Eidgenössischer Armbrustschützen-Verband EASV Reglement Ständematch für das 30m-Armbrustschiessen Bewilligt an der ordentlichen Schützenratstagung vom 23. November 2013 Rest. Bären, Nürensdorf Letzte Änderung SR 2016 () 1
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Art. 1 Zweck... 3 Art. 2 Durchführung... 3 Art. 3 Teilnahmebedingungen... 3 Art. 4 Austragung... 3 Art. 5 Anmeldung, Doppelgeld... 4 Art. 6 Schiessprogramm... 4 Art. 7 Rangierung... 4 Art. 8 Auszeichnungen... 4 Art. 9 Allgemeine Bestimmungen... 5 Abkürzungen siehe: EASV Schiess- und Festreglement 2
Art. 1 Zweck Der Ständematch 30m Armbrust wird als Mannschafts- und Einzelkonkurrenz ausgetragen und dient der Förderung des 30m Match-Armbrustschiessens. Art. 2 Durchführung Die Durchführung des Ständematch 30m obliegt dem EASV. Der Wettkampf untersteht der Aufsicht der STK und wird vom Abteilungsleiter Ständematch EASV in Zusammenarbeit mit den Unterverbänden organisiert und durchgeführt. Art. 3 Teilnahmebedingungen Der Wettkampf ist für alle EASV Mitglieder offen die stehend und kniend schiessen. Jeder Unterverband stellt eine Mannschaft à vier Schützen. Falls ein Unterverband keine vollständige Mannschaft melden kann, können Schützen dieses Unterverbandes als Einzelschützen teilnehmen, mit dem Ziel das Schützen jedes Unterverbandes am Ständematch vertreten sind. Weitere Ständemannschaften sollen den Platzverhältnissen entsprechend zugelassen werden, ebenso überzählige Einzelschützen der Unterverbände. Für die Zulassung gilt die Reihenfolge, Mannschaften vor Einzelschützen aus UV ohne Mannschaft, vor restlichen Einzelschützen. Die Teilnehmer starten in einer offenen Kategorie Elite. Junioren sind dabei zugelassen und können von den Unterverbänden in die Mannschaften aufgenommen werden. Ausnahmestellungen sind nicht gestattet. Art. 4 Austragung Jährlich wird ein Wettkampf Ständematch von einem Unterverband in einem Turnus wie folgt durchgeführt: Ab 2014 ZKAV, TASV, RASV, ZSAV, OASV, BKAV, usw. Termin und Durchführungsort werden vom Abteilungsleiter Ständematch mit dem durchführenden Unterverband koordiniert und festgelegt. 3
Art. 5 Anmeldung, Doppelgeld Der Wettkampf wird über das offizielle Publikationsorgan EASV ausgeschrieben. Bei beschränkten Platzverhältnissen werden die Anmeldungen nach deren Eingang berücksichtigt. Doppelgeld: Festlegung durch STK EASV Wird den Unterverbänden in Rechnung gestellt. Art. 6 Schiessprogramm Mannschaftswettkampf und Quali Einzelwertung Internationales Vollprogramm. Je 30 Schuss stehend und kniend, 1 Schuss pro Karton, Probeschüsse vor Wettkampfbeginn je Stellung frei. Schiesszeit: 90 Minuten pro Stellung Final Einzelwertung Die acht besten anwesenden Einzelschützen bestreiten einen Final Art. 7 Rangierung Es wird eine Mannschaftsrangliste (Ständematch) erstellt. Es wird eine Einzelrangliste inkl. Final erstellt. Art. 8 Auszeichnungen Ständematch (Mannschaften) 1. Rang jeder Schütze eine Kranzkarte à Fr. 14.- 2. Rang jeder Schütze eine Kranzkarte à Fr. 12.- 3. Rang jeder Schütze eine Kranzkarte à Fr. 10.- Einzelauszeichnung Wanderpreis für den Einzelsieger. 4
Art. 9 Allgemeine Bestimmungen Das Schiessprogramm, der Wettkampf und die Wertung werden nach den aktuell gültigen IAU Regeln (Allgemein, Match 30m und Finale) durchgeführt, des Weiteren gelten die Bestimmungen des S&F Reglement EASV, soweit nicht dieses Reglement besondere Bestimmungen vorsieht Modalitäten bez. Durchführung und Abrechnung sind in den Ausführungsbestimmungen geregelt, diese unterliegen der STK EASV. Ende Reglement 5