Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

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Transkript:

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax: 0251/411-81755 E-Mail: geschaeftsstelle-regionalrat@brms.nrw.de Sitzungsvorlage 62/2013 Information zum Stand der Neuaufstellung des Abfallwirtschaftsplanes Siedlungsabfälle Berichterstatter: Abteilungsdirektor Hans-Jürgen Hagemann Bearbeiter: Oberregierungsbaurätin Andrea Düssler Diese Vorlage ist Beratungsgrundlage zu TOP TOP der Sitzung der Verkehrskommission am der Sitzung der Strukturkommission am TOP 7 der Sitzung des Regionalrates am 16.12.2013 Beschlussvorschlag Der Regionalrat nimmt die Informationen des MKULNV (siehe Anlagen) über den Stand des Verfahrens zur Aufstellung des neuen Abfallwirtschaftsplanes NRW für Siedlungsabfälle zur Kenntnis. Anlagen: Erlass MKULNV vom 07.10.2013: Information der Regionalräte Sachstand (02.10.2013) zum Verfahren zur Aufstellung des AWP Siedlungsabfälle Ziele und Eckpunkte des AWP Siedlungsabfälle (Ausarbeitung Prognos AG/INFA GmbH im Auftrag des MKULNV) für die Verkehrskommission: Zustimmung für die Strukturkommission: Zustimmung für den Regionalrat: Zustimmung Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme

Abfallwirtschaftsplan NRW für Siedlungsabfälle Prognos AG INFA GmbH Dr. Jochen Hoffmeister Nadja Schütz Dr. Gabriele Becker Prof. Dr. Klaus Gellenbeck Ahlen / Düsseldorf, den 12. September 2013

AGENDA 01 Ziele des ökologischen Abfallwirtschaftsplans 3 02 Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie / Stärkung und Konkretisierung des Prinzips der Nähe 6 03 Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen 12 04 Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung 17 2013 Prognos AG/INFA GmbH 2

1. Ziele des ökologischen Abfallwirtschaftsplans 2013 Prognos AG/INFA GmbH 3

1. Ziele des Abfallwirtschaftsplans Ziele des Koalitionsvertrages Umsetzung der novellierten EG-Abfallrahmenrichtlinie Abfallvermeidung und Wiederverwertung Restriktive Bedarfsprüfung Regionale Entsorgungsautarkie Unterstützung von Kooperationen Festsetzung des Prinzips der Nähe bis hin zur verbindlichen Zuweisung des Abfalls zu Entsorgungsanlagen Förderung der Entwicklung regionaler Kooperationen Landesweite Koordinierung einer langfristigen Anpassung der Kapazitäten bei Abfallbehandlungsanlagen und Deponien 2013 Prognos AG/INFA GmbH 4

1. Ziele des Abfallwirtschaftsplans Ziele des Abfallwirtschaftsplans Regionale Entsorgungsautarkie Entsorgung von Siedlungsabfällen, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, im Land selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) Stärkung und Konkretisierung des Prinzips der Nähe Unterstützung interkommunaler Kooperationen Solidarität von kreisfreien Städten und Kreisen ohne eigene Restabfallbehandlungskapazitäten mit solchen, die über entsprechende Anlagen verfügen Gebührenstabilität Entsorgungssicherheit 2013 Prognos AG/INFA GmbH 5

2. Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie / Stärkung und Konkretisierung des Prinzips der Nähe 2013 Prognos AG/INFA GmbH 6

2. Regionale Entsorgungsautarkie / Prinzip der Nähe 1. 1. Bottrop 2. 2. Gelsenkirchen 3. 3. Niederrhein 4. 4. Mülheim an an der Ruhr 5. 5. Wuppertal 6. 6. Remscheid 7. 7. Solingen Steinfurt Minden MBA Pohlsche Heide Herford MBA Borken Borken Münster MBRA Münster Coesfeld Warendorf SBS Ennigerloh Bielefeld Gütersloh MVA Bielefeld-Herford Lippe Kleve MVA Asdonkshof Wesel GMVA Niederrhein Duisburg 4 3 1 2 Herne Dortmund BochumMA Bochum MHKW Essen Essen Hamm Ennepe- Krefeld Ruhr-Kreis Hagen MHKW Iserlohn MA Meschede Viersen Mettmann MKVA Krefeld MVA Hagen Hochsauerlandkreis 5 Düssel- Märkischer Mönchengladbach Rhein- 7 MVA Düsseldorf MVA Wuppertal 6 Kreis Kreis- Neuss MA Neuss MVA Solingen Heinsberg Olpe Lever-kusen MHKW Leverkusen MVA Weisweiler Aachen Düren Euskirchen MA Erftstadt MVA Bonn Rhein- RMVA Köln Erft Kreis Köln Recklinghausen Bonn RZR Herten Rhein- Sieg- Kreis BAV 2 3 MVA Hamm Unna Soest 1 Siegen- Wittgenstein Paderborn Höxter MA Paderborn Lieferbeziehungen im Jahr 2010 5 von 54 Kreisen und kreisfreien Städte in NRW bedienten sich im Jahr 2010 bei der Hausmüllentsorgung nicht der nächstgelegenen Behandlungsanlage (Hauptmengenströme). Somit wird dem Prinzip der Nähe in NRW bereits weitgehend Rechnung getragen. 1 Teilmengen auch in Brennstoffaufbereitung Erwitte für Zementwerk 2 Teilmengen in Remondis Sortieranlage Hennef 3 Teilmengen in Aufbereitungsanlage Fröndenberg Quelle: Eigenrecherchen und Analysen Prognos 2013 Prognos AG/INFA GmbH 7

2. Regionale Entsorgungsautarkie / Prinzip der Nähe 1. 1. Bottrop 2. 2. Gelsenkirchen 3. 3. Niederrhein 4. 4. Mülheim an an der Ruhr 5. 5. Wuppertal 6. 6. Remscheid 7. 7. Solingen Steinfurt Minden MBA Pohlsche Heide Herford MBA Borken Borken Münster MBRA Münster Coesfeld Bielefeld Gütersloh MVA Bielefeld-Herford Warendorf SBS Ennigerloh Lippe Kleve MVA Asdonkshof Wesel GMVA Niederrhein Duisburg 4 3 1 2 Herne Dortmund BochumMA Bochum MHKW Essen Essen Hamm Ennepe- Krefeld Ruhr-Kreis Hagen MHKW Iserlohn MA Meschede Viersen Mettmann MKVA Krefeld Hochsauerlandkreis MVA Hagen 5 Düssel- Märkischer Mönchengladbach Rhein- 7 MVA Düsseldorf MVA Wuppertal 6 Kreis Kreis- Neuss MA Neuss MVA Solingen Heinsberg Olpe Lever-kusen MHKW Leverkusen MVA Weisweiler Aachen Düren MA Erftstadt MVA Bonn Rhein- RMVA Köln Erft Kreis Köln Recklinghausen Bonn RZR Herten Rhein- Sieg- Kreis BAV 2 3 MVA Hamm Unna Soest 1 Siegen- Wittgenstein Paderborn Höxter MA Paderborn Aktuelle Veränderungen Im Jahr 2014 laufen verschiedene Entsorgungsverträge aus (z. B. Stadt Mönchengladbach, Karnap-Städte, Kreise Viersen und Euskirchen) Am Ausschreibungsergebnis des Kreises Viersen wird deutlich, dass nunmehr auch weiter entfernte Anlagen genutzt werden. Euskirchen 1 Teilmengen auch in Brennstoffaufbereitung Erwitte für Zementwerk 2 Teilmengen in Remondis Sortieranlage Hennef 3 Teilmengen in Aufbereitungsanlage Fröndenberg 2013 Prognos AG/INFA GmbH 8

2. Regionale Entsorgungsautarkie / Prinzip der Nähe Bildung von Entsorgungsregionen zur Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe Zeitlich abgestufte Vorgehensweise: - Festlegung von Entsorgungsregionen verbunden mit der Aufforderung zur freiwilligen Bildung von Kooperationen innerhalb eines bestimmten Zeitraums - Verbindliche Zuweisung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu einer Entsorgungsregion mit der Vorgabe, eine der dort befindlichen Entsorgungsanlagen zu nutzen (sog. Poollösung ), sofern geboten - Empfehlungen bzw. Vorgaben zum Aufbau von Verbandsstrukturen Kompromiss zwischen verbindlichen Zuweisungen zu einzelnen Entsorgungsanlagen und dem freien Wettbewerb Selbstverwaltungsrecht der kreisfreien Städte und Kreise weniger stark eingeschränkt als bei verbindlichen Zuweisungen zu einzelnen Entsorgungsanlagen Zulässigkeit und Voraussetzungen von abfallrechtlichen Zuweisungen in Form einer sog. Poollösung sind rechtlich geprüft und bestätigt worden 2013 Prognos AG/INFA GmbH 9

2. Regionale Entsorgungsautarkie / Prinzip der Nähe Entsorgungsregionen Entsorgungsregionen Rheinland, Rheinland, Westfalen Westfalen und und Mitte/EKOCity Mitte/EKOCity Region Kapazität [MVA/MBA ] öre-anlie fe rung Verteilungsschlüssel 2010* t/2010 Minden MBA Pohlsche Heide Steinfurt Herford Borken MVA Bielefeld Münster MBA Borken Coesfeld Warendorf Gütersloh Kleve Bottrop MVA Asdonkshof Oberhausen GelsenkirchenHerne Paderborn Duisburg Essen EnnepeRuhrHagen Kreis MVA Hagen Krefeld Mettmann MVA Düsseldorf Viersen Düsseldorf Hochsauerlandkreis MVA Wuppertal Remscheid MHKW Leverkusen MVA Weisweiler RheinErft Kreis Aachen Düren Köln RMVA Köln OberBergischer Kreis Olpe SiegenWittgenstein 1.989.000 56% 1.585.000 1.143.000 72% EKOCity 710.000 651.000 5 92% Karnap-Städte 745.000 456.000 61% 6.565.000 4.239.000 65% Höxter Das Das Rheinland, Rheinland, Westfalen Westfalen und und der der Zweckverband Zweckverband EKOCity EKOCity bilden bilden jeweils jeweils eigenständige eigenständige Entsorgungsregionen. Entsorgungsregionen. Während Während die die Anlagen Anlagen der der Regionen Regionen Westfalen Westfalen und und Mitte/ Mitte/ Der Der Zuschnitt Zuschnitt der der Regionen Regionen ermöglicht ermöglicht eine eine großräumige großräumige Rhein-Sieg-Kreis MVABonn Bonn Euskirchen Leverkusen RheinischBergischer Kreis 3.525.000 Westf alen EKOCity EKOCity jeweils jeweils zu zu mehr mehr als als 70 70 % % mit mit direkt direkt angelieferten angelieferten überlassenen Abfällen ausgelastet sind, überlassenen Abfällen ausgelastet sind, liegt liegt die die Quote Quote für für das Rheinland bei rd. 56%. das Rheinland bei rd. 56%. MVA Solingen Solingen Rhein-KreisNeuss Heinsberg Rheinland Mülheim Mülheim a. a. d. d. R. R. sollten sollten eine eine Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit mit dem dem Zweckverband Zweckverband EKOCity EKOCity prüfen. prüfen. MHKW Iserlohn Märkischer Kreis Wuppertal 4 0% Die Die sog. sog. Karnap-Städte Karnap-Städte Bottrop, Bottrop, Essen, Essen, Gelsenkirchen Gelsenkirchen und und Bochum Essen MHKW Mühlheim MKVA Krefeld Soest Unna Dortmund GMVA Niederrhein Mönchengladbach Hamm RZR Herten I 3 % 0 Beschreibung Beschreibung SBS Ennigerloh Recklinghausen 2 t/2010, ger. 0 * A nteil überlassene Restabfälle in M VA, M B A wie 2010 Lippe MVA Hamm Wesel./. Sum m e [MVA/MBA] Bielefeld MBRA Münster 1 Regionszugehörigkeit./. Rheinland Westfalen EKOCity Lastenverteilung Lastenverteilung im im Hinblick Hinblick auf auf eine eine mögliche mögliche bzw. bzw. notwendige notwendige Stilllegung Stilllegung von von Behandlungskapazitäten. Behandlungskapazitäten. Für Für den den Fall, Fall, dass dass die die Städte Städte Bottrop, Bottrop, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen, Essen Essen und und Mülheim Mülheim a. a. d. d. R. R. sich sich nicht nicht in in Richtung Richtung der der Region Mitte/EKOCity orientieren, wäre der Region Mitte/EKOCity orientieren, wäre der Zuschnitt Zuschnitt der der Region Region Rheinland Rheinland zu zu überprüfen. überprüfen. 2013 Prognos AG/INFA GmbH 10

2. Regionale Entsorgungsautarkie / Prinzip der Nähe Die Option Zuweisung an eine bestimmte Entsorgungsanlage wird u. a. aus folgenden Gründen nicht weiter verfolgt: Bestimmung der nächsten Anlage Die Bestimmung der jeweils nächsten Anlage ist problematisch, da häufig eine Differenz von nur wenigen Kilometern entscheidend ist. Ferner besteht ein Problem u. a. in der methodischen Vorgehensweise: Wird der geographische oder der Siedlungsschwerpunkt herangezogen? Kapazitäten Entsorgungsanlagen wie beispielsweise die MVA Hagen, die MBRA Münster oder auch die MBA Ennigerloh erhielten mehr Mengen als an Kapazitäten zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite verlöre eine Anlage wie die MVA Hamm rund 60 % der bis von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angelieferten Mengen. Sobald vor diesem Hintergrund von dem konsequenten Prinzip der Nähe abgewichen wird, würde man Präzedenzfälle schaffen, die eine Umsetzung auf absehbare Zeit unwahrscheinlich erscheinen lassen. Entsorgungspreise / Verbrennungsentgelte Die Ermittlung eines angemessenen Entsorgungspreises bei einer Zuweisung ist aufwändig und konfliktträchtig. Hier müssten durch das Land Regelungen bezüglich der Ermittlung bzw. Festsetzung des zu entrichtenden Entgelts getroffen werden. Fazit: Ein einheitliches Preisniveau wird nicht erzielt, da die Ausgangssituation für die Kalkulation nicht verändert wird. Einzelzuweisungen leisten keinen Beitrag zum Abbau von Behandlungskapazitäten, sondern verlängern u. U. noch die Laufzeiten. 2013 Prognos AG/INFA GmbH 11

3. Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen 2013 Prognos AG/INFA GmbH 12

3. Optimierung/Intensivierung Bio- und Grünabfallerfassung Ausgangssituation In den meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird eine Biotonne angeboten. Drei kreisfreie Städte bieten eine Biotonne in Versuchsgebieten an. In drei kreisfreien Städten sowie 35 kreisangehörigen Gemeinden, verteilt auf 10 Kreise, wird bisher keine Biotonne angeboten. Im Jahr 2010 wurden im Landesdurchschnitt 104 kg/(e*a) Bio- und Grünabfälle getrennt erfasst, von denen 67 kg/(e*a) auf die Einsammlung über eine Biotonne entfallen. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 sind Bioabfälle gemäß den Vorgaben des 11 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes getrennt zu sammeln. Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass die Anstrengungen zur getrennten Erfassung von Bioabfällen verstärkt werden sollen. Dabei sollen Systeme zum Einsatz kommen, die flächendeckend die jeweils beste Erfassung von Bioabfällen gewährleisten. Dort ist auch klargestellt, dass die Organisationshoheit der Städte und Gemeinden als Entsorgungsträger bei der Art und Weise der Erfassung der Bioabfälle sowie die bundesrechtlich vorgesehene Möglichkeit der Eigenkompostierung beachtet werden soll. Die Biogasnutzung soll als Mindeststandard bei der Bioabfallverwertung festgeschrieben werden. 2013 Prognos AG/INFA GmbH 13

3. Optimierung/Intensivierung Bio- und Grünabfallerfassung Leit- und Zielwerte für Bio- und Grünabfälle Im Hinblick auf die Abschöpfung der im Hausmüll noch vorhandenen Potenziale, insbesondere bei den Nahrungs- und Küchenabfällen, werden Leit- und Zielwerte bezüglich der getrennt zu erfassenden Bio- und Grünabfälle vorgegeben. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Erfassung auch von Nahrungs- und Küchenabfällen erfolgt. Ein bestimmtes System wird nicht vorgegeben. Kurzfristiges Ziel (2015): Erreichen der clusterbezogenen Leitwerte Mittelfristiges Ziel (2020): Erreichen der clusterbezogenen Zielwerte Langfristiges Ziel: Erreichen des ambitionierten Landes-Zielwertes: 150 kg/(e*a) Cluster Leitwert 2015 kg/(e*a) Zielwert 2020 < 500 E/km² 150 180 500-1.000 E/km² 130 160 > 1.000-2.000 E/km² 110 140 > 2.000 E/km² 70 90 Zur Unterstützung der Umsetzung durch die Kommunen werden Handlungsempfehlungen gegeben. 2013 Prognos AG/INFA GmbH 14

3. Optimierung/Intensivierung Bio- und Grünabfallerfassung Handlungsempfehlungen zur Erfassung von Bio- und Grünabfällen Erfassungssystem Der Einsatz der Biotonne als haushaltsnahes System zur Erreichung einer möglichst umfassenden Erfassung der Bioabfälle (inkl.nahrungs- und Küchenabfälle) wird empfohlen. Die Eigenkompostierung von dafür geeigneten Bio- und vor allem Grünabfällen kann die Biotonne sinnvoll ergänzen. Satzungsregelungen Es sollte in der Regel ein Anschluss- und Benutzungszwang verankert werden. Bei freiwilligem Angebot der Biotonne sollten flankierende Maßnahmen (z. B. Gebührenanreiz, Öffentlichkeitsarbeit) erfolgen. Ein Ausschluss von bestimmten Nahrungs- und Küchenabfällen von der Biotonne sollte nicht erfolgen. Gebührengestaltung Unterstützung der getrennten Erfassung durch Gebührenanreize (z. B. Einheitsgebühr, gegenüber dem Restabfall geringere Gebühr bei der Biotonne) 2013 Prognos AG/INFA GmbH 15

3. Optimierung/Intensivierung Bio- und Grünabfallerfassung Handlungsempfehlungen zur Verwertung von Bio- und Grünabfällen Empfehlung zur Verwertung der Bioabfälle (Biotonne) Die Kaskadennutzung mit einer Vergärung sollte bei der Neuplanung von Bioabfallbehandlungsanlagen angestrebt werden. Gebietskörperschaften mit eigenem Kompostwerk sollten prüfen, inwieweit die Integration einer ergänzenden Vergärungsstufe umgesetzt werden kann. Im Rahmen von Ausschreibungen sollten technische Vorgaben zum Behandlungsverfahren oder ökologische Aspekte in Form von Zuschlagskriterien mit entsprechender Gewichtung Berücksichtigung finden. Empfehlung zur Verwertung der Grünabfälle Bei der Verwertung der Grünabfälle ist eine energetische Verwertung von geeigneten Teilströmen anzustreben. Die Biogasnutzung soll als Mindeststandard bei der Bioabfallverwertung festgeschrieben werden. Wie dies umgesetzt werden kann, wird im Zusammenhang mit der Novellierung des Landesabfallgesetzes zu prüfen sein. 2013 Prognos AG/INFA GmbH 16

4. Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung 2013 Prognos AG/INFA GmbH 17

4. Abfallvermeidung und Wiederverwendung Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft, das auch die Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung umfasst. Nordrhein-Westfalen hat sich aktiv am Abfallvermeidungsprogramm des Bundes beteiligt. Projekte und Aktivitäten auf dem Gebiet der Abfallvermeidung und Wiederverwendung, die in Nordrhein-Westfalen bereits seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert werden, sollen intensiviert und weiterentwickelt werden. Es sollen neue zukunftsorientierte Strategien zur Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung entwickelt werden. Der Abfallwirtschaftsplan wird konkrete Handlungsempfehlungen und Projektvorschläge zur Förderung der Abfallvermeidung im kommunalen Bereich enthalten. 2013 Prognos AG/INFA GmbH 18

Kontakt Dr. Jochen Hoffmeister Partner, Direktor Thorsten Thörner Projektleiter Schwanenmarkt 21 40213 Düsseldorf Schwanenmarkt 21 40213 Düsseldorf Tel: +49 211 887 31 30 Mobil: +49 160 90 580 012 E-Mail: jochen.hoffmeister@prognos.com Tel: +49 211 887 31 33 Mobil: +49 151 16 742 133 E-Mail: thorsten.thoerner@prognos.com Prof. Dr. Klaus Gellenbeck Geschäftsführer INFA GmbH Dr. Gabriele Becker Sachgebietsleiterin Beckumer Str. 36 59229 Ahlen Beckumer Str. 36 59229 Ahlen Tel: +49 2382 964 501 Mobil: +49 172 70 76 475 E-Mail: gellenbeck@infa.de Tel: +49 2382 964 506 Mobil: +49 162 42 67 218 E-Mail: becker@infa.de 2013 Prognos AG/INFA GmbH 19