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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/2824 19. Wahlperiode 18.06.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, Markus Tressel, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung von Langstreckentiertransporten Bei Tiertransporten, auch mit Zielland außerhalb der Europäischen Union (EU), sind laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13) die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport anzuwenden. Es kann nach aktuellem Kenntnisstand jedoch nicht sichergestellt werden, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Es muss stattdessen davon ausgegangen werden, dass es bei Langstreckentransporten von Schlacht- und Zuchttieren zu systematischen Missachtungen der Tierschutzanforderungen kommt. Gerade in den Sommermonaten bedeuten Tiertransporte erhebliche Belastungen für die transportierten Tiere, insbesondere bei langen Transporten und hohen Temperaturen. Hinzu kommen bei Fahrten in Drittländer Wartezeiten an den Grenzen, oft in sengender Hitze. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die VO (EG) 1/2005 zum Schutz der Tiere beim Transport ausreicht, um den Schutz der Tiere hinreichend sicherzustellen? 2. Ist die Bundesregierung nach wie vor der Meinung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 einer Revision unterzogen werden muss (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 65 und 66 auf Bundestagsdrucksache 18/11885)? Falls ja, welche Änderungen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig? Falls nein, warum nicht? 3. Wie viele Rinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 aus Deutschland in Drittländer (außerhalb Schengen) exportiert (bitte nach Jahr, Gesamtzahl, Schlacht-/Zucht- bzw. Nutzrinder und den fünf Hauptabnehmerländern aufschlüsseln)? 4. Bestehen innerhalb der VO (EG) 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport abweichende Regelungen zwischen Schlacht- und Nutztieren? a) Wer deklariert zu transportierende Tiere als Schlacht-, Zucht- oder Nutztiere? b) Wie sind die einzelnen Kategorien definiert? c) Wie und von wem wird die Richtigkeit der Deklaration überprüft?

Drucksache 19/2824 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erwartete Tiertransportdauer bei Exporten aus Deutschland, wie sie in der Datenbank Trade Control and Expert System (TRACES) erfasst wird, seit 2013 entwickelt (bitte pro Jahr für die fünf wichtigsten Bestimmungsländer je innerhalb und außerhalb der EU, jeweils für die Tierarten Rinder, Schweine, Schafe angeben)? a) Wie lange haben die Transporte tatsächlich gedauert (bitte pro Jahr für die fünf wichtigsten Bestimmungsländer je innerhalb und außerhalb der EU, jeweils für die Tierarten Rinder, Schweine, Schafe angeben)? b) Falls der Bundesregierung keine Daten über die tatsächliche Dauer der Transporte vorliegen, wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die VO (EG) Nr. 1/2005 entsprechend des Urteils des Europäischen Gerichtshofes C-424/13 eingehalten wird? 6. Wie viele Rindertransporte mit wie vielen Rindern insgesamt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2013 bis 2017 in den Sommermonaten (Juni, Juli, August) über die bulgarisch-türkische Grenze versandt (bitte genannte Zeitabschnitte pro Jahr angeben)? a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass bei diesen Transporten die VO (EG) Nr. 1/2005 eingehalten wurde? b) Geht die Bundesregierung grundsätzlich davon aus, dass beim Export von Tieren über die türkisch-bulgarische Grenze in den Sommermonaten mit den durchschnittlich gegebenen Witterungsverhältnissen der Tierschutz nach VO (EG) Nr. 1/2005 sicher eingehalten werden kann? c) Welche Konsequenz entstünde bei der Annahme, dass bei dem Export von Tieren über die türkisch-bulgarische Grenze in den Sommermonaten der Tierschutz nach VO (EG) Nr. 1/2005 nicht sichergestellt werden kann? d) Mit welchen durchschnittlichen Wartezeiten für Tiertransporte muss an der bulgarisch-türkischen Grenze gerechnet werden? e) Welche maximalen Wartezeiten von Tiertransporten an der bulgarischtürkischen Grenze sind der Bundesregierung bekannt? f) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Wartezeiten in die Transportplanung einkalkuliert? 7. Wie, wo und von wem werden mögliche Verstöße gegen die VO (EG) Nr. 1/2005 bzw. kranke, verletzte, und verendete Tiere im Transportabschnitt in den Drittstaaten gemeldet? 8. Wie viele Beanstandungen (ohne sonstige Informationen und Anfragen ) aus einem deutschen Bundesland und aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu Tiertransporten mit Versandort Deutschland sind in den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017, erstes Quartal 2018) bei der nationalen Kontaktstelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingegangen? a) Wie viele dieser Beanstandungen können Transportunternehmen mit Sitz in Deutschland zugeordnet werden (bitte jeweils für die oben genannten Zeitabschnitte angeben)? b) Wie viele dieser Beanstandungen können Transportunternehmen mit Sitz im Ausland zugeordnet werden (bitte jeweils für die oben genannten Zeitabschnitte angeben)? 9. Wie viele der in Deutschland abgefertigten Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Transportunternehmen mit Sitz im Ausland durchgeführt (bitte Jahreswerte für 2013 bis jetzt angeben und nach Sitz des Transportunternehmens und Zielland des Transports aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/2824 10. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Risiko der Einhaltung der VO (EG) Nr. 1/2005 dadurch, dass zunehmend ausländische Transportunternehmen mit dem Transport bzw. Export von Tieren betraut werden? Falls ja, welche Änderungen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig? 11. Wie und von wem wird das Fahrtenbuch (d. h. reale Transportdauer, Einhaltung der Pausen) und der Zustand der Tiere am Zielort in den Drittstaaten kontrolliert? 12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-424/13 beim Straßentransport bis zum Bestimmungsort im Drittland umgesetzt wird? 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-424/13 beim Schiffstransport bis zum Bestimmungsort in den Drittstaaten umgesetzt wird? 14. Wo werden Beanstandungen über grenzüberschreitende Tiertransporte mit Entsendeort Deutschland registriert? a) Wie viele Beanstandungen wurden seit 2015 dort registriert? b) Hält die Bundesregierung diese Zahlen für ein reales Abbild der Wirklichkeit? 15. Welche Informationen stellt die Bundesregierung den abfertigenden Veterinärämtern im Hinblick auf zugelassene Kontrollstellen in den Drittstaaten zur Verfügung? Wie aktuell sind diese Informationen? 16. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Erlasse zu Regelungen der Temperatur und des Zugangs zu elektronischen Daten von Tiertransporten? a) Was beinhalten diese Erlasse nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Inwiefern befürwortet die Bundesregierung solche Erlasse vor dem Hintergrund des Anschreibens der Bundesregierung an landwirtschaftliche und exportwirtschaftliche Verbände vom 17. Mai 2018? 17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Preise für Schlachtrinder in Deutschland? a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Preise für Schlachtrinder in den fünf Hauptabnehmerländern (Zucht- und Schlachtrinder) außerhalb der EU? b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schlachtkosten pro Rind in Deutschland? 18. Unter welchen Voraussetzungen kann die Bundesregierung eine Verschärfung der Transportregelungen für Langstreckentransporte von Tieren aussprechen? 19. Ist es rechtlich möglich, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes C-424/13 ein Exportstopp von Tieren in EU-Drittstaaten erwirkt?

Drucksache 19/2824 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 20. Weshalb wurden im Mai 2018 die Veterinärzertifikate für die Ausfuhr von Schlacht- und Mastrindern in die Libanesische Republik und in den Staat Libyen für ungültig erklärt? a) Ist ein Transport von so genannten Zuchtrindern in diese Länder weiterhin möglich? b) Wie begründet die Bundesregierung diesen Umstand, falls sowohl für Schlacht- als auch als so genannte Zuchtrinder ein und dieselben Tierschutzvorgaben gelten? c) Mit welchen Staaten außerhalb der EU bestehen Veterinärzertifikate für den Handel mit lebenden Nutztieren? d) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der Antwort zu Frage 20 genannte Begründung auf andere Zielländer außerhalb der EU nicht zutrifft? 21. Welche fünf EU-Länder waren seit 2013 bis heute die Hauptempfänger von Schlachtrindern, Schlachtschweinen und Schlachtgeflügel aus Deutschland (bitte in absoluten Zahlen pro Land angeben und nach Jahren aufschlüsseln)? 22. Wie oft hat die Bundesregierung seit 2013 bis heute von der Möglichkeit nach Artikel 26 der VO (EG) 1/2005 Gebrauch gemacht und einem Transportunternehmen nach wiederholten Verstößen die Zulassung für den Tiertransport entzogen? 23. Welche konkreten Verbesserungen für den Tierschutz konnten bisher im Rahmen der EU-Plattform für Tierschutz erreicht werden? a) Wann haben Treffen der EU-Plattform für Tierschutz stattgefunden (bitte Datum, Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer und Themen angeben)? b) Welche Beschlüsse wurden bei diesen Treffen gefasst? 24. Warum hat sich die Bundesregierung im Agrarrat im Juni 2012 nicht für eine Begrenzung der Transportzeiten von Schlachttieren auf maximal acht Stunden ausgesprochen, wie es insbesondere Schweden, die Niederlande, Belgien und Österreich getan haben? a) Ist die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt der Meinung, dass die Transportzeiten von Tieren auf acht Stunden begrenzt werden sollten? b) Haben Schweden, die Niederlande, Belgien und Österreich seither Initiativen vorgeschlagen, um die Transportzeiten zu begrenzen? Falls ja, welche? 25. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Audits der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Direktion F zum Thema Bewertung des Tierschutzes während des Transports in Nicht-EU-Staaten DG (SANTE) 2017/6107 vom 26. Juni 2017 bis 30. Juni 2017? a) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass bei diesem Audit nicht die Tiertransporte selbst, sondern lediglich die Dokumente überprüft wurden? b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass allein durch eine Dokumentenkontrolle die Wahrung des Tierschutzes beim Transport, ohne Begutachtung der Tiere auf den Transporten, hinreichend festgestellt werden kann? c) Wurden bei der Erstellung des Audits Daten über den Zustand der Tiere bei Ankunft in den Zielländern außerhalb der EU einbezogen?

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/2824 26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Autorinnen und Autoren des in Frage 25 genannten Audits, wonach die Gefahr besteht, dass nicht abgesetzte Kälber bei Langstreckenfahrten im Bedarfsfall keinen Zugang zu Flüssigkeiten oder Futter haben, wenn der Versandort in einigen Bundesländern in Deutschland [ ] liegt? a) Welche Gefahr entstünde dadurch für die Kälber? b) Welche Bundesländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ausführungen (Frage 26) gemeint? 27. Wie viele nicht abgesetzte Kälber (< 80 kg Lebendgewicht) wurden seit 2013 pro Jahr aus Deutschland exportiert (bitte nach Jahr, Anzahl der Tiere, entsendendes Bundesland und Zielland aufschlüsseln)? 28. Wie lange dürfen nicht abgesetzte Kälber (< 80 kg Lebendgewicht) ohne Versorgungspause transportiert werden? 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erwartete Tiertransportdauer bei Exporten von Kälbern < 80 kg Lebendgewicht aus Deutschland, wie sie in der Datenbank Trade Control and Expert System (TRACES) erfasst wird, seit 2013 entwickelt (bitte pro Jahr für die fünf wichtigsten Bestimmungsländer je innerhalb und außerhalb der EU angeben)? 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Audits der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Direktion F zum Thema Bewertung des Tierschutzes während des Transports in Nicht-EU-Staaten DG (SANTE) 2017/6107 vom 26. Juni 2017 bis 30. Juni 2017, es solle das derzeitige System zur Zulassung von Fahrzeugen für den Rindertransport [ ] so korrigiert werden, dass aus den Bescheinigungen über die Fahrzeugzulassung die Eignung der Tränkesysteme in den Fahrzeugen für verschiedene Rinderkategorien (abgesetzte bzw. nicht abgesetzte Kälber) gemäß Anhang I Kapitel VI Nummer 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 hervorgeht? a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um dieser Empfehlung nachzukommen? b) Bat die Bundesregierung in einer Stellungnahme um die Streichung des folgenden Absatzes: Derzeit ist in den in Deutschland ausgestellten Zulassungsnachweisen nicht angegeben, ob ein Fahrzeug für den Transport nicht abgesetzter Kälber geeignet ist. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass nicht abgesetzte Kälber bei Langstreckenfahrten im Bedarfsfall keinen Zugang zu Flüssigkeiten oder Futter haben, wenn der Versandort in einigen Bundesländern in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat liegt? Falls ja, warum? 31. Ist die Bundesregierung nach wie vor bestrebt, die VO (EG) Nr 1/2005 zu konkretisieren, damit Kälber bis zum Alter von zwei Monaten nach maximal neun Stunden versorgt werden müssen (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 65 und 66 auf Bundestagsdrucksache 18/11885)? Falls ja, welche Maßnahmen hat sie hierzu eingeleitet oder plant sie einzuleiten? Falls nein, warum nicht mehr?

Drucksache 19/2824 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 32. Besteht rechtlich die Möglichkeit, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern den Schutz nicht abgesetzter Kälber bei Langstreckentransporten verbessert? Berlin, den 12. Juni 2018 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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