Niederschrift über die 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, , 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 2, Goch

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Transkript:

Niederschrift über die 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, 21.10.2014, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 2, Goch Unter dem Vorsitz von Fachbereichsleiter Rüdiger Wenzel (bis einschließlich TOP 2.) und anschließend unter dem Vorsitz von Ratsmitglied Katharina Verhoeven-Scholz sind anwesend: Name: (Ratsmitglieder) Billion, Evelyn Fielenbach-Hensel, Hildegard Groesdonk, Marc van de Kamp, Josef Matenaers, Jörg Ratsak, Willi Fraktion: SPD Bündnis 90/Die Grünen CDU CDU CDU SPD Bemerkung: für Ratsm. Wessels, Swen Name: Seelen, Ute Bender, Peter Guntlisbergen, Natalie Saat Nicole Thissen Michael de Vries, Julian Böving, Hans-peter Fink, Peter Haimerl, Ralf Heinen, Hartmut Müller, Esther von Rieth-Ross, Claudia Funktion: Sachkundige Bürgerin Mitglied gemäß 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII auf Vorschlag der Wohlfahrts- und Jugendverbände beratendes Mitglied Bemerkung: für ber. Mitglied Poppinga, Kerstin - 1 -

Von der Verwaltung sind anwesend: Name: Funktion: Wenzel, Rüdiger Fachbereichsleiter V Hortmann-van Husen, Holger Mitarbeiter Jugendamt -Team: Hilfe zur Erziehung- Coenen, Gerd Schriftführer Bemerkung: Name: Beaupoil, Maria Wessels, Swen Poppinga, Kerstin Entschuldigt fehlen: Funktion/Fraktion: BFG CDU beratendes Mitglied Bemerkung: - 2 -

Tagesordnung A) öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung sowie Einführung und Verpflichtung der neuen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und beratenden Mitglieder 2. Wahl der/des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 3. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 4. Fragen von Kindern und Jugendlichen an den Ausschuss 5. Neukonzeption der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.07.2014 6. Mitteilungen gemäß 62 GO 7. Schriftliche Anfragen gemäß 17 GeschO -,-,-,-,-,-,-,-,- Allgemeine Da der bzw. die neue Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses in dieser Sitzung noch zu wählen ist, eröffnet Fachbereichsleiter Wenzel um 18.00 Uhr im Auftrage des verhinderten Bürgermeisters, Karl-Heinz Otto, die Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Für die Unterzeichnung der Niederschrift wird Ratsmitglied Frau Billion vorgeschlagen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Fachbereichsleiter Wenzel führt aus, dass die Tagesordnungspunkte 10. und 11. des nichtöffentlichen Teils der Sitzung von der Tagesordnung zurückgezogen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, die an der Behandlung dieser Tagesordnungspunkte mitwirken sollten, sind hieran wegen eines kurzfristigen, unaufschiebbaren Außentermines für das Jugendamt gehindert. Da dem Jugendhilfeausschuss auch neue Mitglieder angehören, erläutert Fachbereichsleiter Wenzel zunächst die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Informationen zum Jugendhilfeausschuss: Nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 hat der neu gewählte Rat der Stadt Goch in seiner ersten Sitzung am 24.06.2014 die Bildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Goch beschlossen. Die Verpflichtung zur Bildung eines Jugendhilfeausschusses besteht für örtliche Träger der Jugendhilfe. Die Bildung, das Verfahren, die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung erfolgen nach den Regelungen von 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Verbindung mit 4 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG NW). Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgte durch Beschluss des Rates in dessen zweiter Sitzung am 28.08.2014. Nach 4 Abs. 5 AG KJHG muss der bzw. die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Ratsmitglied sein. Das gilt auch für den stellvertretenden Vorsitzenden bzw. die stellvertretende Vorsitzende. - 3 -

Dem Jugendhilfeausschuss gehören insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Dies sind zunächst 9 Mitglieder des Rates der Stadt Goch oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendarbeit erfahren sind; weiterhin 6 Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Rat gewählt werden; dabei sind Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter bzw. eine persönliche Stellvertreterin gewählt worden. Weiterhin gehören dem Jugendhilfeausschuss beratende Mitglieder an. Diese Mitglieder haben bei Abstimmungen kein Stimmrecht. Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind: a) der zuständige Fachbereichsleiter, Herr Rüdiger Wenzel b) die Leiterin des Jugendamtes, Frau Heike Kraemer (in Mutterschaftsurlaub bis 30.11.2014) c) für das Landgericht Kleve: Frau Nadine Rheker, Richterin am Amtsgericht Kleve d) für die Bundesagentur für Arbeit: Frau Claudia von Rieth-Roos -Dienstelle Goche) für das Schulamt des Kreises Kleve als Schulaufsichtsbehörde Herr Hans-Peter Böving, Oberstudienrat am Gymnasium Goch f) für die Kreispolizeibehörde: Herr Hartmut Heinen, Polizeihauptkommissar bei Bezirksdienst Goch g) für den Jugendamtselternbeirat Gocher Kindertageseinrichtungen: Herr Ralf Haimerl h) für die Katholische Kirchengemeinde Goch: Herr Peter Fink i) für die Evangelische Kirchengemeinde Goch: Frau Kerstin Poppinga Eine Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses wird den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses mit der Niederschrift übersandt. - 4 -

Sitzungsverlauf A) öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung sowie Einführung und Verpflichtung der neuen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und beratenden Mitglieder Im Auftrage des Bürgermeisters verpflichtet Fachbereichsleiter Wenzel die neuen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der vergangenen Wahlperiode in einem Ausschuss verpflichtet worden sind, müssen jetzt nicht neu verpflichtet werden. Neue Ratsmitglieder sind in der konstituierenden Sitzung des Rates am 24.06.2014 verpflichtet worden. Folgende neuen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet: Herr Peter Bender Frau Natalie Guntlisbergen Herr Bruno Pouwels Frau Nicole Saat Herr Michael Thissen Folgende neuen beratenden Mitglieder werden verpflichtet: Herr Hans-Peter Böving Herr Ralf Haimerl Die Verpflichtungserklärungen sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. 2. Wahl der/des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses (Drucksache-Nr. 126 /2014) Fachbereichsleiter Wenzel erläutert die Angelegenheit. Gemäß 4 Absatz 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG- KJHG NW) vom 12.12.1990 in der zur Zeit gültigen Fassung werden die/der Vorsitzende und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern gewählt, die der Vertretungskörperschaft (Rat der Stadt Goch) angehören. Fachbereichsleiter Wenzel bittet um Vorschläge zur Wahl der/des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses. Antrag: Ratsmitglied Matenaers schlägt für die Wahl zur Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Ratsmitglied Katharina Verhoeven-Scholz vor. Allgemeine Weitere Vorschläge erfolgen nicht. - 5 -

Entscheidung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig: Zur Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses der Stadt Goch wird Ratsmitglied Katharina Verhoeven- Scholz gewählt. Allgemeine Ratsmitglied Katharina Verhoeven-Scholz nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen. Sie übernimmt den Vorsitz und setzt die Sitzung fort. 3. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses (Drucksache-Nr. 127 /2014) Die Ausschussvorsitzende, Ratsmitglied Katharina Verhoeven-Scholz, bittet um Vorschläge für die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden. Antrag: Ratsmitglied Matenaers schlägt für die Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Ratsmitglied Hildegard Fielenbach-Hensel vor. Allgemeine Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Entscheidung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig: Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses der Stadt Goch wird Ratsmitglied Hildegard Fielenbach-Hensel gewählt. Allgemeine Ratsmitglied Hildegard Fielenbach-Hensel nimmt die Wahl an. 4. Fragen von Kindern und Jugendlichen an den Ausschuss Es liegen keine Fragen von Kindern und Jugendlichen vor. 5. Neukonzeption der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.07.2014 (Drucksache-Nr. 129 /2014) Fachbereichsleiter Wenzel erläutert die Angelegenheit anhand einer Präsentation. Mit Antrag vom 24.07.2014 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Goch eine vollständige Neukonzeption der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege nach dem Vorbild der Stadt Lemgo (Kreis Lippe, NRW) beantragt. Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 28.08.2014 beschlossen, den Antrag zur weiteren Bearbeitung in den Jugendhilfeausschuss zu verweisen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vergleich - 6 -

aller Elternbeiträge auf Basis der Satzung Goch und der Elternbeitragssatzung der Stadt Lemgo zu erarbeiten. Die Erhebung wurde auf Basis der maßgeblichen Parameter für das Kita-Jahr 2013/2014 durchgeführt. Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgt in der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses. In der Stadt Goch wird bei der Ermittlung der Elternbeiträge ein Stufenmodell angewandt, das auf dem anrechenbaren Einkommen der Eltern basiert. Die weiteren wesentlichen Faktoren sind die Zuordnung des Kindes in eine Altersstufe (U 2 oder Ü 2) und die Betreuungszeit. Anrechenbares Einkommen über 65.000 wird nicht weiter differenziert. Die Stadt Goch verzichtet auf die Möglichkeit, Elternbeiträge für Geschwisterkinder zu erheben. Die Berechnungen der Stadt Lemgo differenzieren ebenfalls nach dem Alter des Kindes, allerdings in den Stufen U 3 und Ü 3 sowie nach den notwendigen Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden. Es gibt keine Gehaltsstufen sondern es wird ein festgelegter Prozentsatz auf das anrechenbare Einkommen angewendet, je nachdem, welcher Betreuungsfall vorliegt. Das Einkommen ist bis zu einer Höhe von 75.000 zu 100% einzusetzen. Der Betrag zwischen 75.000 und 150.000 findet darüber hinaus mit 25 % Anrechnung. Anrechenbares Einkommen über 150.000 wird nicht weiter differenziert. Für eine Vergleichsberechnung wurde jeder Einzelfall in den Kindertagesstätten im Bereich der Stadt Goch dem Berechnungsmodell der Stadt Lemgo gegenübergestellt. Die Vergleichsberechnung ergab, dass die Stadt Goch bei Berechnungen nach dem Modell der Stadt Lemgo ca. 760.000 an Elternbeiträgen einnehmen würde. Nach den aktuellen Berechnungen im Bereich der Stadt Goch werden derzeit Elternbeiträge in Höhe von 920.000 erzielt, so dass sich die Elternbeiträge bei der Einführung des Berechnungsmodells der Stadt Lemgo um ca. 160.000 verringern würden. Bei den Elternbeiträgen für die Tagespflege wird durch das Jugendamt der Stadt Goch der tatsächliche Betreuungsaufwand stundengenau ermittelt. Auf dieser Basis werden die Elternbeiträge nach den dargestellten Gehaltsstufen ermittelt. Es wird zwischen Kindern aus den Bereichen der Altersstufen U 2 und Ü 2 unterschieden. Die Stadt Goch verzichtet auch hier auf die Möglichkeit, Elternbeiträge für Geschwisterkinder zu erheben. Die Stadt Lemgo differenziert bei der Tagespflege die Stunden nach einem Stufenmodell wobei eine wöchentliche Zeit von 15, 25, 35 oder 45 Stunden für die Tagespflege vereinbart werden kann. Dabei wird zwischen Kindern aus den Bereichen der Altersstufen U 3 und Ü 3 unterschieden. Das Jugendamt der Stadt Goch erhebt derzeit Elternbeiträge in Höhe von 137.000 für die Tagespflege. Bei Anwendung des Berechnungsmodells der Stadt Lemgo würden sich hier Elternbeiträge in Höhe von ca. 150.000 ergeben. Bei Anwendung des Berechnungsmodells der Stadt Lemgo wäre es erforderlich, jede einzelne Einkommensänderung zu prüfen und zu bescheiden. Hierdurch würde sich ein extremer Verwaltungsaufwand ergeben. Diskussion: Ratsmitglied Ratsak dankt Fachbereichsleiter Wenzel im Namen der SPD-Fraktion für die umfassende Information, auch in der vorhergehenden Fraktionssitzung. Aufgrund dieser Information ist die SPD- Fraktion zu der Auffassung gekommen, dass das Berechnungsmodell der Stadt Lemgo nicht auf die Stadt Goch übertragbar ist und nicht der Intention des Antrages der SPD-Fraktion vom 24.07.2014 entspricht. Bei Anwendung des Berechnungsmodells der Stadt Lemgo würden zum Teil geringer Verdienende zusätzlich belastet und höher Verdienende entlastet. Die SPD-Fraktion verfolgt das Berechnungsmodell der Stadt Lemgo daher nicht mehr weiter und ist offen für Vorschläge anderer Fraktionen. - 7 -

Allgemeine Nach einer Diskussion stellt die Ausschussvorsitzende fest, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag vom 24.07.2014 nicht mehr weiter verfolgt. Der Jugendhilfeausschuss spricht sich dafür aus, zwischen den Fraktionen abzustimmen, inwieweit für eine Neukonzeption der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege ggfs. neue Vorstellungen von Fraktionen beraten werden sollen. 6. Mitteilungen gemäß 62 GO Es liegen keine Mitteilungen vor. 7. Schriftliche Anfragen gemäß 17 GeschO Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Ende der öffentlichen Sitzung: 19.05 Uhr. gezeichnet: Wenzel, Vorsitzender bis einschließlich Tagesordnungspunkt 2.) Verhoeven-Scholz, Vorsitzende ab Tagesordnungspunkt 3.) Billion, Ratsmitglied Coenen, Schriftführer - 8 -