Durchführungsbestimmungen für die Winterrunde 2018/19 im Tennisbezirk Schwaben

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Transkript:

Durchführungsbestimmungen für die Winterrunde 2018/19 im Tennisbezirk Schwaben Veranstalter Spielleiter Bayerischer Tennisverband e.v., Bezirk Schwaben Email: stefan.ruess@btv.de Tel.: 0172-7309933 für die AK Damen und Herren 89312 Günzburg, Spitzwegstr. 4 Tel.: 0172 7309933 EMail: stefan.ruess@btv.de für die AK Damen 40, Herren 40 und Herren 50 Gerd Dobner 89335 Ichenhausen, Christoph-von-Schmid-Str.19 Tel.: 01522 1696407 Email gerd.dobner@btv.de Altersklassen/ Damen/Herren Jg. 2006 und älter Jahrgänge Damen40/Herren 40 Jg. 1979 und älter Herren 50 Jg. 1969 und älter Es können auch Spieler/innen teilnehmen, die erst für die Sommersaison 2019 (ab 01.01.2019) die entsprechenden Altersklassen erreichen. Welche Altersklassen tatsächlich durchgeführt werden, hängt vom Meldeergebnis ab. Mannschaftsstärke/ Spielmodus Alle Wettbewerbe werden mit 4er-Mannschaften durchgeführt (4 Einzel, 2 Doppel). 2 Gewinnsätze, 3. Satz als Match-Tiebreak bis 10 Punkte Die Organisation der Winterrunde 2018/19 wird wie die Sommerrunde 2018 komplett über das BTV- Internetportal abgewickelt. 1. SPIELORDNUNG Es gelten die ITF-Tennisregeln sowie die BTV-Wettspielbestimmungen in der Fassung 2018, soweit diese auch inhaltlich auf eine Hallenrunde analog anwendbar sind und sofern nicht nachfolgend spezielle Sonderregelungen zur Winterrunde angegeben sind. 1.1 Mannschaftsmeldung Erfolgt für alle Vereine ausschließlich online über das BTV-Portal in der Zeit vom 20.06.2018 bis 31.07.2018. Winterrunde 2018/19 1

Neu angemeldete Mannschaften können eine Spielklasse entsprechend Ihrer Spielstärke auswählen, in die sie dann - wenn möglich - eingeteilt werden. 1.2 Zurückziehen einer Mannschaft Zieht sich eine Mannschaft nach dem 30.9.2018 bis zum ersten Spieltag der Winterrunde (21.10.2018) zurück, wird diese mit den Kosten von drei Spieltagen für die Mannschaft belastet. Zieht sich eine Mannschaft erst später im laufenden Wettbewerb zurück, werden ihr zum einen die Kosten für die restlichen Spieltage nicht zurückerstattet, zum anderen hat sie auch die dem jeweiligen Gegner für die ausfallenden Spieltage entstandenen Hallenkosten zu tragen, es sei denn die gegnerische Mannschaft verzichtet hierauf. 1.3 Namentliche Mannschaftsmeldung Die nmm muss im Zeitraum vom 05.10. bis 16.10.2018 über das BTV-Internetportal abgewickelt werden. Dabei ist nach Spielstärke gemäß der neuen Leistungsklassen 2019 aufzustellen. Einwendungen gegen die Aufstellung gegnerischer Mannschaften sind bis spätestens 19.10.2018 bei der zuständigen Sportaufsicht möglich. Ab dem 20.10.2018 sind die nmm endgültig. Für den Mannschaftsführer muss eine Emailadresse und eine Handynummer angegeben werden. Die Datenschutzerklärung für den MF zur Veröffentlichung der Daten muss unterschrieben beim Verein hinterlegt sein. 1.4 Spiellizenz Für die Teilnahme an der Winterrunde ist eine BTV-Spiellenz nicht erforderlich, jeder Spieler muss aber als Mitglied des betreffenden Vereins im Internetportal angelegt und als solches beim BLSV namentlich gemeldet sein. Jeder Spieler muss sich bei Bedarf durch einen Personalausweis, Führerschein o.ä. ausweisen können. 1.5 Spielgemeinschaften Spielgemeinschaften mit jeweils einem anderen Verein pro Altersklasse sind möglich. Sollen Spieler weiterer Vereine eingesetzt werden, wird aber anstelle einer Spielgemeinschaft empfohlen, diese Spieler nur im Portal als Mitglieder des Vereins anzulegen (s. 1.4), die dann nach Ende der Winterrunde als solche wieder gelöscht werden können. Ein Spielen für mehrere Vereine ist nach 13 BTV-WSB auch in der Winterrunde nicht möglich. 1.6 Spielzeiten / Spielorte Die genauen Spielzeiten sowie die Spielorte (Hallen) sind den Spielplänen der jeweiligen Gruppe zu entnehmen. Der pünktliche Beginn ist unbedingt einzuhalten, um nachfolgende Abos nicht zu beeinträchtigen. Als feste Spielzeiten sind jeweils 5 Stunden auf 2 Plätzen eingeplant, und zwar in der Regel Samstag/Sonntag Samstag/Sonntag Samstag 10.00 bis 15.00 Uhr bzw. 11.00 bis 16.00 Uhr 16.00 bis 21.00 Uhr oder 18.00 bis 23.00 Uhr Hiervon gegebenenfalls abweichende Spielzeiten in einzelnen Hallen sind aus den Spielplänen ersichtlich. Winterrunde 2018/19 2

Die Einspielzeit beträgt max. 5 min, so dass der erste Aufschlag spätestens um 10.10/11.10 Uhr bzw. um 16.10 Uhr oder 18.10 Uhr zu erfolgen hat. Die Doppelspiele sind abweichend von 36 BTV-WSB unmittelbar nach den Einzeln zu beginnen. (maximale Pause von ca. 10 min). Ist in den Doppeln bis zum geplanten Spielende (15.00/16.00 Uhr bzw. 21.00 Uhr) nur noch eine halbe Stunde verfügbar, sind alle Sätze, die spätestens ab diesem Zeitpunkt (14.30/15.30 Uhr bzw. 20.30 Uhr) begonnen werden, nur noch als Matchtiebreak zu spielen und auch so im Spielbericht zu erfassen, sofern die Plätze durch nachfolgende Abos belegt sind. Mögliche Überschreitungen der ausgewiesenen Spielzeiten sind im Vorfeld mit den Hallenbetreibern abzusprechen, zusätzlich hierfür anfallende Kosten tragen die Mannschaften. 1.7 Bälle / Ballmarke Die jeweilige Heimmannschaft (Erstgenannter der Begegnung) stellt die Bälle für den Wettkampf. Es sind drei Dosen a 4 Bälle zur Verfügung zu stellen, so dass jedes Einzel unabhängig vom Bodenbelag - mit 3 neuen Bällen gespielt werden kann. Gespielt wird nach BTV-Ballmodus für die Winterrunde für Begegnungen bis zum 31.12.2018 einheitlich mit Dunlop Fort Tournament. Für Wettkämpfe, die ab dem 01.01.2019 gespielt werden, kommt einheitlich der offizielle BTV-Verbandsball zum Einsatz. 1.8 Schuhe / Ausstattung der Hallen In allen Hallen muss mit normalen sauberen Sandplatzschuhen gespielt werden, Joggingschuhe sind nicht erlaubt. Die Hallenbetreiber werden darauf hingewiesen, dass nur ein Platz mit Einzelstützen den ITF- Tennisregeln für die Austragung eines Einzels entspricht. Die Regelung des 22.4 der BTV-WSB hat aber in der Winterrunde keine Gültigkeit. Ebenfalls wünschenswert wäre die Anbringung von Spielstandsanzeigern an den Hallenplätzen. 1.9 LK-Wertung Alle Ergebnisse fließen in die LK-Wertung ein, die Ergebnisse in den Bezirksligen werden auch für die Deutsche Rangliste gewertet. 1.10 Nichtantreten / Absage eines Wettkampfes / Unvollständigkeit Mannschaften, die zu einem Wettkampf nicht antreten oder diesen absagen, haben die kompletten Kosten des Spieltages zu tragen. Die absagende oder nicht angetretene Mannschaft hat deshalb an den Gegner eine Ausgleichszahlung für dessen - per Lastschrift vom Bezirk bereits eingezogenen - Kosten des Spieltags (s. 2) in Höhe von 70 Euro zu entrichten, es sei denn, der Gegner verzichtet hierauf und nutzt die gebuchten Hallenplätze anderweitig. Darüber hinaus wird die nichtantretende Mannschaft mit einem Bußgeld nach Bußgeldkatalog belegt. Der Hallenbetreiber ist über den Ausfall des Wettkampfes zu verständigen. Auch bei Antreten mit unvollständiger Mannschaft (ebenfalls Bußgeldtatbestand) hat die vollzählige Mannschaft das Recht, für jeden fehlenden Spieler anteilige Hallengebühren in Höhe von 15 Euro vom Gegner einzufordern. 1.11 Spielverlegung Nach den endgültigen Spielterminen (05.10.2018) müssen einvernehmliche Spielverlegungen durch die Mannschaften direkt mit dem Hallenbetreiber abgestimmt werden, Verlegungen sind nur in der gleichen Halle möglich. Winterrunde 2018/19 3

Der neue Termin ist im Portal einzutragen sowie hierüber die Spielleitung zu informieren. Bei einer Verlegung müssen eventuell zusätzlich anfallende Kosten von den Mannschaften direkt mit dem Hallenbetreiber abgerechnet werden. 1.12 Ergebnismeldung Die als Heimmannschaft angegebene Mannschaft (Erstgenannter einer Begegnung) hat die Ergebniseingabe bis spätestens 23.59 Uhr des folgenden Werktages im BTV-Portal online durchzuführen. Die Original-Spielberichte sind bis zum 31.07.2019 aufzubewahren. 1.13 Sportaufsicht Die Sportaufsicht für die Durchführung der Winterrunde obliegt den eingesetzten Spielleitern. 2. HALLENKOSTEN / MELDEGEBÜHR Die Gesamt-Hallenkosten sind abhängig von der Gruppenstärke und der daraus resultierenden Anzahl von Spieltagen für die jeweilige Mannschaft. Pro Spieltag werden dem Verein je Mannschaft 70 Euro (Platzgebühren incl. Lichtgeld) berechnet. Dies ergibt z.b. bei einer 7er Gruppe mit 6 Spieltagen für jede gemeldete Mannschaft 420 Euro. Die Vereine rechnen ggf. intern mit den Mannschaften ab. Pro gemeldeter Mannschaft wird eine Meldegebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Es wird eine Gesamtrechnung aller Mannschaften pro Verein erstellt, die Rechnungsstellung erfolgt durch den BTV an den Verein. 3. TERMINE / FRISTEN / SPIELORTE Mannschaftsmeldung ab 20. Juni 2018 bis 31. Juli 2018 (23.59 Uhr) Gruppeneinteilung ab Ende August 2018 online Spieltermine ab Mitte September 2018 online Namentliche MM 05. Oktober 2018 bis 16. Oktober 2018 (23.59 Uhr) Die nmm ist endgültig ab dem 20.10.2018. Spielzeiten 21. Oktober 2018 bis 31. März 2019 Spielorte/Hallen werden geografisch eingeteilt, so dass ähnliche Fahrtstrecken für die Mannschaften anfallen. Spielansetzungen auch teilweise in der jeweils eigenen Vereinshalle werden angestrebt, können aber nicht sicher garantiert werden. Eine Bewirtschaftung ist in den Hallen unterschiedlich organisiert, bitte rechtzeitig den jeweiligen Hallenbetreiber kontaktieren. Nach der Veröffentlichung der Spielpläne kann ggf. eine Liste der Hallen mit den jeweiligen Ansprechpartnern zur Verfügung gestellt bzw. im Portal veröffentlicht werden. Winterrunde 2018/19 4

Der Bezirk Schwaben wünscht allen Spielerinnen und Spielern eine erfolgreiche 4. Winterrunde 2018/19. Mit sportlichen Grüßen Bayerischer Tennis-Verband e.v. Bezirk Schwaben Siegfried Scharbatke Gerd Dobner Bezirksreferent für Spielleiter für und Bezirksreferent LK-Turniere Sommer- u. Winterrunde Sommer- u. Winterrunde stefan.ruess@btv.de sigi.scharbatke@btv.de gerd.dobner@btv.de Tel.: 0172 7309933 Tel.: 0170 5427039 Tel.: 01522 1696407 (Die Bezirksverantwortlichen sind auf ihren Handy-Nummern auch per WhatsApp erreichbar) Winterrunde 2018/19 5