1317/AB. vom zu 1380/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0440-IV/2/2018 Wien, am 31. August 2018

Ähnliche Dokumente
1390/AB. vom zu 1376/J (XXVI.GP) GZ: BKA /0080-IV/10/2018 Wien, am 6. September 2018

MARIO KUNASEK BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG. S91143/80-PMVD/2018 (2) 6. September 2018

2431/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

11245/AB. vom zu 11616/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0186-I/1/c/2017 Wien, am 24. März 2017

1574/AB. vom zu 1577/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0528-EKO Cobra/DSE/2018 Wien, am 31. Oktober 2018

34/AB. vom zu 33/J (XXVI.GP)

13139/AB. vom zu 13961/J (XXV.GP)

109/AB. vom zu 109/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0022-II/1/2018 Wien, am 28. Februar 2018

10653/AB. vom zu /J (XXV.GP)

11270/AB. vom zu 11798/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0119-II/BK/4.3/2017 Wien, am 6. März 2017

1075/AB. vom zu 1060/J (XXVI.GP)

12362/AB. vom zu 12999/J (XXV.GP)

9726/AB. vom zu 10155/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1032-II/2016 Wien, am 9. November 2016

10172/AB. vom zu 10615/J (XXV.GP) Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

10825/AB. vom zu 11353/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1258-II/9/2016 Wien, am 10. Februar 2017

1884/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

520/AB. vom zu 535/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0132-II/BK/4.3/2018 Wien, am 24. April 2018

10278/AB. vom zu 10748/J (XXV.GP)

20/AB. vom zu 20/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

13086/AB. vom zu 13911/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0678-II/2/a/2017 Wien, am 21. August 2017

11769/AB. vom zu 12287/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0246-III/5/2017 Wien, am 26. April 2017

9921/AB. vom zu 10366/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

8735/AB. vom zu 9139/J (XXV.GP)

7292/AB. vom zu 7588/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0039-III/9/a/2016 Wien, am 18. Februar 2016

8784/AB. vom zu 9180/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0620-III/5/2016 Wien, am 22. Juni 2016

9100/AB. vom zu 9573/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0794-I/5/2016 Wien, am 13. Juli 2016

7326/AB. vom zu 7609/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0051-III/4/2016 Wien, am 8. März 2016

9086/AB. vom zu 9482/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0730-II/3/2016 Wien, am 7. Juli 2016

12073/AB. vom zu 12598/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0342-III/5/2017 Wien, am 11. Mai 2017

581/AB XXIV. GP. An die Präsidentin des Nationalrats Mag a Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien GZ: BKA /0039-I/4/2009 Wien, am 10.

10987/AB. vom zu 12564/J (XXV.GP)

17/AB. vom zu 2/J (XXVI.GP)

12495/AB. vom zu 13044/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0465-II/1/b/2017 Wien, am 21. Juni 2017

10034/AB. vom zu 10544/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1031-II/3/2016 Wien, am 9. Dezember 2016

BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KUNST UND SPORT

1700/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

9804/AB. vom zu 10267/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0993-II/2/a/2016 Wien, am 2. November 2016

GZ: BMGF-11001/0060-I/A/5/2017 Wien, am 31. März 2017

2928/AB-BR/2016. vom zu 3165/J-BR. GZ: BMI-LR2220/0851-II/2/a/2016 Wien, am 22. August 2016

10798/AB. vom zu 11351/J (XXV.GP)

:22/r /AB

7062/AB. vom zu 7306/J (XXV.GP)

778/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

3210/AB-BR/2018. vom zu 3479/J-BR. GZ: BMI-LR2220/0232-II/BK/5/2018 Wien, am 18. Juni 2018

1902/AB. vom zu 2174/J (XXVI.GP) Geschäftszahl: BMVIT-9.000/0078-I/PR3/ Dezember 2018

52/AB. vom zu 46/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

7498/AB. vom zu 7793/J (XXV.GP)

GZ: BMGF-11001/0214-I/A/5/2017 Wien, am 4. Juli 2017

2516/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

11344/AB. vom zu 11828/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0148-I/1/b/2017 Wien, am 24. März 2017

11616/AB. vom zu 12228/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0260-II/2/a/2017 Wien, am 21. April 2017

GZ: BMASK-40001/0004-IV/9/2017 Wien,

GZ: BMGF-11001/0384-I/A/5/2016 Wien, am 27. Jänner 2017

1003/AB. vom zu 1004/J (XXVI.GP) GZ: BKA /0052-IV/10/2018 Wien, am 10. August 2018

470/AB. vom zu 475/J (XXVI.GP)

390/AB. vom zu 389/J (XXVI.GP)

2911/AB-BR/2016. vom zu 3141/J-BR. GZ: BMI-LR2220/0625-II/2016 Wien, am 19. Mai 2016

1255/AB. vom zu 1355/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0367-II/1/b/2014 Wien, am 25. Juni 2014

2937/AB. vom zu 3126/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0859-II/3/2014 Wien, am 16. Jänner 2015

6137/AB. vom zu 6344/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0963-III/9/a/2015 Wien, am 27. Oktober 2015

4355/AB XXI.GP BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

4364/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

21/AB. vom zu 19/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

11330/AB. vom zu 11820/J (XXV.GP)

2975/AB-BR/2017. vom zu 3212/J-BR. GZ: BMI-LR2220/0176-II/1/b/2017 Wien, am 6. April 2017

4174/AB. vom zu 4376/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0476-III/9/2015 Wien, am 21. Mai 2015

11834/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

10293/AB. vom zu 10737/J (XXV.GP)

10254/AB. vom zu 10743/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1096-III/5/2016 Wien, am 21. Dezember 2016

12410/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

GZ: BMGF-11001/0213-I/A/5/2016 Wien, am 5. September 2016

GZ: BMASK /0009-VI/A/6/2017 Wien,

1313/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

367/AB. vom zu 375/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

GZ: BMGF-11001/0272-I/A/5/2016 Wien, am 31. Oktober 2016

4096/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

298/AB. vom zu 285/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

322/AB. vom zu 325/J (XXVI.GP) GZ: BKA /0014-I/4/2018 Wien, am 23. April 2018

9970/AB. vom zu 10434/J (XXV.GP)

GZ: BMASGK-20001/0033-II/A/7/2018 Wien,

4. Wie viele diplomierte Physiotherapeutlnnen sind dem Gesundheitsministeriumderzeit

11902/AB. vom zu 12438/J (XXV.GP)

der Beilagen zu den Stenographiseben Protokollen des Nationalrates XVIII. Gesetzgebungsperiode

GZ: BMG-11001/0129-I/A/5/2016 Wien, am 27. Juni 2016

GZ: BMG-11001/0111-I/A/5/2016 Wien, am 6. Juni 2016

1330/AB. vom zu 1314/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0443-I/5/2018 Wien, am 4. September 2018

MAG. HANS PETER DOSKOZIL BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT. S91143/255-PMVD/2017 (1) 8. November 2017

393/AB XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

10444/AB. vom zu 10881/J (XXV.GP)

13101/AB. vom zu 13866/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

3015/AB-BR/2017. vom zu 3255/J-BR. Parlament 1017 W i e n GZ: BKA /0001-I/4/2017 Wien, am 8. November 2017

12622/AB. vom zu 13206/J (XXV.GP)

4571/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

13110/AB. vom zu 13931/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0625-III/5/2017 Wien, am 7. September 2017

9533/AB. vom zu 9972/J (XXV.GP)

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016

2267/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

GZ: BMG-11001/0073-I/A/15/2016 Wien, am 21. April 2016

4035/AB. vom zu 4211/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER DR. JOSEF OSTERMAYER. GZ: BKA /0032-I/4/2015 Wien, am 18.

GZ: BMGF-11001/0067-I/A/5/2017 Wien, am 13. April 2017

Transkript:

1317/AB vom 05.09.2018 zu 1380/J (XXVI.GP) 1 von 7 Herr Präsident des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament 1017 Wien HERBERT KICKL HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-901000 FAX +43-1 53126-2191 ministerbuero@bmi.gv.at GZ: BMI-LR2220/0440-IV/2/2018 Wien, am 31. August 2018 Die Abgeordnete Mag a Karin Greiner, Genossinnen und Genossen haben am 6. Juli 2018 unter der Zahl 1380/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Handynutzung gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt: Frage 1: Wie viele Diensthandys sind in Ihrem Ressort im Einsatz? In der Zentralleitung sind 3.100 Diensthandys in Verwendung. Frage 2: Um welche Gerätetypen handelt es sich (Aufschlüsselung nach Anzahl und Gerätetyp)? iphone: 2.700 MS Lumia: 400 Frage 3: Wem werden in Ihrem Ressort Diensthandys zur Verfügung gestellt?

2 von 7 1317/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung Diensthandys werden in der Zentralleitung jenen Bediensteten zugeteilt, die diese zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben benötigen. Frage 4: Bestehen Richtlinien für die Nutzung von Diensthandys und welchen Inhalt haben diese? Die Nutzung von Diensthandys ist für die Zentralleitung des BMI mit dem Erlass Regelung zur mobilen Kommunikation in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres, GZ.: BMI-OA1000/0114-I/2/b/2018, vom 15. Mai 2018, geregelt. Die Inhalte dieser Regelung sind: BMI-interne Klassifikation und Zuteilung dieser Geräte; spezifische Nutzungsbestimmungen; Verwendung von WLANs; Verlust, Diebstahl, Weitergabe, Reparatur und Rückgabe sowie Verwendung im Ausland. Frage 5: Steht den Bediensteten Ihres Ressorts die Möglichkeit offen, (arbeitsmedizinische) Beratung in Hinblick auf die Folgen permanenter Erreichbarkeit in Anspruch zu nehmen? Ja. Zudem regelt das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz die Anforderungen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Bediensteten in Dienststellen des Bundes. Schon bisher war die Gesundheit der DienstnehmerInnen umfassend vor Gefahren zu schützen und waren beeinträchtigende Arbeitsbedingungen zu erkennen, diese durch gezielte Maßnahmen entsprechend zu verbessern. Durch die Dienstrechtsnovelle 2013 (BGBl. I Nr. 210/2013) erfolgte analog zu den diesbezüglichen Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eine Klarstellung hinsichtlich der Evaluierung psychischer Belastungen, die zur verstärkten Prävention von derartigen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz beitragen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Dienststellen fördern soll. Frage 6: Welche Maßnahmen werden Ihrerseits als Dienstgeber getroffen, um die Einhaltung von Ruhezeiten sicherzustellen? In der internen Nutzungsbestimmung ist geregelt, dass sich die Zeit der telefonischen Erreichbarkeit von Bediensteten, denen ein dienstliches Mobiltelefon zugewiesen wurde, auf die Zeit ihrer konkreten Dienstleistung beschränkt. Zudem regelt das Bundes- Bedienstetenschutzgesetz die Anforderungen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Bediensteten in Dienststellen des Bundes. Schon bisher war die 2

1317/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung 3 von 7 Gesundheit der DienstnehmerInnen umfassend vor Gefahren zu schützen und waren beeinträchtigende Arbeitsbedingungen zu erkennen, diese durch gezielte Maßnahmen entsprechend zu verbessern. Durch die Dienstrechtsnovelle 2013 (BGBl. I Nr. 210/2013) erfolgte analog zu den diesbezüglichen Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eine Klarstellung hinsichtlich der Evaluierung psychischer Belastungen, die zur verstärkten Prävention von derartigen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz beitragen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Dienststellen fördern soll. Frage 7: Welche Kosten entstanden im ersten Halbjahr 2018 durch die Neuanschaffung von Diensthandys? 82.772,88. Frage 8: Wie viele davon entstanden für Sie selbst bzw. Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts? Die Kosten beliefen sich auf 1.212,47 für das Kabinett, 1.727,86 für das Büro der Frau Staatssekretärin und 797,98 für das Büro des Herrn Generalsekretärs. Frage 9: Welche Kosten (inkl. Abschreibungen) entstanden im ersten Halbjahr 2018 durch Beschädigungen oder Fehlfunktionen von Diensthandys? In der Zentralleitung werden darüber keine Aufzeichnungen geführt. Frage 10: Wie viele davon entstanden durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. leichte oder grobe Fahrlässigkeit? In der Zentralleitung werden darüber keine Aufzeichnungen geführt. Frage 11: Wie viele Personen in Ihrem Ressort verfügen über mehr als ein Diensthandy? Keine. 3

4 von 7 1317/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung Frage 12: Welche Konditionen enthält der von Ihnen mit einem Mobilfunkbetreiber abgeschlossene Vertrag (Freiminuten, Freidaten, Geräteaustausch, etc.)? Die Konditionen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag zwischen der Republik Österreich (Bund) vertreten durch die BBG Bundesbeschaffung GmbH und der A1 Telekom Austria AG. Details können aufgrund des Geschäftsgeheimnisses nicht angeführt werden. Frage 13: Welche Kosten entstanden im ersten Halbjahr 2018 insgesamt aus Verbindungsentgelten (inkl. Daten) für Diensthandys? 314.331,97. Frage 14: Wie viele davon entstanden für Sie selbst bzw. Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts? Die Kosten beliefen sich auf 3.910,19 für mich und mein Kabinett, 2.679,72 für die Frau Staatssekretärin und ihr Büro sowie 1.175,10 für den Herrn Generalsekretär und sein Büro. Frage 15: Welche Kosten entstanden im selben Zeitraum allein für Datennutzung? Die Erhebung bedingt einen zu hohen Verwaltungsaufwand, da die Kosten für die Datennutzung in jeder Einzelrechnung inkludiert sind. Frage 16: Welche Kosten entstanden durch Roaming-Gebühren? Insgesamt 13.500, davon 167,37 für Mitarbeiterinnen des Büros der Frau Staatssekretärin. Für mein Kabinett und das Büro des Herrn Generalsekretärs entstanden keinerlei Extrakosten für Roaming-Gebühren. Frage 17: Werden andere Telefonkosten als jene von Diensthandys von Ihrem Ressort erstattet und wenn ja, in welcher Höhe war dies im ersten Halbjahr 2018 der Fall? 4

1317/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung 5 von 7 Nein. Frage 18: Welche anderen und wie viele sonstige Mobilgeräte sind in Ihrem Ressort im Einsatz (Tablets, Laptops, o.ä.) (Anzahl aufgeschlüsselt nach Hersteller und Gerätetyp)? Notebooks: Dell: 1.100 Lenovo: 900 Sonstige: 100 Tablets: Apple: 360 Microsoft: 44 Panasonic: 14 Frage 19: Wie viele dieser Geräte sind mit SIM-Karten ausgestattet? Keine. Frage 20: Welche Kosten entstanden im ersten Halbjahr 2018 durch die Neuanschaffung von sonstigen Mobilgeräten? (aufgeschlüsselt nach Gerätetypen)? Notebooks: 66.857,23 Tablets: 79.856,92 Frage 21: Welche Kosten (inkl. Abschreibungen) entstanden im ersten Halbjahr 2018 durch Beschädigungen oder Funktionsstörungen von sonstigen mobilen Geräten? Frage 22: Wie viele davon entstanden durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. leichte oder grobe Fahrlässigkeit? In der Zentralleitung werden darüber keine Aufzeichnungen geführt. 5

6 von 7 1317/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung Frage 23: Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Sicherheit aller Geräte und der darauf befindlichen Daten zu garantieren (insb. serverseitige Zugangsbeschränkungen etc.)? Es werden die notwendigen Maßnahmen gesetzt. Eine Erklärung unterbleibt aufgrund der Sicherheitsbestimmungen. Frage 24: Welches war die teuerste Anschaffung eines Mobilgeräts im ersten Halbjahr 2018 und zu welchem Zweck erfolgte sie? Frage 25: Welches waren die höchsten monatlichen Verbindungsentgelte (inkl. Daten) für ein einzelnes Mobiltelefon im ersten Halbjahr 2018? Die Erhebungen bedingen einen zu hohen Verwaltungsaufwand. Frage 26: Wie wäre die Beantwortung der obigen Fragen für den Bereich des Ihnen beigegebenen Staatssekretariats? Das beigegebene Staatssekretariat wurde in der Beantwortung der Fragen 1 bis 25 berücksichtigt. Herbert Kickl 6

1317/AB XXVI. GP - Anfragebeantwortung 7 von 7