96. Änderung des Studienplans für den Vorbereitungslehrgang Stimmbildung.

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Transkript:

Mitteilungsblatt Studienjahr 2014/15 ausgegeben am 1. April 2015 13. Stück Kundmachungen 95. Kundmachung der Anerkennungsverordnung für den Studienplan des Bachelorstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik. 96. Änderung des Studienplans für den Vorbereitungslehrgang Stimmbildung. 97. Änderung des Studienplans für den Postgraduate Universitätslehrgang Musikdramatische Darstellung. 98. Zusammensetzung der Studierendenkurie im Senat. 99. Entsendung in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen. 100. Einteilung des Studienjahres 2015/16 der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 101. Satzungsteil Studienrecht. Offene Stellen 102. Ausschreibung der Stelle einer Lektorin/eines Lektors für Solo- und Klassenkorrepetition am Institut Anton Bruckner (Musiktheorie, Gehörbildung, Ensembleleitung) der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 103. Ausschreibung der Stelle einer Hausarbeiterin/eines Hausarbeiters an der Abteilung für Gebäude und Technik der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-2 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at 104. Ausschreibung von zwei Stellen im Bereich Schulwartdienst an der Abteilung für Gebäude und Technik der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 105. Ausschreibung der Stelle einer Finanzcontrollerin/eines Finanzcontrollers (Kostenrechnung) im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 106. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Finanzcontrolling (Kostenrechnung) im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Berufungskommissionen 107. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Chorleitung (NF Erwin Ortner). 108. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Chorleitung (NF Erwin Ortner). 109. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Klavier (NF Harald Ossberger). 110. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Klavier (NF Harald Ossberger). 111. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Chorleitung. 112. Mitteilung gemäß 98 Abs 3 UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission. 113. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Viola (NF Hans Peter Ochsenhofer). 114. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Neue Musik (NF Horst Hajek). Stipendien, Programme, Preise 115. SYLFF Stipendien der Tokyo Foundation für das Studienjahr 2015/16, Ausschreibung. Todesfälle 116. Prof. Sunna Abram

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-3 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at Kundmachungen 95. Kundmachung der Anerkennungsverordnung für den Studienplan des Bachelorstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2015 folgende Anerkennungsverordnung für den Studienplan des Bachelorstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt: VERORDNUNG über die pauschale Anerkennung von künstlerischem Einzelunterricht am gewählten Instrument für das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik aufgrund 78 UG in Verbindung mit dem Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik vom 12.5.2014 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt einerseits für alle Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, die sowohl im Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik als auch im Instrumentalstudium oder im Lehramtsstudium aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung aus demselben Instrument an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (1. Instrument/Gesang) zugelassen sind. Sie sind in der Verordnung als interne Studierende bezeichnet. Andererseits gilt die Verordnung für alle Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, die das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik nach Absolvierung eines Diplom- oder Bachelorstudiums aus demselben Instrument an einer in- oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung beginnen. Sie werden als externe Studierende bezeichnet. 2 Anerkennung von künstlerischem Einzelunterricht für interne Studierende (1) Studierende, die sowohl im Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik als auch im Instrumentalstudium oder im Lehramtsstudium aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung aus demselben Instrument an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (1. Instrument/Gesang) zugelassen sind, haben in Instrumental(Gesangs)pädagogik keinen vollen Anspruch auf Unterricht im zentralen künstlerischen Fach (zkf). (2) Das zkf wird im Falle des gleichzeitigen Studiums des Instrumentalstudiums aus demselben Instrument für die Semesterstufe 1-4 im Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik automatisch anerkannt. Das zkf wird im Falle des gleichzeitigen Studiums des Lehramtsstudiums aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung aus demselben Instrument (1. Instrument/Gesang) für die Semesterstufen 1-2 automatisch anerkannt. (3) Wenn das Instrumentalstudium oder das Lehramtsstudium aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung bereits abgeschlossen wurde, sind alle bereits absolvierten zkf- Stufen für die Semesterstufen 1-4 (bei Abschluss des Instrumentalstudiums) bzw. für die Semesterstufen 1-2 (bei Abschluss des Lehramtsstudiums aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung) auf das noch laufende Studium anzurechnen. Die Regelungen über die Studieneingangsphase sind auf diese Studierenden nicht anzuwenden. 3 Anerkennung von künstlerischem Einzelunterricht für externe Studierende Studierenden, die das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik nach Absolvierung eines Diplom- oder Bachelorstudiums aus demselben Instrument an einer in- oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung beginnen, wird das zkf 1-4 automatisch anerkannt. Stichtag für die Überprüfung, ob ein entsprechendes Studium bereits absolviert wurde, ist der 1. September des entsprechenden Jahres. Bei der Zulassungsprüfung hat die

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-4 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at Zulassungsprüfungskommission festzustellen, ob es sich um dasselbe Instrument handelt. Die Regelungen über die Studieneingangsphase sind auf diese Studierenden nicht anzuwenden. 4 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit 01.10.2015 in Kraft. 96. Änderung des Studienplans für den Vorbereitungslehrgang Stimmbildung. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2015 die Durchführung der Studienplanänderung für den Vorbereitungslehrgang Stimmbildung genehmigt. - im Studienplan des Vorbereitungslehrgangs Stimmbildung wird unter dem Punkt ZULASSUNGSPRÜFUNG Z 4 lit d folgender Absatz: Nach Abschluss dieses Prüfungsteiles entscheidet der künstlerische Prüfungssenat über die Zulassung zum Prüfungsteil nach lit e. gestrichen. - im Studienplan des Vorbereitungslehrgangs Stimmbildung wird unter dem Punkt ZULASSUNGSPRÜFUNG Z 4 lit e folgender Absatz: In diesem kommissionellen Prüfungsteil weisen Kandidatinnen und Kandidaten die Fähigkeit nach, in der Unterrichtssprache Deutsch grundlegende profilbildende Inhalte des Curriculums für das Bachelorstudium Gesang wie z.b. Emotionen im Zusammenhang mit Liedtexten etc. zu verstehen und auszudrücken. Auf Antrag an die Studiendirektorin oder den Studiendirektor kann gemäß 4 Abs 4 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen unter Vorlage von Nachweisen wie z.b. einem Zeugnis Zertifikat Deutsch / B1, einem Grundschulabschluss aus deutschsprachigen Ländern und dgl. der Prüfungsteil nach lit e erlassen werden. gestrichen. Daraus ergibt sich, dass folgender Satz unter ZULASSUNGSPRÜFUNG Z 4 wie folgt lautet: Die Zulassungsprüfung für den Vorbereitungslehrgang Stimmbildung gilt als bestanden, wenn die Prüfungsteile lit a lit d positiv abgelegt wurden. Die Studienplanänderung tritt mit Oktober 2015 in Kraft. 97. Änderung des Studienplans für den Postgraduate Universitätslehrgang Musikdramatische Darstellung. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2015 die Durchführung der Studienplanänderung für den Postgraduate - Universitätslehrgang Musikdramatische Darstellung genehmigt. - im Studienplan des Postgraduate - Universitätslehrgang Musikdramatische Darstellung wird unter dem Punkt STUDIENGANG die Tabelle Pflichtfächer wie folgt geändert:

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-5 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at Pflichtfächer: 1. 2. Semester Zentrales Künstlerisches Fach 5.0 5.0 Szenische Interpretation 1,2 KK Zentrales Künstlerisches Fach 4.0 4.0 Musikalische Interpretation 1,2 KK Korrepetition 1,2 KE 1.0 1.0 Projektkorrepetition 1,2 KN 1.0 1.0 11.0 11.0 wird geändert in: Pflichtfächer: 1. 2. Semester Zentrales Künstlerisches Fach 5.0 5.0 Szenische Interpretation 1,2 KG Zentrales Künstlerisches Fach 4.0 4.0 Musikalische Interpretation 1,2 KG Korrepetition 1,2 KE 1.0 1.0 Projektkorrepetition 1,2 KG 1.0 1.0 11.0 11.0 KE = künstlerischer Einzelunterricht, KG = künstlerischer Gruppenunterricht Der künstlerische Einzelunterricht dient der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der oder des Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch technischer Fertigkeiten. Der künstlerische Gruppenunterricht dient der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen der oder des Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch technischer Fertigkeiten, die den Studierenden ermöglichen, im Zusammenwirken mit Anderen darstellerische Aufgaben zu realisieren. Im darunter stehenden Satz Die Lehrveranstaltung aus den zentralen künstlerischen Fächern sind aufbauend zu absolvieren. wird der Verweis auf das UniStG gestrichen. - im Studienplan des Postgraduate - Universitätslehrgang Musikdramatische Darstellung wird unter dem Punkt ABSCHLUSSPRÜFUNG folgender Satz geändert: Die Zusammensetzung des Prüfungssenates entspricht dem Prüfungssenat gem 56 Abs 2 UniStG. wird geändert in: Die Zusammensetzung des Prüfungssenates entspricht dem Prüfungssenat gem 17 Abs 8 der Satzung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien/Studienrecht. Weiters wird der Absatz Der Kandidat hat dem Prüfungssenat ein Programm vorzulegen, in dem enthalten sein müssen: a) 5 Arien nach eigener Wahl

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-6 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at b) 2 Szenen verschiedener Stilepochen Die kommissionelle Prüfung gliedert sind wie folgt: 1. Teil: Der Kandidat realisiert eine Szene nach eigener Wahl. Danach bestimmt der Prüfungssenat die weitere Auswahl der noch zu realisierenden Szenen und vorzutragenden Arien. 2. Teil: Der zweite Teil der Abschlussprüfung besteht in der Mitwirkung an einer universitätseigenen Produktion in einer stücktragenden Partie. Auf Antrag kann auch die Mitwirkung in einer nicht universitätseigenen Produktion am Studienort in einer stücktragenden Partie als zweiter Teil der Abschlussprüfung gewertet werden, wenn diese frühestens im 3. Semester stattfindet. geändert in: Der Kandidat / die Kandidatin hat dem Prüfungssenat ein Programm vorzulegen, in dem enthalten sein müssen: 2 Szenen verschiedener Stilepochen Die kommissionelle Prüfung wird abgehalten wie folgt: Der Kandidat / die Kandidatin realisiert zwei Szenen nach eigener Wahl. - im Studienplan des Postgraduate - Universitätslehrgang Musikdramatische Darstellung wird unter dem Punkt ZEUGNIS folgender Satz geändert: Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges wird durch ein Zeugnis beurkundet ( 47 UniStG). wird geändert in: Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges wird durch ein Zeugnis beurkundet ( 75 UG). Hierbei handelt es sich um wesentliche Studienplanänderungen. Die Studienplanänderung tritt mit Oktober 2015 in Kraft. 98. Zusammensetzung der Studierendenkurie im Senat. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2015 zur Kenntnis genommen, dass die hmdw mit Datum vom 16.3.2015 Anna Feichter statt Calon Danner als Hauptmitglied in den Senat entsendet hat. 99. Entsendung in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen. Der Senat hat in seiner Sitzung am 18.3.2015 zur Kenntnis genommen, dass die hmdw mit Datum vom 9.3.2015 Laura Anna Strobl statt Sigrid Horn als Hauptmitglied in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen entsendet hat.

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-7 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at 100. Einteilung des Studienjahres 2015/16 der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Der Senat hat in seiner Sitzung am 18.3.2015 die vom Rektorat in seiner Sitzung am 11.12.2014 beschlossenen allgemeinen Zulassungsfristen für das Studienjahr 2015/16 zur Kenntnis genommen: WINTERSEMESTER 2015: Allgemeine Zulassungsfrist: Mo 14. September 2015 bis Fr 9. Oktober 2015 Anmeldefrist für die Zentralen künstlerischen Fächer: Mo 14. September 2015 bis Fr 9. Oktober 2015 Nachfrist für die Zulassung: Mo 12. Oktober 2015 bis Mo 30. November 2015 SOMMERSEMESTER 2016: Allgemeine Zulassungsfrist: Mo 15. Februar 2016 bis Fr 11. März 2016 Anmeldefrist für die Zentralen künstlerischen Fächer: Mo 15. Februar 2016 bis Fr 11. März 2016 Nachfrist für die Zulassung: Mo 14. März 2016 bis Sa 30. April 2016 101. Satzungsteil Studienrecht. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2015 auf Vorschlag des Rektorats Änderungen des Satzungsteils Studienrecht beschlossen. Der Satzungsteil Studienrecht ist in der geänderten Form betreffend 22 Abs 7, 23 Abs 7 und 30 auf der Homepage des Senats http://www.mdw.ac.at/senat/ unter dem Punkt Satzung, Satzungsteil Studienrecht, abrufbar. Offene Stellen 102. Ausschreibung der Stelle einer Lektorin/eines Lektors für Solo- und Klassenkorrepetition am Institut Anton Bruckner (Musiktheorie, Gehörbildung, Ensembleleitung) der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Am Institut Anton Bruckner (Musiktheorie, Gehörbildung, Ensembleleitung) der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 1. Oktober 2015 die befristete Stelle zu besetzen. einer Lektorin/eines Lektors für Solo- und Klassenkorrepetition

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-8 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt (je 5 Wochenstunden Solo- und Klassenkorrepetition) Befristetes Arbeitsverhältnis als Lektorin/Lektor gem Kollektivvertrag (Ersatzkraft) Mindestentgelt: monatlich 1.404,52 brutto (mal 14) Anstellungserfordernisse: Voraussetzung ist eine der Verwendung entsprechende Hochschulausbildung und der Nachweis künstlerischer und künstlerisch-pädagogischer Leistungen, die den Anforderungen des Arbeitsbereiches entsprechen. Gewünschte Qualifikationen: Hervorragende pianistische Fähigkeiten, umfangreiche Korrepetitionspraxis besonders im vokalen Bereich und die Fähigkeit, Studierende und Lehrende im Unterricht und beim Literaturstudium umfassend zu unterstützen. Aufgaben: Der zu übernehmende Aufgabenbereich umfasst Klassen- und Solokorrepetition für Studierende der musikpädagogischen Studienrichtungen vorwiegend im Bereich Gesang. Weiters zählen die Begleitung bei Prüfungen und Vortragsabenden zu den Aufgaben. Belastbarkeit, Teamfähigkeit und entsprechende zeitliche Flexibilität, insbesondere zu Prüfungszeiten, wird vorausgesetzt. Ende der Bewerbungsfrist: 24. April 2015 (Datum des Poststempels) InteressentInnen mit entsprechenden Qualifikationen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung mit Angabe der GZ 975/15 an die mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Institut Anton Bruckner, Anton von Webern-Platz 1,1030 Wien zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt und die BewerberInnen keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Der Rektor: W. Hasitschka 103. Ausschreibung der Stelle einer Hausarbeiterin/eines Hausarbeiters an der Abteilung für Gebäude und Technik der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. An der Abteilung für Gebäude und Technik der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Mai 2015 die Stelle zu besetzen. einer Hausarbeiterin / eines Hausarbeiters Beschäftigungsausmaß: 100% Vertrag: unbefristet Mindestgehalt: 1.544,40 Brutto gem Kollektivvertrag (Verwendungsgruppe I, Grundstufe) Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. 1.662,10 (Regelstufe 1) möglich. Aufnahmebedingungen: Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst.

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-9 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at Gewünschte Qualifikationen: Abgeschlossene Berufsausbildung. Einsatzfreude und handwerkliches Geschick, körperliche Belastbarkeit, gute Kommunikationsfähigkeiten, beste Umgangsformen, Erfahrung im handwerklichen Bereich. Aufgaben: Durchführung sämtlicher anfallender Instandhaltungsarbeiten und Tätigkeiten handwerklicher Art in sämtlichen Gebäuden der Universität, Mithilfe bei Veranstaltungen. Bewerbungsfrist: 22. April 2015 (Datum des Poststempels) Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 871/15 an die Abteilung für Personalmanagement der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität. Die mdw strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Der Rektor: W. Hasitschka 104. Ausschreibung von zwei Stellen im Bereich Schulwartdienst an der Abteilung für Gebäude und Technik der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. An der Abteilung für Gebäude und Technik der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind voraussichtlich ab Mai bzw. Juni 2015 zwei Stellen im Bereich zu besetzen. Schulwartdienst Beschäftigungsausmaß: jeweils 100% Vertrag: unbefristet Mindestgehalt: 1.544,40 Brutto gem Kollektivvertrag (Verwendungsgruppe I, Grundstufe) Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. 1.662,10 (Regelstufe 1) möglich. Aufnahmebedingungen: Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst. Gewünschte Qualifikationen: Abgeschlossene Berufsausbildung. Einsatzfreude und handwerkliches Geschick, körperliche Belastbarkeit, gute Kommunikationsfähigkeiten, beste Umgangsformen, Erfahrung im handwerklichen Bereich. Aufgaben: Aufsicht über alle Unterrichtsräumlichkeiten, Überwachung des Personenverkehrs, Schlüsselausgabe, Auskunftserteilung, Telefonvermittlung, Mithilfe bei Veranstaltungen (Saaldienste, Aufstellen von div. Equipment und Einrichtungen), diverse Hilfstätigkeiten (Herstellen von Kopien, Wartung der Luftbefeuchter, Überwachung der Heizungsanlage, etc.). Bewerbungsfrist: 22. April 2015 (Datum des Poststempels) Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 872/15 an die Abteilung für Personalmanagement der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-10 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at Die mdw strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Der Rektor: W. Hasitschka 105. Ausschreibung der Stelle einer Finanzcontrollerin/eines Finanzcontrollers (Kostenrechnung) im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Mai 2015 die Stelle zu besetzen. einer Finanzcontrollerin/eines Finanzcontrollers (Kostenrechnung) Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden Vertrag: befristet (Karenzvertretung) Mindestgehalt: 1.096,05 Brutto gem Kollektivvertrag (Verwendungsgruppe IIIb, Grundstufe). Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. 1.213,65 (Regelstufe 1) möglich. Aufnahmebedingungen: Matura oder Fachhochschule/Universität Erforderliche Qualifikationen: Exzellente EDV-Kenntnisse (insbesondere Excel), kaufmännisches und organisatorisches Verständnis, selbstständiges Ausführen von qualifizierten Tätigkeiten, gute Rechtschreibkenntnisse. Aufgaben: Mitarbeit im Budgetcontrolling, bei Budgetbuchungen, Budgeterhebungen und im Projektcontrolling, laufende Mitarbeit in der Kostenrechnung, Mitarbeit bei der Erstellung von Berichten, Betreuung von Anfragen. Bewerbungsfrist: 22. April 2015 (Datum des Poststempels) Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1068/15 an die Abteilung für Personalmanagement der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität. Die mdw strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Der Rektor: W. Hasitschka

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-11 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at 106. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Finanzcontrolling (Kostenrechnung) im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Mai 2015 die Stelle zu besetzen. einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Finanzcontrolling (Kostenrechnung) Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden Vertrag: befristet (Karenzvertretung) Mindestgehalt: 1.897,60 Brutto gem Kollektivvertrag (Verwendungsgruppe IIIa, Grundstufe). Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. 2.133,10 (Regelstufe 1) möglich. Aufnahmebedingungen: Matura oder Handelsschulabschluss bzw. kfm. Lehrabschluss Erforderliche Qualifikationen: Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere Excel), kaufmännisches und organisatorisches Verständnis, selbstständiges Ausführen von qualifizierten Tätigkeiten, gute Rechtschreibkenntnisse. Aufgaben: Betreuung der Grunddaten des Finanzcontrolling, interne Leistungsverrechnung, laufende Mitarbeit in der Kostenrechnung, Mitarbeit bei der Erstellung von Berichten (inkl. Korrekturlesen), Betreuung von Anfragen. Bewerbungsfrist: 22. April 2015 (Datum des Poststempels) Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1069/15 an die Abteilung für Personalmanagement der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität. Die mdw strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Der Rektor: W. Hasitschka Berufungskommissionen 107. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Chorleitung (NF Erwin Ortner). Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2015 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Chorleitung (NF Erwin Ortner) wie folgt zusammensetzt:

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-12 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at UniversitätsprofessorInnen: Akademischer Mittelbau: entsendete StudierendenvertreterInnen: Ersatz: Maria Bayer Johannes Ebenbauer Alois Glaßner Wolfgang Sauseng Birgid Steinberger Elke Eckerstorfer Manuel Schuen Andreas Haller Melissa Dermastia Johannes Zeinler Marian Polin 108. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Chorleitung (NF Erwin Ortner). Gemäß 98 (3) UG werden Johannes Hiemetsberger als interner Gutachter und Johannes Prinz sowie Friederike Woebcken als externe GutachterInnen bestellt. 109. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Klavier (NF Harald Ossberger). Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2015 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Klavier (NF Harald Ossberger) wie folgt zusammensetzt: UniversitätsprofessorInnen: Ersatz: Akademischer Mittelbau: Ersatz: entsendete StudierendenvertreterInnen: Ersatz: Leonore Aumaier Inci Häusler-Altinok Christopher Hinterhuber Johannes Marian Tim Ovens Sibylla Joedicke Marija Köhler Manon Winter Karin Wagner Fateme Beytollahi Andreas Wildner Mathias Johannes Schmidhammer 110. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Klavier (NF Harald Ossberger). Gemäß 98 (3) UG werden Michael Hruby als interner Gutachter und Gottfried Hemetsberger

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-13 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at als externer Gutachter bestellt. 111. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Chorleitung. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2015 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Chorleitung wie folgt zusammensetzt: 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen UniversitätsprofessorInnen: Ersatz: Akademischer Mittelbau: Ersatz: entsendete StudierendenvertreterInnen: Thomas Kreuzberger Mark Stringer Gertraud Berka-Schmid Alois Glaßner Margit Klaushofer Konrad Leitner Johannes Wildner Helene Dearing Simeon Pironkov Alexander Josef Mayr Wing Wun Ip Roger Hernando Diaz Cajamarca 112. Mitteilung gemäß 98 Abs 3 UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2015 eine Berufungskommission für das Fach Chorleitung beschlossen. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereichs können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut 103 (5) UG bis 15.4.2015 an das Büro des Senats, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. per e-mail an senat@mdw.ac.at richten. 113. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Viola (NF Hans Peter Ochsenhofer). Der Senat hat in seiner Sitzung am 18.3.2015 zur Kenntnis genommen, dass die hmdw mit Datum vom 4.3.2015 Adriana Popescu als zweites Ersatzmitglied in das entscheidungsbefugte Kollegialorgan für Viola (NF Hans Peter Ochsenhofer) entsendet hat.

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-14 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at 114. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Neue Musik (NF Horst Hajek). Der Senat hat in seiner Sitzung am 18.3.2015 zur Kenntnis genommen, dass die hmdw mit Datum vom 3.3.2015 folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder wie folgt neu in das entscheidungsbefugte Kollegialorgan für Neue Musik (NF Horst Hajek) entsendet hat: Mitglieder: Ersatzmitglieder: Alessandro Baticci Anna Koch Iva Kovac Jonathan Gerhard Stark Stipendien, Programme, Preise 115. SYLFF Stipendien der Tokyo Foundation für das Studienjahr 2015/16, Ausschreibung. Voraussetzungen: Vergabe: Studium als ordentliche/r Studierende/r an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für Musik (Gesang, Instrumentalfächer, Musiktheorie, Komposition, Ensembleleitung, Tonmeister und elektronische Musik) oder Darstellende Kunst (Schauspiel, Film und Fernsehen) in höheren Semestern Herausragende, von der Institutsleitung bestätigte Qualifikation Empfehlungsschreiben des/der jeweiligen Betreuers/Betreuerin Fähigkeit zur Selbstpräsentation (auch in englischer Sprache) Integrations- und Führungsqualitäten Motivationsschreiben in englischer Sprache mit Ausbildungs- und Berufsziel mit einer Darstellung des professionellen Leaderships. Eine maximal dreimalige Vergabe an hervorragende Studierende ist möglich. Für jedes einzelne Jahr ist eine neuerliche Antragsstellung notwendig. Bewerbungsformulare: online unter http://www.mdw.ac.at/id/174 bei Dorothea Riedel, Projektbüro des Außeninstituts, Ungargasse 14, U HP 10 in den Institutssekretariaten. Bewerbungen sind bis spätestens 1. Juni 2015 an die Vizerektorin für Außenbeziehungen der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst zu richten. Bewerbungen für die musikpädagogischen Studienrichtungen erfolgen über das zuständige Studiendekanat. Die Vizerektorin für Außenbeziehungen: A. Kleibel

Studienjahr 2014/15, 1.4.2015-15 - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at Todesfälle 116. Prof. Sunna Abram Die mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien trauert um Prof. Sunna Abram, Korrepetitorin am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente, verstorben am 9. Februar 2015. Der Rektor: W. Hasitschka Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 15. April 2015. Redaktionsschluss: Freitag, 10. April 2015, 12:00 Uhr Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Mag. Paul Hofmann Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6101, E-Mail: asp@mdw.ac.at