Wettbewerbsordnung. Wettbewerb für Bläserklassen und Klassenmusizieren. Mit freundlicher Unterstützung von. Festring München

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Transkript:

Wettbewerbsordnung Wettbewerb für Bläserklassen und Klassenmusizieren 2019 Mit freundlicher Unterstützung von Festring München

Einführung Die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie das Musizieren in Ensembles und Blasorchestern sind zentrale Aufgaben des Bayerischen Blasmusikverbandes. Dies belegt auch der hohe Anteil an Kindern und Jugendlichen in den Mitgliedsverbänden. Mit diesem Wettbewerb wird Bläserklassen an allgemeinbildenden Schulen oder Musikvereinen die Möglichkeit geboten, in einem direkten Vergleich mit anderen Bläserklassen das eigene Leistungsniveau deutlich zu machen und herauszustellen. Teilnahmevoraussetzungen Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich Bläserklassen im ersten und zweiten Ausbildungsjahr (siehe Altersgruppen). Sie müssen als Bläserklassen in der Schule und/oder im Musikverein geführt werden. Zugelassene Besetzungen sind Blasorchesterinstrumente mit Schlagwerk. Ergänzende Instrumente wie Streichinstrumente, E-Bass, Keyboard, Klavier u. ä. sind zugelassen. Die Schüler/innen müssen ihr Instrument im Projekt Bläserklasse/Klassenmusizieren erlernt haben. Die am Wettbewerb teilnehmenden Bläserklassen / Klassenmusiziergemeinschaften dürfen nur mit eigenen Musikern antreten. Aushilfen (aus dem Lehrerkollegium der Schule oder Instrumentallehrer, Musikerkollegen, Eltern, etc.) sind nicht zugelassen! Der Bläserklassenleiter darf nicht mitspielen. Nicht zur Teilnahme berechtigt sind: Orchester/Ensembles, die aus ursprünglichen Bläserklassen hervorgegangen sind, Blasorchester von Musikschulen u. ä. (siehe vorangegangene Punkte). Bläserklassen mit Musikern, die bereits vor der Bläserklassenausbildung begonnen haben ihr Instrument zu spielen. Nicht zugelassen werden: Streichorchesterbesetzungen mit den entsprechenden Bläserregistern Blockflötengruppen/ -orchester Schlagzeugensembles Sonstige Ensembles, die nicht als Blasorchester zu bezeichnen sind In Zweifelsfällen besetzungstechnischer Art muss die Ausbildungsform Bläserklasse/ Klassenmusizieren der Gruppierung nachgewiesen und die Genehmigung zur Zulassung durch den Veranstalter eingeholt werden. Alle angemeldeten und teilnahmeberechtigten Gruppierungen werden schriftlich/per Email von den Veranstaltern benachrichtigt und erhalten die entsprechenden Informationen. Anmeldung Zur Anmeldung ist das Anmeldeformular auszufüllen und fristgerecht an den Veranstalter zu übersenden. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer an, dass die Ergebnisse des Wettbewerbs durch den BBMV im Internet und in der Presse veröffentlicht werden können. Die Schulleitung bzw. der Vorstand des Musikvereins bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, dass die angemeldete Klasse als Bläserklasse an der Schule/im Musikverein unterrichtet wird und dass die angemeldete Bläserklasse ohne Aushilfen auftreten wird. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb muss die entsprechende Klassenliste bzw. Besetzungsliste übersandt werden (Anmeldeformular).

Ablauf/Auftrittsreihenfolge Nach Ablauf der Anmeldefrist wird vom Veranstalter die Reihenfolge der Vorträge festgelegt und anschließend veröffentlicht. Teilnahmebedingungen Teilnahmebedingung ist das nachweisbare Erlernen des Instrumentes im Verbund der angemeldeten Bläserklasse, d.h. übliches Bläserklassenmodell, 2-jährige Ausbildung im Klassenverband bzw. Musikverein und möglicherweise Registerunterricht. Diesbezügliche Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss oder wird in der Bewertung beim Wettbewerb entsprechend abgewertet. Das zum Bläserklassenwettbewerb angemeldete Programm ist verbindlich. Der/die LeiterIn der Bläserklasse ist für die Zusammenstellung des Wertungsprogrammes selbst verantwortlich. Die teilnehmenden Bläserklassen haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die für das Spielprogramm des Wettbewerbs benötigten Instrumente vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Die Fahrtkosten sowie Kosten für Aufenthalt von Begleitpersonen u.ä. können nicht erstattet werden und sind von den teilnehmenden Bläserklassen/Schulen selbst zu tragen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für Musikinstrumente der Wettbewerbsteilnehmer. Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Bläserklasse/Schule die Bedingungen der Wettbewerbsordnung an. Zweifelsfälle, welche die Ausschreibung, die Anmeldung, die zugelassene Besetzung oder das angemeldete Programm betreffen, entscheidet der Veranstalter. Diese Entscheidungen sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Anforderungen In der Altersgruppe II ist ein Pflichtwahlstück aus den auf der BBMV-Homepage veröffentlichten Bayerischen Volksmusikstücken für Bläserklassen vorgeschrieben. Ansonsten kann das Programm frei gewählt werden. Im Wettbewerbsprogramm müssen mindestens zwei Werke unterschiedlichen Charakters enthalten sein. Das Wettbewerbsprogramm ist mind. 6 Wochen vor dem Wettbewerb in schriftlicher Form beim Veranstalter einzureichen. Die Mindestspieldauer der einzelnen Altersgruppen darf nicht unterschritten, die Höchstspieldauer sollte nicht wesentlich überschritten werden. Bei sehr vielen Teilnehmern kann die Höchstspielzeit vom Veranstalter noch eingeschränkt werden. Sollte die Besetzung von den Angaben auf der Anmeldung/Klassenliste abweichen, muss dies bei der Anmeldung am Wettbewerbstag schriftlich eingereicht werden; diese evtl. Änderungen müssen der vorliegenden Ausschreibung entsprechen. Wettbewerbsgruppen Altersgruppe Bläserklassenjahr/Unterricht Bühnenzeit inkl. Spieldauer Auf- & Abbau I Seit Schuljahr 2018/2019 15 Minuten 6 9 Minuten II Seit Schuljahr 2017/2018 20 Minuten 9 12 Minuten Einspielzeit Jede teilnehmende Bläserklasse erhält eine Einspielzeit von rund 20 Minuten in einem separaten Einspielraum.

Notenvorlage Partituren, Particells oder Direktionsstimmen (keine Einzelstimmen) aller Stücke, die im gemeldeten Programm aufgeführt sind, sind in dreifacher Ausfertigung inkl. der aktuellen Klassen- bzw. Besetzungsliste vor Beginn des Vortrags der Jury vorzulegen. Jury Die Jury für den Wettbewerb besteht aus mind. drei Fachleuten, die vom Veranstalter bestellt werden. Sie setzt sich aus Musikerziehern, Dirigenten und Bläserklassenfachleuten zusammen. Die Zusammenstellung und Entscheidungen des Jurygremiums sind unanfechtbar. Nach dem Ende aller Vorträge legt die Jury die Reihenfolge der Preisträger fest. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bewertung Bewertet wird unter folgenden Gesichtspunkten: Intonation und Stimmung Rhythmik und Zusammenspiel Technische Ausführung Dynamik Klangqualität Phrasierung und Artikulation Tempo Stückwahl im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit Musikalischer Gesamteindruck Bühnenpräsenz Im Anschluss an die Vorträge gibt es für jede/n Bläserklassenleiter/in die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit einem der Juroren (bitte dies auf dem Anmeldeformular entsprechend ankreuzen). Aufgrund der zeitlichen Begrenzung des Beratungsgesprächs kann der Juror nur bedingt in die Tiefe gehen. Es werden v.a. die Stärken und die Schwächen des Vortrags angesprochen. Ergebnisbekanntgabe Die Ergebnisbekanntgabe findet im Anschluss an den Wettbewerb statt. Verpflegung Alle am Wettbewerb mitwirkenden Musiker erhalten ein Essen sowie Getränke. Preise Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde, die drei Erstplatzierten einen Pokal. Die fünf Erstplatzierten jeder Wettbewerbsgruppe erhalten folgende Geldpreise: 1. Platz 500 2. Platz 400 3. Platz 300 4. Platz 200 5. Platz 100 Termin / Ort Der Wettbewerb findet am Freitag, 31. Mai 2019 in München statt.

Allgemeine Hinweise Über die eigene Präsentation hinaus sollte die Bereitschaft vorhanden sein, den anderen Gruppen zuzuhören. Alle teilnehmenden Gruppen sollten bei der Urkundenvergabe anwesend sein. Die Zahl der teilnehmenden Gruppen ist begrenzt, ausschlaggebend ist der Eingang der Anmeldung (Poststempel). Der Bläserklassenwettbewerb ist öffentlich. Die genauen Zeitabläufe werden den Leitern der teilnehmenden Gruppen rechtzeitig mitgeteilt. Mitschnitt Mit der Anmeldung erklären die Orchester ihr Einverständnis mit Aufnahmen, Sendungen und Online-Stellungen als Podcast oder Stream on Demand durch Hörfunk und Fernsehen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger einschließlich deren nicht-kommerzieller Verwertung. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter (Bayerischer Blasmusikverband e.v.) übertragen. Private Ton- und Bildaufzeichnungen sind während des Wettbewerbs nicht gestattet. Sonstiges Anmeldeschluss ist Freitag, 15. März 2019. Die Anmeldung schicken Sie auf dem offiziellen Anmeldeformular an Bayerischer Blasmusikverband e.v., Sandstr. 31, 80335 München bzw. Fax: 089/48998803 oder Email: info@bbmv-online.de Je Kategorie können nur eine begrenzte Anzahl an Bläserklassen teilnehmen. Über die Zulassung entscheidet der Bayerische Blasmusikverband nach Eingang der Anmeldungen. Für alle nicht in dieser Ordnung enthaltenen Fragen ist der Landesdirigent zuständig. München, im Dezember 2018 Frank Elbert Landesdirigent Bayerischer Blasmusikverband