Informationsveranstaltung vom 25. Januar 2018

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Transkript:

Informationsveranstaltung vom 25. Januar 2018 Trinkwasserreglement Abwasserreglement Herzlich willkommen

1. Begrüssung: Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW - Herr Meienberger Gil - Mitarbeiter Sektion Trink- und Badewasserinspektorat / Verantwortlicher Planung WV und Prüfung Reglemente Amt für Umwelt AfU: - Herr Dorthe Jonathan - Mitarbeiter Sektion Gewässer / Sektor Entwässerung - Herr Pompini Olivier - Mitarbeiter Sektion Gewässer / Sektor Entwässerung Gemeinde Schmitten - Herr Scherwey Erwin - Gemeinderat; Ressort: Wasser, Abwasser, Strassen - Herr Baeriswyl Thomas - Leiter Betrieb & Logistik

Inhalt: 1. Begrüssung 2. Einleitung 3. Gesetzliche Grundlagen Trinkwasserreglement Abwasserreglement 4. Finanzierung Grundsatz Gebührenstruktur 5. Gebührenberechnung Trinkwasser Berechnungsbeispiele Trinkwasser Abwasser Berechnungsbeispiele Abwasser 6. Allgemeine Diskussion, Fragen

2. Einleitung: Gesetz über das Trinkwasser (TWG) vom 6. Oktober 2011 - Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2012 Art. 45 e) Gemeinde Reglemente Die Gemeinden verabschieden innerhalb von 8 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Reglement zu diesem Gesetz. Gewässergesetz (GewG) vom 18. Dezember 2009 - Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2011 Art. 62 Fristen 3 Das Gemeindereglement (Art. 9 Abs. 1 Bst. e) muss innert 3 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erstellt werden.

3. Gesetzliche Grundlagen: Trinkwasserreglement das Gesetz vom 6. Oktober 2011 über das Trinkwasser (TWG; SGF 821.32.1); Ausführungsreglement vom 18. Dezember 2012 (TWR; SGF 821.32.11); Abwasserreglement das Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (GSchG) (SR 814.20); die Bundesverordnung vom 28. Oktober 1998 über den Schutz der Gewässer (GSchV) (SR 814.201); das Gewässergesetz vom 18. Dezember 2009 (GewG) (SGF 812.1); das Gewässerreglement vom 21. Juni 2011 (GewR) (SGF 812.11); Als Grundlage für beide Reglemente diente die Reglementvorlage des Kantons.

4. Finanzierung: Grundsatz: Die Finanzierung der Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Eine Querfinanzierung über Steuergelder ist nicht zulässig. Die Gebühren decken die gesamten Kosten der Trinkwasserinfrastruktur respektive der Abwasseranlagen, sowie den Anteil der Gemeinde an den interkommunalen Anlagen (Zweckverband Sodbach / ARA-Sensetal) Gebührenstruktur: a) Anschlussgebühr; einmalig b) Vorzugslast; einmalige, prozentuale Anzahlung an die Anschlussgebühren c) jährliche Grundgebühr; jährlich d) Betriebsgebühr. jährlich

Übersicht Gebührenstruktur Gebühr Erhebung Wo und Wann Zweck Bemerkung Im bestehenden Reglement Anschlussgebühr einmalig beim Anschluss des Grundstücks an die Trinkwasser- respektive Abwasserinfrastruktur. Vorzugslast einmalig (prozentuale Anzahlung Anschlussgebühr) Bei nicht angeschlossenen aber anschliessbaren Grundstücken in der Bauzone. Deckung der Baukosten der Infrastruktur. Deckung der Baukosten der Infrastruktur. Grundgebühr jährlich Auf alle Grundstücke in der Bauzone sowie alle Finanzierung der Fixkosten: Schuldentilgung, Zinsen etc. angeschlossenen Grundstücke und Werterhaltung der ausserhalb der Bauzone. Infrastruktur. Betriebsgebühr jährlich Alle angeschlossenen Grundstücke in Bezug der bezogenen Wassermenge. Finanzierung der Betriebskosten (Wassereinkauf, Analysen, ARA, Strom, Löhne, etc.) bereits bezahlte Gebühren gemäss bestehendem Reglement werden in Abzug gebracht. Für vor Inkrafttreten diese Reglements einzonierte Parzellen, wird keine zusätzliche Vorzugslast erhoben. ja ja Betrag m2 ja nur angeschlossene Parzelle ja

5. Gebührenberechnung: Trinkwasserreglement Anschlussgebühren: Zweck: Deckung der Baukosten der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bereits einzonierte Parzellen und ausserhalb der Bauzone Neues Reglement Nach Inkraftreten einzonierte Parzellen Neuer Bemerkung Bestehende/Neue Geschossfläche. Gebäudeteile minimum drei Seiten geschlossen. Fr. 17.50 maximal laut Reglement Fr. 30.00 Bestehende/Neue Geschossfläche. Gebäudeteile die nicht unter die Geschossfläche fallen: Grundfläche x 0.5 Parzellenfläche x kummulierte Geschossflächenziffer gemäss Bau- Planungsreglement. Fr. 15.00 maximal laut Reglement Fr. 20.00 bereits bezahlte Gebühren (Vorzugslast) gemäss bestehendem Reglement werden in Abzug gebracht. Flächen Tierhaltung x 0.5 Flächen Futterlager x 0.2 Für bereits einzonierte Parzellen bleiben die Anschlussgebühren praktisch gleich hoch. Für nach Inkrafttreten des Reglements einzonierte Parzellen, muss die Anschlussgebühr gemäss Trinkwassergesetzt Art. 29 auf das gesamte Potenzial erhoben werden.

Trinkwasserreglement Vorzugslast: Zweck: Deckung der Baukosten der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bereits einzonierte Parzellen und ausserhalb der Bauzone Neues Reglement Nach Inkraftreten einzonierte Parzellen Neuer Bemerkung Parzellenfläche x Ausnützungsziffer Fr. 1.00 - Fr. 3.00 keine zusätzliche Vorzugslast maximal 70% der Anschlussgebühr Fr. 15.00 maximal laut Reglement Fr. 20.00 Für bereits einzonierte Parzellen wird keine zusätzliche Vorzugslast erhoben. Für nach Inkrafttreten des Reglements einzonierte Parzellen, werden maximal 70% der Anschlussgebühr als Vorzugslast in Rechnung gestellt.

Trinkwasserreglement Grundgebühr: Zweck: Finanzierung der Fixkosten: Schuldentilgung, Zinsen etc. und Werterhaltung der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bauzone Neues Reglement Ausserhalb der Bauzone Neuer Bemerkung Pauschalbetrag pro Einheit Zählermiete per Stk. Fr. 100.00 max. laut Reglement Fr. 140.00 Fr. 25.00 - Fr. 50.00 max. laut Reglement Fr. 150.00 Parzellenfläche x Gewichtungsziffer der betreffenden Bauzone (GZ gemäss Anhang 1) Kummulierte Grundfläche der Gebäude x 2,5 ausschliesslich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke x 1,5 Fr. 0.12 max. laut Reglement Fr. 0.20 Mindestbetrag Fr. 40.00 Bei angeschlossenen Grundstücken innerhalb und ausserhalb der Bauzone, sowie anschliessbaren Grundstücken in einer Bauzone ohne genügend Trinkwasser aus eigenen privaten Ressourcen

Trinkwasserreglement Wiederbeschaffungswert der bestehenden Anlagen und Erneuerungsfond Bezeichnung Wiederbeschaffungswert Nutzungsdauer in Jahren Erneuerungssatz Beitrag an den Erneuerungsfond Fr. / Jahr Quelle Menzishaus 150'000.00 50 2.00% 3'000.00 Quellen Wilerholz 800'000.00 50 2.00% 16'000.00 Pumpwerk Lanthemannsgut 500'000.00 50 2.00% 10'000.00 Leitungen 30'022'000.00 80 1.25% 375'275.00 Reservoir Dählihubel 2'000'000.00 50 1.50% 30'000.00 Reservoir Wilerholz 800'000.00 50 1.50% 12'000.00 Fernsteuerung 150'000.00 20 5.00% 7'500.00 Total 34'422'000.00 453'775.00 Anteil Wiederbeschaffungswert Sodbach 37'942.00 Total Einlage Erneuerungsfond 100% 491'717.00 Total Einlage Erneuerungsfond / Spezialfinanzierung 60% 295'000.00 Laut Trinkwassergesetzt muss die Gebühr die Spezialfinanzierung zu mindestens 50% decken.

Trinkwasserreglement Grundgebühr: bestehendes Reglement Grundgebühr: neues Reglement 2 Einheiten 1 Einheit Potenzial der Parzelle Fr. 0.00 1 Einheit Wasserleitung 1 Einheit Wasserleitung 1 Einheit 3 Einheiten Fr. 0.00 Potenzial der Parzelle: Parzellenfläche x Gewichtungsziffer x

Trinkwasserreglement Betriebsgebühr: Zweck: Finanzierung der Betriebskosten (Wassereinkauf, Analysen, Strom, Löhne etc.) Bestehendes Bestehender Reglement pro m3 Wasserbezug Fr. 0.90 max. laut Reglement Fr. 1.40 Neues Reglement Neuer pro m3 Wasserbezug Fr. 1.17 max. laut Reglement Fr. 1.40 Bemerkung

Trinkwasserreglement Betriebskosten Wasserkommission Anschaffungen Strom Wasserbezüge vom Sodbach Baulicher Unterhalt Netzerweiterungen Gebäude- und Sachversicherungen Telefongebühren Wasseranalysen Neuaufnahme und Nachführen GIS-Daten Entschädigungen Schutzzonen Int. Verrg. Werkhof Int. Verrg. Personalkosten Wasserbezüge WV Bösingen Feuerschutz-Anteil 400.00 50'000.00 9'000.00 90'000.00 44'000.00 60'000.00 1'800.00 1'300.00 2'500.00 10'000.00 1'200.00 73'900.00 25'000.00-36'000.00-5'000.00 Total Betriebskosten Fr. 328'100.00

Trinkwasserreglement Berechnungsbeispiele: Einfamilienhaus Einfamilienhaus WS WS Parzellenfläche 315 m2 Parzellenfläche 900 m2 gebührenrelevante Fläche 315 1 315 m2 gebührenrelevante Fläche 900 1 900 m2 Wasserverbrauch 200 m3 Wasserverbrauch 200 m3 Grundgebühr 1 100.00 100.00 CHF Grundgebühr 1 100.00 100.00 CHF Zählermiete 1 27.00 27.00 CHF Zählermiete 1 27.00 27.00 CHF Bezugsgebühr 200 0.90 180.00 CHF Bezugsgebühr 200 0.90 180.00 CHF Total 307.00 CHF Total 307.00 CHF Grundgebühr 315 0.12 36.38 CHF Grundgebühr 900 0.12 103.95 CHF Mindestbetrag 40.00 CHF Betriebsgebühr 200 1.17 234.68 CHF Betriebsgebühr 200 1.17 234.68 CHF Total 274.68 CHF Total 338.62 CHF

Trinkwasserreglement Berechnungsbeispiele: Mehrfamilien 3 Wohnungen Mehrfamilien 6 Wohnungen WS WM Parzellenfläche 1350 m2 Parzellenfläche 2945 m2 gebührenrelevante Fläche 1350 1 1350 m2 gebührenrelevante Fläche 2945 1.1 3239.5 m2 Wasserverbrauch 450 m3 Wasserverbrauch 900 m3 Grundgebühr 3 100.00 300.00 CHF Grundgebühr 6 100.00 600.00 CHF Zählermiete 1 27.00 27.00 CHF Zählermiete 1 27.00 27.00 CHF Bezugsgebühr 450 0.90 405.00 CHF Bezugsgebühr 900 0.90 810.00 CHF Total 732.00 CHF Total 1'437.00 CHF Grundgebühr 1350 0.12 155.92 CHF Grundgebühr 3239.5 0.12 374.15 CHF Betriebsgebühr 450 1.17 528.02 CHF Betriebsgebühr 900 1.17 1'056.04 CHF Total 683.94 CHF Total 1'430.19 CHF

Trinkwasserreglement Berechnungsbeispiele: Einfamilienhaus Landw. Betrieb ausserhalb Bauzone ausserhalb Bauzone Gebäudefläche 120 m2 Gebäudefläche 2000 m2 gebührenrelevante Fläche 120 2.5 300 m2 gebührenrelevante Fläche 2000 1.5 3000 m2 Wasserverbrauch 200 m3 Wasserverbrauch 500 m3 Grundgebühr 1 100.00 100.00 CHF Grundgebühr 4 100.00 400.00 CHF Zählermiete 1 27.00 27.00 CHF Zählermiete 1 27.00 27.00 CHF Bezugsgebühr 200 0.90 180.00 CHF Bezugsgebühr 500 0.90 450.00 CHF Total 307.00 CHF Total 877.00 CHF Grundgebühr 300 0.12 34.65 CHF Grundgebühr 3000 0.12 346.49 CHF Mindestbetrag 40.00 CHF Betriebsgebühr 200 1.17 234.68 CHF Betriebsgebühr 500 1.17 586.69 CHF Total 274.68 CHF Total 933.18 CHF

Trinkwasserreglement Berechnungsbeispiele: Gewerbe- und Industriebetrieb Gewerbe- und Industriebetrieb IGZ IGZ Parzellenfläche 41142 m2 Parzellenfläche 8480 m2 gebührenrelevante Fläche 41142 1 41142 m2 gebührenrelevante Fläche 8480 1 8480 m2 Wasserverbrauch 932 m3 Wasserverbrauch 2410 m3 Grundgebühr 2 100.00 200.00 CHF Grundgebühr 2 100.00 200.00 CHF Zählermiete 1 27.00 27.00 CHF Zählermiete 1 27.00 27.00 CHF Bezugsgebühr 932 0.90 838.80 CHF Bezugsgebühr 2410 0.90 2'169.00 CHF Total 1'065.80 CHF Total 2'396.00 CHF Grundgebühr 41142 0.12 4'751.77 CHF Grundgebühr 8480 0.12 979.41 CHF Betriebsgebühr 932 1.17 1'093.59 CHF Betriebsgebühr 2410 1.17 2'827.84 CHF Total 5'845.36 CHF Total 3'807.25 CHF

Abwasserreglement Anschlussgebühren: Zweck: Deckung der Baukosten der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bereits einzonierte Parzellen und ausserhalb der Bauzone Neues Reglement Nach Inkraftreten einzonierte Parzellen Neuer Bemerkung Abwasser Abwasser Schmutzwasser Schmutzwasser Schmutzwasser Fr. 30.00 Bestehende/Neue Fr. 22.00 maximal laut Geschossfläche. maximal laut Reglement Reglement Fr. 30.00 Fr. 26.00 Bestehende/Neue Geschossfläche. Gebäudeteile minimum drei Seiten geschlossen. Gebäudeteile die nicht unter die Geschossfläche fallen: Grundfläche x 0.5 Parzellenfläche x kummulierte Geschossflächenziffer gemäss Bau- Planungsreglement. bereits bezahlte Gebühren (Vorzugslast) gemäss bestehendem Reglement werden in Abzug gebracht. Flächen Tierhaltung x 0.5 Flächen Futterlager x 0.2 nicht verschmutzes Regen- oder Abwasser Bestehende/Neue kumulierte Grundfläche der Gebäude nicht verschmutzes Regen- oder Abwasser Parzellenfläche x Überbauungsziffer nicht verschmutzes Regen- oder Abwasser Fr. 15.00 maximal laut Reglement Fr. 18.00 Für bereits einzonierte Parzellen bleiben die Anschlussgebühren praktisch gleich hoch. Für nach Inkrafttreten des Reglements einzonierte Parzellen, muss die Anschlussgebühr gemäss Gewässergesetz Art 41, Abs. 2 auf das gesamte Potenzial erhoben werden.

Abwasserreglement Vorzugslast: Zweck: Deckung der Baukosten der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bereits einzonierte Parzellen und ausserhalb der Bauzone Neues Reglement Nach Inkraftreten einzonierte Parzellen Neuer Bemerkung Parzellenfläche x Ausnützungsziffer Fr. 1.50 - Fr. 3.00 keine zusätzliche Vorzugslast maximal 70% der Anschlussgebühr für - verschmutztes Abwasser Fr. 22.00 max. Fr. 26.00 - nicht verschmutztes Regen- oder Abwasser Fr. 15.00 max. Fr. 18.00 Für bereits einzonierte Parzellen wird keine zusätzliche Vorzugslast erhoben. Für nach Inkrafttreten des Reglements einzonierte Parzellen, werden maximal 70% der Anschlussgebühr als Vorzugslast in Rechnung gestellt.

Abwasserreglement Grundgebühr: Zweck: Finanzierung der Fixkosten: Schuldentilgung, Zinsen etc. und Werterhaltung der Infrastruktur Bestehendes Reglement Bestehender Bauzone Neues Reglement Ausserhalb der Bauzone Neuer Bemerkung Pauschalbetrag pro Einheit Fr. 100.00 max. laut Reglement Fr. 100.00 Parzellenfläche x Gewichtungsziffer der betreffenden Bauzone Kummulierte Grundfläche der Gebäude x 2,5 ausschliesslich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke x 1,5 50% Reduktion wenn nur Schmutz- oder Meteorwasser abgeleitet wird. Fr. 0.14 max. laut Reglement Fr. 0.25 Mindestbetrag Fr. 40.00 Bei angeschlossenen Grundstücken innerhalb und ausserhalb der Bauzone, sowie anschliessbaren Grundstücken in einer Bauzone.

Abwasserreglement Wiederbeschaffungswert der bestehenden Anlagen und Erneuerungsfond Bezeichnung Wiederbeschaffungswert Nutzungsdauer in Jahren Erneuerungssatz Beitrag an den Erneuerungsfond Fr. / Jahr Kanalisation 52'000'000.00 80 1.25% 650'000.00 Spezailbauwerke 1'000'000.00 50 2.00% 20'000.00 Total 53'000'000.00 670'000.00 Anteil Wiederbeschaffungswert ARA Sensetal Laut Gewässergesetzt muss die Gebühr die Spezialfinanzierung zu mindestens 60% decken. 137'500.00 Total Einlage Erneuerungsfond 100% 807'500.00 Total Einlage Erneuerungsfond / Spezialfinanzierung 60% 485'000.00

Abwasserreglement Grundgebühr: bestehendes Reglement Grundgebühr: neues Reglement 2 Einheiten 1 Einheit Potenzial der Parzelle Fr. 0.00 1 Einheit 1 Einheit Abwasserleitung Abwasserleitung 1 Einheit 3 Einheiten Fr. 0.00 Potenzial der Parzelle: Parzellenfläche x Gewichtungsziffer x

Abwasserreglement Betriebsgebühr: Zweck: Finanzierung der Betriebskosten (ARA, Unterhalt, Strom, Löhne etc.) Bestehendes Reglement pro m3 Wasserbezug (Trinkwasser) Bestehender Fr. 1.50 max. laut Reglement Fr. 3.00 Neues Reglement pro m3 Wasserbezug (Trinkwasser) Neuer Fr. 1.44 max. laut Reglement Fr. 1.70 Bemerkung

Abwasserreglement Betriebskosten Abwasserkommission Strom für ARA-Pumpwerk Baulicher Unterhalt Netzerweiterung Planung Massnahmen GEP Neuaufnahme und Nachführen von GIS-Daten Betriebsbeiträge ARA Laupen Int. Verrg. Werkhof Int. Verrg. Personalkosten Rundungsbetrag 400.00 1'500.00 45'500.00 40'000.00 20'000.00 20'000.00 179'900.00 5'300.00 35'000.00 2'400.00 Total Betriebskosten Fr. 350'000.00

Abwasserreglement Berechnungsbeispiele: Einfamilienhaus Einfamilienhaus WS WS Parzellenfläche 315 m2 Parzellenfläche 900 m2 gebührenrelevante Fläche 315 1 315 m2 gebührenrelevante Fläche 900 1 900 m2 Wasserverbrauch 200 m3 Wasserverbrauch 200 m3 Grundgebühr 1 100.00 100.00 CHF Grundgebühr 1 100.00 100.00 CHF Bezugsgebühr 200 1.50 300.00 CHF Bezugsgebühr 200 1.50 300.00 CHF Total 400.00 CHF Total 400.00 CHF Grundgebühr 315 0.14 45.48 CHF Grundgebühr 900 0.14 129.95 CHF Betriebsgebühr 200 1.44 288.89 CHF Betriebsgebühr 200 1.44 288.89 CHF Total 334.37 CHF Total 418.84 CHF

Abwasserreglement Berechnungsbeispiele: Mehrfamilien 3 Wohnungen Mehrfamilien 6 Wohnungen WS WM Parzellenfläche 1350 m2 Parzellenfläche 2945 m2 gebührenrelevante Fläche 1350 1 1350 m2 gebührenrelevante Fläche 2945 1.1 3239.5 m2 Wasserverbrauch 450 m3 Wasserverbrauch 900 m3 Grundgebühr 3 100.00 300.00 CHF Grundgebühr 6 100.00 600.00 CHF Bezugsgebühr 450 1.50 675.00 CHF Bezugsgebühr 900 1.50 1'350.00 CHF Total 975.00 CHF Total 1'950.00 CHF Grundgebühr 1350 0.14 194.92 CHF Grundgebühr 3239.5 0.14 467.74 CHF Betriebsgebühr 450 1.44 650.00 CHF Betriebsgebühr 900 1.44 1'300.00 CHF Total 844.92 CHF Total 1'767.74 CHF

Abwasserreglement Berechnungsbeispiele: mit ARA Anschluss ohne ARA Anschluss Einfamilienhaus Einfamilienhaus ausserhalb Bauzone ausserhalb Bauzone Gebäudefläche 120 m2 Gebäudefläche 120 m2 gebührenrelevante Fläche 120 2.5 300 m2 gebührenrelevante Fläche 120 2.5 300 m2 Wasserverbrauch 200 m3 Wasserverbrauch 200 m3 Grundgebühr 1 100.00 100.00 CHF Grundgebühr 0 100.00 - CHF Bezugsgebühr 200 1.50 300.00 CHF Bezugsgebühr 0 1.50 - CHF Total 400.00 CHF Total - CHF 50% Grundgebühr 300 0.14 43.32 CHF Grundgebühr 150 0.14 21.66 CHF Betriebsgebühr 200 1.44 288.89 CHF Betriebsgebühr 0 1.44 - CHF Total 332.20 CHF Total 21.66 CHF Mindestbetrag 40.00 CHF

Abwasserreglement Berechnungsbeispiele: Gewerbe- und Industriebetrieb Gewerbe- und Industriebetrieb IGZ IGZ Parzellenfläche 41142 m2 Parzellenfläche 8480 m2 gebührenrelevante Fläche 41142 1 41142 m2 gebührenrelevante Fläche 8480 1 8480 m2 Wasserverbrauch 932 m3 Wasserverbrauch 2410 m3 Grundgebühr 2 100.00 200.00 CHF Grundgebühr 2 100.00 200.00 CHF Bezugsgebühr 932 1.50 1'398.00 CHF Bezugsgebühr 2410 1.50 3'615.00 CHF Total 1'598.00 CHF Total 3'815.00 CHF Grundgebühr 41142 0.14 5'940.34 CHF Grundgebühr 8480 0.14 1'224.40 CHF Betriebsgebühr 932 1.44 1'346.22 CHF Betriebsgebühr 2410 1.44 3'481.11 CHF Total 7'286.56 CHF Total 4'705.50 CHF

3. Allgemeine Diskussion, Fragen: Die beiden Reglemente werden zuhanden der Gemeindeversammlung vom 20. April 2018 zur Genehmigung traktandiert.

HERZLICHEN DANK