Haus- und Badeordnung für das Freibad Lauenburg

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Transkript:

Haus- und Badeordnung für das Freibad Lauenburg 1. Zweck der Haus- und Badeordnung 1.1 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt jeder Badegast diese Haus- und Badeordnung sowie bei Nutzung besonderer Einrichtungen des Bades (Sprunganlagen, Hot-Whirlpool, Rutsche) die aushängenden besonderen Nutzungsordnungen für diese Einrichtungen an. 1.2 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. 2. Badegäste 2.1 Die Benutzung der Bäder ist grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen der Haus- und Badordnung möglich. 2.2 Der Zutritt ist nicht gestattet: Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Personen, die Tiere (ausgenommen Blindenhunde) mit sich führen. Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder offenen bzw. nässenden Wunden leiden (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden). Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, es sei denn, dies ist ausdrücklich von der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH genehmigt. 2.3 Folgenden Personenkreisen ist die Benutzung des Freibades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet: Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können. Kinder bis 7 Jahren. Personen mit geistigen Behinderungen. Personen, die unter Ohnmachts- oder Krampfanfällen leiden. VersorgungsBetriebe Elbe GmbH Seite 1 von 7

3. Entgelte 3.1 Die Eintrittspreise werden durch die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH festgesetzt. Die Preise werden über die ausgehängte Preisliste und ggf. Prospekte bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung. 3.2 Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Einzel- oder Dauerkarte ist auf Verlangen dem Badpersonal vorzuzeigen. Wird ein Badegast ohne gültige Eintrittskarte angetroffen, so wird er für diesen Tag vom Badebetrieb ausgeschlossen, und es wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß ausgehängter Preisliste erhoben. Im Wiederholungsfalle wird Anzeige erstattet. Wer sich außerhalb der regulären Öffnungszeiten Zugang zum Freibad verschafft, macht sich strafbar und wird zur Anzeige gebracht. 3.3 Einzelkarten gelten nur am Kauftag und für den einmaligen Eintritt in das Freibad am Lösungstag. Nach Verlassen des Freibades muss zum Wiedereintritt eine neue Eintrittskarte gelöst werden. 3.4 Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt vom Badegast zu prüfen. Eine Reklamation ist nur möglich, wenn der Kunde nachweist, zu wenig Wechselgeld erhalten zu haben. 3.5 Gelöste Einzelkarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. 3.6 Der Zutritt zum Freibad ist nur durch das Drehkreuz im Haupteingang gestattet. Zum Eintritt berechtigt nur eine gelöste Einzel- oder Dauerkarte. Einzelkarten werden über den Ticketautomaten im Eingangsbereich des Freibades gelöst. 3.7 Der Badegast darf Eintrittskarten, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel sowie Leihsachen nicht unbeaufsichtigt lassen und muss sie so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Vorzugsweise hat er diese am Körper (z.b. Armband) zu tragen und bei Wegen im Bad bei sich zu haben. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. 3.8 Für verlorene Karten wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Saisonkarten (Dauerkarten). Der Verlust einer Saisonkarte (Dauerkarte) ist unverzüglich beim Badpersonal anzuzeigen. Die Saisonkarte (Dauerkarte) wird nach Bekanntgabe des Verlustes unverzüglich gesperrt. Gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes gemäß ausgehängter Preisliste wird eine personenbezogene Saisonkarte (Dauerkarte) ersetzt. VersorgungsBetriebe Elbe GmbH Seite 2 von 7

4. Öffnungs- und Badezeiten 4.1 Die Öffnungszeiten werden durch Veröffentlichung auf der Facebook-Seite des Freibades und der Homepage der VersorgungsBetriebe GmbH sowie per Aushang im Freibad bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung. Nach vorheriger Abstimmung mit dem Badpersonal können die Vereine die Badebecken zu festgelegten Zeiten bevorrechtigt nutzen. 4.2 Die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder Teilen davon können aus wichtigem Grund (wie z.b. Überfüllung, Betriebsstörungen, Gewitter, o.a.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchem Fall nicht, es sei denn, die Nutzungseinschränkung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Verschulden des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). 4.3 Die Badezeit endet mit dem Verlassen des Freibades. Die Badezeit schließt das Aus- und Ankleiden ein. Das Ende für die Nutzung der Badeinrichtungen ist so zu wählen, dass die Freibadanlage mit Ende der Öffnungszeit verlassen werden kann. In der Regel wird 30 Minuten vor Ende der offiziellen Öffnungszeit vom Aufsichtspersonal durch Abgabe eines Zeichens auf die bevorstehende Schließung hingewiesen. Der Schwimm- und Badbetrieb endet eine Viertelstunde vor Schließung. 4.4 Die Badezeiten für Frühbader sind von Dienstag bis Samstag auf 06:00 bis 09:00 Uhr begrenzt. Personen unter 18 Jahren können die Frühbadezeiten nicht nutzen. Die Benutzer müssen eine gültige Jahres-bzw. Dauerkarte sowie ein Benutzungsentgelt pro Frühbader und Saison gemäß ausgehängter Preisliste gelöst haben. 5. Verhalten im Bad 5.1 Das Baden ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Bekleidung dieser Anforderung entspricht, trifft das Badpersonal. Badeschuhe dürfen in den Becken nicht benutzt werden. Badebekleidung darf in den Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hierfür sind die vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen. 5.2 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. 5.3 Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Der Badegast haftet für von ihm schuldhaft verursachte Verunreinigungen und Beschädigungen. Bei einer fahrlässigen Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt gemäß ausgehängter Preisliste vor Ort vom Badpersonal erhoben, das unverzüglich zu entrichten ist. Die zur Entsorgung von Papier und Restmüll auf dem Badgelände in ausreichender Anzahl vorgehaltenen Abfallbehälter sind vom Badegast zu benutzen. VersorgungsBetriebe Elbe GmbH Seite 3 von 7

5.4 Speisen und Getränke dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen sowie der Verzehr von alkoholischen Getränken ist strengstens untersagt. 5.5 Im Freibad darf nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches geraucht werden. Das Badpersonal kann das Rauchen auch außerhalb dieser Bereiche untersagen. Soweit ein Raucherbereich ausgewiesen ist, ist Rauchen nur dort gestattet. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. 5.6 Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen in das Bad nicht mitgebracht werden. 5.7 Badegäste können Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte (Mobile Phones) nutzen, wenn es dadurch zu keinen Belästigungen der übrigen Badegäste kommt. 5.8 Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Fundgegenstände sind an das Badpersonal abzugeben. Über Fundsachen wird nach den jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen verfügt. 5.9 Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Darüber hinausgehende Körperpflege (z.b. Rasieren, Nägel schneiden) ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. 5.10 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 5.11 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt. 5.12 Die Nutzung von Sprunganlagen ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist, nur eine Person das Sprungbrett betritt. Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt. 5.13 Die Nutzung von Sport- und Spielgeräten (z.b. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchel Geräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. 5.14 Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden. 5.15 Das Reservieren von Strandkörben, Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. 5.16 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen sowie das Einstellen der Bild- und Videodateien im Internet ist ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung durch die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH. VersorgungsBetriebe Elbe GmbH Seite 4 von 7

5.17 Bei der Benutzung der Wasserrutsche sind folgende Regeln zu beachten: auf der Treppe zur Wasserrutsche muss langsam gegangen werden im Startbereich der Rutsche hat man sich hinten anzuschließen der Startbereich darf nur einzeln betreten werden es darf nur einzeln gerutscht werden es darf nur im Sitzen gerutscht werden (Bauchrutschen ist strengstens verboten!) der Zielbereich muss nach dem Rutschen unverzüglich verlassen werden Die an der Wasserrutsche angebrachten Hinweise sind zu beachten. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Zuwiderhandlungen gegen die obengenannten Regeln führen zu einem sofortigen Rutschverbot. Darüber hinaus können weitere rechtliche Schritte (Hausverbot, etc.) Anwendung finden. 5.18 Im Freibad ist des Weiteren folgendes nicht gestattet: das Wegwerfen von Glas und scharfen Gegenständen auf dem gesamten Freibadgelände, die Verunreinigung des Badewassers, generelles Ausspucken der Gebrauch von Trillerpfeifen o. ä. 6. Gruppen 6.1. Der Besuch des Freibades in größeren Gruppen, das Üben in Riegen usw. ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Badpersonals gestattet. 6.2 Schulklassen müssen das Freibad geschlossen betreten und nach dem Baden ebenfalls wieder geschlossen verlassen. 6.3 Die Aufsicht über die Schüler und die Wasseraufsicht obliegen allein der mit dem Schulschwimmen beauftragten Lehrkraft. Durch Runderlasse haben die Kultusminister der einzelnen Bundesländer festgelegt, dass die Verantwortung während des Schulschwimmens bei den aufsichtsführenden Lehrkräften liegt. Den Betreiber treffen lediglich die Verkehrssicherungspflichten aus der Betriebssicherheit des Bades. Das gilt auch, wenn das Schulschwimmen im Parallelbetrieb zur Öffentlichkeit auf abgetrennten Bahnen des Schwimmbades stattfindet. In diesem Fall muss das Aufsichtspersonal des Badbetreibers jedoch eingreifen, wenn es Gefahren beim Schulschwimmen oder durch das Verhalten der Schüler erkennt. VersorgungsBetriebe Elbe GmbH Seite 5 von 7

6.4 Für die Aufsicht am Wasser sind Übungsleiter oder andere Personen einzusetzen, welche die Qualifikation eines Rettungsschwimmers (Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber) besitzen. 6.5 Für das Vereins- und Gruppenschwimmen werden Überlassungsverträge abgeschlossen, mit denen die Verantwortlichkeiten für die Wasseraufsicht auf den Verein bzw. die Übungsleiter übertragen werden. Das Badpersonal überzeugt sich stichprobenartig davon, dass die Nutzer rettungsfähige Personen einsetzen. 7. Schwimmunterricht 7.1. Schwimmunterricht wird vom Badpersonal des Freibades gegen Lösung einer gültigen Eintrittskarte und Zahlung eines Unterrichtsentgelts erteilt, wenn die betrieblichen Verhältnisse dies gestatten. Die Entscheidung hierüber ist dem Badpersonal vorbehalten. 7.2. Eigene Schwimmhilfen und Tauchgeräte dürfen nicht mitgebracht und benutzt werden. 7.3 Während des Schwimmunterrichts von Kindern unter 7 Jahren muss eine betreuende Person (i.d.r. ein Elternteil) für die Zeit des Unterrichtes als Ansprechpartner anwesend sein. Der Eintritt der betreuenden Person ist im Unterrichtsentgelt enthalten. 8. Aufsicht und Hausrecht 8.1. Das Badpersonal sorgt für Sicherheit und Ordnung, für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und übt das Hausrecht aus. Der Badegast hat den Anordnungen des Badpersonals Folge zu leisten. 8.2. Badegäste, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen oder gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können ohne Erstattung des Entgeltes des Bades verwiesen werden. 9. Haftung 9.1 Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Freibad und dessen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. 9.2 Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des VersorgungsBetriebe Elbe GmbH Seite 6 von 7

Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen. 9.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schäden an den auf Parkflächen des Bades abgestellten Fahrzeugen. 9.4 Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/ oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. 9.5 Berechtigte Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt das Badpersonal entgegen. 10. Inkrafttreten Diese Haus- und Badeordnung tritt mit Aushang in Kraft und ersetzt alle vorherigen. Stand: 01.05.2016 VersorgungsBetriebe Elbe GmbH Seite 7 von 7