Informationen gemäß Fern- Finanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher

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1. Über das Unternehmen Firma und Anschrift Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (im Folgenden die Bank ) Europaplatz 1a, A-4020 Linz Tel.: 0043 (0) 5999 34000 900 Fax: 0043 (0) 732 6596 9 27579 E-Mail: service@bankdirekt.at www.bankdirekt.at Hauptgeschäftstätigkeit Die Bank ist ein Kreditinstitut gemäß den Bestimmungen des Bankwesengesetzes sowie der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR). Sie verfügt über eine Bankkonzession der Finanzmarktaufsicht. Die bankdirekt.at der Raiffeisenlandesbank OÖ ist eine Marke der Bank. Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht FN 247579m, Landesgericht Linz Allgemeiner Gerichtsstand der Bank Linz UID-Nr. ATU57834268 DVR-Nr. 2110419 Zuständige Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A- 1090 Wien, www.fma.gv.at 2. Über die Finanzdienstleistung Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistungen, Einzelheiten der Erfüllung Girokonto Finanzieller Spielraum Extrakonto Girokonto: Das Girokonto dient der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs des Kunden über Online Banking. Das Girokonto dient damit nicht der Anlage. Detaillierte Informationen finden Sie im Dokument Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen. Finanzieller Spielraum (Kurzfristige Überschreitungsmöglichkeit): Es handelt sich um einen jederzeit und wiederholt ausnutzbaren Rahmen auf dem Girokonto des Kunden, mit dem das Recht eingeräumt wird, diesen während der Laufzeit zu beliebigen Zeitpunkten bis zur Höhe des festgelegten Gesamtkreditbetrages, in Anspruch zu nehmen. Der Finanzielle Spielraum wird entweder bis auf weiteres oder befristet auf maximal 3 Monate gewährt. Das Extrakonto ist ein Anlagekonto und dient nicht Zwecken des Zahlungsverkehrs. Einzahlungen können nur im Überweisungsweg vorgenommen werden. Die Bank behält sich vor, jederzeit die Entgegennahme von Einzahlungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn durch deren Gutschrift der mit dem Kunden vereinbarte maximale Guthabenstand überschritten würde. Auszahlungen können ausschließlich durch Kontoübertrag erfolgen auf - jedes auf den Kunden lautende Konto bei der Bank (ausgenommen Kreditkonten), bei der er das Extrakonto eröffnet; wird das Extrakonto als Gemeinschaftskonto geführt, kann in diesem Fall die Auszahlung auch auf ein Konto erfolgen, zu dem einer der Mitinhaber des Extrakontos einzelverfügungsberechtigt ist. Fern- Seite 1 von 7 01/19

- maximal ein vom Kunden bei Eröffnung des Extrakontos bekanntgegebenes Referenzkonto des Kunden bei einem anderen Kreditinstitut im SEPA-Raum. Die Bank kann die Vereinbarung zum Extrakonto jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Wochen, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch mit sofortiger Wirkung, kündigen. Der Kunde kann die Vereinbarung zum Extrakonto ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Nähere Informationen zum Extrakonto finden sich im Kontovertrag Extrakonto und in den Bedingungen Extrakonto. Pluskonto Pluskonto: Das Pluskonto dient als täglich fälliges Verrechnungskonto für ein Wertpapierdepot (siehe unten) und dient nicht dem Zahlungsverkehr. Auszahlungen vom Pluskonto sind nur auf das im Kontovertrag angegebene Referenzkonto oder ein auf den Kunden lautendes anderes Konto bei der Bank möglich. Die detaillierten Einzelheiten zum Pluskonto entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen Bedingungen Pluskonto. Fixzinskonto Das Fixzinskonto ist ein Anlagekonto, das der Veranlagung eines Einmalerlages über eine fixe Laufzeit (Bindungsfrist) zu einem fixen Zinssatz dient. Es dient nicht Zwecken des Zahlungsverkehrs. Die Gesamteinlage ist am Beginn der vereinbarten Laufzeit zu leisten, Zuzahlungen während der vereinbarten fixen Laufzeit sind nicht möglich. Die Einzahlung der Gesamteinlage kann nur im Überweisungsweg vorgenommen werden. Die Bank behält sich vor, die Entgegennahme der Einzahlung jederzeit abzulehnen, wenn durch deren Gutschrift ein allenfalls mit dem Kunden vereinbarter maximaler Guthabenstand überschritten würde. Nach Ablauf der vereinbarten fixen Laufzeit wird der Anlagebetrag samt Zinsen abzüglich KESt und abzüglich allfällig vereinbarter Entgelte auf das täglich fällige Extrakonto des Kunden bei der Bank, bei der er das Fixzinskonto eröffnet, gebucht und endet die Vereinbarung Fixzinskonto ohne weiteres. Sofern jedoch der Kunde über kein täglich fälliges Extrakonto verfügt, wird das Fixzinskonto nach Ablauf der vereinbarten fixen Laufzeit als täglich fälliges Extrakonto weitergeführt und zum bei Kontoeröffnung vereinbarten Basiszinssatz verzinst. Ab diesem Zeitpunkt ist die Bank berechtigt, die Einlagen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Wochen zu kündigen und endet die Verzinsung zum Basiszinssatz mit dem Wirksamwerden der Kündigung. Der Kunde ist nach Ablauf der fixen Laufzeit jederzeit berechtigt, die Auszahlung der Einlagen ganz oder teilweise zu verlangen oder die Vereinbarung zum Online Sparen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Die Auszahlung der Einlagen kann ausschließlich durch Kontoübertrag auf folgende Konten erfolgen: a) jedes auf den Kunden lautende Konto bei der Bank, bei der er das Fixzinskonto eröffnet; wird das Extrakonto als Gemeinschaftskonto geführt, kann in diesem Fall die Auszahlung auch auf ein Konto erfolgen, zu dem einer der Mitinhaber des Extrakontos einzelverfügungsberechtigt ist. Fern- Seite 2 von 7 01/19

b) maximal ein vom Kunden bei Eröffnung des Fixzinskonto bekanntgegebenes Referenzkonto des Kunden bei einem anderen Kreditinstitut im SEPA Raum. Nähere Informationen zum Fixzinskonto finden sich im Kontovertrag Fixzinskonto und in den Bedingungen Fixzinskonto. Wertpapierdepot Wertpapierdepot: Über das Wertpapierdepot samt Wertpapierverrechnungskonto können Wertpapiere gehandelt werden. Die Verbuchung der Wertpapiere erfolgt am Wertpapierdepot. Die Verrechnung der Transaktionen zum Wertpapierdepot (z.b. Käufe, Verkäufe), die Gutschrift etwaiger Erträge aus den Wertpapiergeschäften sowie die Verrechnung der in diesem Zusammenhang anfallenden Entgelte, Gebühren und Spesen erfolgt über das Wertpapierverrechnungskonto. Als Wertpapierverrechnungskonto dient das Pluskonto (siehe oben). Fonds Sparplan Risiken von Geschäften mit Wertpapieren bzw. Finanzinstrumenten Gesamtpreis, den der Kunde für die Finanzdienstleistungen schuldet Details zu Veranlagungen im Wertpapier-/Depotbereich und den damit verbundenen Risiken entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft, den Risikohinweisen im Veranlagungsgeschäft und den Risikohinweisen für erweiterte Veranlagungsgeschäfte und Devisentermingeschäfte (kurz Risikohinweise ). Fonds Sparplan: Der Fonds Sparplan dient dem planmäßigen Aufbau eines Wertpapiervermögens in Anteilen (Investmentzertifikaten) eines im Vertrag genannten Wertpapierfonds durch regelmäßige Ansparraten. Die detaillierten Einzelheiten zum Fonds Sparplan entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen Fonds Sparplan. Risiken von Geschäften mit Wertpapieren bzw. Finanzinstrumenten: Geschäfte mit Wertpapieren bzw. Finanzinstrumenten sind generell mit speziellen Risiken behaftet und unterliegt der Preis von Finanzinstrumenten Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Aus der Vergangenheit kann somit kein Rückschluss auf zukünftige Entwicklungen gezogen werden. Details zu den Risiken entnehmen Sie bitte den obgenannten Risikohinweisen. Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte, Gebühren, Spesen und Zinsen sind in den Preis- und Konditionenblättern enthalten sowie auf der unter Punkt 1 genannten Homepage der Bank ersichtlich. Für die Änderung von Entgelten und Leistungen im Verbraucherbereich gelten Ziffer 44 bis 47a AGB. Weitere Steuern oder Kosten Von der Bank werden gegebenenfalls die gesetzliche Kapitalertragssteuer (KESt) bzw. EU-Quellensteuer (EU-QueSt) für den Kunden abgeführt. Dem Kunden können weitere Steuern oder sonstige Kosten anfallen, die nicht über die Bank abgeführt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln hat der Kunde selbst zu tragen. Fern- Seite 3 von 7 01/19

Geltende Bedingungen Es gelten die Bedingungen des Kontovertrages, die oben genannten Sonderbedingungen und die Geschäftsbedingungen der Bank (gemeinsam die Bedingungen ). Die Bedingungen, die Preis- und Konditionenblätter, die Risikohinweise sowie die Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher finden Sie auf der unter Punkt 1 genannten Homepage der Bank. Weiters werden Ihnen diese bei Vertragsabschluss sowie auch auf Anfrage von der Bank auf dauerhaftem Datenträger (z.b. CD-Rom) zugesandt. 3. Über den Fernabsatzvertrag Rücktrittsrecht des Kunden gemäß 8 FernFinG Praktische Hinweise zur Ausübung des Rücktrittsrechtes einschließlich Anschrift Der Kunde kann vom Vertrag bzw. seiner Vertragserklärung bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, dem Empfänger (der Bank) zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger (E-Mail, Elba-Mailbox) erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Hat aber der Kunde die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen. Innerhalb der Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Vertrages erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen werden. Ein Rücktritt ist an die unter Punkt 1. genannte Adresse oder E- Mail-Adresse zu richten. Eine Rücktrittserklärung kann der Bank auch über die Elba-Mailbox übermittelt werden. Folgen der Nichtausübung des Rücktrittsrechts Sollte vom Rücktrittsrecht nicht binnen der obigen Frist Gebrauch gemacht werden, gilt der Kontovertrag - soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde - auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß 10 FernFinG Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei: - Verträgen über Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können, insbesondere über Dienstleistungen im Zusammenhang mit: - Devisen - Geldmarktinstrumenten - handelbaren Wertpapieren - Anteilen an Anlagegesellschaften - Finanztermingeschäften (Futures), einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung - Zinstermingeschäften (FRA) - Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Aktien- oder Aktienindexbasis ( Equity Swaps ) sowie - Kauf- oder Verkaufsoptionen auf alle obgenannten Instrumente einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung, wie insbesondere Devisen- und Zinsoptionen. - Verträgen, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden von beiden Seiten bereits voll erfüllt wurden, bevor der Kunde sein Rücktrittsrecht ausübt. Fern- Seite 4 von 7 01/19

Rücktrittsfolgen gemäß 12 FernFinG Tritt der Kunde gemäß 8 FernFinG vom Vertrag zurück, so kann die Bank von ihm lediglich die unverzügliche Zahlung des Entgelts für die vertragsgemäß tatsächlich bereits erbrachte Dienstleistung verlangen. Der zu zahlende Betrag darf nicht höher sein, als es dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Die Bank kann die Zahlung dieses Entgelts nur verlangen, wenn sie die Informationspflicht über das Rücktrittsrecht erfüllt hat und wenn der Kunde dem Beginn der Erfüllung des Vertrages vor Ende der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat - die Bank dem Kunden unverzüglich, spätestens binnen 30 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung jeden Betrag, den sie vom Kunden vertragsgemäß erhalten hat (abzüglich des vorgenannten Betrages) zu erstatten. - der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Absendung der Rücktrittserklärung, der Bank von dieser erhaltene Geldbeträge zurückzugeben. Laufzeit Kündigung des Vertrages Soweit nichts Abweichendes vereinbart, wird der Kontovertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Finanzielle Spielraum wird entweder bis auf weiteres oder befristet mit maximal drei Monaten gewährt; die für Sie gültige Laufzeit entnehmen Sie bitte dem Anbot Finanzieller Spielraum. Für die ordentliche Kündigung der Geschäftsverbindung mit Kunden gelten soweit nichts Abweichendes (z.b. in Sonderbedingungen) vereinbart die Regelungen und Fristen der Ziffer 22a der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gemäß Z 22a Abs 1 AGB kann der Kunde einen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos kündigen, wobei Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Kreditverträge mit unbestimmter Laufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann der Kunde gemäß Z 22a Abs 3 AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Die Bank kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann die Bank jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Besonderheiten Extrakonto/Fixzinskonto: Die Bank behält sich vor, die Einlage jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch mit sofortiger Wirkung, zu kündigen. Die Verzinsung endet mit Wirksamwerden der Kündigung. Nicht behobene Beträge können auf Kosten und Gefahr des Kunden bei Gericht hinterlegt werden. Fern- Seite 5 von 7 01/19

Besonderheiten Finanzieller Spielraum: Beim Finanziellen Spielraum kann der Kunde ausgenützte Beträge jederzeit gänzlich oder teilweise zurückzahlen oder die Überziehungsmöglichkeit insgesamt schriftlich oder per E-Mail via ELBA-Mailbox aufkündigen. Bei Finanziellem Spielraum mit Laufzeit bis auf weiteres kann die Bank den Kunden jederzeit zur gänzlichen oder teilweisen Rückzahlung in Anspruch genommener Beträge auffordern oder die Überziehungsmöglichkeit insgesamt oder teilweise aufkündigen. Die Zahlungsaufforderung oder Kündigung wird schriftlich oder per E-Mail via ELBA-Mailbox mitgeteilt. Bei Finanziellem Spielraum mit befristeter Laufzeit erfolgt die Beendigung automatisch mit Laufzeitende. Anzuwendendes Recht, Gerichtliche Zuständigkeit Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund finden Sie in Z 23 der AGB, die Rechtsfolgen einer Kündigung finden Sie Z 24 der AGB. Sämtlichen vorvertraglichen Beziehungen wird österreichisches Recht zugrunde gelegt. Dem abzuschließenden Vertrag wird ebenfalls österreichisches Recht zugrunde gelegt. Der allgemeine Gerichtsstand der Bank ist unter Punkt 1 angeführt. Für Verbraucher gilt 14 KSchG, wonach bei Klagen der Bank gegen einen Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland nur die Zuständigkeit des Gerichts begründet werden kann, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort des Verbrauchers liegt. Sprache 4. Rechtsbehelfe Außergerichtliche Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren Der für Klagen eines Kunden oder gegen einen Kunden bei Vertragsabschluss mit der Bank gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. Sämtliche Informationen und Vertragsbedingungen werden dem Kunden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages verwendet die Bank ebenfalls die deutsche Sprache. Die Bank ist stets bemüht, den Kunden hinsichtlich seiner Anliegen und Wünsche in allen Belangen des Bankgeschäfts bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird die Bank dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollte der Kunde sich entweder an einen Kundenbetreuer oder wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende Erledigung erreicht werden kann an den Vorstand der Bank wenden. Der Kunde kann sich mit seiner Beschwerde auch an die gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft (eingerichtet bei der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) wenden. Fern- Seite 6 von 7 01/19

Einlagensicherung Beilagen Der Kunde kann damit aber auch die Finanzmarktaufsicht, Otto- Wagner-Platz 5, A-1090 Wien befassen. Weiters hat die Europäische Kommission unter http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS- Plattform kann der Kunde für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen nutzen. Einlagen bei der Bank sind geschützt durch Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. Die Sicherungsobergrenze beträgt 100.000,- EUR pro Einleger pro Kreditinstitut. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Unterlage Information über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. - Kontoantrag - Preis- und Konditionenblätter - Geschäftsbedingungen(AGB, Bezugskartenbedingungen, ELBA- Bedingungen, etc.)- Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen - Bedingungen Extrakonto - Bedingungen Pluskonto - Bedingungen Fixzinskonto - Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft - Risikohinweise im Veranlagungsgeschäft - Risikohinweise für erweiterte Veranlagungsgeschäfte und Devisentermingeschäfte - Sonderbedingungen Raiffeisen Vermögensaufbau - Information über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Europaplatz 1a, A-4020 Linz Tel.: 0043 (0) 5999 34000 900, Fax: 0043 (0) 732 6596 9 27579, E-Mail: kontoservice@bankdirekt.at BIC: RZOOAT2L, DVR: 2110419, Landesgericht Linz, FN 247579m, UID ATU57834268 Fern- Seite 7 von 7 01/19