Vorvertragliche Information gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

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Anlage Datenschutz Ambulant Betreutes Wohnen

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)

In regelmäßigen Abständen berichten wir auf unserer Homepage, in den OVV News und der Tagespresse über das Leben in unserer Einrichtung.

Hospizvertrag für das vollstationäre Hospiz St. Klara

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Transkript:

-1- Vorvertragliche Information gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Mit diesem Informationsblatt möchten wir Ihnen unser Leistungsangebot für das Hospiz am Ohmplatz Am Röthelheim 2a 91052 Erlangen näher bringen und Sie über den Inhalt unserer Dienstleistungen informieren. I. Die Einrichtung Die Diakonie Erlangen Pflege gemeinnützige GmbH ist eine gemeinnützige anerkannte kirchlich-diakonische Rechtsträgerin mit Sitz in Erlangen. Ihre Rechtsform ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Hospizgast erkennt die diakonische Grundrichtung und Konzeption der Einrichtung an. II. Unser Leistungsangebot 1. Ausstattung Gemeinschaftsräume: Küche Wohnzimmer überdachte Terrasse Badezimmer Hubbadewanne im Hausbadezimmer steht dem Hospizgast zur Mitbenutzung zur Verfügung. 2. Wohnen Das Ihnen angebotene Einzelzimmer ist bereits mit folgender Einrichtung ausgestattet: 1 elektrisches Pflegebett 1 Schrank mit Wertfach 2 Stühlen 1 Sessel 1 Tisch 1 Sanitärraum (Dusche/WC) 1 Fernseher 1 Telefon Im Einvernehmen mit der Einrichtung kann der Hospizgast Möbel und andere Einrichtungsgegenstände in sein Zimmer einbringen. Persönliche Gegenstände des Hospizgastes können außerhalb der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung untergebracht werden. Wertgegenstände können bei Bedarf und besonderer Vereinbarung von der Einrichtung in Verwahrung genommen werden.

-2-3. Unterkunft Die Wartung und Reinigung der Zimmer, der Wohnräume, einschließlich Gemeinschaftsund Funktionsräume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Einrichtungsgegenstände sowie der Außenanlagen erfolgt durch eine Kooperationsfirma der Einrichtung. Der überlassene Wohnraum wird regelmäßig gereinigt, sowie bei weiterem Bedarf der Wohnraum und die Nasszelle. Hauseigene Bettwäsche, Handtücher, Badetücher und Waschlappen werden von der Einrichtung gestellt und gereinigt. 4. Verpflegung Zur Verpflegung in folgendem Umfang gehören: Normalkost: Frühstück Mittagessen Nachmittagskaffee Abendessen Zwischenmahlzeiten Bei Bedarf: Leichte Vollkost oder Diätkost nach ärztlicher Anordnung Wunschkost sowie eine ausreichende jederzeit erhältliche Getränkeversorgung (Kaffee, Tee, Wasser, Milch & Kakao). Die Übernachtung von Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen in der Einrichtung ist kostenfrei möglich, soweit die Kapazitäten des Hospizes dies zulassen. Die Verpflegung erfolgt nur auf Anforderung und ist kostenpflichtig. 5. Pflege Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden entsprechend der Bedarfsfeststellung und dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) geleistet. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einem Pflegegrad. Bei Veränderungen des Pflegebedarfs passen wir unsere Leistungen Ihrem veränderten Bedarf an. Führt ein veränderter Pflegebedarf dazu, dass für Sie ein anderer Pflegegrad zutrifft, werden wir, mit Ihrem Einverständnis, Ihre Pflegekasse informieren. Über den Grad der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend der Empfehlung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Die Leistungen werden entsprechend der Rahmenvereinbarung nach 39 a Satz 4 SGB V über Art und Umfang, sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung und entsprechend dem Rahmenvertrag nach 75 SGB XI, soweit dessen Anwendung nicht durch die Besonderheiten der stationären Hospizversorgung ausgeschlossen ist oder in der

-3- Rahmenvereinbarung nach 39 a SGB V keine Abweichungen beschrieben sind erbracht. Auf Anfrage besteht jederzeit Einsicht in die Rahmenvereinbarung. Ebenso die palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung entsprechend der Rahmenvereinbarung nach 39 a SGB V soweit sie nicht von Ärzten durchgeführt wird. Soziale und geistig-seelische (seelsorgliche) Betreuungsleistungen, insbesondere psychosoziale Begleitung, Krisenintervention, Sterbe- und Trauerbegleitung entsprechend der Rahmenvereinbarung nach 39 a SGB V. III. Unsere Preise 1. Leistungsentgelte Die Entgelte für die Leistungen richten sich nach den mit den Kostenträgern (zuständigen Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern) getroffenen Bedarfssatzvereinbarungen. Der tagesbezogene Bedarfssatz beträgt 405,18. Abzüglich des von der Einrichtung zu tragenden Eigenanteils sind vom Hospizgastes bzw. dessen Kostenträgern täglich: 384,92 zu entrichten. In der Regel übernehmen die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung die Kosten für die Hospizversorgung. Die Krankenkasse zahlt einen Zuschuss und die Pflegekasse übernimmt monatlich folgende Pauschalbeträge: für den Pflegegrad 1 125,00 für den Pflegegrad 2 770,00 für den Pflegegrad 3 1.262,00 für den Pflegegrad 4 1.775,00 für den Pflegegrad 5 2.005,00 Werden keine oder nicht alle Kosten durch die Leistungen der öffentlichen Leistungsträger abgedeckt, hat der Hospizgast den offenen Rechnungsbetrag als Eigenanteil selbst zu tragen. IV. Information zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Weitergabe von Daten Zur Erfüllung des Vertrages müssen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden (Verarbeitung). Dieser Vertrag, Spezialvorschriften des Sozialgesetzbuches, das Datenschutzrecht (Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie die Sozialdatenschutzregelungen) und sofern vorhanden die individuelle Leistungsvereinbarung und Vereinbarungen mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe befugen dazu. Die Vorschriften des Datenschutzes der evangelischen Kirche in Deutschland ( 6 Nummer 5 i. V. m. 13 Absatz 2 Nummer 8 und Absatz 3 EKD-Datenschutzgesetz) sowie in entsprechender Anwendung die Vorschriften des 35 SGB I und der 67 ff. SGB X finden Beachtung. Es werden nur die Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die zur Erfüllung des Vertrages einschließlich der notwendigen Dokumentation erforderlich sind (Verwendungszweck); zu anderen Zwecken dürfen die Daten nicht verwendet werden. Eine Weitergabe (Übermittlung) anvertrauter oder gespeicherter Daten bedarf immer der Einwilligung der Bewohnerin/des Bewohners, sofern nicht eine Rechtsvorschrift die

Übermittlung zulässt oder vorschreibt oder sofern die Daten für die Übermittlung nicht anonymisiert wurden. I. Umfang der Datenverarbeitung -4- Soweit erforderlich, können für die Erfüllung dieses Vertrages die nachfolgenden Daten durch die Einrichtung erhoben und gespeichert werden ( 6 Nr. 5 EKD-Datenschutzgesetz): 1. Informationssammlung Pflegeanamnese Stammdaten Biografische Daten Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen/Genehmigung 2. Ressourcen / Problemerfassung Ärztliche Verordnungen/Medikamentengabe Risikoerfassung zu Dekubitus- und Sturzgefährdung und Berücksichtigung erforderlicher Prophylaxen, Fotodokumentation sofern vorhanden 3. Festlegung der Pflegeziele Wundbehandlung/Wundverlauf (soweit Wunden vorhanden sind) 4. Planung der Pflegemaßnahmen Pflegeplanung 5. Durchführung der Pflegemaßnahmen Leistungsnachweis der Pflege Leistungsnachweis medizinischer, therapeutischer und psychosozialer Behandlung (kann in den oberen Punkt einfließen) Pflegebericht Bewegungsplanung bei Bedarf Trinkprotokoll/Bilanz bei Bedarf 6. Evaluation der Pflegeplanung Auswertung/Übersicht des Pflegeprozesses II. Übermittlung von Daten an Dritte (Weitergabe und Einsichtnahme) Die Gesundheitsdaten werden insbesondere von Dritten (u.a. von Kranken- und Pflegekassen, bei Sozialhilfeempfängern vom Sozialhilfeträger) empfangen oder in der Einrichtung (insbesondere vom Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung und der Heimaufsicht) eingesehen. Diese Übermittlung von Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Grundlagen: Die Abrechnung von Leistungen an die Pflegekasse ( 93, 94, 104, 105 SGB XI), die Krankenkassen ( 284, 302 SGB V) und ggf. an den Sozialhilfeträger (93 ff SGB XI und 67 ff SGB X). Der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung oder von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellte Sachverständige können im Rahmen von Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen Daten einsehen ( 276, 284 SGB V, 93, 97, 97a, 114, 114a SGB XI) und falls erforderlich übermitteln. III. Recht auf Information und Auskunft Nach 19 EKD-Datenschutzgesetz besteht die Möglichkeit auf Antrag Auskunft über die in der Einrichtung gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten Die Auskunft muss folgende Informationen enthalten:

-5- die Verarbeitungszwecke; die Kategorien personenbezogener Daten; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind; falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch die verantwortliche Stelle oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde; wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten. IV. Recht auf Berichtigung und auf Löschung Gemäß 20 Datenschutzgesetz-EKD werden unrichtige personenbezogene Daten jederzeit berichtigt oder vervollständigt. Die Löschung der Daten kann gemäß 21 Datenschutzgesetz-EKD verlangt werden, wenn keine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr besteht oder eine Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich ist. V. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Gemäß 22 Datenschutzgesetz-EKD ist die weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beschränken beziehungsweise auf bestimmte Zwecke einzugrenzen, wenn die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es der verantwortlichen Stelle ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; die Verarbeitung unrechtmäßig ist, die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt; die verantwortliche Stelle die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und es noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der verantwortlichen Stelle gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. VI. Recht auf Datenübertragung Gemäß 24 Datenschutzgesetz-EKD sind vom Bewohner/von der Bewohnerin bereitgestellte und automatisiert verarbeitete, personenbezogene Daten in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen oder auf Wunsch an einen Dritten weiterzugeben (beispielsweise bei einem Wechsel der Pflegeinrichtung). VII. Widerspruchsrecht Die Datenverarbeitung durch die Einrichtung ist im Falle eines Widerspruches unter den Voraussetzungen von 25 Datenschutzgesetz-EKD zu unterlassen. VIII. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Datenverarbeitungen der Einrichtung können mittels Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beanstandet werden. Die zuständige Aussichtsbehörde ist: Kirchliche Aufsichtsbehörde der EKD

-6-1. verantwortliche Stelle, örtlicher Datenschutzbeauftragte(r) Die für den Datenschutz verantwortliche Stelle der Einrichtung erreichen Sie unter: Name: Alexander Kulla per Mail: hospiz@diakonie-erlangen.de per Telefon: (09131) /6301-580 Unseren Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter der Postadresse der Einrichtung mit dem Zusatz z. H. des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie unter: per Mail: datenschutz@stadtmission-nuernberg.de per Telefon: (0911) 35 05-177 2. Hinweis bei einer Auftragsdatenverarbeitung Wir weisen darauf hin, dass externe Dienstleister mit Datenverarbeitungsvorgängen beauftragt wurden. Der externe Dienstleister gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften für die Auftragsdatenverarbeitung gemäß 30 Datenschutzgesetz-EKD. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unseren Einrichtungsleiter Alexander Kulla wenden. i. A. Alexander Kulla (Einrichtungsleiter)