LWL Landesjugendamt Westfalen Fortbildungsveranstaltung 16-42-67-12 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung - Rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen vom 19. - 20.12.16 im DRK Tagungshotel Münster Sperlichstraße 27, 48151 Münster Telefon: +49 (0)251 97 39 141
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie herzlich zu der Fortbildung Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung Rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen ein. Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, bedürfen des besonderen staatlichen Schutzes. Sie leiden unter den Folgen von Flucht, Krieg und Gewalt und müssen sich im Aufnahmeland in einer fremden Kultur mit fremder Sprache zurechtfinden und undurchschaubare Verfahren diverser Behörden meistern. Der Jugendhilfe kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Verteilung stehen nun alle Jugendämter in NRW vor der großen Herausforderung, diese Kinder und Jugendlichen entsprechend unterzubringen, zu versorgen und zu fördern. Die Fortbildung nimmt das Zusammenwirken der verschiedenen beteiligten Akteure in der Hilfeplanung für unbegleitete Minderjährige in den Blick und umfasst folgende Inhalte: Einführung in das Thema und aktuelle Entwicklungen in Deutschland Spannungsfeld Jugendhilfe - Aufenthaltsrecht Besondere Bedarfe und Herausforderungen für die Hilfeplanung Clearingverfahren und Anschlusshilfen Verselbstständigung und Hilfeplanung mit jungen Volljährigen Standards für ein gelingendes Hilfeplanverfahren Haltung und Entwicklung eines Fallverständnisses Die Fortbildung bietet zudem Raum für Erfahrungsaustausch und Fallbesprechungen. Ich freue mich auf Ihr Interesse und verbleibe mit freundlichen Grüßen im Auftrag Kathrin List
Teilnehmerkreis: Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Hilfen zur Erziehung, die im Helferdreieck Jugendhilfeeinrichtung Vormundschaft ASD in Westfalen-Lippe tätig sind Teilnehmerzahl: 25 Referentinnen: Katrin Löffelhardt, Dipl.-Sozialpädagogin, Berufsvormund/ Verfahrensbeistand, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge Sabine Schick, Dipl.- Sozialarbeiterin, Jugendamt Köln Ort: DRK Tagungshotel Münster Sperlichstraße 27, 48151 Münster Termin: 19. - 20.12.2016 Zeiten: 1. Tag: 09:00 h Anreise/Stehkaffee 09:30 h Beginn 16:30 h Ende 2. Tag: 09:00 h Beginn 16:00 h Ende Anmeldeschluss: 27.10.2016 Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage wird jeweils nur ein Platz pro Organisation vergeben. Wir bitten um Verständnis und um Berücksichtigung bei Ihrer Anmeldung. Kosten: 170 Euro mit Verpflegung ohne Übernachtung, inkl. 120 Euro Teilnahmeentgelt Übernachtungsmöglichkeiten organisieren die Teilnehmenden bitte eigenständig. Das Tagungshaus stellt für diese Veranstaltung 15 Einzelzimmer zum Preis von 62 Euro (inkl. Frühstück) zur Verfügung. Sobald Sie eine Teilnahmebestätigung vom LWL-Fortbildungsbüro erhalten haben, können Sie dort bis zum Ablauf der 45. Kalenderwoche unter der Telefonnummer 0251/9739141 ein Zimmer buchen. Auskunft erteilt: Kathrin List, Tel. 0251/ 591-4521 (inhaltlich) Christiane Löcke, Tel. 0251/591-4559 (organisatorisch)
Anmeldung FAX-Nr. 0251-591-3245 LWL-Landesjugendamt Westfalen Fortbildung 48133 Münster Datum Name der Einrichtung/Dienststelle Straße/Postfach Postleitzahl Ort Telefon/Telefax Email: Fortbildungsveranstaltungen/Fachtagungen des LWL-Landesjugendamtes 2016 (pro Veranstaltung und Person eine separate Anmeldung; bitte mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen!) Verbindliche Anmeldung für die Veranstaltung Nr. 16 42 67-12 Thema: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung Rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen Datum: 19. - 20.12.2016 Name: Vorname: Privatanschrift: Telefon privat: Email: beruflich ehrenamtlich (Bitte ankreuzen!) Anstellungsträger: Besonderheiten (Vegetarier/in, Allergiker/in etc.): Grundsätzlich wird die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung erwartet. Die im Fortbildungsprogramm 2016 aufgeführten "Regelungen zur Anmeldung und zu den Kosten" werden mit der Anmeldung anerkannt. Unterschrift Bitte beachten: - Die Teilnahmezusage/-absage wird direkt an die Einrichtung bzw. Dienststelle verschickt - personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert
Regelungen zur Anmeldung und zu den Kosten Anmeldung Zur Teilnahme an den Veranstaltungen des LWL-Landesjugendamtes Westfalen können sich grundsätzlich alle interessierten Personen anmelden, sofern eine Veranstaltung nicht für eine bestimmte Zielgruppe vorbehalten ist. Dies können Sie den Teilnahmevoraus-setzungen der jeweiligen Veranstaltung entnehmen. Bitte benutzen Sie, sofern möglich, die Online-Anmeldung, die zu jeder Veranstaltung in der Internetdarstellung des Fortbildungsangebotes (www.lwl.org/lja-download/fobionline/index.php) des LWL-Landesjugendamtes Westfalen angeboten wird. Sollte Ihnen die Online-Anmeldung nicht möglich sein, benutzen Sie bitte pro Veranstaltung und Person einen Anmeldevordruck. Das Anmeldeformular finden Sie hinten im Programmheft und im Internet in der Detailansicht der Fortbildung zu jeder Veranstaltung. Telefonische Anmeldungen oder Vorreservierungen sind nicht möglich. Hinweis: Interessenten, die nicht aus Westfalen kommen, werden bei den Teilnahmezusagen nachrangig berücksichtigt. Teilnahmebestätigung Der Eingang Ihres ausgefüllten Anmeldeformulars gilt als verbindliche Anmeldung. Die Teilnahmebestätigung (bzw. Absage) und Rechnung erhalten Sie in der Regel 4-6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin (nach Anmeldeschluss). Mit der Teilnahmebestätigung und Rechnung erhalten Sie ebenfalls eine Anfahrtsskizze zur Tagungsstätte zugesendet. Rücktritt von einer Teilnahme Sollten Sie an der Teilnahme der Veranstaltung, für die Sie sich angemeldet bzw. bereits eine Zusage erhalten haben, verhindert sein, bitten wir Sie uns sofort zu informieren. Ein kostenfreier Rücktritt von der Teilnahme ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Bei einer Absage, die nach dem Anmeldeschluss beim LWL-Landesjugendamt Westfalen eingeht, muss das Teilnahmeentgelt in voller Höhe gezahlt werden. Ausfallgebühren für die Übernachtung und/oder Verpflegung, die ggf. von der Tagungsstätte erhoben werden, stellen wir Ihnen in jedem Fall in Rechnung. Sonderregelungen erfolgen bei langfristigen Weiterbildungen. Kosten Das Teilnahmeentgelt und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen an das LWL-Landesjugendamt Westfalen zu überweisen. Nähere Angaben zum Überweisungsvorgang erhalten Sie mit der schriftlichen Zusage und Rechnung. Bei der Berechnung der Tagungskosten für Unterkunft und Verpflegung wird davon ausgegangen, dass alle Tagungsbesucher von Beginn bis Ende an der Veranstaltung teilnehmen. Eine Reduzierung der Kosten durch Verzicht auf die Verpflegung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass einige Tagungshäuser bei einer Teilnahme ohne Übernachtung für Verpflegung und Nutzung der Räume eine Tagungspauschale erheben. Die im Ausschreibungstext angegebenen Kosten sind ohne Gewähr. Die Preise für Unterkunft und Verpflegung können sich ggf. noch geringfügig verändern. Ausfall von Veranstaltungen Das LWL-Landesjugendamt Westfalen behält sich vor, bei Unterschreiten einer bestimmten Teilnehmerzahl oder Krankheit der Referentin oder des Referenten Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.