheorie 4 8 Wertpapier- und Veranlagungsmanagement 7 Summe 29 55 Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die positive Beurteilung der Lehrveranstaltungsprüfungen aus allen Pflichtfächern und der Hausarbeit (Abschlussarbeit). Die Leistung der Hausarbeit entspricht 6 n; somit entspricht die Arbeitsleistung des ge- FDL_Curriculum_2005_MTB_2205.docMitteilungsblatt vom 2.2.05, 55.Stk. Pkt. 28 Version I. 4. Sitzung des Senats vom 25.0.05 Seite von 5 In-Kraft-Treten:.0.2006

samten Lehrganges 6 n. Die Hausarbeit wird überwiegend in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt. 5. BEZEICHNUNG UND AUSMASS DER LEHRVERANSTALTUNGEN Einführung in die Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Unternehmensfinanzierung und Investitionsrechnung Grundsätze des Risk Management Marketing Externes Rechnungswesen Besteuerung Grundzüge ausgewählter Rechtsgebiete Einführung in die Rechtsordnung Schadenersatzrecht Grundzüge des Arbeitsrechts 2. Semester Semesterstunden Versicherungswesen Einführung Vorsorge Versicherungsrecht Bankwesen und Kapitalmarktrecht Bankwesen 2 Kapitalmarkt und Kapitalmarktrecht 5. Semester Semesterstunden Risikomanagement/Finanzierungstheorie Risikomanagement Finanzierungstheorie Wertpapier- und Veranlagungsmanagement Wertpapiermanagement Veranlagungsmanagement. Semester Semesterstunden Abschlussarbeit (Hausarbeit) 6 FDL_Curriculum_2005_MTB_2205.docMitteilungsblatt vom 2.2.05, 55.Stk. Pkt. 28 Version I. 4. Sitzung des Senats vom 25.0.05 Seite 4 von 5 In-Kraft-Treten:.0.2006 4,5 4 7 4

6. PRÜFUNGSORDNUNG a) Über den erfolgreichen Besuch der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Gegenständen des Curriculums sind schriftliche Lehrveranstaltungsprüfungen als Einzelprüfungen abzulegen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen sollen zum Ende des jeweiligen Semesters positiv abgeschlossen werden; für jede Lehrveranstaltungsprüfung wird ein Wiederholungstermin angeboten. Die Aufteilung der Prüfungsdauer auf die einzelnen Gegenstände erfolgt im Verhältnis der für die Gegenstände zur Verfügung stehenden Stundenzahl. b) Vor bzw. im Laufe des. Semesters ist eine schriftliche Hausarbeit (Abschlussarbeit) in einem mit einem Pflichtfach in engem Zusammenhang stehenden Thema zu verfassen. Die positive Beurteilung der Hausarbeit (Abschlussarbeit) ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende des. Semesters. c) Für die Beurteilung der Prüfungen gilt 7 Universitätsgesetz 2002 sinngemäß. 7. BEZEICHNUNG FÜR DIE ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN DES LEHRGANGES Absolventinnen und Absolventen des Lehrganges, die alle Lehrveranstaltungsprüfungen und die Abschlussprüfung am Ende des. Semesters positiv abgelegt haben und deren Hausarbeit (Abschlussarbeit) positiv beurteilt wurde, sind gem. 58 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 berechtigt, die Bezeichnung "Akademische Finanzdienstleisterin/Akademischer Finanzdienstleister" zu führen. 8. IN-KRAFT-TRETEN Dieses Curriculum für den Universitätslehrgang für Finanzdienstleistungen an der Johannes Kepler Universität Linz gilt für Studierende, die den Lehrgang ab Wintersemester 2006/07 beginnen. Das bisherige Curriculum (Mitteilungsblatt vom 2. Mai 2002, 8. Stk. Pkt. 5) tritt mit dem In- Kraft-Treten dieses neuen Curriculums außer Kraft. FDL_Curriculum_2005_MTB_2205.docMitteilungsblatt vom 2.2.05, 55.Stk. Pkt. 28 Version I. 4. Sitzung des Senats vom 25.0.05 Seite 5 von 5 In-Kraft-Treten:.0.2006