Strom für Gewerbeund Industriekunden Gültig ab 1.1.2019-31.12.2019
Unser Standardprodukt für Sie Energy Green Energy Blue Energy Grey Strom, der Farbe bekennt 100 % Ökostrom aus Sonnenkraft 100 % erneuerbare Energie, vorwiegend aus Schweizer Energie aus Kernkraft und einem grossen Teil aus heimischen werken geförderter Strom Seit Jahren setzt sich die onyx für eine umweltschonende Stromproduktion ein. Schwimmen auch Sie mit dem Strom Richtung Energiezukunft und entscheiden Sie selber, welche Farbe Ihre Energie haben soll. Standardmässig erhalten unsere Kunden Energy Blue geliefert - 100 % Strom aus regionalen (z.b. werke Wynau und Schwarzhäusern) und nationalen erneuerbaren Quellen und naturemade basic zertifiziert. Auf Wunsch können Sie Ihre Strom-Qualität verändern und auf Energy Green oder Energy Grey wechseln. 100 % Sonnenstrom naturemade star zertifiziert Mehrpreis 2.5 Rp./kWh 90 % Wasserstrom naturemade basic Maximal 7.5 % Wasserstrom naturemade star Mindestens 2.5 % neue erneuerbare Energie (Sonne, Wind, Biomasse) naturemade star ca. 50 % Kernenergie ca. 45 % ca. 5 % geförderter Strom Minderpreis 1 Rp./kWh Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.b. Kraftwerksausfälle, Trockenjahr) kann die Produkt-Zusammensetzung unter Einhaltung der naturemade Zertifizierungsrichtlinien um bis zu 5 % abweichen.
Doppeltarif (NS-Medium) Für kleinere Gewerbebetriebe mit Anschluss auf Niederspannung (0.4 kv) und einem jährlichen Energiebezug bis 50 000 kwh und einer Leistung 30 kva (27 kw). Energie Energiebezug Energy Blue Energy Green Energy Grey Hochtarif 10.62 11.44 13.12 14.13 9.62 10.36 Rp./kWh Niedertarif 7.82 8.42 10.32 11.11 6.82 7.35 Rp./kWh Grundpreis Energie 3.25 3.50 3.25 3.50 3.25 3.50 CHF/Mt 100 % erneuerbare Energie, vorwiedend aus Schweizer 100 % Ökostrom aus Sonnenkraft Energie aus Kernkraft und einem grossen Teil aus heimischer Netz (NS-Medium) Nutzung der Netzinfrastruktur Leistungspreis 3.50 3.77 CHF/kW/Mt Arbeitspreis HT 9.50 10.23 Rp./kWh Arbeitspreis NT 5.50 5.92 Rp./kWh Grundpreis Netz 9.50 10.23 CHF/Mt Blindenergie Blindenergie HT 4.10 4.42 Rp./kVarh Blindenergie NT 4.10 4.42 Rp./kVarh Möglicherweise haben Sie aufgrund der technischen Rahmenbedingungen Ihres Anschlusses an das Stromnetz und Ihres Nutzungsverhaltens einen anderen Netznutzungstarif als NS- Medium (z.b. MS). Auf Ihrer Rechnung finden Sie den entsprechenden Netznutzungstarif. Gesetzliche Förderabgabe 1 2.30 2.48 Rp./kWh und Leistungen an das Gemeinwesen 2 1.50 1.62 Rp./kWh 1 Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG) erhoben, dessen Maximum 2.30 Rp./kWh beträgt. Die Höhe legt der Bundesrat jeweils im Herbst fest. In den enthalten ist u.a. die Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. 2 Die Höhe der und Leistungen an das Gemeinwesen legt die jeweilige Gemeinde fest und kann von daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren. und Leistungen an das Gemeinwesen werden pro Abgabestelle sowie Abrechnungsperiode anteilig verrechnet. Diese Abgabe ist auf max. 20 000 kwh/jahr begrenzt. Bei den Preisen (gültig 1.1. - 31.12.2019) 7.7 % handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
Doppeltarif (NS-Maxi) Für Unternehmen mit Anschluss auf Niederspannung (0.4 kv) und einem jährlichen Energiebezug von rund 50 000 bis 100 000 kwh und einer Leistung 30 kva (27 kw). Es gelten unterschiedliche Preisansätze für Kunden mit einer Benutzungsdauer (BD) > 3 000 bzw. 3 000 h. Energie Energiebezug Energy Blue Energy Green Energy Grey Hochtarif 10.62 11.44 13.12 14.13 9.62 10.36 Rp./kWh Niedertarif 7.82 8.42 10.32 11.11 6.82 7.35 Rp./kWh Grundpreis Energie 3.25 3.50 3.25 3.50 3.25 3.50 CHF/Mt 100 % erneuerbare Energie, vorwiedend aus Schweizer 100 % Ökostrom aus Sonnenkraft Energie aus Kernkraft und einem grossen Teil aus heimischer Netz (NS-Maxi) Nutzung der Netzinfrastruktur Benutzungdauer > 3 000 h Leistungspreis 12.84 13.83 CHF/kW/Mt Arbeitspreis HT 3.13 3.37 Rp./kWh Arbeitspreis NT 1.56 1.68 Rp./kWh Benutzungdauer 3 000 h Leistungspreis 4.28 4.61 CHF/kW/Mt Arbeitspreis HT 7.22 7.78 Rp./kWh Gesetzliche Förderabgabe 1 2.30 2.48 Rp./kWh und Leistungen an das Gemeinwesen 2 1.50 1.62 Rp./kWh Arbeitspreis NT 3.61 3.89 Rp./kWh Blindenergie Blindenergie HT 4.10 4.42 Rp./kVarh Blindenergie NT 4.10 4.42 Rp./kVarh 1 Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG) erhoben, dessen Maximum 2.30 Rp./kWh beträgt. Die Höhe legt der Bundesrat jeweils im Herbst fest. In den enthalten ist u.a. die Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. 2 Die Höhe der und Leistungen an das Gemeinwesen legt die jeweilige Gemeinde fest und kann von daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren. und Leistungen an das Gemeinwesen werden pro Abgabestelle sowie Abrechnungsperiode anteilig verrechnet. Diese Abgabe ist auf max. 20 000 kwh/jahr begrenzt. Möglicherweise haben Sie aufgrund der technischen Rahmenbedingungen Ihres Anschlusses an das Stromnetz und Ihres Nutzungsverhaltens einen anderen Netznutzungstarif als NS-Maxi (z.b. MS). Auf Ihrer Rechnung finden Sie den entsprechenden Netznutzungstarif. Bei den Preisen (gültig 1.1. - 31.12.2019) 7.7 % handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
Industrietarif (NS-Maxi) Für Unternehmen in der Grundversorgung mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv), einem jährlichen Energiebezug von mehr als 100 000 kwh und einer Leistung 30 kva (27 kw). Es gelten unterschiedliche Preisansätze für Kunden mit einer Benutzungsdauer (BD) > 3 000 Stunden bzw. 3 000 Stunden. Energie Energiebezug Energy Blue Energy Green Energy Grey Hochtarif 10.10 10.88 12.60 13.57 9.10 9.80 Rp./kWh Niedertarif 6.70 7.22 9.20 9.91 5.70 6.14 Rp./kWh 100 % erneuerbare Energie, vorwiedend aus Schweizer 100 % Ökostrom aus Sonnenkraft Energie aus Kernkraft und einem grossen Teil aus heimischer Netz (NS-Maxi) Nutzung der Netzinfrastruktur Benutzungdauer > 3 000 h Leistungspreis 12.84 13.83 CHF/kW/Mt Arbeitspreis HT 3.13 3.37 Rp./kWh Arbeitspreis NT 1.56 1.68 Rp./kWh Benutzungdauer 3 000 h Leistungspreis 4.28 4.61 CHF/kW/Mt Gesetzliche Förderabgabe 1 2.30 2.48 Rp./kWh und Leistungen an das Gemeinwesen 2 1.50 1.62 Rp./kWh Arbeitspreis HT 7.22 7.78 Rp./kWh Arbeitspreis NT 3.61 3.89 Rp./kWh Blindenergie Blindenergie HT 4.10 4.42 Rp./kVarh Blindenergie NT 4.10 4.42 Rp./kVarh 1 Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG) erhoben, dessen Maximum 2.30 Rp./kWh beträgt. Die Höhe legt der Bundesrat jeweils im Herbst fest. In den enthalten ist u.a. die Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. 2 Die Höhe der und Leistungen an das Gemeinwesen legt die jeweilige Gemeinde fest und kann von daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren. und Leistungen an das Gemeinwesen werden pro Abgabestelle sowie Abrechnungsperiode anteilig verrechnet. Diese Abgabe ist auf max. 20 000 kwh/jahr begrenzt. Möglicherweise haben Sie aufgrund der technischen Rahmenbedingungen Ihres Anschlusses an das Stromnetz und Ihres Nutzungsverhaltens einen anderen Netznutzungstarif als NS-Maxi (z.b. MS). Auf Ihrer Rechnung finden Sie den entsprechenden Netznutzungstarif. Bei den Preisen (gültig 1.1. - 31.12.2019) 7.7 % handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
Begriffe und Erläuterungen Wie setzt sich Ihr Strompreis zusammen? Er setzt sich zusammen aus: Preis für Energielieferung Preis für Netznutzung Anwendung des Netznutzungstarifs Der jeweils gültige Netznutzungstarif (Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur) richtet sich nach den technischen Rahmenbedingun gen Ihres Anschlusses an das Stromnetz und Ihrem Nutzungsverhalten und wird vom verantwortlichen Verteilnetzbetreiber (onyx Energie Netze AG) bestimmt. Der Netznutzungstarif enthält die Preiselemente für die Nutzung der Netzinfrastruktur, die Blind en er gie sowie für die gesetzliche Förderabgabe und die und Leistungen an das Gemeinwesen. Die Benutzungsdauer (BD) wird aus dem jährlichen Energiebezug kwh (Nettoenergie) über die Ab gabestelle, geteilt durch die gemessene Höchst leistung kw, berechnet. Für die Verrechnung der Leistung ist die höchste im Monat gemessene ¼-h-Leistung (24 Stunden) massgebend. Das Preiselement «Grundpreis» wird pro Messstelle und Monat und auf den Abrechnungszeitraum anteilig verrechnet. Darin sind die Kosten der Zählerinfrastruktur Auslesung, Plausibilitätsprüfung, Datenbereitstellung und Abrechnung sowie ein Anteil an die Betriebs- und Kapitalkosten des gesamten Netzes enthalten. Die gemessene Blindenergie (kapazitiv und induktiv) bis 50% der Wirkenergie ist im Preis element «Nutzung der Netzinfrastruktur» enthalten. Die darüber hinaus gemessene Blind energie wird mit dem Preis element «Blindenergie» verrechnet. Dies erfolgt für HT und NT getrennt. Weitere Informationen zu Ihrem Netznutzungstarif finden Sie unter www.onyx.ch/ geschaeftskunden oder rufen Sie uns an und bestellen Sie das entsprechende Netznutzungs-Tarifblatt. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt mehrmals pro Jahr. Die Rechnungen können mittels Einzahlungsschein, Lastschriftverfahren, e-rechnung (bei Banken) bzw. Debit Direct (bei PostFinance) bezahlt werden. Tarifzeiten Hochtarif von ca. 7-21 Uhr Niedertarif von ca. 21-7 Uhr Allgemeine Bestimmungen Es gelten die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Reglemente und Bestimmungen der Gesellschaften der onyx Energie Mittelland AG. Haben Sie Fragen oder suchen Sie nach weiteren Informationen? Wir sind gerne für Sie da: Telefon 058 477 21 21 E-Mail info@onyx.ch Internet www.onyx.ch
onyx Energie Mittelland AG Waldhofstrasse 1 4901 Langenthal Tel. 058 477 21 21 Fax 058 477 21 00 E-Mail info@onyx.ch Internet www.onyx.ch