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Transkript:

Amtliche Mitteilung 32. Jahrgang, Nr. 70 19. Dezember 2011 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Augenoptik/Optometrie (Ophthalmic Optics / Optometry) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für Technik Berlin vom 28.01.2011 Herausgeberin: Präsidentin der Beuth Hochschule Redaktion: Leiter Studienverwaltung Luxemburger Straße 10 I 13353 Berlin Presse- und Informationsstelle E-Mail: presse@beuth-hochschule.de Tel. (030) 45 04 23 14 I Fax (030) 45 04 23 89

32. Jahrgang, Nr. 70 Seite 2 von 5 Studienordnung für den Master-Studiengang Augenoptik/Optometrie (Ophthalmic Optics / Optometry) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für Technik Berlin vom 28.01.2011 Gemäß 71 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13.02.2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2010 (GVBL. S. 560), erlässt der Fachbereichsrat des Fachbereichs VII folgende Studienordnung für den Master-Studiengang Augenoptik/Optometrie (Ophthalmic Optics / Optometry): Übersicht 1 Geltungsbereich 2 Geltung von Rahmenordnungen und Frauenförderplan 3 Studienziel 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Struktur und Inhalte des Studiums 6 Module gemäß 9 (2) Rahmenstudienordnung 7 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden im Master-Studiengang Augenoptik/Optometrie, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung noch nicht zur Abschlussprüfung angemeldet sind. 2 Geltung von Rahmenordnungen und Frauenförderplan (1) Die Bestimmungen der Rahmenstudienordnung der Beuth Hochschule für Technik Berlin sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Ordnung. (2) Der geltende Frauenförderplan des Fachbereichs VII ist zu beachten.

32. Jahrgang, Nr. 70 Seite 3 von 5 3 Studienziel (1) Studienziel ist die Vermittlung zusätzlicher Kenntnisse für spezielle Teilgebiete der Optometrie sowie die Vertiefung der klinischen Kompetenzen im Bereich der optometrischen Versorgung. Weiterhin werden die Fähigkeiten für wissenschaftliches Arbeiten auf den Gebieten der Optometrie und Ophthalmologie weiter entwickelt und vertieft. Dabei können die Studierenden einerseits eine allgemeine Vertiefung in allen Bereichen der augenoptisch - optometrischen Entscheidungskompetenz wählen. Andererseits können sie auch durch eine geeignete Auswahl der Module und der Themen der wissenschaftlichen Arbeiten eine spezielle Vertiefung hauptsächlich auf einem Fachgebiet erwerben. In diesem Fall kann der Master-Abschluss zum Nachweis einer vom Berufsverband ZVA anerkannten Spezialisierung dienen. Die dabei zu erfüllenden Anforderungen werden vom Berufsverband ZVA (Zentralverband der Augenoptiker, Bundes-Innungsverband) in Kooperation mit der Beuth-Hochschule definiert. (2) Der Bachelor-Studiengang Augenoptik/Optometrie bildet mit dem Master- Studiengang Augenoptik/Optometrie ein konsekutives System. 4 Zugangsvoraussetzungen (1) Es gelten die Zugangsvoraussetzungen gemäß jeweils gültiger Rahmenstudienordnung. (2) Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Augenoptik/Optometrie nachweisen. (3) Der Studiengang ist so konzipiert, dass für ein Studium, das innerhalb der Regelstudienzeit durchgeführt werden kann, Kenntnisse vorausgesetzt werden, wie sie in dem Bachelor-Studiengang Augenoptik/Optometrie der Beuth Hochschule für Technik Berlin vermittelt werden. (4) Für geeignete Bachelor-Studiengänge mit weniger als 210 Credits werden vom Dekan / von der Dekanin zusätzliche Module vorgegeben, deren erfolgreicher Abschluss zur Antragsstellung zur Abschlussarbeit nachzuweisen ist. Der/die Bewerber/Bewerberin wird hierüber schriftlich von Dekanat des Fachbereiches informiert.

32. Jahrgang, Nr. 70 Seite 4 von 5 5 Struktur und Inhalte des Studiums (1) Das Master Studium umfasst 3 Studienplansemester (2) Die Aufnahme von Studierenden erfolgt jährlich mit Beginn des Sommersemesters. Jedes Modul wird einmal jährlich gemäß Studienplan angeboten. (3) Das Studium ist gemäß Studienplan strukturiert (siehe Anlage 1). (4) Der Fachbereichsrat des Fachbereichs VII legt die fachliche und organisatorische Ausgestaltung der Module und die dazu gehörigen Prüfungsmodalitäten in den Modulbeschreibungen fest. Die Modulbeschreibungen (http://www.beuth-hochschule.de/424/detail/mao) sind Bestandteil dieser Ordnung. (5) Die Regelungen zur Ausgestaltung der Wahlpflichtmodule sind der Anlage 1 zu entnehmen. (6) Die Abschlussprüfung wird gemäß jeweils gültiger Rahmenprüfungsordnung durchgeführt. (7) Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beträgt 5 Monate. 6 Module gemäß 9 (2) Rahmenstudienordnung (1) Jede/r Studierende muss zwei Module des 1. Studienplansemesters bis zum Ende des zweiten Angebotssemesters erfolgreich abgeschlossen haben. Näheres regelt die jeweils gültige Rahmenprüfungsordnung. Diese Module sind: (1) Kinderoptometrie (2) Okuläre und systemische Pathologie 7 Inkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Beuth Hochschule für Technik Berlin zum Sommersemester 2012 in Kraft.

32. Jahrgang, Nr. 70 Seite 5 von 5 Studienplan Anlage 1 zur StO Master Augenoptik Modul Modulname Studienplansemester SU SWS Ü SWS Credits Notengewicht WP/P Service-gebender Cluster M01 Studium Generale I 1 2 2,5 2,5 WP FB I M02 Studium Generale II 1 2 2,5 2,5 WP FB I M03 Kinderoptometrie 1 2 1 5 5 P Eigener Studiengang M03.1 Kinderoptometrie 2 3 Eigener Studiengang M03.2 Kinderoptometrie - Praktikum 1 2 Eigener Studiengang M04 Spezialfälle der Contactlinsenanpassung 1 3 1 5 5 P Eigener Studiengang M04.1 Spezialfälle der Contactlinsenanpassung 3 4 Eigener Studiengang M04.2 Topometrie des vorderen Augenabschnitts - Praktikum 1 1 Eigener Studiengang M05 Versorung und Förderung Sehbehinderter 1 2 2 5 5 P Eigener Studiengang M05.1 Versorung und Förderung Sehbehinderter 2 3 Eigener Studiengang M05.2 Versorgung und Förderung Sehbehinderter - Praktikum 2 2 Eigener Studiengang M06 Alternative optometrische Strategien 1 2 2 5 5 P Eigener Studiengang M06.1 Alternative optometrische Strategien 2 3 Eigener Studiengang M06.2 Alternative optometrische Strategien - Praktikum 2 2 Eigener Studiengang M07 Okuläre und systemische Pathologie 1 3 5 5 P Eigener Studiengang M08 Klinische Optometrie für Fortgeschrittene 2 2 2 5 5 P Eigener Studiengang M08.1 Klinische Optometrie für Fortgeschrittene 2 2 Eigener Studiengang M08.2 Klinische Optometrie für Fortgeschrittene - Praktikum 2 3 Eigener Studiengang M09 Neuro-Optometrie 2 2 1 5 5 P Eigener Studiengang M09.1 Neuro-Optometrie 2 3 Eigener Studiengang M09.2 Neuro-Optometrie - Praktikum 1 2 Eigener Studiengang M10 Wahlpflichtmodul 2 4 5 5 WP Eigener Studiengang M11 Projektarbeit 2 1 15 15 P Eigener Studiengang M11.1 Anleitung zur Projektarbeit 1 Eigener Studiengang M11.2 Projektarbeit 15 Eigener Studiengang M12 Abschlussprüfung 3 1 30 30 P Eigener Studiengang M12.1 Abschlussarbeit 1 25 25 Eigener Studiengang M12.2 Mündliche Abschlussprüfung 5 5 Eigener Studiengang Wahlpflichtmodule Modul Modulname Studienplansemester SU SWS Ü SWS Credits Notengewicht WP/P Service-gebender Cluster WP01 Binokularsehen (Klinisches Praktikum) 2 2,5 WP Eigener Studiengang WP02 Versorgung Sehbehinderter (Klinisches Praktikum) 2 2,5 WP Eigener Studiengang WP03 Contactlinsen-Spezialfälle (Klinisches Praktikum) 2 2,5 WP Eigener Studiengang WP04 Kinderoptometrie (Klinisches Praktikum) 2 2,5 WP Eigener Studiengang SU = Seminaristischer Unterricht Ü = Übung SWS = Semesterwochenstunden P = Pflichtmodul WP = Wahlpflichtmodul Hinweise zu Wahlpflichtmodulen Die Studierenden können wie folgt aus dem Wahlpflichtangebot wählen: Wahlpflichtmodul I: 2 Angebote aus WP01 - WP04