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Transkript:

Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze einzubringen bei dem nach dem Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Landeshauptmann; Amt der Landesregierung Anschrift siehe letzte Seite Wir beantragen die Aufstockung der Zivildienstplätze bei der unter Punkt 2 näher beschriebenen Zivildiensteinrichtung. 1. Angaben zum RECHTSTRÄGER Hinweis: Das Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) unterscheidet zwischen Rechtsträger, Einrichtung und Einsatzstelle. Dabei handelt es sich um verschiedene Organisationseinheiten, die zueinander im Verhältnis von Über- und Unterordnung stehen (z.b. Rechtsträger: Musterverein ; Einrichtung: Musterverein-Geschäftsstelle ; Einsatzstelle: Bezirksstelle XYZ odgl.). Name: Straße: Ort: Nr./Stg./Tür: PLZ: Ansprechpartner/in: Funktion: Tel: Fax: E-Mail: Homepage: 2. Angaben zur ZIVILDIENSTEINRICHTUNG, zu der Zivildienstpflichtige zugewiesen werden Name: Straße: Ort: Nr./Stg./Tür: PLZ: Zivildienstserviceagentur, 2017 Seite 1

Ansprechpartner/in: Funktion: Tel: Fax: E-Mail: Homepage (falls vorhanden): Die Einrichtung wurde anerkannt mit Bescheid des Amtes der -Landesregierung mit Datum: Geschäftszahl: Der Bescheid wurde zuletzt geändert mit Bescheid vom: Geschäftszahl: 3. Bei dieser Zivildiensteinrichtung sollen die zugelassenen Zivildienstplätze aufgestockt werden von derzeit: auf maximal: Platz/Plätze Plätze 4. Beschreibung der Auslastung der bisherigen Zivildienstplätze hinsichtlich Tätigkeiten, Dienstzeiten, usw. Zivildienstserviceagentur, 2017 Seite 2

5. Begründung für die zusätzlich beantragen Zivildienstplätze z.b. zusätzliche Aufgaben bei der Einrichtung, erhöhter Arbeitsanfall, Einbeziehung von Einsatzstellen, usw. Zivildienstserviceagentur, 2017 Seite 3

6. Anzahl der vollbeschäftigten hauptberuflichen Mitarbeiter/innen zum Zeitpunkt der Anerkennung als Zivildiensteinrichtung: und derzeit: 7. Anzahl der Klient/innen bzw. Einsätze pro Jahr zum Zeitpunkt der Anerkennung als Einrichtung: und derzeit: 8. Gab es in der Vergangenheit bereits eine Aufstockung der maximal zulässigen Zivildienstplätze? Ja, und zwar von: Platz/Plätzen auf: Plätze Nein Seit 01.01.2013 sind Behörden unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Abfragen aus öffentlichen Registern vorzunehmen. Beispielsweise sind dies Auszüge aus öffentlichen Registern wie Firmenbuchauszüge und Vereinsregisterauszüge. Einer Abfrage aus öffentlichen elektronischen Registern durch die Behörde gemäß 17 Abs. 2 E-GovG wird ausdrücklich zugestimmt: Ja Nein Datum Name des Gefertigten in Blockbuchstaben Unterschrift (eigenhändig) Unterschrift der Person, die zur rechtsgültigen Zeichnung für den Rechtsträger berechtigt ist; Der Name ist auch in Blockbuchstaben anzugeben. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Zeichnungsberechtigung anzuschließen, z.b. ein Vereinsregisterauszug; Hinweis für begünstigte Rechtsträger, die vom Bund ein monatliches Zivildienstgeld in Höhe von 600,-- bzw. 410,-- pro Zivildienstleistendem erhalten: Der Rechtsträger nimmt zur Kenntnis, dass dieser bei der erstmaligen Zuweisung für den zusätzlichen Platz (die zusätzlichen Plätze) kein monatliches Zivildienstgeld in Höhe von 600,-- bzw. 410,-- pro Zivildienstleistendem erhält, sondern gemäß 8 Abs. 4 ZDG eine Vergütung in Höhe von 130 pro Zivildienstleistendem und Monat für die Dauer eines Zivildienst-Turnus (9 Monate) an den Bund zu leisten hat. Die gesetzlichen Verpflichtungen des Rechtsträgers gegenüber dem Zivildienstpflichtigen bleiben davon unberührt. Hierzu wird auf folgende Bestimmungen verwiesen: 8 (4) ZDG: Auf Antrag eines Rechtsträgers kann die Zivildienstserviceagentur über die Zahl der zuletzt tatsächlich zugewiesenen Zivildienstpflichtigen hinaus Zuweisungen zu diesem Rechtsträger bis zum Ausmaß einer Besetzung aller Plätze vornehmen. Die hiefür zu entrichtende Vergütung richtet sich nach 28 Abs. 2. 28 (2) ZDG: Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dem Bund eine monatliche Vergütung von 130 Euro je Zivildienstleistendem zu leisten. Zivildienstserviceagentur, 2017 Seite 4

Der Antrag ist an den nach dem Sitz der Einrichtung zuständigen Landeshauptmann zu richten. Kontakt: Landeshauptmann von Burgenland per Adresse: Amt der Burgenländischen Landesregierung Hauptreferat Sicherheit Ref. Krisenmanagement und Katastrophenschutz Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Bei Fragen: Tel: 05/7600-2512, Fax: 02682/67435, E-Mail: post.a2-sicherheit@bgld.gv.at Landeshauptmann von Kärnten per Adresse: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 3 Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz Unterabteilung Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und Zivildienst Rosenegger Straße 20 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bei Fragen: Tel: 050536-13073, Fax: 050536-13070, E-Mail: abt3.katastrophenschutz@ktn.gv.at Landeshauptfrau von Niederösterreich per Adresse: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz (IVW4) Langenlebarner Straße 106 3430 Tulln Bei Fragen: Tel: 02742/9005-12166, Fax: 02742/9005-13520, E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at Landeshauptmann von Oberösterreich per Adresse: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales Bahnhofplatz 1 4020 Linz Bei Fragen: Tel: 0732/7720-15265, Fax: 0732/7720-214815, Mail: zivildienst.ikd.post@ooe.gv.at Landeshauptmann von Salzburg per Adresse: Amt der Salzburger Landesregierung Landesamtsdirektion, Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft Sebastian-Stief-Gasse 2 5010 Salzburg Bei Fragen: Tel: 0662/8042-2288, Fax: 0662/8042-3200, Mail: w-stb@salzburg.gv.at Landeshauptmann der Steiermark per Adresse: Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung Paulustorgasse 4 8010 Graz Bei Fragen: Tel: 0316/877/3875, Fax: 0316/877/3913, E-Mail: katastrophenschutz@stmk.gv.at Landeshauptmann von Tirol per Adresse: Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Zivil- und Katastrophenschutz Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Bei Fragen: Tel. 0512 508-2262, Fax: 0512 508-742265, E-Mail: katschutz@tirol.gv.at Landeshauptmann von Vorarlberg per Adresse: Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung 1A/Innere Angelegenheiten Römer Straße 15 6900 Bregenz Bei Fragen: Tel. 05574/511-211-12, E-Mail: land@vorarlberg.at Landeshauptmann von Wien per Adresse: Amt der Wiener Landesregierung MA 62 Lerchenfelder Straße 4 1082 Wien Bei Fragen: Tel: 01/4000/89-496, Fax: 01/4000-99-89-400, Mail: post@ma62.wien.gv.at Stand des Formulars: 01.09.2018