Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Das neue Verjährungsrecht DIENSTAG, 29. OKTOBER 2019 09.20 16.20 UHR CASINO LUZERN, HALDENSTRASSE 6, 6002 LUZERN
Tagungsziele Die Eidgenössischen Räte haben am 15. Juni 2018 die Änderungen des Obligationenrechts verabschiedet; die Referendumsfrist lief am 4. Oktober 2018 ungenutzt ab. Die neue Regelung wird auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Mit der Revision wird das schweizerische Verjährungsrecht grundlegend überarbeitet. Die beiden zentralen Elemente der Revision sind die Verlängerung der relativen Verjährungsfrist von bisher einem Jahr auf neu drei Jahre im Delikts- und Bereicherungsrecht und die Einführung einer neuen, zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Personenschäden. Die Revision wirft jedoch viele ungeklärte Fragen auf. Die Tagung macht es sich zum Ziel, auf diese Probleme hinzuweisen und erste Lösungen anzubieten. Referenten Christof Bergamin Dr. iur., Rechtsanwalt, Gerichtsschreiber, Kantonsgericht Zug Walter Fellmann Prof. Dr. iur., Professor für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der, Mitglied der Geschäftsleitung des Zentrums für Recht und Gesundheit an der (ZRG), Rechtsanwalt bei SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte in Meggen (Luzern), Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht Frédéric Krauskopf Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Professor für Privatrecht an der Universität Bern, Direktor des Instituts für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Universität Bern Raphael Märki MLaw, Rechtsanwalt, Assistent und Doktorand am Institut für Haftpflicht- und Versicherungsrecht der Universität Bern Josianne Magnin Dr. iur., Rechtsanwältin bei Schärer Rechtsanwälte in Aarau, Lehrbeauftragte an der Adrian Rothenberger Dr. iur., Rechtsanwalt, Leiter Regress, Axa Versicherungen AG in Winterthur Michel Verde Dr. iur., Rechtsanwalt bei Eversheds Sutherland in Zürich, Lehrbeauftragter an der Isabelle Wildhaber Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin, Professorin für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen, Direktorin am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten FAA-HSG
Programm Dienstag, 29. Oktober 2019 Casino Luzern, Haldenstrasse 6, 6002 Luzern DAS NEUE VERJÄHRUNGSRECHT Tagungsleitung: Prof. Dr. Walter Fellmann Ab 8.30 Abgabe der Referatsunterlagen und Begrüssungskaffee 09.20 9.40 Begrüssung und Einführung: Entstehung des neuen Verjährungsrechts und Überblick Walter Fellmann 09.40 10.30 Die Verjährung der Delikts- und der Vertragshaftung Frédéric Krauskopf 10.30 11.00 Kaffeepause 11.00 11.30 Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist nach Art. 60 Abs. 2 OR Christof Bergamin 11.30 12.00 Die Hemmung der Verjährung Josianne Magnin 12.00 12.20 Diskussion mit den Referierenden des Vormittags 12.20 13.35 Mittagsstehlunch 13.35 14.05 Verjährung des Regressanspruchs Adrian Rothenberger 14.05 14.35 Unterbrechung der Verjährung und deren Wirkung Michel Verde 14.35 15.00 Kaffeepause 15.00 15.30 Verzicht auf die Einrede der Verjährung Isabelle Wildhaber 15.30 16.00 Übergangsrechtliche Regeln Raphael Märki 16.00 16.20 Diskussion mit den Referierenden des Nachmittags
Anmeldung zur Veranstaltung Das neue Verjährungsrecht, 29.10.2019 Frau Herr Name l Vorname: Titel l Funktion: Firma: Strasse: PLZ l Ort: E-Mail l Telefon: Datum: Unterschrift: Anmeldung: www.unilu.ch/weiterbildungrecht oder mit diesem Anmeldetalon Anmeldefrist: Montag, 21. Oktober 2019. Berücksichtigte Anmeldungen können nicht wieder rückgängig gemacht werden. Tagungsbeitrag: CHF 500.00 (inkl. Tagungsunterlagen, Pausengetränke & Mittagsstehlunch). Tagungsunterlagen: Werden an der Veranstaltung abgegeben.
Weiterbildung Recht Frohburgstrasse 3 Postfach 4466 6002 Luzern Bitte frankieren
1 Information Weiterbildung Recht Frohburgstrasse 3 6002 Luzern weiterbildung-recht@unilu.ch www.unilu.ch/weiterbildungrecht 1 Veranstaltungsort Casino Luzern Haldenstrasse 6 6002 Luzern www.casino.ch