Haushalt-Kunden gültig ab 01.01.2019 Grundpreis für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern CHF 5.40 (CHF 5.81) pro Monat. Hochtarif 7.60 8.60 12.10 5.70 6.70 10.20 (6.14) (7.22) (10.99) Hochtarif 8.80 8.80 8.80 4.30 4.30 4.30 (4.63) (4.63) (4.63) 0.30 0.30 0.30 0.24 0.24 0.24 Hochtarif 19.24 20.24 23.74 12.84 13.84 17.34 (13.83) (14.91) (18.68)
Landwirtschafts- und Kleingewerbe-Kunden gültig ab 01.01.2019 Grundpreis für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern CHF 5.40 (CHF 5.81) pro Monat. Hochtarif 7.60 8.60 12.10 5.70 6.70 10.20 (6.14) (7.22) (10.99) Hochtarif 8.80 8.80 8.80 4.30 4.30 4.30 (4.63) (4.63) (4.63) 0.30 0.30 0.30 0.24 0.24 0.24 Hochtarif 19.24 20.24 23.74 12.84 13.84 17.34 (13.83) (14.91) (18.68)
Industrie-Kunden gültig ab 01.01.2019 (Anschlusswert > 80A bzw. Leistungsbezug > 55kW) Leistungspreis des Monatsmaximums (Minimale Anrechnung 10kW pro Monat) CHF 7.50 (CHF 8.07) pro Monat. Grundpreis pro Messeinheit CHF 50.00 (CHF 53.85) pro Monat. Hochtarif 6.80 7.80 11.30 (7.32) (8.40) (12.17) 5.30 6.30 9.80 (5.71) (6.79) (10.56) Hochtarif 2.85 2.85 2.85 (3.07) (3.07) (3.07) 1.80 1.80 1.80 (1.94) (1.94) (1.94) 0.30 0.30 0.30 0.24 0.24 0.24 Hochtarif 12.49 13.49 16.99 (13.45) (14.53) (18.30) 9.94 10.94 14.44 (10.71) (11.78) (15.55) Blindenergie: Oben genannte Preise gelten unter der Voraussetzung, dass der Sollwert für den Leistungsfaktor tg φ (kvarh:kwh) in den Hochtarifzeiten nicht überschritten wird. Sollwert tg φ=0.426 (cos φ=0.92). Bei Über- bzw. Unterschreitung des Sollwertes beträgt der Zuschlag für jede mehr bezogene Blindkilowattstunde (kvarh) 4.10 4.10 4.10 (4.41) (4.41) (4.41) Oben genannte Preise sind in Rp./kVarh angegeben. Leistung Leistungspreis Monatsmaximum. Als Monatsmaximum gilt der höchste Wert, der über jeweils 15-minütigen Messperioden gemittelten Leistung.
Mobile Anlagen (Baustrom) gültig ab 01.01.2019 Grundpreis für Baustromzähler CHF 10.00 (CHF 10.77) pro Monat. Hochtarif 7.60 8.60 12.10 7.60 8.60 12.10 Hochtarif 8.80 8.80 8.80 8.80 8.80 8.80 0.30 0.30 0.30 0.24 0.24 0.24 Hochtarif 19.24 20.24 23.74 19.24 20.24 23.74
Rücklieferungstarif gültig ab 01.01.2019 Vergütung für erneuerbare Energien aus Überschussproduktion von Photovoltaikanlagen unter 20kWp Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz der aus Anlagen kleiner als 20 kwp, die ausschliesslich Solarenergie zur Stromerzeugung nutzen und bei welchen der Produzent die produzierte Energie inklusive ökologischem Mehrwert zum grössten Teil als Verbraucher nutzt. Die überschüssige Energie wird in das Netz der abgegeben und vergütet. Vergütungspreise Exkl. MwSt. Inkl. MwSt. Hochtarif (Rp./kWh) 19.20 20.68 (Rp./kWh) 12.80 13.78 MwSt.-Satz: 7.7% Tarifzeiten Gültigkeit Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf, mindestens bis 31. Dezember 2019, gültig. Weitere Bestimmungen Die zurückgelieferte, überschüssige Energie und die aus dem Netz der bezogene Energie werden separat pro Energieflussrichtung am selben Messpunkt gemessen. Der Produzent nutzt die produzierte Energie inklusive des ökologischen Mehrwerts zu mehr als 80% als Verbraucher. Der ökologische Mehrwert der überschüssigen und zurückgelieferten Energie kann die weiterverwenden. Der Produzent erhält keine Einspeisevergütung der. Ein Verkauf des ökologischen Mehrwerts der produzierten Energie ist nicht möglich. Die nimmt gemäss dem Energiegesetz die Energie in einer für das Netz geeigneten Form ab. Im Übrigen gelten die zwischen der und dem unabhängigen Produzenten abgeschlossenen Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Endverbraucher mit Grundversorgung, resp. für freie Endverbraucher (Netzanschluss, Netznutzung und Lieferung elektrischer Energie) der.
Rücklieferungstarif gültig ab 01.01.2019 Vergütung für Anlagen unter 150kVA Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz der aus Anlagen unter 150 kva, die durch die Nutzung von erneuerbarer Energie gewonnen wurde (gemäss Artikel 7 des Energiegesetzes). Vergütungspreise Exkl. MwSt. Inkl. MwSt. Hochtarif (Rp./kWh) 5.10 5.49 (Rp./kWh) 4.10 4.41 MwSt.-Satz: 7.7% Tarifzeiten Gültigkeit Dieses Preisblatt tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf, mindestens bis 31. Dezember 2019, gültig. Weitere Bestimmungen Bei Anlagen mit einer Anschlussleistung ab 30 kva sind gemäss Energieverordnung das Erfassen der Anlage, der eingespeisten Energie und der Herkunftsnachweise obligatorisch. Diese Anlagen müssen gemäss Stromversorgungsverordnung mit einer Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung ausgestattet werden. Die nimmt gemäss dem Energiegesetz die Energie in einer für das Netz geeigneten Form ab. Im Übrigen gelten die zwischen der und dem unabhängigen Produzenten abgeschlossenen Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Endverbraucher mit Grundversorgung, resp. für freie Endverbraucher (Netzanschluss, Netznutzung und Lieferung elektrischer Energie) der.