Verwaltungsrat 309. Tagung, Genf, November 2010 GB.309/WP/GBC/1 WP/GBC ZUR DISKUSSION UND ORIENTIERUNG

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Transkript:

INTERNATIONALES ARBEITSAMT Verwaltungsrat 309. Tagung, Genf, November 2010 GB.309/WP/GBC/1 Arbeitsgruppe für die Funktionsweise des Verwaltungsrats und der Internationalen Arbeitskonferenz WP/GBC ZUR DISKUSSION UND ORIENTIERUNG ERSTER PUNKT DER TAGESORDNUNG Verbesserung der Funktionsweise des Verwaltungsrats A. Kontext 1. Auf der letzten Sitzung der beratenden Gruppe 1 am 18. Oktober 2010 wurde das Amt ersucht, eine konsolidierte Vorlage auszuarbeiten, um die Diskussion zu erleichtern, die im Verlauf der kommenden Sitzung der Arbeitsgruppe auf der 309. Tagung (November 2010) des Verwaltungsrats stattfinden wird. 2. Diese Vorlage stützt sich auf Konzepte und Vorschläge, die von der dreigliedrigen beratenden Gruppe erörtert worden sind. Sie wird jedoch in der Annahme vorgelegt, dass sämtliche seit Beginn dieses Prozesses vorgelegten Dokumente und Ideen auf dem Verhandlungstisch bleiben und das kein Teil der Debatte bereits abgeschlossen ist. 3. Die Vorlage befasst sich schwerpunktmäßig mit der Funktionsweise des Verwaltungsrats, das Mandat der Arbeitsgruppe erstreckt sich jedoch auch auf die Internationale Arbeitskonferenz. B. Hauptrichtungen einer möglichen Reform 4. Die 2009 und 2010 durchgeführten Konsultationen führten zu Einvernehmen hinsichtlich der Notwendigkeit, die Reform der Funktionsweise des Verwaltungsrats fortzuführen und eine gemeinsame Vision seiner Rollen und Funktionen zu entwickeln: Aufsicht und Überwachung der Tätigkeit des Amtes und der Funktionsweise der Organisation sowie strategische Verwaltungsführung der Organisation. Ferner besteht Einvernehmen, dass sich alle Reformen im Rahmen der Verfassung der IAO bewegen müssen. 5. Im Verlauf der Diskussionen zeichnete sich ein Konsens bezüglich der Hauptrichtungen einer möglichen Reform ab. Dazu könnte Folgendes gehören: 1 Bestehend aus den Regionalkoordinatoren, Vertretern der Sekretariate der Arbeitgeber- und Arbeitnehmergruppen sowie Vertretern des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe und des Vorsitzenden der Regierungsgruppe. GB309-WP-GBC_1_[2010-10-349]-Ge.doc 1

Fokussierung auf Aufsicht und eine von Mitgliedsgruppen geleitete Verwaltungsführung des Amtes unter Vermeidung von Mikromanagement; Gewährleistung einer dreigliedrigen Mitwirkung bei voller Einbeziehung aller drei Gruppen; Vorrang für grundsatzpolitische und der Entscheidungsfindung dienende Diskussionen, einschließlich von Folgemaßnahmen zu Beschlüssen des Verwaltungsrats und der Konferenz; Angleichung an die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung; und die Schaffung von ausreichendem Raum und Visibilität für strategische Diskussionen. 6. Auf dieser Grundlage könnte die Reform auf vier Hauptsäulen bestehen: ein verbesserter Mechanismus zur Festlegung der Tagesordnung; eine neue Struktur des Verwaltungsrats; mehr Transparenz und bessere Unterstützung der dreigliedrigen Mitgliedsgruppen durch das Amt; und verbesserte Präsentation schriftlicher Unterlagen und besseres Zeitmanagement. C. Ein verbesserter Mechanismus zur Festlegung der Tagesordnung 7. Es besteht offenbar ein Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit eines verbesserten Mechanismus zur Festlegung der Tagesordnung des gesamten Verwaltungsrats. Dies könnte Folgendes umfassen: Festlegung der zu erörternden strategischen Fragen; ein umfassender Überblick über den Inhalt aller Diskussionen; verbesserte Transparenz sowie rechtzeitige und inklusive Konsultationen; und Fokussierung auf grundsatzpolitische Diskussionen und Entscheidungsfindung. 8. Der Mechanismus könnte aus folgenden Elementen bestehen: ein Vorauswahl für eine erste Bewertung aller Vorschläge und Festlegung der Tagesordnung der nächsten Tagung; dies könnte bedeuten, dass im Verlauf einer Tagung des Verwaltungsrats eine Sitzung des Vorstands des Verwaltungsrats mit den Regionalkoordinatoren und den Sekretariaten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer veranstaltet wird. Es sollte auch geprüft werden, in welcher Weise der Verwaltungsrat insgesamt an diesem Prozess beteiligt werden kann. Ein solches Verfahren würde die Transparenz verbessern; rechtzeitig vor den Tagungen des Verwaltungsrats Konsultationen und Zusammenspiel zwischen Vorstand, Regionalkoordinatoren und den Sekretariaten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zur Festlegung eines vorläufigen Arbeitsplans jeder Tagung; 2 GB309-WP-GBC_1_[2010-10-349]-Ge.doc

systematische Aufnahme von Folgemaßnahmen zu Beschlüssen, die auf früheren Tagungen des Verwaltungsrats getroffen worden sind, in die Tagesordnung; und ein Bericht des Verwaltungsrats über die Fragen, die Nur zu Informationszwecken dienen (siehe Absatz 33), die zu Beginn jeder Tagung auf der üblichen Sitzung des Vorstands des Verwaltungsrats festzulegen sind. 9. Nebenveranstaltungen Sitzungen oder Initiativen, an denen Mitglieder des Verwaltungsrats teilnehmen, die jedoch nicht zur eigentlichen Arbeit der Tagung gehören sollten auf ein Minimum beschränkt werden; sie sollten sich nicht mit Sitzungen des Verwaltungsrats überschneiden, sondern mittags oder abends stattfinden. Sämtliche Nebenveranstaltungen sollten vom Vorstand in Absprache mit den Regionalkoordinatoren gebilligt werden. D. Eine neue Struktur des Verwaltungsrats 10. In der ersten Phase der Konsultationen wurden zwei mögliche Ansätze für die Reform der Struktur des Verwaltungsrats erörtert. Im ersten Fall würde bei geringfügigen Anpassungen an der bestehenden Struktur der Ausschüsse mit einem sich anschließenden Plenum festgehalten. Der zweite Fall würde eine ständige Plenarsitzung vorsehen. Im Verlauf der Konsultationen wurde deutlich, dass sich beide Ansätze nicht gegenseitig ausschließen. Beide haben viele gemeinsame Elemente, die zu einer Zwischenlösung führen könnten. 11. Die folgenden Elemente bilden eine gemeinsame Basis: Fragen sollten die Struktur bestimmen und nicht die Struktur die Tagesordnungspunkte; die vier strategischen Ziele sollten in angemessener Weise erfasst werden; bei der Programmgestaltung und dem Umgang mit den Tätigkeiten des Verwaltungsrats ist Flexibilität erforderlich; die Zusammenfassung von Gegenständen in einer begrenzten Zahl von Themenbereichen würde dazu beitragen, die Organisation der Tagesordnung und die Geschäftsführung zu erleichtern; Sitzungen sollten grundsätzlich nicht gleichzeitig stattfinden, damit ausgenommen der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats an ihnen teilnehmen können. 12. Im Rahmen dieser Zwischenlösung: würden Mitglieder sich nicht mehr entscheiden müssen, an welchem Ausschuss sie teilnehmen wollen; die Anzahl der Berichte würde verringert; bei den Dolmetschkosten wären bedeutende Einsparungen möglich. 13. Es ist festzuhalten, dass der Grundsatz Sitzungen sollten grundsätzlich nicht gleichzeitig stattfinden ein grundlegendes Strukturelement dieses Szenarios ist. Erstens würde dies einen guten Mittelweg zwischen den in Absatz 10 umrissenen ersten Ansätzen darstellen. Zweitens würde es die Verwaltungsführung und Transparenz verbessern. Drittens würde es einem oft von mittleren und kleinen Delegationen vorgetragenen Anliegen Rechnung tra- GB309-WP-GBC_1_[2010-10-349]-Ge.doc 3

gen, da diese nicht in der Lage sind, gleichzeitig an verschiedenen Ausschusssitzungen teilzunehmen. 14. Im Rahmen dieses Ansatzes, bei dem alle Mitglieder des Verwaltungsrats uneingeschränkt an allen Sitzungen teilnehmen zu können, wird die Entscheidung weniger wichtig, ob eine begrenzte Anzahl von Ausschüssen beibehalten oder eine Reihe von Plenar- Segmenten veranstaltet werden soll, die jeweils einem allgemeinen Thema gewidmet sind. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden Varianten ist, dass Ausschüsse nach wie vor einem Plenum Bericht erstatten müssten, damit ein Beschluss gefasst werden kann, während Plenar- Segmente in der Lage wären, Beschlüsse ohne Weiterverweis an ein anderes Gremium direkt zu treffen. Einige der Regeln und Modalitäten jeder Option müssten geklärt werden, insbesondere was die Frage des Vorsitzes von Sitzungen betrifft. Anmerkung: Die folgenden Elemente der neuen Struktur könnten mit geringfügigen Anpassungen für jedes Konzept angewandt werden: i) eine Ausschusswoche gefolgt von einem Plenum oder ii) ein ständiges Plenum, das nach Tagesordnungssegmenten organisiert wird. Allgemein 15. Der Verwaltungsrat könnte weiter im März und November (sowie für eine halbtägige Tagung im Juni) zusammentreten. Die Tagungen hätten nicht zwangsläufig dieselbe Dauer. Die Länge jeder Tagung wäre von ihrer Tagesordnung abhängig, die am Ende der vorangegangenen Tagung mit Hilfe des neuen Mechanismus zur Festlegung der Tagesordnung bestimmt werden könnte (siehe Teil C, Absätze 7 bis 9). Ausschüsse oder thematische Segmente 16. Der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit würde zwar in seiner gegenwärtigen Form weiterbestehen, jedoch mit zwei möglichen Optionen: Option 1: Beibehaltung der gegenwärtigen Zahl von drei zweitägigen Sitzungen; Option 2: Einführung einer neuen Formel von zwei dreitägigen Sitzung (Juni und November); bei Beibehaltung derselben Anzahl von Arbeitstagen hätte diese Option den Vorteil, die Arbeit des Sekretariats zu erleichtern, eine bessere Vorbereitung der Berichte zu ermöglichen und die starke Belastung der März-Tagung des Verwaltungsrats zu verringern. Eine diesbezügliche Stellungnahme durch die Mitglieder des Ausschusses für Vereinigungsfreiheit ist zweifellos sehr wichtig. 17. Es würden weiterhin kleine dreigliedrige Ausschüsse eingesetzt, um sich mit Beschwerden nach Artikel 24 der Verfassung zu befassen; sie würden dem Verwaltungsrat Bericht erstatten. Die Notwendigkeit privater Sitzungen des Verwaltungsrats für diesen Zweck könnte überprüft werden. 18. Um die Struktur des Verwaltungsrats besser an die Erklärung für eine faire Globalisierung anzugleichen, die Struktur zu vereinfachen und Überschneidungen zu verringern, könnte ein Ausschuss oder Segment für die Entwicklung von Grundsatzpolitik (POL) eingerichtet werden. 4 GB309-WP-GBC_1_[2010-10-349]-Ge.doc

Dieses POL-Gremium könnte das gegenwärtige Mandat des Ausschusses für Beschäftigung und Sozialpolitik (ESP) abdecken und die Tätigkeit des Unterausschusses für multinationale Unternehmen (MNE) sowie den grundsatzpolitischen Teil der Arbeit des Ausschusses für Sektor- und Fachtagungen und verwandte Fragen (STM) übernehmen. Sein Mandat könnte ferner um sozialen Dialog und Fragen der Arbeitsbeziehungen (wie Arbeitsrecht, Arbeitsverwaltung und Arbeitsaufsicht) erweitert werden, wobei es sich um Themen handelt, die bis jetzt keinen festen Platz in einem der Ausschüsse haben. Seine Agenda könnte in drei Hauptkomponente gegliedert werden: i) Beschäftigung, ii) sozialer Schutz und iii) sozialer Dialog/Arbeitsbeziehungen. 19. Ein Ausschuss oder Segment für Rechtsfragen und internationale Arbeitsnormen (LILS) würde sich weiterhin mit Rechtsfragen, der Normenpolitik, der Vorbereitung von Beschlüssen zu Fragen, die der Konferenz vorgelegt werden, Fragen der Geschäftsordnung sowie Berichtsformularen für ratifizierte Übereinkommen und Artikel 19 befassen. 20. Was den gegenwärtigen Programm-, Finanz- und Verwaltungsausschuss (PFA) und den Ausschuss für technische Zusammenarbeit (TC) betrifft, so könnten zwei Optionen geprüft werden: Option 1: Ein Ausschuss oder Segment für Programm, Finanzfragen und technische Zusammenarbeit (PFTC), in dem die gegenwärtigen PFA- und TC- Zuständigkeiten zusammengeführt werden. Unter anderem würde dies integrierte Diskussionen über aus allen Mittelquellen finanzierte Tätigkeiten gestatten; Option 2: zwei autonome Ausschüsse oder Segmente: PFA (einschließlich des Programms Sektortagungen) und TC. 21. Einige Tätigkeiten, die gegenwärtig vom Unterausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und vom Gebäude-Unterausschuss geleistet werden, könnten im Rahmen von Tätigkeiten zwischen den Tagungen erledigt werden, wofür jedoch Regeln und Modalitäten geklärt werden müssten. Plenum oder Allgemeines Segment 22. Die Tagesordnung des Plenums (oder Allgemeinen Segments) könnte wie folgt in zwei Teile unterteilt werden: ein Teil auf hoher Ebene zur Förderung öffentlichkeitswirksamer strategischer Debatten zu wichtigen Fragen; und ein Teil, der sich auf die Funktionsweise des Amtes und der Organisation bezieht, einschließlich ständiger Gegenstände wie die Genehmigung der Niederschriften der vorangegangenen Tagung, Bericht(e) des Generaldirektors, die Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz, Berichte des Ausschusses für Vereinigungsfreiheit und Beschwerden gemäß Artikel 24 der Verfassung. 23. Beim ersten Teil könnten Änderungen der Geschäftsordnung die Anwendung interaktiver Konzepte ermöglichen, z. B. Keynote Speakers, Podiumsdiskussionen und Videokonferenzen. Dies würde Gelegenheit bieten, im Verwaltungsrat die Art von Debatten zu führen, GB309-WP-GBC_1_[2010-10-349]-Ge.doc 5

die gegenwärtig in der Arbeitsgruppe über die soziale Dimension der Globalisierung (WP/SDG) stattfinden. 24. Der Inhalt der Agenda wäre für die Dauer eines jeden Teils ausschlaggebend. Eine rechtzeitig vorher stattfindende Festlegung der Tagesordnung und des zeitlichen Rahmens würde die Anwesenheit hochrangiger Teilnehmer wie z. B. Minister und Leiter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden erleichtern. 25. Eine flexible Handhabung des Plenums oder Allgemeinen Segments würde es ermöglichen, den Freitag je nach Bedarf zu nutzen, mit einer möglichen Sitzung von Arbeitsgruppen am Montagnachmittag. 26. Das Amt würde weiterhin ausreichende Zeit und Räumlichkeiten für Gruppensitzungen vorsehen. E. Mehr Transparenz und bessere Unterstützung der dreigliedrigen Gruppen (einschließlich der Regierungsgruppe) durch das Amt 27. Um die Transparenz und Mitwirkung aller Gruppen zu verbessern, könnte zusätzlich zu den in Teil C genannten Maßnahmen Folgendes vorgesehen werden: Sicherstellung, dass Regierungen ein effektives Recht auf Erwiderung haben, wenn sie ausdrücklich in der Diskussion erwähnt werden, einschließlich der abschließenden Bemerkungen der stellvertretenden Vorsitzenden; Festlegung von Kriterien für die begrenzten und besonderen Umstände, in denen Regierungen, die nicht Verwaltungsratsmitglieder sind, das Rederecht in Anspruch nehmen können; Austausch von Dokumenten und Textentwürfen, die Gegenstand von Konsultationen sind, mit Regionalkoordinatoren zeitgleich mit den Sekretariaten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Verbesserung der IAO-Website, um einen weitergehenden Informationsaustausch zu erleichtern; Förderung der regelmäßigen Nutzung von Online-Diskussionsforen, die den dreigliedrigen Mitgliedsgruppen offenstehen. 28. Hinsichtlich der Notwendigkeit einer stärkeren Mitwirkung der Regierungen an Beschlüssen des Vorstands des Verwaltungsrats und unter Berücksichtigung der neutralen Rolle, die der Vorsitzende übernehmen soll, wurde die Möglichkeit vorgestellt, die Position eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden einzurichten, der die Regierungsgruppe vertritt, wodurch die Anzahl der Vorstandsmitglieder von drei auf vier steigen würde. Alternativ könnten vom Vorsitzenden vor jeder Sitzung des Vorstands im Rahmen von noch festzulegenden Modalitäten informelle Regelungen wie Konsultationen mit den Regionalkoordinatoren getroffen werden. 29. Was die Zusammensetzung von Arbeits- und Redaktionsgruppen betrifft, so legt die gegenwärtige Geschäftsordnung des Verwaltungsrats ein 1-1-1-Format fest, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt etwas anderes. Diese Praxis geht auf Beschlüsse bei Gründung der Organisation zurück. Sämtliche Ausschuss- und Arbeitsgruppenvorschläge müssen in jedem Fall vom Verwaltungsrat selbst gebilligt werden, der die 2-1-1-Zusam- 6 GB309-WP-GBC_1_[2010-10-349]-Ge.doc

mensetzung beibehält. In diesem Zusammenhang ist die Situation offenbar weniger kontrovers, zwei Optionen werden jedoch noch geprüft: Option 1: Die gegenwärtige Geschäftsordnung wird beibehalten; Option 2: Die Geschäftsordnung wird abgeändert, um für Arbeits- und Redaktionsgruppen ein 2-1-1-Format einzuführen. 30. Es gab längere Diskussionen zur Frage, wie das Amt die der Regierungsgruppe und den Regionalkoordinatoren gewährte Sekretariatsunterstützung verbessern könnte. Die Afrika- Gruppe schlug vor, innerhalb des Amtes eine Struktur einzurichten, um der Regierungsgruppe bessere Unterstützung zu gewähren wie im gegenwärtigen Verbindungssystem durch die Regionalkoordinatoren. Die Regierungen unterstützten diesen Vorschlag. Die Arbeitgeber sprachen sich ebenfalls dafür aus und vertraten die Auffassung, dies würde die Dreigliedrigkeit stärken. Die Arbeitnehmer befürworteten ebenfalls eine solche Struktur. Ihre genaue Form müsse noch festgelegt und weiter diskutiert werden. 31. In diesem Zusammenhang wurde von anderen Gruppen im Verlauf der Konsultationen vorgeschlagen, dies könne bewerkstelligt werden, indem in der für die Tagungsplanung und -koordination zuständigen Sektion der Hauptabteilung Amtliche Beziehungen (RELOFF) ein Service Desk eingerichtet wird, um Kontakte innerhalb des Amtes und Zugang zu Informationen und Unterlagen zu erleichtern. Mit dem Amt könnten weitere Gespräche geführt werden zu den Konsequenzen und der praktischen Umsetzbarkeit der unterschiedlichen möglichen Vorkehrungen. Zusätzlich könnte den Regionalkoordinatoren auf ständiger Grundlage ein entsprechend ausgestattetes Büro im Amtsgebäude der IAO zur Verfügung gestellt werden. F. Verbesserte Präsentation schriftlicher Unterlagen und besseres Zeitmanagement 32. Was die Länge und Präsentation der Dokumente für den Verwaltungsrat betrifft, so besteht das Ziel zwar in knappen und gut geschriebenen Texten, es ist jedoch offenbar nicht möglich, einen gemeinsamen oder rigiden Grenzwert für die Anzahl der Seiten festzulegen. Dennoch könnten die folgenden Maßnahmen eingeführt werden, um die Verwaltungsführung zu verbessern und ein leserfreundliches Format zu erhalten: Sämtliche Verwaltungsratsdokumente sollten mit einem Rahmen mit einer Übersicht beginnen, die Folgendes enthält: a) die die Beschlussfassung betreffenden Absätze (sofern vorhanden); b) die diesbezüglichen finanziellen Konsequenzen (sofern vorhanden) und c) eine kurze Zusammenfassung; die gegenwärtige Gliederung der Dokumente in drei verschiedene Kategorien ( Zur Information, Zur Diskussion und Orientierung und Zur Beschlussfassung ) führt gelegentlich zu Verwirrung und würde daher nicht beibehalten. Die folgende neue Regel könnte eingeführt werden: Sämtliche Tagesordnungspunkte des Verwaltungsrats werden als Diskussionsgegenstände betrachtet; wenn sie Punkte zur Beschlussfassung enthalten, wird dies in dem genannten Rahmen mit der Übersicht deutlich angegeben. 33. Im Übrigen gibt es offenbar einen allgemeinen Konsens, dass Gegenstände aus der Tagesordnung herausgenommen werden müssen, die rein verfahrenstechnischer oder informativer Art sind und keine Diskussion des Verwaltungsrats erfordern. Diese Dokumente wären als einzige mit dem Zusatz Nur zu Informationszwecken gekennzeichnet und würden sich mit Fragen befassen wie z. B. dem Tagungsprogramm oder Hintergrund- GB309-WP-GBC_1_[2010-10-349]-Ge.doc 7

informationen zu Symposien und Seminaren sowie mit bestimmten Berichten des Vorstands des Verwaltungsrats. Solche Vorlagen mit der Kennzeichnung Nur zu Informationszwecken würden zwar an Mitglieder des Verwaltungsrats vor, nach oder während einer Tagung verteilt, sie wären jedoch nicht Teil der Tagesordnung, es sei denn, ein Mitglied würde ausdrücklich darum ersuchen. 34. Hinsichtlich der rechtzeitigen Veröffentlichung von Dokumenten könnten folgende Regeln vereinbart werden: Dokumente des Verwaltungsrats sollten mindestens X Wochen (Y Arbeitstage) vor dem Termin, an dem sie erörtert werden sollen, in den drei Amtssprachen elektronisch zur Verfügung stehen. Stehen die Dokumente nicht innerhalb dieser Frist zur Verfügung, würde die Diskussion auf die nächste Tagung verschoben, es sei denn, der Vorstand genehmigt eine Ausnahme von dieser Regel. 35. Was die Frage des Zeitmanagements betrifft, so ist die Idee, ein einheitliches Zeitlimit für Reden festzulegen, in Anbetracht der unterschiedlichen Art der zu erörternden Gegenstände und der unterschiedlichen Arten von Redebeiträgen (Präsentationen des Amtes, Redebeiträge von Sprechern, Gruppenerklärungen, einzelne Reden) unrealistisch. Eine Lösung könnte darin bestehen, es jedem Ausschuss oder Segment zu gestatten, seine eigenen Verfahren für das Zeitmanagement festzulegen. Für das Plenum könnte ein Standardverfahren festgelegt werden; dies würde weitere Diskussionen erfordern. Es sollte außerdem darauf hingewiesen werden, dass das Amt aus Gründen eines besseren Zeitmanagements während der Tagungen des Verwaltungsrats und der Internationalen Arbeitskonferenz im Saal des Verwaltungsrats bereits eine Vorrichtung zur Zeiterfassung installiert hat. Genf, 1. November 2010 Zur Diskussion und Orientierung. 8 GB309-WP-GBC_1_[2010-10-349]-Ge.doc