Verhaltenskodex. 28. August 2018

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Transkript:

Verhaltenskodex 28. August 2018

Inhalt 1 Grundsätze der Zusammenarbeit 1 2 Integres und gesetzeskonformes Handeln und Verhalten 1 Einhaltung von Gesetzen 1 Bestechung und Korruption 1 Wettbewerbs- und Kartellrecht 2 3 Arbeits- und Handlungsweise 2 Mobbing und Diskriminierung 2 Zusammenarbeit mit Dritten 2 Datenschutz und Vertraulichkeit 3 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 3 Interessenkonflikte 3 Schutz der Umwelt 3 4 Verstösse gegen den Verhaltenskodex 4

Der Allreal-Verhaltenskodex beschreibt das von allen Mitarbeitenden in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen erwartete Verhalten. Er basiert auf den für das gesamte Unternehmen und für alle Mitarbeitenden verbindlichen Regeln und Grundsätzen der Zusammenarbeit sowie auf den geltenden Regeln und Gesetzen. 1. Grundsätze der Zusammenarbeit Das Unternehmen und die Mitarbeitenden streben eine gesetzeskonforme, partnerschaftliche und von gegenseitigem Respekt geprägte Arbeitsweise an. Bekannte oder vermutete Verstösse gegen den Verhaltenskodex und/oder geltende Gesetze sind meldepflichtig. Mitarbeitende und Dritte, die in gutem Treu und Glauben bekannte oder vermutete Verstösse gegen den Verhaltenskodex melden, sind vor negativen Auswirkungen geschützt. 2. Integres und gesetzeskonformes Handeln und Verhalten 2.1 Einhaltung von Gesetzen Das Unternehmen und seine Mitarbeitenden halten sich an die für die Geschäftstätigkeit und die Ausübung der beruflichen Tätigkeit relevanten nationalen und internationalen Gesetze. Interne Richtlinien und Vorschriften können die Anforderungen der anwendbaren Gesetze übersteigen. Die Einhaltung aller nationalen und internationalen Gesetze wie auch von internen Richtlinien und Vorschriften darf unter keinen Umständen weder missachtet noch gefährdet werden. 2.2 Bestechung und Korruption Für eine Bevorzugung bei der Anbahnung, Vergabe oder Abwicklung eines Auftrags dürfen keine persönlichen Vorteile gefordert, angenommen, angeboten oder gewährt werden. Amtsträgern, Behördenmitgliedern, Vertretern von Auftraggebern und Auftragnehmern sowie Privatpersonen dürfen keinerlei persönliche Vorteile angeboten oder zugewendet werden. Davon ausgenommen sind die Vergabe und Entgegennahme von allgemein üblichen und verhältnismässigen Einladungen, Gelegenheits- und Werbegeschenken. Jegliche finanziellen, verwandtschaftlichen und über das rein Berufliche oder Geschäftliche hinausgehende Beziehungen zu Behördenvertretern, Lieferanten, Auftragnehmern oder Auftraggebern sind von den Mitarbeitenden unaufgefordert offenzulegen. 1 Allreal Verhaltenskodex 28. August 2018

2.3 Wettbewerbs- und Kartellrecht Das Unternehmen und seine Mitarbeitenden verpflichten sich zur Einhaltung der gelten den Kartell- und Wettbewerbsgesetze. In diesem Zusammenhang verlangt Allreal von den Mitarbeitenden, dass sie sich insbesondere an die folgenden Vorschriften halten: Geschäftspolitik und Preise werden unabhängig festgelegt und weder formell noch informell sowie weder direkt noch indirekt mit Mitbewerbern, Konkurrenten oder anderen Parteien abgesprochen. Im Zusammenhang mit Aufträgen, Auftraggebern und Märkten ist jegliche Art von Absprachen mit Mitbewerbern oder anderen Parteien unzulässig und verboten. Alle Mitarbeitenden, die direkt oder indirekt mit Auftraggebern oder Auftragnehmern in Kontakt stehen, haben Kenntnis vom Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen. 3. Arbeits- und Handlungsweise 3.1 Mobbing und Diskriminierung Bei Allreal erfolgen die Einstellung und der Einsatz von Mitarbeitenden ausschliesslich aufgrund ihrer Fähigkeiten, ihrer Eignung und ihres Leistungsausweises. Frauen und Männer sind in jeder Beziehung gleichgestellt. Jegliche unterschiedliche Behandlung oder Benachteiligung von Mitarbeitenden und Dritten aufgrund ihrer Abstammung, Hautfarbe, Religion, Nationalität, Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, einer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung ist verboten. Die Belästigung, Diskriminierung oder Herabwürdigung von Mitarbeitenden und Dritten im direkten oder indirekten Kontakt sowie im elektronischen oder Schriftverkehr als auch verbal sind verboten. Allreal respektiert die persönliche Würde und die individuellen Rechte sowohl der Mitarbeitenden als auch von Dritten. 3.2 Zusammenarbeit mit Dritten Das Unternehmen und die Mitarbeitenden verpflichten sich sowohl bei der Akquisition als auch bei der Vergabe von Aufträgen zur Wahl von Vertragspartnern, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie sich unternehmensintern wie auch in der Zusammenarbeit mit Dritten an die im Allreal-Verhaltenskodex beschriebenen Regeln und Grundsätze sowie an die geltenden Regeln und Gesetze insbesondere bezüglich der Einhaltung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen halten. Vertragspartner, die gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Allreal-Verhaltenskodexes verstossen, sind umgehend und unmissverständlich darüber zu informieren, dass dies zu einer Auflösung des Vertragsverhältnisses führt. 2 Allreal Verhaltenskodex 28. August 2018

3.3 Datenschutz und Vertraulichkeit Das Unternehmen und die Mitarbeitenden schützen vertrauliche Informationen und Daten vor Kenntnisnahme durch nicht befugte Personen innerhalb und ausserhalb des Unternehmens. Mitarbeitende, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen und Daten haben, dürfen diese zu keinem Zeitpunkt sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung an unbefugte Dritte (dazu zählen auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte) weitergeben. 3.4 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Allreal legt grössten Wert auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die entsprechenden Regeln und Vorgaben sind sowohl für die eigenen Mitarbeitenden als auch für Mitarbeitende von Drittfirmen verbindlich. 3.5 Interessenkonflikte Durch den Verzicht auf die Ausübung einer externen Beschäftigung oder einer den Interessen von Allreal zuwiderlaufenden Tätigkeit vermeiden Mitarbeitende von Allreal Interessenkonflikte und Konfliktsituationen, die durch die Konkurrenz von persönlichen Interessen mit denen des Unternehmens entstehen könnten. Die Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit, die Übernahme von politischen Ämtern oder Funktionen sowie die Einsitznahme in Gremien von Drittfirmen oder -organisationen sind vom Unternehmen zu genehmigen. 3.6 Schutz der Umwelt Das Unternehmen und die Mitarbeitenden schützen die Umwelt durch die konsequente Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften. Mit der Entwicklung, Planung und ressourcenschonenden Umsetzung von umweltfreundlichen Projekten und der Reduktion des Anteils nicht erneuerbarer Ressourcen am Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens leistet Allreal einen Beitrag zur Erreichung der politisch angestrebten CO2-Reduktionsziele. 3 Allreal Verhaltenskodex 28. August 2018

4. Verstösse gegen den Verhaltenskodex Allreal sanktioniert Verstösse gegen das Gesetz, gegen die Unternehmensgrundsätze und gegen den Verhaltenskodex konsequent. Mitarbeitenden und Dritten, die Verstösse gegen geltende Gesetze, gegen die Unternehmensgrundsätze oder gegen den Verhaltenskodex feststellen oder vermuten, sollen dies zwingend und umgehend einer unabhängigen externen Stelle melden. Die Information über vermutete oder tatsächliche Verstösse erfolgt dabei über das im Intranet und auf der Website des Unternehmens verfügbare Onlineformular. Falls Zweifel oder Unsicherheiten über die Auslegung des Verhaltenskodex oder die zur Anwendung kommenden Gesetze bestehen, sollen sich Mitarbeitende und Dritte an die von Allreal unabhängige externe Stelle wenden. Die Anonymität von Hinweisgebern und der vertrauliche Umgang mit Informationen sind und bleiben in jedem Fall gewahrt. Die unabhängige externe Meldestelle stellt sicher, dass für einen Hinweisgeber aus der Kontaktaufnahme keinerlei Nachteile resultieren. Verstösse gegen den Verhaltenskodex sowie unterlassene Information der unabhängigen externen Meldestelle über bekannte oder vermutete Verstösse gegen den Verhaltenskodex können disziplinarische Massnahmen oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen sowie zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bruno Bettoni Präsident des Verwaltungsrats Roger Herzog Vorsitzender der Gruppenleitung 4 Allreal Verhaltenskodex 28. August 2018

Allreal-Gruppe Eggbühlstrasse 15, 8050 Zürich www.allreal.ch