Netznutzungsentgelte für den Zugang zu den Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Waiblingen GmbH

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Transkript:

Stadtwerke Waiblingen GmbH Schorndorfer Straße 67 71332 Waiblingen Telefon 07151 131-0 Telefax 07151 131-202 Netznutzungsentgelte für den Zugang zu den Gasverteilungsnetzen der Stadtwerke Waiblingen GmbH Netznutzungsentgelte (netto) ab 01. Januar 2015 Die Gasverteilungsnetze der Stadtwerke Waiblingen GmbH sind dem Marktgebiet der NetConnect Germany GmbH & Co. KG zugeordnet. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG veröffentlicht. Preiskomponenten Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu bezahlen: Die Netzentgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur. Die Entgelte für die Messung, Ablesung und Abrechnung an der Entnahmestelle des Kunden. Die Konzessionsabgabe entsprechend der geltenden Konzessionsabgabeverordnung. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer. Preisblätter Gültig ab 01. Januar 2015 Die Preise der Stadtwerke Waiblingen GmbH für den Zugang zum Versorgungsnetz zum Zweck der Entnahme von Erdgas finden Sie, getrennt nach den einzelnen Dienstleistungen, in folgenden Preisblättern: Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung Seite 2 Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung nach dem Jahresleistungspreissystem Preisblatt 3: Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung nach dem Monatsleistungspreissystem Seite 3 Seite 4 Preisblatt 4 Messung, Ablesung, Datenerhebung und Abrechnung Seite 5 Nacherhebungsklausel Seite 6 Ansprechpartner Seite 7 Stadtwerke Waiblingen GmbH Telefon 07151 131-0 Geschäftsführer: Frank Schöller Kreissparkasse Waiblingen: Schorndorfer Straße 67 Telefax 07151 131-202 Aufsichtsratsvorsitzender: IBAN: DE43 6025 0010 0000 293099 BIC:SOLADES1WBN 71332 Waiblingen E-Mail: info@stwwn.de Andreas Hesky Volksbank Stuttgart eg: USt.-ID-Nr. DE 147216702 www.stadtwerke-waiblingen.de Amtsgericht Stuttgart HRB 262636 IBAN: DE19 6009 0100 0405 3090 07 BIC:VOBADESS

Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung Der Preis für den Netzzugang nach dem Jahresleistungspreissystem beinhaltet auch den Preis für die Erbringung der zwingend erforderlichen Systemdienstleistungen. Jahresverbrauch kwh/a inkl. vorgelagertem Netz Arbeitspreis Grundpreis ct/kwh /Jahr Untergrenze Obergrenze Nettopreise 1 1.000 2,4041-1.001 4.000 1,5041 9,00 4.001 50.000 1,1291 24,00 50.001 300.000 0,9971 90,00 300.001 1.500.000 0,6471 1.140,00 Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, der Umsatzsteuer und der Konzessionsabgabe gemäß KAV (die Konzessionsabgabe beträgt 0,27 ct/kwh, bei Sondervertragskunden 0,03 ct/kwh). Gemäß Konzessionsabgabeverordnung 3 gewähren wir für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde einen Kommunalrabatt in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags für den Netzzugang. Seite 2 von 7

Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung nach dem Jahresleistungspreissystem Der Preis für den Netzzugang nach dem Jahresleistungspreissystem berechnet sich aus dem Anteil für die Arbeit und dem Anteil für die gemessene Leistung. Er beinhaltet den Preis für die Erbringung der zwingend erforderlichen Systemdienstleistungen. Preise für die Berechnung der Arbeit inkl. vorgelagertem Netz Jahresverbrauch kwh/a Arbeitspreis ct/kwh Grundpreis /Jahr Untergrenze Obergrenze Nettopreise 1 1.500.000 0,3792-1.500.001 5.000.000 0,2751 1.561,50 5.000.001 10.000.000 0,2714 1.746,50 10.000.001 0,2677 2.116.50 Preise für die Berechnung der Leistung Jahresleistung inkl. vorgelagertem Netz kw Leistungspre is Grundpreis /kw /Jahr Untergrenze Obergrenze Nettopreise 1 798 6,59-799 1.000 5,13 1.147,50 1.001 4.000 4,74 1.532,76 4.001 4,73 1.568,03 Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, der Umsatzsteuer und der Konzessionsabgabe gemäß KAV (die Konzessionsabgabe beträgt 0,27 ct/kwh, bei Sondervertragskunden 0,03 ct/kwh). Gemäß Konzessionsabgabeverordnung 3 gewähren wir für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde einen Kommunalrabatt in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags für den Netzzugang. Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) genehmigt unter bestimmten Voraussetzungen Sondernetznutzungsentgelte für unterbrechbare Gasanlagen. Die Genehmigung basiert auf Grundlage von sogenannten abschaltbaren Gasnetzanschlussverträgen durch Einzelfestlegung im Sinne von 30 Abs. 2 Nr. 8 GasNEV der LRegB. Sofern solche abschaltbaren Gasnetzanschlussverträge zwischen dem Netzbetreiber und Letztverbraucher durch die LRegB genehmigt wurden, folgt ein Nachlass ausgehend vom Leistungspreis laut Preisblatt 2. Seite 3 von 7

Preisblatt 3: Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung nach dem Monatsleistungspreissystem Bei Wahl des Monatsleistungspreissystems berechnet sich der Leistungspreis anhand der Monatshöchstleistung. Der Jahresleistungspreis, der sich anhand der Jahreshöchstleistung nach dem Jahresleistungspreissystem ermittelt, wird mit einem zeitraumabhängigen Faktor (siehe untenstehende Tabelle) und der Monatshöchstleistung multipliziert. Dies bezieht sich ausschließlich auf den Leistungspreis, nicht auf den Grundpreis. zeitraumabhängige Faktoren Januar 25,00% Februar 25,00% März 16,67% April 8,34% Mai 8,34% Juni 8,34% Juli 8,34% August 8,34% September 8,34% Oktober 16,67% November 16,67% Dezember 25,00% Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, der Umsatzsteuer und der Konzessionsabgabe gemäß KAV (die Konzessionsabgabe beträgt 0,27 ct/kwh, bei Sondervertragskunden 0,03 ct/kwh). Gemäß Konzessionsabgabeverordnung 3 gewähren wir für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde einen Kommunalrabatt in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags für den Netzzugang. Seite 4 von 7

Preisblatt 4: Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung Preise für Messstellenbetrieb und Messung bei jährlicher Datenübermittlung Zählergröße Messung Messstellenbetrieb Gesamt G 2 - G 10 6,00 12,50 18,50 G 16 - G 25 6,00 34,00 40,00 G 40 - G 100 6,00 142,00 148,00 Auf Wunsch des Netznutzers kann die Messung und Abrechnung auch monatlich, vierteloder halbjährlich erfolgen. Der ausgewiesene Preis für die Messung (6,00 ) und für die Abrechnung (8,00 ) wird in diesem Fall für jede Messung und Abrechnung in Rechnung gestellt. Bei Nutzung des EDL 21 wird zusätzlich der dafür ausgewiesene Betrag fällig. Preise für Messstellenbetrieb und Messung bei monatlicher Datenübertragung 1) Zählergröße Messung Messstellenbetrieb Gesamt G 2 - G 10 72,00 12,50 84,50 G 16 - G 25 72,00 34,00 106,00 G 40 - G 100 72,00 142,00 214,00 G 160 72,00 207,00 279,00 G 250 72,00 223,00 295,00 G 400 72,00 319,00 391,00 G 650 72,00 468,00 540,00 G 1000 72,00 530,00 602,00 Bei stündlicher Auslesung und täglicher Übermittlung der Messwerte 2 ) 328,60 Bei stündlicher Auslesung und stündlicher Übermittlung der Messwerte 2 ) 1.200,00 ¹) Bei Fernauslesung zuzüglich der Kosten für messtechnische Zusatzeinrichtungen. 2 ) zuzüglich Preis für den Messstellenbetrieb Preise für den Betrieb von messtechnischen Zusatzeinrichtungen Mengenumwerter 575,00 Datenspeicher 242,00 Modem analog / GSM 99,00 EDL 21 Zusatzgerät 24,00 Preis für Smart Meter auf Anfrage. Preise für Abrechnung bei jährlicher Abrechnung monatlicher Abrechnung je Zähler 8,00 96,00 Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Seite 5 von 7

Nacherhebungsklausel Sollte der Netzbetreiber gegen einen Bescheid der zuständigen Regulierungsbehörde zur Genehmigung der Netzentgelte Beschwerde einlegen und sollte infolge der gerichtlichen Entscheidung ein vom Genehmigungsbescheid abweichendes Netzentgelt festgelegt werden, ist das nachträglich festgelegte Entgelt vom Zeitpunkt seines unter Umständen rückwirkenden Inkrafttretens an maßgeblich. Der Netzbetreiber hat etwaige Überzahlungen des Lieferanten zu erstatten, der Lieferant hat etwaige Unterzahlungen auszugleichen. Erstattungen und Nachzahlungen sind mit dem für den jeweiligen Zeitraum geltenden Zinssatz gemäß 247 BGB zu verzinsen. Die Verpflichtung aus den beiden vorstehenden Sätzen gilt auch dann, wenn der Lieferanten-rahmenvertrag oder einzelne Lieferungen, die unter Geltung des Lieferantenrahmenvertrages abgewickelt worden sind, zwischenzeitlich beendet worden sind. Seite 6 von 7

Ihre Ansprechpartner bei den Stadtwerken Waiblingen GmbH sind: Netznutzung Lieferantenwechsel und Abrechnung Kunden-Center Telefon: 07151 131-322 Telefax: 07151 131-9322 E-Mail: netznutzung@stwwn.de Kunden-Center Systemadministration Abrechnung Frau Karen Sauer Telefon: 07151 131-186 Telefax: 07151 131-9186 E-Mail: k.sauer@stwwn.de Messstellenbetrieb Energiedatenmanagement Zählerfernauslesung Systemadministration Datenaustausch Herr Benjamin Ebert Telefon: 07151 131-320 Telefax: 07151 131-9320 E-Mail: b.ebert@stwwn.de Seite 7 von 7