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Transkript:

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 559 2018 Verkündet am 29. Juni 2018 Nr. 142 Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 hier: Anlage 1.4 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/ Sachunterricht () inkl. der fachdidaktischen Anteile Vom 20. Juni 2018 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 20. Juni 2018 gemäß 87 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.v.m. 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBI. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 168), folgende Änderungsordnung beschlossen: Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) an der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung. Artikel 1 Die Anlage 1.4 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht () inkl. der fachdidaktischen Anteile, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) am 25. Mai 2011 (Brem.ABl. S. 1235), zuletzt geändert am 25. November 2014 (Brem.ABl. S. 49), zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs vom 21. Juni 2011 (Brem.ABl. S. 1223) wird neu gefasst und wie folgt geändert: 1. Unter der Überschrift Anlagen zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs ändert sich der Titel der Anlage 1.4 Interdisziplinärer Sachunterricht in 1.4 Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht (). 2. Die Anlage 1.4 für das Fach wird durch redaktionelle Anpassungen neu gefasst und ergänzt um zusätzliche Erläuterungen zu der bestehenden Strukturierung des Studienfaches und den Regeln für das Absolvieren der e. Die Studienverlaufspläne und Tabellen werden überarbeitet und vervollständigt. Damit einher gehen die folgenden Änderungen einzelner Module:

Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 560 a) Im kleinen Fach wird bei Modul C 1 eine zusätzliche Studienleistung eingeführt und die Angabe MP zu TP geändert. Zusätzlich wird die Angabe zum Modultyp von WP zu P korrigiert. b) Im sozialwissenschaftlichen I werden die Module Ges1, Ges2 und Ges3 statt mit einer benoteten MP nun mit einer KP abgeschlossen, die Anzahl der Leistungen ändert sich von PL: 1 zu PL: 1,. c) Im sozialwissenschaftlichen II (Vertiefung) wird das Modul Ges4 gestrichen. An dessen Stelle werden die Module Ges4.1 Vertiefungsmodul Vormoderne Geschichte und Ges4.2 Vertiefungsmodul Moderne Geschichte jeweils mit einer benoteten MP neu eingefügt. d) Im naturwissenschaftlichen I ändert sich bei Modul Tech 1 die Anzahl der Leistungen von PL: 1 / zu PL: 2 /. e) Im naturwissenschaftlichen II (Vertiefung) ändert sich bei Modul Bio 2 die Anzahl der Leistungen von PL: 1 / zu PL: 2 /. f) Die Kennziffern der Module im elementarpädagogischen Schwerpunkt werden berichtigt und lauten nun: B1-E, B3-E und B-E. 3. Die Anlage 1.4 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht () inkl. der fachdidaktischen Anteile erhält folgende neue Fassung: Anlage 1.4 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht () inkl. der fachdidaktischen Anteile, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) am 20. Juni 2018 (Neufassung) 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden in der Prüfungsordnung Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs geregelt. 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Module bzw. Lehrveranstaltungen im können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. (2) Module werden gemäß 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO) durchgeführt. (3) Das große Fach umfasst 51 CP, davon sind 3 Fachwissenschaft und 12 CP Fachdidaktik. Die Tabelle 1a weist eine differenziertere Unterteilung aus.

Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 561 (4) Das kleine Fach umfasst 24 CP, davon sind 15 CP Fachwissenschaft und Fachdidaktik. Die Tabelle 1b weist eine differenziertere Unterteilung aus. (5) Im Studienfach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht (Kurztitel: ) ist ein sozial- und naturwissenschaftlicher integriert, den die Studierenden des großen und kleinen Studienfaches nach den in den folgenden Absätzen dargestellten Regeln absolvieren müssen. (6) Im großen Studienfach ist ein sozial- oder naturwissenschaftlicher im Umfang von 24 CP zu absolvieren. In den en sind folgende Vorgaben zu beachten: a) Mit der ersten Wahl eines Moduls aus dem sozial- oder naturwissenschaftlichen ist eine Festlegung auf den sozial- oder naturwissenschaftlichen verbunden. Die 24 CP sind vollständig im gewählten sozial- oder naturwissenschaftlichen zu erbringen. b) Der gewählte sozial- oder naturwissenschaftliche ist im Masterstudiengang fortzuführen. c) Ein Wechsel des gewählten sozial- oder naturwissenschaftlichen s ist nur auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. (7) Im kleinen Studienfach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht ist ein sozial- oder naturwissenschaftlicher im Umfang von zu absolvieren. In den en sind folgende Vorgaben zu beachten: a) Mit der ersten Wahl eines Moduls aus dem sozial- oder naturwissenschaftlichen ist eine Festlegung auf den sozial- oder naturwissenschaftlichen erfolgt. Die sind vollständig im gewählten sozial- oder naturwissenschaftlichen zu erbringen. b) Der gewählte sozial- oder naturwissenschaftliche ist im Masterstudiengang fortzuführen. c) Ein Wechsel des gewählten sozial- oder naturwissenschaftlichen es ist nur auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß 8 ff. AT BPO durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Das Kompensationsprinzip wird nicht angewendet.

Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 562 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung. 5 Zulassungsvoraussetzungen Außer im Rahmen des 6 Absatz 1 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. 6 Modul Bachelorarbeit (1) Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens 27 CP nachzuweisen. Die folgenden Module müssen erfolgreich bestanden sein: - B1, - B2 und - ein Modul aus dem gewählten sozial- oder naturwissenschaftlichen im Umfang von. (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 4 Wochen verlängert werden. (3) Die Bachelorarbeit kann nach Absprache mit den Prüfenden als Einzel- oder als Gruppenarbeit angefertigt werden. Die maximale Gruppengröße beträgt 3 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (4) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. 7 Gesamtnote des Studienfaches (Fachnote) Die Gesamtnote für das Studienfach wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 563 8 Schwerpunkt Elementarpädagogik (1) Für den Schwerpunkt Elementarpädagogik kann nur als großes Fach gewählt werden. (2) Die Module B1-E und B3-E sind verpflichtend zu absolvieren. (3) Im Schwerpunkt Elementarpädagogik muss die Bachelorarbeit mit einem elementarpädagogischen Bezug ausgewiesen werden. 9 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Die Anlage 1.4 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht () zur Prüfungsordnung Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/19 im Studienfach im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primarund Elementarbereichs an der Universität Bremen immatrikuliert werden. (2) Studierende, die ihr Studium im Studienfach im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs vor dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben, beenden begonnene Prüfungsverfahren gemäß der Anlage 1.4 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht () vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert am 25. November 2014. (3) Studierende, die ihr Studium im Studienfach im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs vor dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben, absolvieren die Module, zu denen noch kein Prüfungsverfahren eröffnet wurde, gemäß den Regelungen der vorliegenden Ordnung. Genehmigt, Bremen, den 21. Juni 2018 Der Rektor der Universität Bremen

2. Jahr 1. Jahr Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 564 Tabellen 1a und 1b: Studienverlaufspläne für das Studienfach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht () im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs Die Studienverlaufspläne stellen eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Tabelle 1a: Studienverlaufsplan für das Studienfach als großes Fach (Im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs, d.h. 24 CP Fachwissenschaft + 15 CP Interdisziplinäre Fachwissenschaft + 12 CP integrierte Fachdidaktik, also insgesamt 3 Fachwissenschaft plus 12 CP Fachdidaktik) Pflichtbereich (27 CP) (mit den Alternativmodulen für den elementarpädagogischen Schwerpunkt) 1. Sem. B1: Konzeptionen und theoretische Grundlagen der interdisziplinären Sachbildung/des Sachunterrichts,, oder B1-E: Konzeptionen und theoretische Grundlagen der interdisziplinären Sachbildung/des Sachunterrichts (im Schwerpunkt Elementarpädagogik), 2. Sem. B2: (24 CP) 4. Sem. Wahlpflichtber eich SoWi I, Sozialwissenschaftlicher (SoWi) Naturwissenschaftlicher (NaWi) Perspektiven, 3. Sem. SoWi Einf Einführung in die Sozialwissenschaften, NaWi I, NaWi I, Ggf. Bachelorarbeit (12 CP) 51 CP ggf. 12 CP 18 18

3. Jahr 2. Jahr 1. Jahr 3. Jahr Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 565 5. Sem. B3: Bezüge fachdidaktischer Praxis (POE),, oder B3-E Bezüge fachdidaktischer Praxis (POE) (im Schwerpunkt Elementarpädagogik), Wahlpflichtber eich SoWi II - Vertiefung, 6 CP NaWi II - Vertiefung, 6 CP 6. Sem. Ggf. B: BA- Arbeit, 12 CP oder Ggf. B-E: BA- Arbeit-E, 12 CP CP = Credit Points, Sem. = Semester 15 ggf. 12 CP Tabelle 1b: Studienverlaufsplan für das Studienfach als kleines Fach Pflichtbereich (15 CP) 1. Sem. C1: Einführung in Konzeptionen und fachwissenschaftliche 2. Sem. Perspektiven, () (Im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs, d.h. Fachwissenschaft + 6 CP Interdisziplinäre Fachwissenschaft + integrierte Fachdidaktik, also 15 CP Fachwissenschaft plus Fachdidaktik) Sozialwissenschaftlicher (SoWi) 3. Sem. SoWi Einf 4. Sem. 5. Sem. C2: Vertiefung fachwissenschaftlicher Perspektiven und fachdidaktischer Bezüge, 6 CP 6. Sem. Einführung in die Sozialwissenschaften, Naturwissenschaftlicher (NaWi) NaWi I, 24 CP 9 9 6 CP = Credit Points, Sem. = Semester

Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 566 Tabellen 2: Ergänzende Angabe für alle Module des Studienfaches im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs Tabelle 2.1: Bachelorarbeit, (Bachelor Thesis), Lehramtsoption B Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis P 12 MP PL: 1 Tabelle 2.2 Module der Fachwissenschaft und Fachdidaktik im großen und kleinen Fach - Im großen Fach gilt: Die Module B3 sowie B1 enthalten einen fachdidaktischen Anteil von jeweils 6 CP, der fachdidaktische Anteil des Studienfaches hat den Gesamtumfang von 12 CP. - Im kleinen Fach gilt: Das Modul C2 enthält einen fachdidaktischen Anteil von 3 CP und das Modul C1 einen fachdidaktischen Anteil von 6 CP, der fachdidaktische Anteil des Studienfaches hat den Gesamtumfang von. K.-Ziffer Modultitel Modultitel, englisch B1 B2 B3 C1 C2 Konzeptionen und theoretische Grundlagen der interdisziplinären Sachbildung/des Sachunterrichts Perspektiven Bezüge fachdidaktischer Praxis (POE) Einführung in Konzeptionen und fachwissenschaftliche Perspektiven Vertiefung fachwissenschaftlicher Perspektiven und fachdidaktischer Bezüge Introduction to Interdisciplinary Science Education Scientific Perspectives Scientific References and Didactical Approaches (incl. practical elements) Introduction to Interdisciplinary Science Education Scientific References and Didactical Approaches Modultyp P/WP/ W CP MP/ TP/ KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzah l) WP 9 MP PL: 1 P 9 MP PL: 1 WP 9 MP PL: 1 P 9 TP Prüfungsleistung (benotet), 6 CP Studienleistung (unbenotet), 3 CP PL: 1 P 6 TP Fachdidaktik, 3 CP PL: 1 Interdisziplinäre Fachwissenschaft, 3 CP PL: 1

Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 567 Tabellen 2.3: Fachwissenschaft, Sozialwissenschaftlicher (SoWi), insgesamt 24 CP im großen und im kleinen Fach. Tabelle 2.3.1: Einführungsmodul Sozialwissenschaften im großen und kleinen Studienfach SoWi Einf Einführung in die Sozialwissenschaften Introduction to the Social Sciences WP 9 KP PL: 0 SL: 3 Modulprüfung, TP = Teilprüfung, K P = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Tabelle 2.3.2: SoWi I (compulsory modules social sciences I), im großen Studienfach CP MP/T P/KP PL/SL Pol- M1 Sozialwissenschaftliches Grundstudium Introduction to Social Sciences WP 9 KP PL: 2 Ges1 Einführung in die Alte Geschichte Introduction to Ancient History WP 9 KP PL: 1 Ges2 Einführung in die Mittelalterliche Geschichte Introduction to Medieval History WP 9 KP PL: 1 Ges3 Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte Introduction to Modern and Contemporary History WP 9 KP PL: 1 Ggr1 Grundlagen der physischen Geographie Fundamentals of Physical Geography WP 9 KP PL: 2 Tabelle 2.3.3: Fachwissenschaft, SoWi II Vertiefung (compulsory modules social sciences II specialization), 6 CP im großen Studienfach Pol- M14a Regierungssystem der Bundesrepublik The Political System of the Federal Republic Germany WP 6 KP PL: 2 Ges4.1 Ges4.2 Ggr2 Deutschland Vertiefungsmodul Vormoderne Geschichte Vertiefungsmodul Moderne Geschichte Geographie und Gesellschaft Pre-Modern History WP 6 MP PL: 1 Modern History WP 6 MP PL: 1 Geography and Society WP 6 KP PL: 2

Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 568 Tabellen 2.4: Fachwissenschaft, Naturwissenschaftliche (NaWi) e, insgesamt 24 CP im großen Fach und im kleinen Fach Tabelle 2.4.1: NaWi I (compulsory modules natural sciences I), 18 CP im großen Studienfach und im kleinen Studienfach Bio1 Biologie für den Sachunterricht Biology for Interdisciplinary Science Education W 9 KP PL: 2 Che1 Allgemeine Chemie General Chemistry W 9 KP PL: 1 Phy1 Physik für Sachunterricht Physics for Interdisciplinary Science Education W 9 KP PL: 1 Geo1 Geowissenschaften für I Geological Science for Interdisciplinary Science W 9 KP PL: 1 Tech1 Technische Systeme und ausgewählte Anwendungsgebiete Education Technical Systems and Selected Fields of Application W 9 KP PL: 2 Tabelle 2.4.2: Fachwissenschaft, Wahlbereich NaWi II Vertiefung (compulsory modules natural sciences II specialization), 6 CP im großen Studienfach Bio2 Biologiedidaktik für den Sachunterricht Biology Didactics for Interdisciplinary Science W 6 KP PL: 2 Che2 Phy2 Geo2 Tech2 Spezielle Themen der Chemie und ihre experimentelle Vermittlung Physikdidaktik für Studierende des Sachunterrichts Geowissenschaften für II Technik, Arbeit und Gesellschaft Education Special Topics of Chemistry and their Experimental Communication Physics Didactics for Students of Interdisciplinary Science Education Geosciences for Interdisciplinary Science Education Technology, Labor and Society W 6 KP PL: 1 W 6 KP PL: 1 W 6 KP PL: 2 W 6 KP PL: 1

Nr. 142 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Juni 2018 569 2.5: Module des elementarpädagogischen Schwerpunkts Im Studienfach Die Module B3-E sowie B 1-E enthalten einen fachdidaktischen Anteil von jeweils 6 CP, also gesamt 12 CP. B1-E Konzeptionen und Introduction to theoretische Grundlagen Interdisciplinary Science (im Schwerpunkt Education Preschool Elementarpädagogik) B3-E Ggf. B-E Bezüge fachdidaktischer Praxis (POE) (im Schwerpunkt Elementarpädagogik) Modul Bachelorarbeit (im Schwerpunkt Elementarpädagogik) Scientific References and Didactical Approaches Preschool (incl. practical elements) Module Bachelor Thesis Preschool WP 9 MP PL: 1 WP 9 MP PL: 1 WP 12 MP PL: 1 Artikel 2 (1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/19 im Studienfach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht ( ) im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs an der Universität Bremen immatrikuliert werden. (2) Studierende, die ihr Studium im Studienfach im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs vor dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben, beenden begonnene Prüfungsverfahren gemäß den Regelungen der Anlage 1.4 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht () inkl. der fachdidaktischen Anteile vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert am 25. November 2014. (3) Studierende, die ihr Studium im Studienfach im Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs vor dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben, absolvieren die Module, zu denen noch kein Prüfungsverfahren eröffnet wurde, gemäß den Regelungen der vorliegenden Ordnung. Genehmigt, Bremen, den 21. Juni 2018 Der Rektor der Universität Bremen