(4) Der Studiengang Technologiemanagement und -marketing nimmt nur zum Wintersemester Studienanfängerinnen und Studienanfänger auf.

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Transkript:

NBl. MWV. Schl.-H. 4/2007 vom 13.12.2007 (S. 10 Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Informatik und Elektrotechnik für den Bachelorstudiengang Technologiemanagement und -marketing an der Fachhochschule Kiel Aufgrund 52 Abs. 10 Hochschulgesetz (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 18 wird nach Beschlussfassung durch den Konvent des Fachbereichs Informatik und Elektrotechnik vom 21. März 2007 und 9. Mai 2007 die folgende Satzung erlassen: 1 Studienziel, Zulassungsbeschränkungen ( Als erster berufsqualifizierender Abschluss des Studienganges wird der Bachelor of Engineering erworben. Der Studiengang gliedert sich in die drei Studienschwerpunkte Energiemanagement", Informationsmanagement sowie Kommunikationsmanagement auf. ( Das Weiterstudium zum Master of Engineering ist im konsekutiven Masterstudiengang E- lektrotechnik möglich und bietet eine erweiterte und vertiefte Bildung. (3) Ziel des Studiums im Studiengang Technologiemanagement und -marketing ist es, die Befähigung zu einer auf wissenschaftlicher Grundlage beruhenden selbständigen Tätigkeit im Berufsfeld der Elektrischen Energietechnik, der Informationstechnik oder der Telekommunikationstechnik und der entsprechenden Managementqualifikationen zu erlangen. ( Der Studiengang Technologiemanagement und -marketing nimmt nur zum Wintersemester Studienanfängerinnen und Studienanfänger auf. 2 Regelstudienzeit, Übergänge Das Bachelor-Studium umfasst drei Studienjahre und schließt mit der Bachelor-Thesis ab. Die Zulassungs- und Prüfungsverfahren sind in der Prüfungsordnung geregelt. 3 Praktische Ausbildung ( Ziel der berufspraktischen Ausbildung ist der Erwerb fachspezifischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse sowie das Heranführen an Arbeiten und Aufgaben aus dem künftigen Berufsfeld. Dadurch soll eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis hergestellt werden. ( Die berufspraktische Ausbildung gliedert sich in zwei Teile, - die Vorpraxis (Vorpraktikum); - das Berufspraktikum. Die Vorpraxis von 12 Wochen Dauer ist in der Regel vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist der Nachweis, dass bis Vorlesungsbeginn mindestens 1

NBl. MWV. Schl.-H. 4/2007 vom 13.12.2007 (S. 10 vier Wochen abgeleistet sind. Bis zum Abschluss des 2. Semesters muss die gesamte Vorpraxis erfüllt sein. Das Berufspraktikum von 12 Wochen Dauer ist ein in den letzten Studienabschnitt des Bachelor- Studienganges integrierter, von der Fachhochschule geregelter, betreuter und mit Lehrveranstaltungen begleiteter Ausbildungsabschnitt. Einzelheiten regelt die Ordnung für die berufspraktische Ausbildung des Fachbereichs Informatik und Elektrotechnik. (3) Für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2007/2008 eingeschrieben werden, ist ein Vorpraktikum nicht mehr erforderlich. ( Die Organisation und fachliche Anerkennung des Berufspraktikums werden vom Praktikantenamt durchgeführt. In Zweifelsfällen entscheidet der Praktikantenausschuss. (5) Der Praktikantenausschuss besteht aus einer oder einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern aus dem Kreis der Professorenschaft des Fachbereiches. 4 Lehrveranstaltungen, Module ( Lehrveranstaltungen sind 1. Vorlesung 2. Lehrvortrag 3. Übung 4. Projekt 5. Seminar 6. Exkursion 7. sonstige Lehrveranstaltungen. ( Die Lehrveranstaltungen werden folgendermaßen definiert: 1. Vorlesung: Vermittlung des Lehrstoffes ohne Aussprache mit beliebig vielen Hörern; 2. Lehrvortrag: Vermittlung des Lehrstoffes mit Aussprache und in der Regel begrenzter Teilnehmerzahl; 3. Übung: Verarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes in theoretischer und/oder praktischer Anwendung in kleinen Gruppen sowie Durchführung und Auswertung von Laborversuchen; 4. Projekt: Bearbeitung einer komplexen gegebenenfalls fachübergreifenden Aufgabenstellung in Form einer Gruppenarbeit unter Anleitung einer/ eines Professorin/ Professors o- der mehrerer Professorinnen/ Professoren; 5. Seminar: Bearbeitung von Spezialgebieten mit Referaten der Teilnehmer und Diskussion in kleineren Gruppen; 6. Exkursion: Studienfahrt unter Leitung von Professorinnen/ Professoren; 7. Sonstige Lehrveranstaltungen: Andere Formen als die unter Ziffer 1 bis 6 genannten. (3) Module sind eine Zusammenfassung thematisch zusammengehöriger Lehrveranstaltungen mit definiertem Ausbildungsziel. Sie haben eine Regelgröße von 4 Semesterwochenstunden. 2

NBl. MWV. Schl.-H. 4/2007 vom 13.12.2007 (S. 10 ( Im 5. Studiensemester ist eine Projektarbeit durchzuführen. Können nicht genügend Projekte angeboten werden, kann ausnahmsweise eine Studienarbeit oder ein weiteres Wahlmodul durchgeführt werden. Diese Ausnahmen regelt der Fachbereich. 5 Studienplan ( Der Aufbau des Bachelorstudiums ist mit den vorgesehenen Lehrveranstaltungen dem Studienplan zu entnehmen (Anlagen 1-3). Die Studierenden können in der zweiten Hälfte des Bachelor-Studienganges Module wählen, die auf bestimmte Berufsfelder hinzielen. Die Durchführung angebotener Module ist von der Anzahl der Teilnehmer sowie der vorhandenen Lehrkapazität abhängig. Anzahl und Inhalte der angebotenen Module können variieren, es besteht kein Anrecht auf die Durchführung eines bestimmten Moduls. Über das Modulangebot entscheidet der Konvent des Fachbereiches Informatik und Elektrotechnik und gibt es vor Semesterbeginn bekannt. ( Art und Umfang der den Lehrveranstaltungen zugeordneten Prüfungsleistungen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind, sind der Prüfungsordnung zu entnehmen. 6 Modulgliederung ( Das Studium Technologiemanagement und -marketing besteht aus Pflichtmodulen und Wahlmodulen; zusätzlich werden auch Zusatzmodule angeboten. ( Die Pflichtmodule des Regelstudienplanes muss jede bzw. jeder Studierende nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch eine Prüfungsleistung abschließen. (3) Die Zusatzmodule werden als Einzelmodule oder zu Wahlmodulen zusammengefasst angeboten und müssen von jeder/jedem Studierenden in dem in der Prüfungsordnung vorgesehenen Umfang gewählt und nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch eine Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Jeder Teil eines Moduls kann auch als Zusatzmodul einzeln gewählt werden. Als Zusatzmodul zählen auch alle Pflichtmodule/Zusatzmodule anderer Studienrichtungen, Fachrichtungen und Hochschulen. Sie müssen nicht fachgebunden sein. Die mehrfache Anerkennung von Modulen mit vergleichbaren Inhalten ist nicht möglich. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Durchführung angebotener Zusatzmodule ist von der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der vorhandenen Lehrkapazität abhängig, Es besteht kein Anrecht auf die Durchführung eines bestimmten Zusatzmoduls. Eine Liste der für das aktuelle Semester angebotenen Zusatzmodule wird vom Fachbereich ausgegeben. ( Die nach Maßgabe der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Wahlmodule müssen fachspezifisch belegt werden. Sie können auch studien- und fachrichtungsübergreifend sowie hochschulübergreifend gewählt werden. Für die Erreichung spezifischer Abschlüsse werden sinnvolle Modulkombinationen durch den Fachbereich Informatik und Elektrotechnik vorgeschrieben. Eine Liste der festgelegten und zusätzlich empfohlenen Module wird vom Fachbereich ausgegeben. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. 3

NBl. MWV. Schl.-H. 4/2007 vom 13.12.2007 (S. 10 (5) Die Anerkennung externer Module anderer Studiengänge, Fachbereiche oder Hochschulen bedarf der vorherigen Zustimmung des Fachbereiches. (6) Wahlmodule kann die/der Studierende zusätzlich zu den Zusatz- und Pflichtwahlmodulen auswählen. Nach Maßgabe der Prüfungsordnung können auch in diesen Modulen Prüfungen abgelegt werden. 7 Teilnahmepflicht ( Zur Erreichung des Bildungs- und Ausbildungszieles wird von der Anwesenheit der Studierenden in allen Lehrveranstaltungen ausgegangen. ( Anwesenheitspflicht besteht für die Teilnahme an Seminaren und Laborübungen. (3) Der Konvent des Fachbereiches kann auch für weitere Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht beschließen. 8 Beschränkung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß 4 Abs.2 HSG ( Melden sich zu einer Lehrveranstaltung mehr regelmäßige Teilnehmerinnen/Teilnehmer als zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Lehre im Sinne des 4 Abs.2 HSG möglich sind und ist diese Lehrveranstaltung nach der Studienordnung verpflichtend vorgeschrieben, soll der Fachbereich zur Sicherung des erforderlichen Lehrangebotes weitere Lehrveranstaltungen einrichten. ( Kann der Lehrveranstaltungsbedarf dadurch nicht ausgeglichen werden, haben die Studierenden Vorrang, für die diese Lehrveranstaltung als Pflichtveranstaltung ausgewiesen ist. Dabei gehen Studierende höherer Fachsemester und Studierende, auf die die in 52 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 5 HSG genannten Umstände zutreffen, vor. Bei gleichberechtigten Bewerberinnen/ Bewerbern entscheidet das Los. Studierende, die bereits von einer Lehrveranstaltung durch das Los ausgeschlossen wurden, haben Vorrang bei weiteren Lehrveranstaltungen, auf die das Losverfahren angewendet werden muss. Ein Anspruch auf einen bestimmten Veranstaltungstermin oder auf Abhaltung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. (3) Um ein geordnetes, zielgerichtetes Studium zu ermöglichen, sind für bestimmte Veranstaltungen Vorbedingungen zur Teilnahme erforderlich. Diese sind im Modulkatalog oder in einer gesonderten Liste bekannt gegeben. ( Der Fachbereich sorgt durch ein entsprechendes Angebot dafür, dass die Studierenden während des Studiums an dem in der Prüfungsordnung festgelegten Umfang an Modulen teilnehmen können. 4

NBl. MWV. Schl.-H. 4/2007 vom 13.12.2007 (S. 10 9 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2005/2006 das Studium im Bachelorstudiengang Technologiemanagement und - marketing an der Fachhochschule Kiel aufnehmen. Fachhochschule Kiel Kiel, den 29. Mai 2007 Fachbereich Informatik und Elektrotechnik - Der Dekan - Prof. Dr. Gerd Stock 5

NBl. MWV. Schl.-H. 4/2007 vom 13.12.2007 (S. 10 Studienstruktur: Bachelor Semester Studienstruktur B32 Praktikum und Seminar Thesis und Seminar Kolloquium B31 Projekt Wahlmodule 2-4 ZM B22 Spezielle Grundlagen Wahlmodul 1 (Zusatz- B21 Spezielle Grundlagen Module) B12 B11 Allgemeine Grundlagen im elektrotechnischen und wirtschaftlichen Bereich Studienverlauf: -marketing, 1. Studienjahr 1. Studienjahr L ÜT ÜL L ÜT ÜL Σ Σ 1 MA1_1 Mathematik 1_1 4 2 6 7 2 MA1_2 Mathematik 1_2 4 2 6 8 3 PRG Programmieren 4 EG1 Elektrotechnik 1 2 1 1 4 5 5 WR1 Wirtschaftsrecht 6 BWL BWL und Management 7 IN2 Informatik 2 8 EG2 Elektrotechnik 2 4 2 2 8 10 9 BRW Betriebliches Rechnungswesen 6 6 7,5 10 FRE Fremdsprache 2 2 2,5 Gesamtsumme [h]/cp 24 24 48 60 6

NBl. MWV. Schl.-H. 4/2007 vom 13.12.2007 (S. 10 -marketing, 2. Studienjahr, Schwerpunkt E 2. Studienjahr L ÜT ÜL L ÜT ÜL Σ Σ 1 ELE Elektronik 2 DIG Digitaltechnik 3 GET Grundlagen der Energietechnik 4 INV Investition 5 MAR Marketing 6 STA Statistik 7 REG Regelungstechnik 8 EM1 Elektrische Maschinen 9 EMV Elektromagnet. Verträglichkeit 10 GPM Grundlagen Projektmanagement 1 1 2 2,5 11 ZM Zusatzmodule 3) 4 2 6 7,5 12 WM1 Wahlmodul 1 Gesamtsumme [h]/cp 24 24 48 60 -marketing, 2. Studienjahr, Schwerpunkt I 2. Studienjahr L ÜT ÜL L ÜT ÜL Σ Σ 1 DIG Digitaltechnik 2 BS Betriebssysteme 3 SEG Softwareengineering 4 INV Investition 5 MAR Marketing 6 LNI Lokale Netzwerke und Intranet 7 STA Statistik 8 DBN Datenbanken 9 MCT Microcomputertechnik 10 GPM Grundlagen Projektmanagement 1 1 2 2,5 11 ZM Zusatzmodule 3) 6 6 7,5 12 WM1 Wahlmodul 1 Gesamtsumme [h]/cp 24 24 48 60 -marketing, 2. Studienjahr, Schwerpunkt K 2. Studienjahr L ÜT ÜL L ÜT ÜL Σ Σ 1 ELE Elektronik 2 DIG Digitaltechnik 3 NAG Grdl. der Nachrichtentechnik 4 INV Investition 5 MAR Marketing 6 STA Statistik 7 GÜT Grdl. der Übertragungstechnik 8 EDS Einführung in die Digitale Signalverarbeitung 9 MCT Microcomputertechnik 10 GPM Grundlagen Projektmanagement 1 1 2 2,5 11 ZM Zusatzmodule 3) 4 2 6 7,5 12 WM1 Wahlmodul 1 Gesamtsumme [h]/cp 24 24 48 60 7

NBl. MWV. Schl.-H. 4/2007 vom 13.12.2007 (S. 10 -marketing, 3 Studienjahr, Schwerpunkt E, I, K 2. Studienjahr L ÜT ÜL L Ü T ÜL Σ Σ 1 PRO Projekt 8 8 14 2 WM2 Wahlmodul 2 3 WM3 Wahlmodul 3 4 WM4 Wahlmodul 4 5 ZM Zusatzmodule 3) 6 Praktikum 12 Wochen Prak. 12 7 Prakt. Seminar 2 2 8 Bachelorthesis 12 Wochen Thesis 12 9 Thesis Seminar 2 2 10 Kolloquium Koll. 2 Gesamtsumme [h]/cp 22 6 60 Zusammen mit E Fachbereich Wirtschaft 3) siehe Katalog der Zusatzmodule siehe Katalog der Wahlmodule Erklärung der Abkürzungen: L=Vorlesung oder Lehrvortrag, ÜT=Tafelübungen, ÜL=Übungen in Laboratorien und/ oder an Rechnern. 8