vom 26. August 2011 Vorbemerkungen

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Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Transkript:

2004 Studienordnung (Ausführungsbestimmungen) für ein strukturiertes Promotionsstudium im Sinne von 5 Satz 2 der Studienordnung für das Promotionsstudium der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 26. August 2011 Vorbemerkungen Die Studienordnung zur Promotionsordnung sieht in 5 Satz 2 die Möglichkeit der Erbringung des Promotionsstudiums durch Teilnahme an einem Graduiertenkolleg vor. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms Universität Münster richtet ein strukturiertes Promotionsstudium ein, welches ein Graduiertenkolleg im Sinne von 5 Satz 2 der Studienordnung zur Promotionsordnung darstellt. 1 Ziel Durch eine strukturierte Doktorandenausbildung soll den Anforderungen des akademischen Wettbewerbs Rechnung getragen werden und den Promovierenden der spätere Einstieg in eine akademische Laufbahn erleichtert werden. Die Zahl hochwertiger Forschungspublikationen der Doktorandinnen und Doktoranden soll gesteigert und der internationale Dialog gefördert werden. 2 Studieninhalt (1) Das strukturierte Promotionsstudium setzt sich aus verschiedenen Wahlmodulen zusammen. Zeitliche Struktur und inhaltliche Ausgestaltung der Module sind in den im Anhang beigefügten Modulbeschreibungen festgelegt. (2) Eine Lehrveranstaltung mit zwei Semesterwochenstunden entspricht in der Regel sechs Leistungspunkten. 3 Strukturierung des Studiums in Modulen (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module sind thematisch, inhaltlich und zeitlich definierte Studieneinheiten, die zu auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikationen führen, welche in einem Lernziel festgelegt sind. Module können sich aus Veranstaltungen verschiedener Lehr- und Lernformen zusammensetzen. Der Umfang eines Moduls entspricht 6 oder mehr Leistungspunkten. Module setzen sich aus Veranstaltungen in der Regel eines oder mehrerer Semester zusammen. Nach Maßgabe der Modulbeschreibungen können hinsichtlich der innerhalb eines Moduls zu absolvierenden Veranstaltungen Wahlmöglichkeiten sowie auch Unterschiede in den einzelnen Studienjahren bestehen. (2) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls setzt nach Maßgabe der Modulbeschreibungen den Erwerb von Leistungspunkten durch Erbringen der dem Modul zugeordneten Studienleistungen voraus. (3) Die Zulassung zu einem Modul kann nach Maßgabe der Modulbeschreibungen von bestimmten Voraussetzungen, insbesondere von der erfolgreichen Teilnahme an einem anderen Modul oder an mehreren anderen Modulen abhängig sein. (4) Die Zulassung zu einer Lehrveranstaltung kann nach Maßgabe der Modulbeschreibungen von der vorherigen Teilnahme an einer anderen Lehrveranstaltung desselben Moduls oder dem Bestehen einer Leistung desselben Moduls abhängig sein.

2005 (5) Die Modulbeschreibungen legen für jedes Modul fest, in welchem zeitlichen Turnus es angeboten wird. 4 Bewertung von Studienleistungen (1) Die Modulbeschreibungen regeln die für den Erwerb von Leistungspunkten zu erbringenden Studienleistungen. (2) Studienleistungen werden in der Regel durch das erfolgreiche Bestehen einer oder mehreren Leistungsüberprüfungen erbracht.. Dies können insbesondere sein: Klausuren, Referate, Hausarbeiten, Seminararbeiten, (praktische) Übungen, Mitarbeit an Projekten, mündliche Leistungsüberprüfungen, Vorträge oder Protokolle. (3) Studienleistungen werden in der vom Veranstalter festgelegten Sprache erbracht. (4) Für Studienleistungen sind die folgenden Noten zu verwenden: 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung; 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt; 3 = befriedigend = eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht; 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. Durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 können zur differenzierten Bewertung Zwischenwerte gebildet werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Sind einem Modul mehrere Leistungsüberprüfungen zugeordnet, wird aus den mit ihnen erzielten Noten die Modulnote gebildet; die Modulbeschreibungen regeln das Gewicht, mit denen die Noten der einzelnen prüfungsrelevanten Leistungen in die Modulnote eingehen. Bei der Bildung der Modulnote werden alle Dezimalstellen außer der ersten ohne Rundung gestrichen. Die Modulnote lautet bei einem Wert bis einschließlich 1,5 = sehr gut; von 1,6 bis 2,5 = gut; von 2,6 bis 3,5 = befriedigend; von 3,6 bis 4,0 = ausreichend; über 4,0 = nicht ausreichend. (5) Module oder einzelne Lehrveranstaltungen können nach Maßgabe der Modulbeschreibung auch mit bestanden oder nicht bestanden bewertet werden. (6) Über die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul oder einer Lehrveranstaltung wird ein Leistungsnachweis ausgestellt. 5 Anrechnung von Leistungen auf das strukturierte Promotionsstudium (1) Studienleistungen, die an anderen Hochschulen im und außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht werden, können bei Gleichwertigkeit auf Antrag auf die im strukturierten Promotionsstudium zu erbringenden Leistungen angerechnet werden. Gleiches gilt für Studienleistungen, die an anderen Institutionen (Forschungseinrichtungen, wissenschaftlichen Verbänden etc.) erbracht werden. (2) Studienleistungen, die in einem Masterstudiengang erbracht worden sind, können bei Gleichwertigkeit auf die im strukturierten Promotionsstudium zu erbringenden Leistungen angerechnet werden. (3) Die Gleichwertigkeit wird vom Prüfungsausschuss für das Promotionsstudium festgestellt. 6 Anrechnung der Leistungen auf das Promotionsstudium (1) Nach 9 der Studienordnung zum Promotionsstudium umfasst dieses Lehrveranstaltungen zu a. Wissenschaftstheorie und Methoden, b. Ausgewählte Probleme der Wirtschaftswissenschaft und c. Forschungsseminare.

2006 Insgesamt hat das Promotionsstudium mindestens 6 Semesterwochenstunden. (2) Die nach dieser Ordnung erbrachten Leistungsnachweise werden wie folgt angerechnet: a. Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen zu Methoden und zur Wissenschaftstheorie auf den Leistungsnachweis Wissenschaftstheorie und Methoden, b. Leistungsnachweise aus General Courses und Field Courses auf den Leistungsnachweis Ausgewählte Probleme der Wirtschaftswissenschaft, c. Leistungsnachweise aus Field Courses auf den Leistungsnachweis Forschungsseminar. (3) Die nach 5 Abs. 2 dieser Ordnung angerechneten Leistungen, können nicht die Lehrveranstaltungen nach 6 Abs. 1 ersetzen. 7 Zeugnis über das strukturierte Promotionsstudium (1) Doktorandinnen und Doktoranden, die in den Wahlmodulen nach 2 mindestens 60 Leistungspunkte erzielen, erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Promotion eine Bescheinigung über die Teilnahme am strukturierten Promotionsstudium, welche die besuchten Module und die erzielten Noten ausweist. (2) Eine Bescheinigung wird auch ausgestellt, wenn die erforderlichen Leistungspunkte innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Promotion erbracht werden. (3) Habilitandinnen und Habilitanden der Fakultät, die an Modulen des strukturierten Promotionsstudiums erfolgreich teilnehmen, können auf Antrag hierüber eine Bescheinigung erhalten, welche die besuchten Module und erzielten Noten ausweist. 8 Inkrafttreten Diese Ausführungsbestimmungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms Universität in Kraft. Sie gelten mit Wirkung vom 7. Juli 2011.

2007 Modultitel deutsch: Modultitel englisch: Studiengang: Methodenkurse Method Courses Promotionsstudium 1 Modulnummer: P1 Status: [] Pflichtmodul [X] Wahlpflichtmodul 2 Turnus: jährlich 3 Modulstruktur: Nr. Typ Lehrveranstaltung Status LP Präsenz (h + SWS) 1. Econometrics I [ ] P [X] WP 12 4 (60 h) 2. Econometrics II [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 3. Numerische Methoden [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 4. Qualitative Research [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 5. Survey Research [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 6. Experiments [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) Selbststudium (h) 4 5 6 7 8 11 12 13 Lehrinhalte: Die Vorlesungen in diesem Modul vermitteln die methodischen Grundlagen für die eigenständige wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer Promotion. Im Mittelpunkt stehen Methoden und Verfahren, die gleichermaßen in den verschiedenen Bereichen der Wirtschaftswissenschaften zum Einsatz kommen. Die Vorlesungen behandeln ökonometrische Ansätze und Modelle, den Umgang mit Strukturgleichungen, numerische Methoden, qualitative Ansätze sowie die methodischen Grundlagen für Experimente und Umfragen. Erworbene Kompetenzen: Die Teilnehmer beherrschen die methodischen Grundlagen, um Fragen aus ihrem Forschungsgebiet zu bearbeiten. Sie kennen die Voraussetzungen für die Anwendungen einzelner Ansätze und sind in der Lage zu entscheiden, ob und welche Ansätze für die Beantwortung einer bestimmten Fragestellung geeignet sind. Ferner sind sie in der Lage, sich auf Basis des erworbenen Wissens eigenständig mit weiteren Ansätzen zu beschäftigen und so die Methoden einzusetzen, die jeweils dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Beschreibung von Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Aus dem Lehrangebot können Veranstaltungen in beliebigem Umfang gewählt werden. Leistungsüberprüfung: [ ] Modulabschlussprüfung [X] Modulteilprüfungen Prüfungsleistungen: Es ist in jeder Veranstaltung mindestens eine Leistungsüberprüfung zu absolvieren. Sollten in einer Veranstaltung mehrere Leistungsüberprüfungen zu absolvieren sein, werden jeweils vor Beginn der Veranstaltung Art, Umfang und konkrete Gewichtung durch Aushang bekanntgegeben. Werden in dem Modul mehrere Lehrveranstaltungen absolviert, so errechnet sich die Modulnote als arithmetisches Mittel aller Lehrveranstaltungsnoten mit dem Gewicht der Leistungspunkte. Gewichtung der Modulnote für die Bildung der Gesamtnote: Leistungspunkte in diesem Modul / Summe der Leistungspunkte in allen vier Modulen Modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen: Keine. Anwesenheit: Die Anwesenheit wird empfohlen. 15 Modulbeauftragte/r: Prof. Dr. Christoph Watrin Zuständiger Fachbereich: FB 04 - Wirtschaftswissenschaften

2008 Modultitel deutsch: Modultitel englisch: Studiengang: Wissenschaftliches Arbeiten Skill Courses Promotionsstudium 1 Modulnummer: P2 Status: [] Pflichtmodul [X] Wahlpflichtmodul 2 Turnus: jährlich 3 Modulstruktur: Nr. Typ Lehrveranstaltung Status LP 1. How to publish in leading international journals Präsenz (h + SWS) [ ] P [X] WP 12 4 (60 h) 2. Data management [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 3. Wissenschaftstheorie/Philosophy of Science [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) Selbststudium (h) 4 5 6 7 8 11 12 13 Lehrinhalte: Die Vorlesungen in diesem Modul vermitteln Kenntnisse und Fähigkeiten für eine erfolgreiche eigenständige wissenschaftliche Arbeit. Die Inhalte reichen von Publikationsstrategien über den Aufbau von Papers und Fragen des Umgangs mit großen Datenmengen bis zu Ansätzen der Wissenschaftstheorie. Erworbene Kompetenzen: Die Teilnehmer werden in wissenschaftliches Arbeiten eingeführt und sind in der Lage, ihre eigenen Arbeiten und Ansätze in die Forschung auf ihrem Gebiet einzuordnen. Sie können die Problemstellung und die gewählten Ansätze strukturieren. Ferner haben sie sich mit dem typischen Aufbau von Papers und Vorträgen in ihrem Forschungsgebiet auseinandergesetzt. Sie haben erste Erfahrungen im Schreiben und Interpretieren von Referee-Reports erworben. Beschreibung von Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Aus dem Lehrangebot können Veranstaltungen in beliebigem Umfang gewählt werden. Leistungsüberprüfung: [ ] Modulabschlussprüfung [X] Modulteilprüfungen Prüfungsleistungen: Es ist in jeder Veranstaltung mindestens eine Leistungsüberprüfung zu absolvieren. Sollten in einer Veranstaltung mehrere Leistungsüberprüfungen zu absolvieren sein, werden jeweils vor Beginn der Veranstaltung Art, Umfang und konkrete Gewichtung durch Aushang bekanntgegeben. Werden in dem Modul mehrere Lehrveranstaltungen absolviert, so errechnet sich die Modulnote als arithmetisches Mittel aller Lehrveranstaltungsnoten mit dem Gewicht der Leistungspunkte. Gewichtung der Modulnote für die Bildung der Gesamtnote: Leistungspunkte in diesem Modul / Summe der Leistungspunkte in allen vier Modulen Modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen: Keine. Anwesenheit: Die Anwesenheit wird empfohlen. 15 Modulbeauftragte/r: Prof. Dr. Christoph Watrin Zuständiger Fachbereich: FB 04 - Wirtschaftswissenschaften

2009 Modultitel deutsch: Modultitel englisch: Studiengang: Grundlagenkurse Knowledge Courses Promotionsstudium 1 Modulnummer: P3 Status: [] Pflichtmodul [X] Wahlpflichtmodul 2 Turnus: jährlich 3 Modulstruktur: Nr. Typ Lehrveranstaltung Status LP Präsenz (h + SWS) 1. Markets and Institutions [ ] P [X] WP 6 2 (30 h) 2. Advanced Macro Economics [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 3. Dynamic Capital Market Theory [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 4. Accounting Theory [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 5. Behavioral Economics [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 6. Business Tax Theory [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) Selbststudium (h) 4 5 6 7 8 11 12 13 Lehrinhalte: Die Vorlesungen in diesem Modul vermitteln den aktuellen Stand der Wissenschaft in den einzelnen Gebieten. Sie stellen die Grundlage für die eigenständige Forschung in den jeweiligen Forschungsgebieten dar. Die Vorlesungen decken verschiedene Themenbereiche und Forschungsgebiete ab und richten sich an Doktoranden, die in diesen oder verwandten Bereichen arbeiten. Erworbene Kompetenzen: Die Teilnehmer kennen die Grundlagen und den aktuellen Stand der Wissenschaft in dem jeweiligen Bereich. Sie kennen die wesentlichen Ansätze und Theorien und haben so die Basis, auf der sie in ihrer eigenen Forschung aufbauen können. Ferner können sie ihre eigene Arbeit in die aktuelle Literatur einordnen. Beschreibung von Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Aus dem Lehrangebot können Veranstaltungen in beliebigem Umfang gewählt werden. Leistungsüberprüfung: [ ] Modulabschlussprüfung [X] Modulteilprüfungen Prüfungsleistungen: Es ist in jeder Veranstaltung mindestens eine Leistungsüberprüfung zu absolvieren. Sollten in einer Veranstaltung mehrere Leistungsüberprüfungen zu absolvieren sein, werden jeweils vor Beginn der Veranstaltung Art, Umfang und konkrete Gewichtung durch Aushang bekanntgegeben. Werden in dem Modul mehrere Lehrveranstaltungen absolviert, so errechnet sich die Modulnote als arithmetisches Mittel aller Lehrveranstaltungsnoten mit dem Gewicht der Leistungspunkte. Gewichtung der Modulnote für die Bildung der Gesamtnote: Leistungspunkte in diesem Modul / Summe der Leistungspunkte in allen vier Modulen Modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen: Keine. Anwesenheit: Die Anwesenheit wird empfohlen. 15 Modulbeauftragte/r: Prof. Dr. Christoph Watrin Zuständiger Fachbereich: FB 04 - Wirtschaftswissenschaften

2010 Modultitel deutsch: Modultitel englisch: Studiengang: Spezalisierungskurse Field Courses Promotionsstudium 1 Modulnummer: P4 Status: [] Pflichtmodul [X] Wahlpflichtmodul 2 Turnus: jährlich Modulstruktur: Präsenz Nr. Typ Lehrveranstaltung Status LP (h + SWS) 1. Advanced Accounting Research [ ] P [X] WP 6 2 (30 h) Selbststudium (h) 2. Advanced Tax Research [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 3 3. Advanced Marketing Research [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 4. Advanced Management Research [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 5. Advanced Finance Research [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 6. Advanced Quantitative Economics [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 7. Advanced Applied Economics [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 8. Advanced Information Systems [ ] P [X] WP 6 2 (30 h)) 4 5 6 7 8 11 12 13 Lehrinhalte: Die Veranstaltungen in diesem Modul beschäftigen sich mit aktuellen Ansätzen und Fragen des jeweiligen Bereiches. Sie greifen einzelne Ansätze heraus und stellen diese vertieft dar. Es steht die Beschäftigung mit dem aktuellen Stand der Forschung zu einem bestimmten Thema im Mittelpunkt. Erworbene Kompetenzen: Die Teilnehmer setzen sich intensiv mit aktuellen Forschungsthemen auseinander. Sie kennen die Arbeiten zu einem bestimmten Thema, können die Beiträge einzelner Papiere einschätzen und sind in der Lage, selbständig weitere Forschungsfragen zu identifizieren und zu bearbeiten. Beschreibung von Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Aus dem Lehrangebot können Veranstaltungen in beliebigem Umfang gewählt werden. Leistungsüberprüfung: [ ] Modulabschlussprüfung [X] Modulteilprüfungen Prüfungsleistungen: Es ist in jeder Veranstaltung mindestens eine Leistungsüberprüfung zu absolvieren. Sollten in einer Veranstaltung mehrere Leistungsüberprüfungen zu absolvieren sein, werden jeweils vor Beginn der Veranstaltung Art, Umfang und konkrete Gewichtung durch Aushang bekanntgegeben. Werden in dem Modul mehrere Lehrveranstaltungen absolviert, so errechnet sich die Modulnote als arithmetisches Mittel aller Lehrveranstaltungsnoten mit dem Gewicht der Leistungspunkte. Gewichtung der Modulnote für die Bildung der Gesamtnote: Leistungspunkte in diesem Modul / Summe der Leistungspunkte in allen vier Modulen Modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen: Keine. Anwesenheit: Die Anwesenheit wird empfohlen. 15 Modulbeauftragte/r: Prof. Dr. Christoph Watrin Zuständiger Fachbereich: FB 04 - Wirtschaftswissenschaften

2011 Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 25. Mai 2011 und vom 6. Juni 2011. Münster, den 26. August 2011 Die Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie Bekanntmachungen von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. Münster, den 26. August 2011 Die Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles