Amtliche Mitteilungen Nr. 15/2012 01.10.2012



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Transkript:

Amtliche Mitteilungen Nr. 15/2012 01.10.2012 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Business Management Auf der Grundlage von 8 Abs. 6 Satz 2, 18 Abs. 2, 21 Abs. 2 und 70 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2008 (GVBl. für das Land Brandenburg Teil I/2008, S. 318), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2010 (GVBl. I/10, Nr. 35), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik der Technischen Hochschule Wildau [FH] am 19. März 2012 folgende Satzung erlassen 1 : 1 Geltungsbereich... 2 2 Allgemeine Studien- und Prüfungsbestimmungen... 2 3 Leitbild des Studiengangs... 3 4 Zugangsvoraussetzung... 5 5 Zulassungsverfahren... 6 6 Regelstudienzeit...6 7 Grad- und Abschluss... 6 8 Studienablauf... 6 9 Beginn und Ende der Master-Thesis... 7 10 Studienplan... 7 11 Inkrafttreten... 8 1 Genehmigt durch den Präsidenten der TH Wildau (FH) mit Schreiben vom 18.06.2012 Herausgeber: Bahnhofstraße Der Präsident 15745 Wildau Technische Hochschule Wildau (FH) Tel.: 03375/508-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Fax: 03375/500324

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 15/2012 Seite 2 von 8 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung legt Grundsätze für die Gestaltung, den Aufbau und den Ablauf sowie zur Durchführung von Prüfungen des Master-Studienganges Business Management an der Technischen Hochschule Wildau [FH] fest. (2) Soweit in dieser Ordnung männliche Bezeichnungen verwandt werden, sind damit gleichzeitig auch die weiblichen Bezeichnungen umfasst. Diese Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch weitere Rechtsvorschriften der Technischen Hochschule Wildau [FH]. 2 Allgemeine Studien- und Prüfungsbestimmungen (1) Die Musterstudien- und -prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der TH Wildau [FH] in der Fassung vom 04.07.2006 (Amtliche Mitteilung der TFH Nr. 7/2006) mit Ausnahme der unter (2) bis (5) genannten abweichenden Festlegungen ist Teil dieser Ordnung. (2) Der Zugang zum Studium wird in Ergänzung des 4 Abs. 1 der Musterstudien- und Prüfungsordnung in 4 dieser Ordnung geregelt. 5 dieser Ordnung regelt das Zulassungsverfahren. (3) Ergänzend zu 7 Fristen der Musterordnung wird festgelegt: Bleibt ein Prüfungskandidat aus einem wichtigen Grund einer Nachhol- oder Wiederholungsprüfung fern oder tritt von ihr zurück, kann der Prüfer zu ihrer Nachholung in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss zusätzliche Prüfungstermine ansetzen. Diese sind spätestens zwei Wochen vor der betreffenden Prüfung bekannt zu geben. (4) Wer wegen länger andauernden oder ständigen körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen nachweislich nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen und Studienleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder zur vorgesehenen Zeit zu erbringen, hat einen Anspruch auf Berücksichtigung dieser Nachteile. Der Prüfungsausschuss legt auf Antrag und in Absprache mit der Studentin/dem Studenten und der Prüferin/dem Prüfer Maßnahmen fest, wie eine gleichwertige Prüfung erbracht werden kann. Maßnahmen sind insbesondere verlängerte Bearbeitungszeiten, Nutzung anderer Medien, Prüfung in einem bestimmten Raum oder ein anderer Prüfungszeitpunkt. Die Inanspruchnahme der Schutzfristen wird entsprechend dem Brandenburgischen Hochschulgesetz 21 festgelegt.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 15/2012 Seite 3 von 8 (5) Abweichend zu 19 Master Thesis Absatz (5) der Musterstudien- und - prüfungsordnung wird festgelegt: Es obliegt dem Studenten, einen Betreuer für seine Master-Thesis zu finden. Das Thema der Master-Thesis wird durch den Kandidaten vorgeschlagen. Abweichend zu 19 Master Thesis Absatz (6) der Musterstudien- und - prüfungsordnung wird festgelegt: Die Bestätigung des Themas und des vorgeschlagenen Betreuers sowie des zweiten Gutachters der Master-Thesis erfolgt über den zuständigen Prüfungsausschuss. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe des Themas sind aktenkundig zu machen. Betreuer und Gutachter müssen Angehörige einer in Deutschland anerkannten Hochschule sein, wobei mindestens einer dem Fachbereich BW/WI angehören muss. Alternativ kann eine Arbeit auch von zwei Betreuern betreut werden. Abweichend zu 19 Master Thesis Absatz (13) der Musterstudien- und -prüfungsordnung wird festgelegt: Die Master-Thesis ist von zwei Gutachtern zu bewerten. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens und einer mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Die Note ergibt sich zu 80% aus der Note für die Master-Thesis und zu 20% aus der Note für die mündliche Prüfung. Die Erstellung des schriftlichen Gutachtens für die Master-Thesis soll vier Wochen nicht überschreiten. 3 Leitbild des Studiengangs Ziel des Master-Studiengangs Business Management ist die wissenschaftlich fundierte Ausprägung und Vertiefung von multivalent anwendbaren Kenntnissen, Fähigkeiten und Motivationen für Managementtätigkeiten, die auf die proaktive und innovative Erschließung und Realisierung von geschäftlichen Möglichkeiten durch wertschöpfungsorientierte Unternehmensführung gerichtet sind. Diese Mission des Studiengangs leitet sich von grundlegenden Unternehmensfunktionen ab, die durch das Management als zielorientierte Gewährleistung und Umwandlung von Ressourcen aller Art in marktfähige Leistungen (Produkte, Dienstleistungen) sowie als effektive Gestaltung, Absicherung und Erneuerung der zugrunde liegenden Unternehmensprozesse und strukturen vollzogen werden.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 15/2012 Seite 4 von 8 Als managementorientierte Konkretisierung dieser Funktionen vermittelt der Studiengang Kenntnisse, Fähigkeiten und Motivationen, mit denen Manager die marktorientierte Nutzung, Erhaltung und Erneuerung des Systems Unternehmen gewährleisten. Das betrifft die Arbitragefunktion: Manifestiert sich im Erkennen unternehmerischer Chancen in ungleichgewichtigen Marktlagen mit der Aussicht auf temporäre Vorsprungsgewinne bzw. Zusatzrenditen. Koordinationsfunktion: Beschreibt den möglichst reibungslosen Vollzug der Wertschöpfungsprozesse zur Leistungserstellung sowie der damit verbundenen Unterstützungsprozesse (Bereitstellungsleistungen, Koordination betrieblicher Leistungsträger). Innovationsfunktion: Umfasst alle mit der Entwicklung und Durchsetzungen von Neuerungen verbundenen Tätigkeiten (Produkt-, Prozess-, Organisations-, Geschäftsmodell- sowie Strategie- und Führungsinnovationen). Risikomanagementfunktion: Betrifft den Umgang mit geschäftlichen Unsicherheiten als weitestgehend erkennbare Bedrohungen (Erkennen, Übernehmen, Verteilung, Absicherung bzw. Bekämpfung von Unternehmensrisiken), insbesondere auch von Markt- und Finanzierungsrisiken. Die dafür im Studiengang erforderlichen integrierten Handlungskompetenzen werden so vermittelt, dass ihre situationsbedingte Abstimmung und Schwerpunktsetzung im prozessual verbundenen, praktischen Managerhandeln durch wirksame Methoden und die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien gewährleistet ist. Insbesondere hinsichtlich der wissenschaftlichen Fundierung, der selbständigen Entwicklung von Lösungsalternativen und der Befähigung zu strategischem Denken und verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln in komplexen und sich wandelnden Kontexten, wird hier eine neue Qualität in der Ausbildung erreicht. Die Studierenden haben über dieses Master-Programm die Möglichkeit, sich hinsichtlich Fachkenntnissen und Managementkompetenzen zu spezialisieren in den Schwerpunkten - Marketingmanagement und - Finanzmanagement / Rechnungswesen. Beide Vertiefungen basieren gemeinsam auf generellen Managementmodulen, in denen Wissen und Methoden der modernen Unternehmensführung vermittelt werden.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 15/2012 Seite 5 von 8 4 Zugangsvoraussetzung (1) Die für den Zugang zum Masterstudium notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sind durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor) in akkreditierten Studiengängen der Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Logistik oder Wirtschaftsingenieurwesen nachzuweisen. (2) Absolventen anderer als in (1) angeführten Studiengänge erfüllen die Zugangsvoraussetzungen, sofern diese Studiengänge Veranstaltungen beinhalten, die mindestens 24 CPs im Gesamtumfang umfassen, die inhaltlich auf Rechnungswesen, Finanzierung und Investition, Logistik, Marketing, Personalwirtschaft, Volkswirtschaftslehre oder Produktionswirtschaft basieren. (3) Im Falle eines noch laufenden Bachelorstudiums gilt 8 Abs. 7 Satz 1 BbgHG. (4) Nachweis von Kenntnissen in Englisch. Die Bewerber für den Masterstudiengang müssen: a) alle Englischveranstaltungen, die in dem zu diesem Masterstudiengang qualifizierenden Bachelor- oder Diplomstudiengang vorgesehen sind, an einer Hochschule, die zu einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gehört, erfolgreich absolviert haben, oder b) über entsprechende Sprachkenntnisse, die mindestens der B2 Mittelstufe der Allgemeinen Europäischen Referenzrahmen für die sprachlichen Kompetenzstufen entsprechen, verfügen. Als Nachweis wird TOEFL PBT (ab 483 Punkte), TEOFL ibt (ab 87), TOEIC (ab 750), LCCIEB English for Business Level 3, ELSA (ab 383), Cambridge IELTS (ab 5.0) oder einen äquivalenten Nachweis anerkannt, oder c) einen schriftlichen und mündlichen Test, der sich an den London Chamber of Commerce and Industry English for Business Test orientiert, mit dem zuständigen Sprachdozenten an der Technischen Hochschule Wildau [FH] bestehen.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 15/2012 Seite 6 von 8 5 Zulassungsverfahren Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerber die Anzahl der Studienplätze nach der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen überschreitet, gilt die Abschlussnote des bei der Bewerbung eingereichten einschlägigen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses als einziges Ranglistenkriterium. 8 Abs. 7 Satz 2 BbgHG gilt entsprechend. Bei Ranggleichheit zweier bzw. mehrerer Studienbewerber entscheidet das Los über die Zulassung. 6 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. 7 Grad- und Abschluss Ist das Studium bestanden, wird der Grad "Master of Arts" verliehen. 8 Studienablauf (1) Der Studiengang ist konsekutiv und modular aufgebaut. Das modulare Studium besteht aus Modulen für die nach dem European Credit Transfer System (ECTS) entsprechende Credits vergeben werden. Für alle Module im Master-Studiengang werden insgesamt 120 Credits erreicht. (2) Die im Studienplan ausgewiesenen Module stellen den Mindestumfang zu absolvierender Module für einen erfolgreichen Abschluss der theoretischen Studienabschnitte dar. Die Lage der Module sowie Anzahl und Zeitpunkt zu erbringender Leistungsnachweise enthält der Modulkatalog. (3) Wahlpflicht-Module werden nur eröffnet, wenn sich ausreichend Hörer für diese Veranstaltungen eingeschrieben haben. Über weitere Regularien entscheidet der Fachbereichsrat. (4) Durch Beschluss des Fachbereichsrates können die festgelegte Reihenfolge und die Art der Lehrveranstaltungen aus zwingenden Gründen im Einzelfall abgeändert werden.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 15/2012 Seite 7 von 8 9 Beginn und Ende der Master-Thesis Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt 16 Wochen. Für die Master-Thesis ist das vierte Semester vorgesehen. Der späteste zulässige Abgabetermin ist zwölf Monate nach dem Ende des vierten Semesters 10 Studienplan Studiengang: Business Management (Master-Studium) Modul SWS CP V/Ü/L Prfg.- Semester form 1. 2. 3. 4. General Management Human Resource Management (eng.) 4 6 2/2/0 K/SA/ÜS 4 Technologiemanagement 4 6 2/2/0 P/PR 4 Quantitative Methoden 4 6 2/1/1 K 4 Strategisches IT-Management 4 6 2/2/0 K/S/ÜS 4 Organisationsmanagement 4 6 2/2/0 K 4 Internationale Wirtschaftskommunikation (eng.) 4 6 2/2/0 PR/B 4 Strategische Unternehmensplanung 4 6 2/2/0 P/PR 4 Marketingmanagement Internationale Marketingstrategien 4 6 2/2/0 K 4 Käuferverhalten 4 6 2/2/0 PR/B 4 Marketing-Instrumente 4 6 2/2/0 PR/B 4 Dienstleistungsmarketing 4 6 2/2/0 PR/B 4 Industriegüter- und Innovationsmarketing 4 6 4/0/0 R/PR/SA 4 Marketingprojekte 4 6 2/2/0 PR 4 Finanzmanagement/Rechnungswesen (alternativ zu Marketingmanagement) Kostenmanagement 4 6 2/2/0 HA/K 4 Investitionsplanung 4 6 2/2/0 B/K 4 Internationale Rechnungslegung 4 6 2/2/0 V/K 4 Finanzmanagement 4 6 2/2/0 B/K 4 Innovationsfinanzierung 4 6 2/2/0 B/K 4 Finanzcontrolling 4 6 2/2/0 B/K 4 Management I 4 6 4 Management II 4 6 4 Summe SWS 60 20 20 20 0 CP für Lehrveranstaltungen 90 30 30 30 0 CP für Masterthesis 30 24 CP für Masterprüfung 6 Summe Credit Points 120 30 30 30 30 Summe Workload 900 900 900 900 Prüfungsformen: K - Klausur ÜS - Übungsschein P - Projektarbeit R - Referat HA - Hausarbeit S - Seminararbeit PR - Präsentationen B - Belegarbeit SA - Schriftliche Ausarbeitung V Vortrag

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 15/2012 Seite 8 von 8 11 Inkrafttreten Die Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Technischen Hochschule Wildau [FH] in Kraft. Wildau, d. 01.10.2012 Prof. Dr. L. Ungvári Präsident