Wasserversorgungs-Reglement (WVR)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wasserversorgungs-Reglement (WVR)"

Transkript

1 Politische Gemeinde Wolfenschiessen Technischer Bericht Projekt-ID: 0978 Stansstad, im Juli 2013

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Auftrag Wiederbeschaffungskosten Ermittlung der Leitungskosten und Objekte Ermittlung der Kosten Ermittlung des jährlichen Rückstellungsbetrages Allgemeine Überlegungen Berechnen des Rückstellungsbedarf Nachführung des Berechnungsmodells Aufwand und Ertrag der Wasserversorgung Aufwendungen 2008 bis Erträge 2008 bis Berechnung künftiger Wasserzins Total künftige Aufwendungen Berechnung Wasserzinsen nach effektivem Verbrauch Berechnung Wasserzinsen nach best. Reglement... 8 Anhang Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Zusammenstellung des Wiederbeschaffungswertes Berechnung des jährlichen Rückstellungsbetrages Übersicht Objekte / Lebenserwartung Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 1 von Juli 2013

3 1 Einleitung und Auftrag Der Gemeinderat von Wolfenschiessen erteilte uns am den Auftrag das bestehende Wasserversorgungsreglement den aktuellen Gesetzgebungen anzupassen. Der Wiederbeschaffungswert wurde mit rund Fr Mio. ermittelt und dient zur Ermittlung des jährlichen Rückstellungsbetrages für die Wiederbeschaffung der Anlage. Dieser Betrag ist wiederum in die Berechnung der Gebühren einfliessen zu lassen. Für die abschliessende Gebührenermittlung sind nebst den Wiederbeschaffungswerten auch folgende Zahlen zu beschaffen und zu berücksichtigen: Kapitalkosten von bisherigen Investitionen Kapitalkosten von unmittelbar bevorstehenden Investitionen 2 Wiederbeschaffungskosten Die Wiederbeschaffungskosten der Wasserversorgung Wolfenschiessen beziffern die Kosten für die gesamte bestehende Anlage, müsste sie heute neu erstellt werden. Sie umfasst die Quellfassungen Brunnenstube Reservoir Wasserleitungen inkl. Hydranten und Schieber Ermittlung der Leitungskosten und Objekte Als Grundlage für die Ermittlung der Leitungskosten dienten die detaillierten Angaben des Leitungskatasters der Firma Wälli AG, Eschenbach. Aus diesen Daten konnten wir die Leitungslängen, Durchmesser, Material entnehmen. Zum Teil waren die Attribute Durchmesser mit unbekannt bezeichnet. Als weiterer Schritt wurden die Laufmeterkosten ermittelt. Als Grundlage diente eine Abschätzung der Baumeister- und Sanitärarbeiten. Honorar und Unvorhergesehenes wurden bei den Laufmeterpreisen aufgerechnet. Die angewendeten Laufmeterkosten haben wir im Anhang zusammengestellt. Der Wiederbeschaffungswert berechnet die einzelnen Leitungsstücke als Produkt mit den Faktoren Leitungslänge und den gewählten Laufmeterkosten. Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 2 von Juli 2013

4 Aus diesem Produkt und der Lebenserwartung des Leitungsstückes wurde der jährliche Rückstellungsbetrag für die Einzelnen Anlageteile berechnet. 2.2 Ermittlung der Kosten Die Ermittlung erfolgte getrennt nach folgenden Kapiteln: Leitungen: DN unbekannt 480 m Fr DN mm 4'655 m Fr. 3' DN mm 4'740 m Fr Hydranten / Schieber Fr Total Leitungen 9'875 m Fr. 9' Objekte: Quellfassungen Fr Brunnenstube Fr Reservoire Fr Steuerung Fr Total Objekte Fr Total Wiederbeschaffungswert Fr Die Hochrechnung ergab einen Wiederbeschaffungswert von rund Fr Mio. Daraus resultiert - gem. Anhang - ein theoretischer Rückstellungsbetrag von jährlich Fr Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 3 von Juli 2013

5 3 Ermittlung des jährlichen Rückstellungsbetrages 3.1 Allgemeine Überlegungen Grundsätzlich geht die Überlegung dahin, dass ein Anlageteil, wie z. B ein Leitungsabschnitt, ein Reservoir, etc eine begrenzte Lebensdauer hat und nach Ablauf dieser Lebensdauer wieder ersetzt werden muss. Eine erste Unbekannte ist die Annahme dieser Lebensdauer. Für die meisten Anlageteile haben wir eine Lebensdauer von 50 bis 70 Jahren eingesetzt. Je länger man die Lebensdauer einsetzt, umso kleiner wird der jährliche, durchschnittliche Rückstellungsbetrag. Eine weitere Überlegung ist der Mittelbedarf im Zeitpunkt der Wiederbeschaffung. Die Antwort darauf muss eher der Politiker als der Ingenieur bringen. Wir vertreten aber die Ansicht, dass im Zeitpunkt der Wiederbeschaffung etwa 50 % Eigenmittel vorhanden sein sollten. Die restlichen 50 % müssen dann mit Fremdkapital beschafft werden. Selbstverständlich muss das Fremdkapital amortisiert und verzinst werden. Ein weiterer nicht unbedeutender Faktor ist der zu erwartende Zinssatz für einen zunehmend wachsenden Rückstellungsfonds. Ebenfalls muss auch jährlich die Höhe des vorhandenen Rückstellungsbetrages neu berücksichtigt werden. Setzt man folgende variablen Werte ein (Anhang) Berechnungsjahr 2011 Verzinsung 2 % Anzustrebende Eigenmittel 50 % Höhe Rückstellungsfond So erhält man einen jährlichen Rückstellungsbetrag von rund Fr Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 4 von Juli 2013

6 3.2 Berechnen des Rückstellungsbedarf Im Anhang 2 ist das Berechnungsmodell im Excel-Format dargestellt. Im Register Berechnungsresultate dürfen nur grüne Felder verändert werden. Berechnungsjahr Hier wird das jeweils aktuelle Jahr eingesetzt. Wird kein Rückstellungsfond eröffnet, so erhöht sich jedes Jahr der jährliche Rückstellungsbetrag. Verzinsung Wird ein Rückstellungsfond in der Gemeinderechnung gebildet und ausgewiesen, so ist er mit einem zu wählenden Zinssatz zu verzinsen. Je höher der Zinssatz gewählt wird umso tiefer ist der jährliche Ruckstellungsbetrag. Anzustrebende Eigenmittel Es ist zu bestimmen wie viel der Eigenmittelbedarf im Jahre der Wiederbschaffung sein sollte. Je höher der Anteil Eigenmittel eingesetzt wird umso höher der jährliche Rückstellungsbetrag berechnet wird. Höhe Rückstellungsfond Aus der Jahresrechnung der Wasserversorgung kann der jeweils vorhandene Rückstellungsfond entnommen werden und das Berechnungsmodell eingesetzt werden. Umso höher der Rückstellungsfond ist, je kleiner der jährliche Rückstellungsbedarf ausfällt. 3.3 Nachführung des Berechnungsmodells Es ist einleuchtend, dass das Berechnungsmodell nur richtige Resultate liefert, wenn die Grunddaten richtig eingesetzt sind. Wird ein neues Leitungsstück oder Objekt erstellt wird, so müssen die Daten im entsprechenden Register nachgetragen werden. Ebenfalls falsche Werte bilden sich, wenn die Lebensdauer eines Objektes abgelaufen ist, ohne dass das Objekt neu erstellt worden ist. Dann wird im entsprechenden Register in der Spalte Jahre bis zum Ersatz die Zahl negativ und die Berechnung liefert falsche Zahlen. Beispiel: Bei der neuen Brunnenstube mit Baujahr 2006 wurde eine Lebenserwartung von 50 Jahren eingesetzt. Man kann das Berechnungsmodell korrigieren indem man im Register Objekt in der Spalte Lebenserwartung Zahl 50 auf 60 Jahre erhöht. Oder man ersetzt die Brunnenstube mit einem Neubau und korrigiert die Werte Erstellungskosten und Baujahr. Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 5 von Juli 2013

7 4 Aufwand und Ertrag der Wasserversorgung Die WV Wolfenschiessen verzeichnete in den Jahren 2008 bis 2011 folgende durchschnittliche Aufwendungen und Erträge: 4.1 Aufwendungen 2008 bis 2011 Sitzungsgelder Fr Strom Fr Allg. Unterhalt Leitungsnetz / Reservoir Fr Plannachführungen / Planung Fr Sachversicherung Fr. 200 Übrige Aufwendungen Fr Passivzinsen Fr Ordentliche u. zusätzliche Abschreibungen Fr Verrechnung Bilanzfehlbetrag Fr Total jährliche Kosten der WV Fr Erträge 2008 bis 2011 Anschlussgebühren Fr Wasserzinsen Fr Total jährliche Erträge der WV Fr Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 6 von Juli 2013

8 5 Berechnung künftiger Wasserzins 5.1 Total künftige Aufwendungen Sitzungsgelder Fr Strom Fr Allg. Unterhalt Leitungsnetz / Reservoir Fr Plannachführungen / Planung Fr Sachversicherung Fr Übrige Aufwendungen Fr Passivzinsen Fr Künftiger Rückstellungsbetrag Fr Total jährliche Kosten der WVW Fr Berechnung Wasserzinsen nach effektivem Verbrauch Total künftige Aufwendungen Fr Abzüglich erwartete Anschlussgebühren Fr Abzüglich Verrechnung Gemeinde Dallenwil Fr Total künftig erforderliche Einnahmen Fr Total erforderliche Einnahmen Fr Angeschlossene Einwohner 1380 Angeschlossene Gebäude 280 Wasserverbrauch pro Einwohner inkl. GVE und Industrie ca. 230 l /d Wasserverbrauch Total ca m3 Grundgebühr Fr / Anschluss 280 x = Zählermiete 280 x = Zwischentotal Restbetrag via Wasserzinsen: = Total Wasserzins: / m3 = Fr. 1.35/m3 Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 7 von Juli 2013

9 5.3 Berechnung Wasserzinsen nach best. Reglement Total künftige Aufwendungen Fr Abzüglich erwartete Anschlussgebühren Fr Abzüglich Verrechnung Gemeinde Dallenwil Fr Total künftig erforderliche Einnahmen Fr Ansatz-Text Basis 2011 Tarif 2011 Tarif 2014 Ertrag 2011 Ertrag ab Zimmer-Wohnung ' ' Zimmer-Wohnung ' ' Zimmer-Wohnung ' ' Zimmer-Wohnung ' ' Zimmer-Wohnung ' ' Zimmer-Wohnung ' ' EFH ' ' Landw. WH bis 2 Wg ' ' pro GVE ' ' Schwimmbad Gewerbe ' ' ' ' ' Gemäss Berechnungsmodell müssen die Gebühren - mit dem bestehenden Reglement - um rund 20 % erhöht werden. Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 8 von Juli 2013

10 ANHANG Tobler & Fuchs AG, Stansstad Seite 9 von Juli 2013

11 Gemeinde Wolfenschiessen Tobler + Fuchs AG Wasserversorgung Stansstad Anhang 1 Statistische Daten / Wiederbeschaffungswert: Stand 2011 Wiederbeschaffungswert in Franken Nutzungsdauer in Jahre Theoretische jährliche Erneuerungsrate in Franken Quellfassungen 1 150' ' '000 Brunnenstube 1 500' ' '000 Reservoir 1 1'500'000 1'500' '000 Steuerung 100' '667 Wasserleitungen mit Eigentum Gemeinde [m] ø unbekannt mm ' '800 ø 100 mm ' '764 ø 125 mm 3' '415' '500 ø 140 mm ' ø 150 mm 1' ' '486 ø 160 mm ' '379 ø 200 mm 1'560 1'000 1'560' '286 ø 225 mm 2'490 1'100 2'739' '129 Total Mischabwasserleitungen [m] 9'875 Hydranten 60 6' ' '286 Schieber 250 2' ' '857 Total Wiederbeschaffungswert / Jährliche Erneuerungsrate 11'806' '260 Bemerkungen: Die theoretische Erneuerungsrate zeigt die erfoderlichen Rückstellungen bei neu erstellten Anlagen auf. Die Tabelle berücksichtigt keine Verzinsung und geht bei der Erneuerung von 100 % Eigenmittel aus.

12 Anhang 2 Gemeinde Wolfenschiessen Wasserversorgung Berechnung des jährlichen Rückstellungsbetrag für die Wiederbeschaffung der Anlage Variable Werte (grün) Achtung: Es dürfen nur grüne Zellen verändert werden! Berechnungsjahr 2011 Verzinsung 2.00% anzustrebende Eigenmittel 50% 0 Rückstellung pro Jahr Lebensdauer Längen in Meter Total Wert Fr. /Jahr Jahre Gebiet Hauptleitungen Hauszuleitungen Fr. Objekte 11'806' ' Total Wasserversorgung 11'806' ' jährliche Rückstellung ohne Berücksichtigung Höhe Rückstellungsfonds 152'606 Höhe Rückstellungsfonds im Berechnungsjahr 75'000 3'217 0 Jährliche Rückstellung mit Berücksichtigung der Höhe des Rückstellungsfond 149'389 N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Wasser\Wasserreglement Wolfenschiessen\Wiederbeschaffunsgwert_WolfenschiessenBerechnungsresultate

13 Überischt Objekte / Lebenserwartung Anhang 3 Stand 2011 Dok. Nr. Beschrieb Baujahr Lebenserwartung Erstellungskosten Jahre bis Ersatz effektiv erf. Rückstellungen pro jahr 2.1 Quellfassungen ' Brunnenstube ' Reservoir '500' Steuerung ' Leitunen '571' Hydranten Schieber ' Total Objekte 11'806' '212 N:\DATEN\Wolfenschiessen\0978_Gebührenreglement Wasser\Wasserreglement Wolfenschiessen\Version Juli 2013\Wiederbeschaffunsgwert_Wolfenschiessen_Juli 13

GEMEINDE BESENBÜREN WASSERVERSORGUNG --- TARIFE

GEMEINDE BESENBÜREN WASSERVERSORGUNG --- TARIFE GEMEINDE BESENBÜREN WASSERVERSORGUNG --- TARIFE Tarifordnung als Anhang zum Wasserreglement 1 Anschlussgebühren Bei vorhandener Erschliessung sind für Neuanschlüsse einmalige Anschlussgebühren zu bezahlen.

Mehr

Bereinigung Primärsystem Gemeinde Zollikofen

Bereinigung Primärsystem Gemeinde Zollikofen Bereinigung Primärsystem Gemeinde Zollikofen Stand Januar 2015 Vertragliche Grundlagen, Bewertungen der Transportleitungen, Neuinvestitionen und Rückgabe von Teilstücken 7. Januar 2015 / Version-Nr. 2

Mehr

Gebührenverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement

Gebührenverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement Gebührenverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement vom 9. Mai 007 Inhaltsverzeichnis Art. Zweck... Art. Grundsätze... Art. Anschlussgebühr... Art. 4 Betriebsgebühr... Art. 5 Korrektur der Tarifzonen-Grundeinteilung...

Mehr

WASSERVERSORGUNG GEBÜHRENREGLEMENT mit Gebührentarif

WASSERVERSORGUNG GEBÜHRENREGLEMENT mit Gebührentarif E I N W O H N E R G E M E I N D E W I L E R B. U WASSERVERSORGUNG GEBÜHRENREGLEMENT mit Gebührentarif REVISION JANUAR 07 INHALTSVERZEICHNIS GEBÜHRENREGLEMENT ZUM Art. Art. Anschlussgebühren Einmalige Löschgebühr

Mehr

GEMEINDE 4718 HOLDERBANK SO REGLEMENT ÜBER GRUNDEIGENTÜMERBEITRÄGE UND GEBÜHREN

GEMEINDE 4718 HOLDERBANK SO REGLEMENT ÜBER GRUNDEIGENTÜMERBEITRÄGE UND GEBÜHREN GEMEINDE 4718 HOLDERBANK SO REGLEMENT ÜBER GRUNDEIGENTÜMERBEITRÄGE UND GEBÜHREN 1. GELTUNGS- UND ANWENDUNGSBEREICH 1.1 Dieses Reglement vollzieht die Vorschriften der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge

Mehr

RECHNUNG 2015 WASSERVERSORGUNG WIGOLTINGEN. Bestandesrechnung. Bestand am Zuwachs Abgang. Bestand am

RECHNUNG 2015 WASSERVERSORGUNG WIGOLTINGEN. Bestandesrechnung. Bestand am Zuwachs Abgang. Bestand am Bestandesrechnung Zusammenzug Bestand am 01.01.2015 Zuwachs Abgang Bestand am 31.12.2015 1 A K T I V E N 3'477'823.17 4'153'011.07 4'081'277.78 10 FINANZVERMOEGEN 1'200'620.17 4'030'538.40 3'604'232.51

Mehr

Berechnung der Selbstfinanzierungsmarge und Verwendung der Kennzahlen

Berechnung der Selbstfinanzierungsmarge und Verwendung der Kennzahlen Gemeindefinanzen Berechnung der Selbstfinanzierungsmarge und Verwendung der Kennzahlen Ausbildungsseminar Freiburger Gemeindeverband für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Andreas Aebersold 14. September

Mehr

Siedlungsentwässerungsreglement (SER)

Siedlungsentwässerungsreglement (SER) Politische Gemeinde Wolfenschiessen Siedlungsentwässerungsreglement (SER) Gestaltung der Betriebsgebühren Technischer Bericht Projekt-ID: 0978 Stansstad, im Juli 2013 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...

Mehr

14. März Martin Wehrli K. Lienhard AG. Einleitung. Wann sollen die Wasserleitungen erneuert werden?

14. März Martin Wehrli K. Lienhard AG. Einleitung. Wann sollen die Wasserleitungen erneuert werden? Erneuerungsplanung im Leitungsbau Martin Wehrli K. Lienhard AG Einleitung Grundfrage: Wann sollen die Wasserleitungen erneuert werden? 2 1 Einleitung Hauptproblem: Wasserleitungen sind nicht zugänglich.

Mehr

Einwohnergemeinde Spiringen

Einwohnergemeinde Spiringen Einwohnergemeinde Spiringen Tarifordnung der Wasserversorgung Spiringen 9. April 00 Inhaltsverzeichnis Artikel A. Gebühren Grundsatz B. Anschlussgebühren Grundsatz Anschlussgebühren 3 Fälligkeit 4 Gebührenpflichtige

Mehr

Tarifordnung der Wasserversorgung

Tarifordnung der Wasserversorgung 2. Dezember 2002; teilrevidiert und in Kraft seit 16. Februar 2004, 1. Juli 2010 und 1. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis Seite I. 1 Art. 1 1 II. Erschliessungsbeiträge 1 Art. 2 1 Art. 3 Beteiligung 1 Art.

Mehr

Reglement über. Grundeigentümerbeiträge. und gebühren. Wasser und Abwasser

Reglement über. Grundeigentümerbeiträge. und gebühren. Wasser und Abwasser GEMEINDE HERBETSWIL Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren Wasser und Abwasser vom 23. Juni 2016 22.12.15 2 Gestützt auf 118 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und 52 2 der kantonalen Verordnung

Mehr

METHODEN FÜR DIE BERECHNUNG DES RÜCKSTELLUNGSBEDARFS UND DEREN EINFLUSS AUF DIE FINANZIERUNGSPARAMETER DER FINANZINSTITUTE

METHODEN FÜR DIE BERECHNUNG DES RÜCKSTELLUNGSBEDARFS UND DEREN EINFLUSS AUF DIE FINANZIERUNGSPARAMETER DER FINANZINSTITUTE ABSTRACT METHODEN FÜR DIE BERECHNUNG DES RÜCKSTELLUNGSBEDARFS UND DEREN EINFLUSS AUF DIE FINANZIERUNGSPARAMETER DER FINANZINSTITUTE Kurzzusammenfassung Banken berechnen die Höhe der Amortisationen falsch.

Mehr

Wasserversorgung Fischenthal

Wasserversorgung Fischenthal 1 Erneuerungsbedarf in Bezug zum Anlagewert Einheit in Fr. 1'.-- exkl. MWST 1.3.217/UH 217 Erneuerungsbedarf WV Fischenthal pro Jahr Anzahl CHF Neuwert % CHF Jahr CHF 1. Netz - Haupt- u. Erschliess. Ltg.

Mehr

Gemeinde Beringen. Reglement über die Abwassergebühren

Gemeinde Beringen. Reglement über die Abwassergebühren Gemeinde Beringen Reglement über die Abwassergebühren Reglement über die Abwassergebühren 2 Artikel 1 Allgemeines Die Eigentümer und Baurechtsberechtigten (nachgenannt Besitzer), deren Liegenschaften über

Mehr

Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald. Qualität hat Tradition. Tarife 2011

Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald. Qualität hat Tradition. Tarife 2011 Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald Qualität hat Tradition Tarife 2011 T r i n k w a s s e r Wassertarif Inhaltsverzeichnis I. Einmalige Gebühren Artikel 1 Artikel 2 Einmalige Anschlussgebühr für

Mehr

Einwohnergemeinde Attinghausen TARIFORDNUNG

Einwohnergemeinde Attinghausen TARIFORDNUNG Einwohnergemeinde Attinghausen TARIFORDNUNG über die Wasserversorgung Attinghausen Rechtskräftig ab 01. Januar 2014 2 TARIFORDNUNG über die Wasserversorgung Attinghausen Die Einwohnergemeinde Attinghausen

Mehr

1. Grundlagen. 2. Wassertarife. 4. Inkrafttreten

1. Grundlagen. 2. Wassertarife. 4. Inkrafttreten Tarife und Gebühren 1. Grundlagen 2. Wassertarife 3. Anschlussgebühren 3.1 Anschlussgebühr für den Anschluss an eine Versorgungsleitung 3.2 Anschlussgebühr für den Anschluss an eine Hauptleitung 4. Inkrafttreten

Mehr

Abgabenstruktur Abwasserentsorgung Anhang 2

Abgabenstruktur Abwasserentsorgung Anhang 2 Abgabenstruktur Abwasserentsorgung Anhang 2 Die Bezugsgrösse der Gebühren wird entweder anhand der Gebäudevolumen nach SIA 416 oder als Variante nach dem indexierten Neuwert berechnet. Gebühren nach Kap

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser Stadt Frauenfeld Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser 950.0.2 STADT FRAUENFELD Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser vom 03. Oktober 1991 I INHALTSVERZEICHNIS Seite

Mehr

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Schüpfheim. für das Jahr (Budget)

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Schüpfheim. für das Jahr (Budget) Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Schüpfheim für das Jahr 2018 (Budget) (erstellt am 03.10.2017 / Nicol Hodel) Erklärungen zur der Finanzkennzahlen Allgemeines In allen gelben Feldern können Eingaben gemacht

Mehr

Abgabenstruktur Wasserversorgung Anhang 2

Abgabenstruktur Wasserversorgung Anhang 2 Abgabenstruktur Wasserversorgung Anhang 2 Die Bezugsgrösse der Gebühren wird entweder anhand der Gebäudevolumen nach SIA 416 oder als Variante nach dem indexierten Neuwert berechnet. en einmalig Gebühren

Mehr

Verordnung über die Gebühren der Wasserversorgung

Verordnung über die Gebühren der Wasserversorgung Verordnung über die Gebühren der Wasserversorgung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Grundsatz Umfang der Anlagen Volle Kostendeckung Festsetzung

Mehr

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Beromünster

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Beromünster Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Beromünster für das Jahr 2014 Erklärungen zur der Finanzkennzahlen Allgemeines In allen gelben Feldern können Eingaben gemacht werden. Geben Sie die Zahlen immer aus der

Mehr

Antragsteller: Telefonnummer: Architekt: Rechnung an:... (genaue Angaben!)... Strasse:... Parzellennr.:...

Antragsteller: Telefonnummer: Architekt: Rechnung an:... (genaue Angaben!)... Strasse:... Parzellennr.:... Anschlussgesuch Antragsteller: Telefonnummer:... E-Mail:... Architekt: Rechnung an: (genaue Angaben!) Anzuschliessendes Objekt Strasse: Parzellennr.: Art des Gebäudes: EFH MFH; Anzahl Wohnungen:... Gewerbe

Mehr

Der schweizerische Trinkwassermarkt: Kosten und Preise. Aktualisierung der Hauptergebnisse der Umfrage von 1997 / 1998

Der schweizerische Trinkwassermarkt: Kosten und Preise. Aktualisierung der Hauptergebnisse der Umfrage von 1997 / 1998 Der schweizerische Trinkwassermarkt: Kosten und Preise Aktualisierung der Hauptergebnisse der Umfrage von 1997 / 1998 Bern, August 2001 2 1 Einleitung Anlässlich einer im 1997 durchgeführten Umfrage hat

Mehr

Wasserversorgung Bergün

Wasserversorgung Bergün Wasserversorgung Bergün Reglement und Tarif 2016 Infoveranstaltung Zweitliegenschaftsbesitzer 01. Oktober 2016 P. Alter Inhalt Präsentation 1. Ausgangslage 2. Bestand Wasserversorgung 3. Modellrechnungen

Mehr

Finanzplan der Kirchgemeinde Gerzensee

Finanzplan der Kirchgemeinde Gerzensee Finanzplan der Kirchgemeinde Gerzensee Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am Kirchgemeinde Gerzensee 214 215-22 Edith Hostettler-Pauli 26. Oktober 215 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr

Mehr

Finanzplan der Kirchgemeinde Konolfingen

Finanzplan der Kirchgemeinde Konolfingen Finanzplan der Kirchgemeinde Konolfingen Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am 2015 2016-2021 A.K. Röthlisberger 1. September 2016 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr Prog 1 Prog

Mehr

Wasserversorgungsreglement vom 11. Dezember 2014

Wasserversorgungsreglement vom 11. Dezember 2014 752.41 Einwohnergemeinde Brienz Wasserversorgungsreglement vom 11. Dezember 2014 Einsehbar unter www.brienz.ch Systematische Reglementssammlung Bauwesen, öffentliche Werke, Energie und Verkehr Wasser Wasserwirtschaft

Mehr

Informationsveranstaltung vom 25. Januar 2018

Informationsveranstaltung vom 25. Januar 2018 Informationsveranstaltung vom 25. Januar 2018 Trinkwasserreglement Abwasserreglement Herzlich willkommen 1. Begrüssung: Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW - Herr Meienberger Gil - Mitarbeiter

Mehr

Gemeinde Beringen. Reglement über die Wassergebühren

Gemeinde Beringen. Reglement über die Wassergebühren Gemeinde Beringen Reglement über die Wassergebühren gültig ab 1. Januar 2003 Reglement über die Wassergebühren 2 Artikel 1 Allgemeines Die Eigentümer und Baurechtsberechtigten (nachgenannt Besitzer), deren

Mehr

Beilage 2 zu Traktandum 3.2

Beilage 2 zu Traktandum 3.2 Beilage 2 zu Traktandum 3.2 Finanz- und Aufgabenplan Ausgangsdaten 1. Budgetjahr 2018 2. Budgetjahr 2019 1. Finanzplanjahr 2020 Einflussfaktoren / Plangrössen Budget Budget Personalaufwand Betrieb / Verwaltung

Mehr

G E M E I N D E P L A F F E I E N. Vollzugsverordnung vom 7. Dezember 2010 zum Reglement für die Wasserversorgung

G E M E I N D E P L A F F E I E N. Vollzugsverordnung vom 7. Dezember 2010 zum Reglement für die Wasserversorgung G E M E I N D E P L A F F E I E N Vollzugsverordnung vom 7. Dezember 2010 zum Reglement für die Wasserversorgung Der Gemeinderat von Plaffeien, gestützt auf: das Reglement für die Wasserversorgung der

Mehr

Bauprojekt. Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse. Gemeinde Hölstein. Wasserversorgung. Projekt:

Bauprojekt. Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse. Gemeinde Hölstein. Wasserversorgung. Projekt: Gemeinde Hölstein Bauprojekt Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse Wasserversorgung Projekt: 024.04.0950 25. April 2016 Erstellt: PHO, Geprüft: MNI, Freigabe: MNI Sutter Ingenieur- und Planungsbüro

Mehr

A n s c h l u s s v e r t r a g

A n s c h l u s s v e r t r a g A n s c h l u s s v e r t r a g zwischen den Gemeindewerken Pfäffikon ZH (Trägerschaft) und der Politischen Gemeinde Hittnau (Anschlussgemeinde) und der Politischen Gemeinde Russikon (Anschlussgemeinde)

Mehr

WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 2016 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am genehmigt. Gültig ab 1.

WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 2016 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am genehmigt. Gültig ab 1. 700. WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 06 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am 9.08.05 genehmigt. Gültig ab. Januar 06 SH POWER Bereich Wasserversorgung (WSH) Mühlenstrasse 9 80 Schaffhausen Telefon

Mehr

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und - gebühren der Einwohnergemeinde Obergerlafingen

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und - gebühren der Einwohnergemeinde Obergerlafingen E I N W O H N E R G E M E I N D E O B E R G E R L A F I N G E N Reglement über Grundeigentümerbeiträge und - gebühren der Einwohnergemeinde Obergerlafingen Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -

Mehr

Politische Gemeinde Elgg Wasserversorgung. Betriebsbericht Barbara Fehr-Hadorn Adrian Widmer. Präsidentin Brunnenmeister:

Politische Gemeinde Elgg Wasserversorgung. Betriebsbericht Barbara Fehr-Hadorn Adrian Widmer. Präsidentin Brunnenmeister: Politische Gemeinde Elgg Wasserversorgung Betriebsbericht 2017 Präsidentin Brunnenmeister: Barbara Fehr-Hadorn Adrian Widmer Inhaltsverzeichnis Seite 2 von 8 1 Einleitung... 3 2 Betrieb... 3 2.1 Betrieb...

Mehr

Checkliste. Bemessungsgrundlagen für die Abwassergebühren gemäss KGV. Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern

Checkliste. Bemessungsgrundlagen für die Abwassergebühren gemäss KGV. Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern Bemessungsgrundlagen für die Abwassergebühren gemäss KGV Checkliste Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Checkliste Die Tabellen der nächsten

Mehr

Finanzplan der Regionalkonferenz Oberland-Ost

Finanzplan der Regionalkonferenz Oberland-Ost Finanzplan der Regionalkonferenz Oberland-Ost Grunddaten: Basisjahr 2011 (entspricht JR 2011) Zeitraum 2013-2017 (Budgetjahr 2012) Erarbeitet durch Erarbeitet am Stefan Schweizer 8. Februar 2012 (Genehmigung

Mehr

Aufgaben- und Finanzplan der Einwohnergemeinde Oberdorf BL 2014 bis 2019

Aufgaben- und Finanzplan der Einwohnergemeinde Oberdorf BL 2014 bis 2019 Aufgaben- und Finanzplan der Einwohnergemeinde Oberdorf BL 2014 bis 2019 Finanzplan - Ergebnisrechnung Seite 2 Planerfolgsrechnung - Ertragsarten Seite 3 Planerfolgsrechnung - Aufwandarten Seite 4 Investitionsprogramm

Mehr

7. Abschreibungen Arten und Verfahren der Abschreibung

7. Abschreibungen Arten und Verfahren der Abschreibung 7. Abschreibungen 7.1. Arten und Verfahren der Abschreibung Die Anlagen der Wasserversorgung sind meist unterirdisch angelegt und haben eine sehr lange Nutzungsdauer. In der laufenden Rechnung wird dieser

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG

EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG Auflageexemplar zum Reglements-Referendum vom 23.10.2014 bis 22.12.2014 EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG Gebührenreglement für die Wasserversorgung 1995 Mit Änderung vom 26.05.2014 G E B Ü H R E N R E G L E

Mehr

Unsere Aufgaben. Die Wasserversorgung ist ein Lebensmittelbetrieb, Trinkwasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel.

Unsere Aufgaben. Die Wasserversorgung ist ein Lebensmittelbetrieb, Trinkwasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Unsere Aufgaben Wir stellen sicher, dass zu jeder Zeit genügend und einwandfreies Trinkwasser der Bevölkerung von Obersiggenthal zur Verfügung steht. Darin ist auch das Wasser für den Löschschutz der Feuerwehr

Mehr

Verband Öffentliche Sicherheit Untere Emme. Finanzplan

Verband Öffentliche Sicherheit Untere Emme. Finanzplan Verband Öffentliche Sicherheit Untere Emme Finanzplan 2016-2021 Seite 2 von 3 Vorbericht Finanzplan 2016 2021 1 Grundlagen Als Grundlage zur Erarbeitung des vorliegenden Finanzplanes dienten die Jahresrechnung

Mehr

Wassergebührenreglement

Wassergebührenreglement Wassergebührenreglement Fassung vom 20. Juni 2011 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Einmalige Anschlussgebühren 1 3 Grundgebühren Wohnbauten 2 3 Grundgebühren übrige Bauten 3 3 Verbrauchsgebühren 4 3 Nichtbenützen

Mehr

Gebührenverordnung zum Reglement über die Finanzierung

Gebührenverordnung zum Reglement über die Finanzierung Gebührenverordnung zum Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (RFE) vom Gemeinderat genehmigt: 06.08.2018 gültig ab: 06.08.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 1.1 Mehrwertsteuer

Mehr

Finanzplan der Burgergemeinde 2543 Lengnau

Finanzplan der Burgergemeinde 2543 Lengnau Finanzplan der Burgergemeinde 2543 Lengnau Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am 2016 2016-2022 Monika Gribi & Jonas Walther Oktober 2017 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr Prog

Mehr

Nachfolgend ist die Entwicklung des Staatshaushaltes anhand der wichtigsten Kennzahlen grafisch. Selbstfinanzierungsgrad

Nachfolgend ist die Entwicklung des Staatshaushaltes anhand der wichtigsten Kennzahlen grafisch. Selbstfinanzierungsgrad A Anhang A.1 Entwicklung Staatshaushalt und Kennzahlen A.1.1 Entwicklung Staatshaushalt Nachfolgend ist die Entwicklung des Staatshaushaltes anhand der wichtigsten Kennzahlen grafisch aufgezeigt. Abbildung

Mehr

Tarif für die Wasserabgabe

Tarif für die Wasserabgabe Tarif für die Wasserabgabe Gültig ab 1. Oktober 1991 Gestützt auf Art. 32, Ziff. 2 lit c des Organisationsreglementes erlässt der Gemeinderat den nachstehenden Tarif für die Abgabe von Wasser. I. Allgemeine

Mehr

WASSERTARIF. Emmental Trinkwasser. Gemeindeverband. Burgdorf. Wassertarif vom

WASSERTARIF. Emmental Trinkwasser. Gemeindeverband. Burgdorf. Wassertarif vom WASSERTARIF 0 Emmental Trinkwasser WT Gemeindeverband Burgdorf Wassertarif vom 06..00 Die Delegiertenversammlung beschliesst auf Antrag des Verwaltungsrates gestützt auf Art. 40 des Wasserversorgungsreglements

Mehr

Werterhaltung und Finanzierung Kurs Siedlungsentwässerung 2008, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Werterhaltung und Finanzierung Kurs Siedlungsentwässerung 2008, Departement Bau, Verkehr und Umwelt , Departement Bau, Verkehr und Umwelt Werterhaltung Titelmasterformat und durch Finanzierung Klicken bearbeiten der öffentlichen Abwasseranlagen Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene

Mehr

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Meierskappel

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Meierskappel Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Meierskappel für das Jahr 2013 Erklärungen zur der Finanzkennzahlen Allgemeines In allen gelben Feldern können Eingaben gemacht werden. Geben Sie die Zahlen immer aus

Mehr

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Altwis. für das Jahr 2016

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Altwis. für das Jahr 2016 Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Altwis für das Jahr 2016 Erklärungen zur der Finanzkennzahlen Allgemeines In allen gelben Feldern können Eingaben gemacht werden. Geben Sie die Zahlen immer aus der Jahresrechnung

Mehr

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG VON IMST

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG VON IMST WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG VON IMST Der Gemeinderat von Imst hat mit Sitzungsbeschluss vom 2. Juni 1976 auf Grund der 15 Abs. 3 lit.d. FAG 1967, BGBl. Nr. 2, in Verbindung mit 30 Abs. 1 Gemeindeabgabengesetz

Mehr

Reglement über Erschliessungsbeiträge und -gebühren

Reglement über Erschliessungsbeiträge und -gebühren Reglement über Erschliessungsbeiträge und -gebühren vom 01. Januar 2000 Grundsätze 1 Geltungs- und Anwendungsbereiche 1 Dieses Reglement regelt in Ergänzung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge

Mehr

GEMEINDE FELSBERG FINANZPLAN

GEMEINDE FELSBERG FINANZPLAN GEMEINDE FELSBERG FINANZPLAN 2013 2017 INHALTSVERZEICHNIS SEITE VORWORT 2 KURZINFORMATION & KENNZIFFERN 3 LAUFENDE RECHNUNG 4 INVESTITIONSPLAN 5 GRAFIKEN 6 1 VORWORT Kommentar zum Finanzplan 2013-2017

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27.

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27. Einwohnergemeinde 45 Bellach Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 7. Januar 98 Stand:. Januar 0 Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren

Mehr

Finanzplan für kleine Gemeindeverbände. Finanzplan. Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

Finanzplan für kleine Gemeindeverbände. Finanzplan. Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg Finanzplan Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am 2015 2016-2021 Ursula Prior 30. August 2016 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr Prog

Mehr

Reglement über. der. Gemeinde Kienberg

Reglement über. der. Gemeinde Kienberg Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Gemeinde Kienberg Gültig per 01.01.2019 Gemeinde Kienberg Reglement Grundeigentümerbeiträge und -gebühren - 1 - Inhaltsverzeichnis Seite I. GELTUNGS-

Mehr

KENNZAHLEN. zu den Jahresrechnungen 1995 bis 2000 der Gemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden

KENNZAHLEN. zu den Jahresrechnungen 1995 bis 2000 der Gemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden KENNZAHLEN zu den Jahresrechnungen 1995 bis der Gemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden BDO Visura Gemeindeberatung Copyright 2001 BDO Visura St. Gallen Seite 1 Kennzahlen zu den Jahresrechnungen

Mehr

WASSER TARIF WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE NEUHAUSEN AM RHEINFALL. Tarifordnung 2018

WASSER TARIF WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE NEUHAUSEN AM RHEINFALL. Tarifordnung 2018 WASSER TARIF WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE NEUHAUSEN AM RHEINFALL Tarifordnung 2018 Wasserversorgung Neuhausen am Rheinfall Mühlenstrasse 19 8201 Schaffhausen Telefon +41 (0)52 635 11 00 Fax +41 (0)52

Mehr

Agenda: GV Solaroltingen 17. Mai 2017

Agenda: GV Solaroltingen 17. Mai 2017 GV 2017 17.5.2017 Agenda: GV Solaroltingen 17. Mai 2017 1. Begrüssung 2. Protokoll GV vom 12.04.2016 3. Jahresrückblick 2016 4. Jahresrechnung 2016, Budget 2017 5. Revisionsbericht Entlastung Vorstand

Mehr

Sanierung Metzgermatt- und Zeughausstrasse inkl. Ersatz der Wasserleitung sowie partielle Sanierung der Abwasserleitung

Sanierung Metzgermatt- und Zeughausstrasse inkl. Ersatz der Wasserleitung sowie partielle Sanierung der Abwasserleitung Kanton Bern Gemeinde Wangen an der Aare Sanierung Metzgermatt- und Zeughausstrasse inkl. Ersatz der Wasserleitung sowie partielle Sanierung der Abwasserleitung www.bsb-partner.ch 31. Januar 2014 Wangen

Mehr

Einwohnergemeinde Beispielswil Finanzplan 2012-2016

Einwohnergemeinde Beispielswil Finanzplan 2012-2016 Einwohnergemeinde Beispielswil Finanzplan 2012-2016 Investitionsplan Tabelle O1 Investitionen / Projekte Brutto- Ein- Netto- Budget invest. nahmen invest. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 später Kontrolle

Mehr

Einwohnergemeinde 3076 Worb. Jahresrechnung 2016

Einwohnergemeinde 3076 Worb. Jahresrechnung 2016 Einwohnergemeinde 3076 Worb Jahresrechnung 2016 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage 3 Ergebnis 4 Ergebnis Allgemeiner Haushalt 7 Nachkredite 10 Bruttoinvestitionen 11 Investitionseinnahmen und Nettoinvestitionen

Mehr

Gemeinde Tartar. Verordnung über Kehricht, Deponie, Wasser und Kanalisation

Gemeinde Tartar. Verordnung über Kehricht, Deponie, Wasser und Kanalisation Gemeinde Tartar Verordnung über Kehricht, Deponie, Wasser und Kanalisation Kehricht Art 1. Die Kehrichtentsorgung wird nach dem Verursacherprinzip der anfallenden Kosten der gesamten Entsorgung berechnet.

Mehr

Finanzplan der Burgergemeinde Lengnau

Finanzplan der Burgergemeinde Lengnau Finanzplan der Burgergemeinde Lengnau Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am 2017 2018-2023 Monika Gribi & Jonas Walther Oktober/November 2019 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr Prog

Mehr

Parlamentssitzung 5. Dezember 2016 Traktandum 6

Parlamentssitzung 5. Dezember 2016 Traktandum 6 Parlamentssitzung 5. Dezember 2016 Traktandum 6 Areal 101, Werkhof, Erwerb 1/3 Stammparzelle Kredit; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht und Antrag des Gemeinderates an das Parlament 1. Vorgeschichte

Mehr

Für den Kauf einer neuen Buchdruckpresse (Ankaufspreis ) sind Ihnen folgende Angaben

Für den Kauf einer neuen Buchdruckpresse (Ankaufspreis ) sind Ihnen folgende Angaben Kauf einer Buchdruckpresse Für den Kauf einer neuen Buchdruckpresse (Ankaufspreis 570 000) sind Ihnen folgende Angaben bekannt: - Jährlicher Umsatz (davon 2/3 in bar vereinnahmt) 450 000 - Jährlich Ausgaben

Mehr

Änderungen von Schätzungen und Korrekturen von Fehlern

Änderungen von Schätzungen und Korrekturen von Fehlern Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung Das Schweizerische Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor SRS-CSPCP hat nachfolgende zusätzliche Informationen zur Fachempfehlung 02 erarbeitet.

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN

EINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN EINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN Wasser- und Abwasserverordnung 06 Wasser- und Abwasserverordnung Der Gemeinderat Blumenstein erlässt gestützt auf Artikel des 7 ff sowie Anhang I des Wasserversorgungsreglementes

Mehr

Informationsveranstaltung 2017

Informationsveranstaltung 2017 Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal Informationsveranstaltung 2017 Präsentation von Urs Heusser 2. März 2017 Rev.02 Inhalt Situation WVGF Gesetzlicher Rahmen Werterhalt / Erneuerung Investitionsplanung

Mehr

Gemeinde von bis Länge Kosten. Dozwil keine Güttingen PW Rotfarb RÜB Hornbach 650 m KS 1102 (vor ARA)

Gemeinde von bis Länge Kosten. Dozwil keine Güttingen PW Rotfarb RÜB Hornbach 650 m KS 1102 (vor ARA) Abwasserverband Region Kesswil ANHANG 2: Ersatz für eigene Anlagen Einzelne Abschnitte der Verbandsanlagen dienen nicht nur dem Verband an sich sondern auch der Gemeinde als Gemeindekanalisation. Dieser

Mehr

Selbstdeklaration Gebührenerhöhungen

Selbstdeklaration Gebührenerhöhungen Gemeinde Glarus Nord Selbstdeklaration Gebührenerhöhungen Abwasser und Wasser Dokumentenverwaltung Datum Bearbeitung Bemerkungen/Überarbeitungsanlass 20.3.18 DZ Entwurf zur Vorlage Herr Zopfi 22.3.18 DZ

Mehr

GEMEINDE BESENBÜREN ELEKTRA --- TARIFE

GEMEINDE BESENBÜREN ELEKTRA --- TARIFE GEMEINDE BESENBÜREN ELEKTRA --- TARIFE Elektra der Gemeinde Besenbüren Reglement über Anschluss- und Baubeiträge Anhang zum Reglement über die Abgabe elektrischer Energie 1. ANSCHLÜSSE AUS DEM NIEDERSPANNUNGSNETZ

Mehr

Finanzplan

Finanzplan Finanzplan 2017-2021 Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen Vorbericht zum Finanzplan 2017-2021 Seite 2 Vorbericht zum Finanzplan 2017-2021 1. Erarbeitung Der Finanzplan wurde durch Thérèse Gugger, Finanzverwalterin,

Mehr

40.22 Tarifordnung der Wasserversorgung Schattdorf (vom 19. November 2012)

40.22 Tarifordnung der Wasserversorgung Schattdorf (vom 19. November 2012) Tarifordnung der Wasserversorgung Schattdorf (vom 19. November 2012) Die Einwohnergemeinde-Versammlung von Schattdorf, gestützt auf Artikel 8 b und auf Artikel 8 des Reglements über die Wasserversorgung

Mehr

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENVERORDNUNG DER GEMEINDE TELFES IM STUBAI

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENVERORDNUNG DER GEMEINDE TELFES IM STUBAI WASSERLEITUNGSGEBÜHRENVERORDNUNG DER GEMEINDE TELFES IM STUBAI Der Gemeinderat der Gemeinde Telfes im Stubai hat mit Beschluss vom 23.11.2015 aufgrund der Ermächtigung des 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

Tarifordnung zum Wasserversorgungsreglement. vom 6. November 2001

Tarifordnung zum Wasserversorgungsreglement. vom 6. November 2001 Tarifordnung zum Wasserversorgungsreglement vom 6. November 2001 1 TARIFORDNUNG ZUM WASSERVERSORGUNGSREGLEMENT Der Gemeinderat auf Antrag der Werkkommission erlässt gestützt auf Artikel 53 ff. des Wasserversorgungsreglements

Mehr

* IMMO-DATA AG DEMONSTRATIONSVERSION * S o f t w a r e für Banken, Versicherungen, die Immobilienwirtschaft

* IMMO-DATA AG DEMONSTRATIONSVERSION * S o f t w a r e für Banken, Versicherungen, die Immobilienwirtschaft * IMMO-DATA AG DEMONSTRATIONSVERSION * S o f t w a r e für Banken, Versicherungen, die Immobilienwirtschaft Ihr Ansprechpartner: Herr Testberater Thomas Benthaus Lohrheidestr. 72 Büro 02327 94 90-0 Fax

Mehr

Energietechnische Datenerfassung von. EFH-Gebäude mit Werkhalle Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil AG. vom

Energietechnische Datenerfassung von. EFH-Gebäude mit Werkhalle Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil AG. vom Energietechnische Datenerfassung von EFH-Gebäude mit Werkhalle Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil AG vom 21.05.2010 für Dietrich Ochsenbein + Co. Schreinerei Mellingerstrasse 4 CH-5512 Wohlenschwil

Mehr

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 Finanzkennzahlen zum Voranschlag 2016

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 Finanzkennzahlen zum Voranschlag 2016 Finanzkennzahlen Im Folgenden haben wir die wichtigsten Finanzkennzahlen zum Voranschlag 216 dargestellt. Diese sollen in einem Mehrjahresvergleich wichtige Indikatoren bezüglich unserer Finanzlage aufzeigen.

Mehr

Geldflussrechnung. Handbuch RMSG, September 2017 Geldflussrechnung 06 01

Geldflussrechnung. Handbuch RMSG, September 2017 Geldflussrechnung 06 01 Geldflussrechnung Handbuch RMSG, September 2017 Geldflussrechnung 06 01 06 Geldflussrechnung Rechtsgrundlagen: insbesondere Art. 110e GG Die Geldflussrechnung gliedert den Geldfluss 1 nach seiner Herkunft

Mehr

Einleitende Bemerkungen zur Jahresrechnung 2013

Einleitende Bemerkungen zur Jahresrechnung 2013 Jahresrechnung 2013 Kurzversion Einleitende Bemerkungen zur Jahresrechnung 2013 Laufende Rechnung Die Rechnung 2013 der Einwohnergemeinde Biel-Benken schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 512 372.87

Mehr

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

UNIVERSITÄT HOHENHEIM UNIVERSITÄT HOHENHEIM INSTITUT FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSLEHRE FACHGEBIET: PRODUKTIONSTHEORIE UND RESSOURCENÖKONOMIK Prof. Dr. Stephan Dabbert Planung und Entscheidung (B 00202) Lösung Aufgabe 7

Mehr

Inhaltsverzeichnis Kapitel 11

Inhaltsverzeichnis Kapitel 11 Inhaltsverzeichnis Kapitel 11 11 Interne Verrechnungen 11.1 Allgemein...1 11.2 Konten der internen Verrechnungen...2 Stand: 1.2.2013 Kapitel 11 Interne Verrechnungen 11 Interne Verrechnungen 11.1 Allgemein

Mehr

Empfehlung des Preisüberwachers zu den Wasser- und Abwassergebühren der Gemeinde Langnau

Empfehlung des Preisüberwachers zu den Wasser- und Abwassergebühren der Gemeinde Langnau Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Preisüberwachung PUE CH-3003 Bern, PUE An den Gemeinderat der Gemeinde Langnau Postfach 566 3550 Langnau Ihr Zeichen: Unser Zeichen: OM 28/29/10 Sachbearbeiter/in:

Mehr

Finanzkennzahlen (Stand November 2005) Kanton Zürich. Gemeindeamt des Kantons Zürich Gemeindefinanzen

Finanzkennzahlen (Stand November 2005) Kanton Zürich. Gemeindeamt des Kantons Zürich Gemeindefinanzen E Gemeindeamt des Kantons Zürich Gemeindefinanzen Finanzkennzahlen (Stand November 2005) Kanton Zürich Übersicht der gültigen Finanzkennzahlen mit Formeln und Aussagen Finanzkennzahlen 1 Finanzkennzahlen

Mehr

Informationen zum neuen Reglement Wasserversorgung Sempach

Informationen zum neuen Reglement Wasserversorgung Sempach Informationen zum neuen Reglement Wasserversorgung Sempach Den Text des neuen Reglements der Wasserversorgung Sempach können Sie unter www.korporation-sempach.ch/aktuelles herunterladen. Einleitung Die

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27.

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27. Einwohnergemeinde 45 Bellach Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 7. Januar 98 Stand:. April 04 Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren

Mehr

Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an den Stiftungsrat

Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an den Stiftungsrat Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon, Rüschlikon Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2017 KPMG AG Zürich, 5. April 2018 KPMG AG Audit Badenerstrasse 172

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE UNTERRAMSERN

EINWOHNERGEMEINDE UNTERRAMSERN EINWOHNERGEMEINDE UNTERRAMSERN R E G L E M E N T ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN Reglement über die Abwassergebühren Seite 1 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Unterramsern erlässt, gestützt auf 56

Mehr

Investitionsentscheidungsrechnung. Der Kapitalbarwert

Investitionsentscheidungsrechnung. Der Kapitalbarwert Die ist ein Verfahren der dynamischen Investitionsentscheidungsrechnung. Der Kapitalbarwert zur Beginn der Nutzungsdauer von Investitionsobjekten dient hier als Maßstab der Vorteilhaftigkeit. Seite 1 Mit

Mehr

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S 133)

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S 133) Seite von 5 Schänzlistrasse, 545 Selzach Tel. 0 64 4 4, Fax 0 64 9 0 ewselzach@datacomm.ch, www.selzach.ch Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S ) Gestützt auf 8 des Planungs- und Baugesetzes

Mehr

VWA Wintersemester 2005/06 Investitionsplanung und rechnung Leistungstest: Bearbeiten Sie alle Aufgaben.

VWA Wintersemester 2005/06 Investitionsplanung und rechnung Leistungstest: Bearbeiten Sie alle Aufgaben. Leistungstest 1 VWA Wintersemester 2005/06 Investitionsplanung und rechnung Leistungstest: 09.01.2006 Name: Note: Vorname: Punkte: Bearbeiten Sie alle Aufgaben. Aufgabe 1 (4 Punkte) a) Der Kapitalwert

Mehr

Anleitung Schulgeldberechnung

Anleitung Schulgeldberechnung Anleitung Schulgeldberechnung 1.1 Allgemeines REGEL: NIE Excel über X verlassen Immer mit ENDE die Schulgeldberechnung abschliessen. Gestartet wird die Datei über das Excel-Tool Schulgeldberechnung. Auszufüllen

Mehr

Reglement der Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt (WVGF)

Reglement der Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt (WVGF) Reglement der Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt (WVGF) Dieses Reglement regelt den Bau, Betrieb und Unterhalt sowie die Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen und die Beziehungen zwischen der

Mehr