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Transkript:

s Sparkasse Mainfranken Würzburg Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg in Kooperation mit

Mit meiner Stiftung kann ich den Denkmalschutz unterstützen. Inhalt 7 Wie funktioniert eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft? 8 Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen? 10 Kann die Stiftung meinen Namen tragen? 11 Muss ich mich mit dem verfolgten Zweck auf ewig festlegen? 12 Stiftergemeinschaft mein persönliches Engagement in einer starken Gemeinschaft 13 Ist die Realisierung meiner Stiftungsidee für mich sehr aufwändig? 14 Ab welchem Betrag kann meine Stiftung errichtet werden? 15 Wie wird der dauerhafte Bestand meiner Stiftung gewährleistet? 16 Gute Gründe für die Errichtung meiner Stiftung 17 Die steuerliche Förderung meiner Stiftung 18 Eine Alternative zur eigenen Stiftung: Unterstützen Sie eine bereits bestehende Stiftung! 19 So teilen sich die Aufgaben bei meiner Stiftung auf 2

Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft so vielfältig wie das Leben, so individuell wie Sie selbst. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Kunden, nach dem Sinn unseres Lebens gefragt, finden wir als Menschen sehr viele individuell geprägte Antworten. Dabei wollen alle gesund, glücklich und zufrieden, aber auch finanziell unabhängig sein. Ist die Sinnfrage geklärt und sind die eigenen Ziele weitgehend erreicht, gehen immer mehr Menschen dazu über, einen Teil ihres finanziellen Potenzials anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. Erstaunlicherweise so schreibt Dr. Dr. Cay von Fournier in seinem Buch Das Geheimnis der LebensBalance wird dieses Geld dann automatisch immer mehr und die Menschen immer glücklicher. Die Sparkasse Mainfranken Würzburg gestaltet als heimischer Finanzdienstleister die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit und stellt Ihnen deshalb den kompetenten Rahmen einer Stiftergemeinschaft zur Verfügung. Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jeder einzelne Stifter von dieser Idee. Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsvermögen kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden. Damit haben Sie als Stifter einen dauerhaften Wert geschaffen, der je nach Stiftungszweck zum Wohle unseres Wirtschafts- und Kulturraumes und darüber hinaus wirken kann. Wir engagieren uns gerne für Sie! von links: Jürgen Wagenländer (Vorstands mitglied), Bernd Fröhlich (Vorstands vorsitzender), Hermann Hadwiger (stv. Vorstandsvorsitzender), Jens Rauch (Vorstandsmitglied) Nachfolgend geben wir Ihnen in Kurzform Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit einer Stiftungserrichtung für Sie wichtig sind. Lassen Sie sich von unserer Stiftungskompetenz überzeugen! Bernd Fröhlich Hermann Hadwiger Jürgen Wagenländer Jens Rauch 3

Mit meiner Stiftung kann ich die Heimatpflege und -kunde unterstützen. Wallfahrtskirche Maria im Weingarten bei Volkach 4

In der Heimat wirken Die Region Würzburg ist heute sehr stark durch das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben geformt, welches in den vergangenen Jahrzehnten geprägt worden ist. Die Region ist lebendig, weil die Menschen, die hier leben, ihre Heimat aktiv mitgestalten. Geschaffene Werte erhalten und Neues gestalten, dies sind zukunftsorientierte Herausforderungen, denen wir uns im Interesse der Bürger unserer Region stellen. Daneben übernehmen engagierte Bürger ehrenamtlich soziale Verantwortung für Hilfsbedürftige. Sportvereine und Freizeiteinrichtungen erfüllen jeden Wunsch nach körperlicher Betätigung. Diesen Weg zur Steigerung der Lebensqualität gilt es weiter zu gehen. Mit hoher Leistungsbereitschaft und viel Verantwortung für andere können dabei auch einzelne Dinge zum Wohle aller angestoßen oder verändert werden. Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg ist das ideale Werkzeug dafür. Mit meiner Stiftung kann ich das öffentliche Gesundheitswesen, die Seniorenhilfe und Senioreneinrichtungen unterstützen. 5

Mit meiner Stiftung kann ich kirchliche Zwecke unterstützen Käppele Würzburg 6

Wie funktioniert eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft? Im Rahmen der von der Sparkasse Mainfranken Würzburg errichteten nicht rechtsfähigen Stiftung Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg errichten Sie eine Unterstiftung (nachfolgend Stiftung genannt) durch Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG als Stiftungstreuhänderin. Steuerlich wird Ihre Stiftung als Zustiftung zu der bereits bestehenden steuerbegünstigten Stiftung Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg behandelt. Dies schafft Synergieeffekte bei Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung. Gleichwohl wird Ihre Stiftung buchhalterisch gesondert geführt. Anteiliges Stiftungsvermögen, Erträge, Rücklagen und Mittel zur Verfolgung der Stiftungszwecke sowie Spenden werden gesondert ausgewiesen. Werden Sie Stifter in einer starken Gemeinschaft der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg. Mit meiner Stiftung kann ich die Erziehung, die Bildung und die Schülerhilfe unterstützen. 7

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen? Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten Zwecken auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell. Nachfolgend einige Beispiele in Wort und Bild: Mit meiner Stiftung kann ich die Heimatpflege, Heimatkunde und den Denkmalschutz, die Erziehung, Bildung und die Schülerhilfe, die Kunst, die Kultur und kirchliche Zwecke, 8

den Tierschutz, den Naturund Umweltschutz sowie die Landschaftspflege, die mildtätigen Zwecke und die Hilfe für Behinderte, die Jugend- und Seniorenhilfe und die Rettung aus Lebensgefahr, den Sport und das bürgerschaftliche Engagement unterstützen. Welchen Zweck soll Ihre Stiftung verfolgen? 9

Kann die Stiftung meinen Namen tragen? Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten. Frau Maria Muster hat am 15. Februar 2015 die gemeinnützige Maria Muster-Stiftung in Form einer Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg errichtet. Die Maria Muster-Stiftung wurde mit Euro 50.000 dotiert. Mit den Stiftungserträgen soll die folgende steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft und nachhaltig gefördert werden: Rotes Kreuz (Beispiel) Die Maria Muster Stiftung wird steuerlich als Zustiftung zur nicht rechtsfähigen Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg geführt. Sie wird von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG als Stiftungstreuhänderin unter der Registernummer 1-100001 verwaltet. Fürth, den 15. Februar 2015 Mit meiner Stiftung kann ich die Studentenhilfe, die Wissenschaft und die Forschung unterstützen. 10

Muss ich mich mit dem verfolgten Zweck auf ewig festlegen? Nein, vielmehr bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Die Flexibilität spiegelt sich zum Beispiel in folgenden Lebensphasen wider: 1. Phase: Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugendeinrichtungen. 2. Phase: Während der Schul- und Studienzeit Ihrer Kinder/Enkel fördern Sie Bildungseinrichtungen. 3. Phase: Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufsleben fördert Ihre Stiftung z. B. Pflegeeinrichtungen. Der einfache Wechsel des Stiftungszwecks Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft bietet Ihnen maximale Flexibilität. 11

Stiftergemeinschaft mein persönliches Engagement in einer starken Gemeinschaft Mit der Stiftergemeinschaft möchte die Sparkasse Mainfranken Würzburg den Bürgerinnen und Bürgern der Region ein Instrument an die Hand geben, sich als Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren. Die Stiftergemeinschaft bündelt das Wirken vieler Stifter in unserer Heimat für verschiedenste, individuell bestimmbare Zwecke. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft profitieren Sie: durch eine äußerst einfache Stiftungserrichtung von der gemeinschaftlichen Anlage des Stiftungsvermögens von einer professionellen Stiftungsverwaltung und von einem Höchstmaß an Flexibilität bei der Zweckbestimmung Mit meiner Stiftung kann ich die Landschaftspflege und den Umweltschutz unterstützen. 12

Ist die Realisierung meiner Stiftungsidee für mich sehr aufwändig? Im Prinzip ja gerade deswegen haben wir für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt durch Abschluss des Stiftungsverwaltungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt. Sie erhalten jährlich von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG einen detaillierten Rechenschaftsbericht zu Ihrer Stiftung. Die Stiftungstreuhänderin wird vom Kuratorium, dem u. a. der Vorstand der Sparkasse Mainfranken Würzburg angehört, überwacht. Zudem wird der Jahresabschluss der Stiftergemeinschaft geprüft. Änderungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Stiftungstreuhänderin beobachtet. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen werden von dieser vorgenommen. Sie erhalten also ein Rundum- Sorglos-Paket, das auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiterbesteht. Je nach Wunsch können Sie Ihre Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentieren, z. B. bei der Scheckübergabe an die zu fördernde Einrichtung. Mit meiner Stiftung kann ich den Denkmalschutz, das Brauchtum und die Kultur unterstützen. 13

Ab welchem Betrag kann meine Stiftung errichtet werden? Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das Anstiften und Kennenlernen der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000,-- Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich. Mit meiner Stiftung kann ich den Sport unterstützen. 14 Schwimmweltmeister Thomas Lurz mit Schwimmerinnen des SV Würzburg 05

Wie wird der dauerhafte Bestand meiner Stiftung gewährleistet? Viele Einzelstiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen der fehlenden Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss. Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit einer zuverlässigen Kontrollinstanz dem Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg, das mit ehrenamtlichen Fachleuten besetzt ist. Ihre Stiftung wird gemeinsam mit anderen Stiftungen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg kostenoptimiert von einer renommierten Stiftungstreuhänderin, der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, verwaltet. Diese verwaltet eine Vielzahl von nicht rechtsfähigen und rechtsfähigen Stiftungen für Sparkassen, Kommunen, Universitäten und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen und Unternehmen. Sie übernimmt auch die auf Seite 19 dieser Broschüre aufgeführten Verwaltungsarbeiten für Ihre Stiftung. Ihnen bleibt die schöne Seite des gemeinnützigen Engagements. Mit meiner Stiftung kann ich den Sport, das bürgerschaftliche Engagement und mildtätige Zwecke unterstützen. 15

Gute Gründe für die Errichtung meiner Stiftung Mit meiner Stiftung kann ich ein persönliches Andenken an meine Vorfahren, meinen Lebenspartner oder mich selbst schaffen. Mit meiner Stiftung kann ich meiner Heimat etwas Gutes tun und über mein Leben hinaus wirken. Mit meiner Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann ich mit den Erträgen aus meinem Vermögen eine von mir bestimmte Einrichtung fördern. Besonders gut finde ich, dass ich mich nicht dauerhaft festlegen muss, sondern jederzeit eine andere Einrichtung fördern kann. Mit meiner Stiftung übernehme ich gesellschaftliche Verantwortung und kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben bekommen habe. Stiften kann ich entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis dies ist meine freie Entscheidung. Meine Stiftung gilt ewig; viele Stiftungen haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich. Als Stifter werde ich vom Staat belohnt, denn die Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Mit meiner Stiftung kann ich die Kunst und Kultur unterstützen. 16

Die steuerliche Förderung meiner Stiftung Einkommensteuer Sie können Ihre Zuwendungen an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen Ihrer Stiftung in der steuerbegünstigten Stiftergemeinschaft können mit deutlich höheren Beträgen steuerlich geltend gemacht werden, als etwa Spenden. Um Ihre Stiftungszuwendung steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist möglich. Schenkung- und Erbschaftsteuer Die Zuwendung in das Stiftungsvermögen Ihrer Stiftung ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftsteuer führen. Steuern auf Erträge Im Rahmen der Vermögensverwaltung ist die steuerbegünstigte Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit. Mittelverwendung Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge aus dem von Ihnen eingebrachten Stiftungsvermögen. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern Sie es wünschen, kann die Stiftergemeinschaft einen Teil der erwirtschafteten Erträge aus ihrem anteiligen Stiftungsvermögen dazu verwenden, Ihr Grab zu pflegen und somit Ihr Andenken zu ehren. Beispiel zur steuerlichen Förderung Zuwendung EUR 200.000 Steuererstattung bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % EUR 60.000 ---------------------------------------------------------------- Eigener Aufwand EUR 140.000 Mit meiner Stiftung kann ich den Tierschutz und den Naturschutz unterstützen. 17

Eine Alternative zur eigenen Stiftung: Unterstützen Sie eine bereits bestehende Stiftung! Sie legen nicht zwingend darauf Wert, dass eine Stiftung auch Ihren Namen trägt, möchten aber trotzdem ewige Werte schaffen, Ihrer Heimat etwas Gutes tun und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen? Dann unterstützen Sie doch ganz einfach mit einer Zustiftung eine bereits bestehende Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg. So haben mittlerweile viele Kommunen eine eigene kommunale Bürgerstiftung zum Wohl der Menschen vor Ort eingerichtet. Gerne informieren wir Sie darüber, wie Sie diese Einrichtungen stärken können. Übrigens: Auch hier beteiligt sich das Finanzamt an Ihrem Engagement. Mit meiner Stiftung kann ich die Erziehung und Bildungseinrichtungen unterstützen. 18

So teilen sich die Aufgaben bei meiner Stiftung auf: Das Schöne am Stiften überlassen wir Ihnen, die Arbeit übernehmen wir! Stifter/-in b Gründung Ihrer Stiftung und Festlegung des Stiftungszwecks b Festlegung der zu fördernden gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung/en b Auf Wunsch: Änderung des zu fördernden Stiftungszwecks b Auf Wunsch: Vertretung Ihrer Stiftung in der Öffentlichkeit Stiftungstreuhänderin b Kommunikation mit dem Finanzamt b Kontoführung b Überwachung der zweckgerechten Verwendung der zugewendeten Fördermittel beim Empfänger b Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen b Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch einen externen Prüfer b Anforderung und Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der zu fördernden Einrichtung b Vermögensanlage b Buchhaltung und Jahresabschluss b Beantwortung von Stifter- und Spenderanfragen b Spendenverwaltung b Abwicklung der Förderung an die begünstigte Einrichtung b Laufende Beobachtung der rechtlichen/steuerlichen Rahmenbedingungen der Stiftung und Vornahme der ggf. erforderlichen Anpassungen b Auf Wunsch: Die Pflege Ihres Grabes b Öffentlichkeitsarbeit Mit meiner Stiftung kann ich die Rettung aus Lebensgefahr, den Katastrophenschutz und den Feuerschutz unterstützen. 19

Ihr Ansprechpartner: Sparkasse Mainfranken Würzburg Stiftungsberatung Hofstraße 7-9 97070 Würzburg Telefon 0931 382-6332 Telefax 0931 382-6359 stiftergemeinschaft@sparkasse-mainfranken.de www.sparkasse-mainfranken.de/stiftergemeinschaft Herausgeber: DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Druckfehler vorbehalten. Stand: 15.02.2015. Fotografie: Sparkasse Mainfranken Würzburg u. a. Konzeption und Design: www.buehring-media.de Sicher kennen Sie Menschen, die unsere Region mit einer Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg dauerhaft unterstützen möchten. Geben Sie diese Informationsschrift deshalb bitte an Verwandte, Freunde oder Bekannte weiter. Vielen Dank. WP0044 Ihre Stiftungstreuhänderin: DT Deutsche Stiftungstreuhand AG Schwabacher Straße 32 90762 Fürth Telefon 0911 723 0175-0 Telefax 0911 723 0175-9 info@stiftungstreuhand.com www.stiftungstreuhand.com Hinweis: Dies ist lediglich eine unverbindliche Informationsschrift. Für die Errichtung einer Unterstiftung im Rahmen der Stiftergemeinschaft sind nur die in der Broschüre zur Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg rechtliche, steuerliche und vertragliche Grundlagen gemachten Angaben maßgeblich.