Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr



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Transkript:

Fassung Juli 2012 Die Snderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die flgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Abschnitt B.: Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren Abschnitt C.: Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren A. Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels Einzugsermächtigungslastschrift über sein Knt bei der Bank gelten flgende Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vm Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvrgang zulasten des Knts des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vm Zahlungsempfänger angegeben wird. 1.2 Entgelte 1.2.1 Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Mnate vr dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textfrm angebten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektrnischen Kmmunikatinsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angebten, kann er diese Geschäftsbeziehung vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristls und kstenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen. 1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen vn Kunden, die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nr. 12 Abs. 1 bis 6 AGB-Banken maßgeblich. 1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und snstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung vn Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im "Preis- und Leistungsverzeichnis" näher bezeichneten Streitschlichtungs- Beschwerdestellen wenden. 2 Einzugsermächtigungslastschrift 2.1 Allgemein 2.1.1 Wesentliche Merkmale der Einzugsermächtigungslastschrift Mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Eur bewirken. Für die Ausführung vn Zahlungen mittels Einzugsermächtigungslastschriften müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nutzen und muss der Kunde vr dem Zahlungsvrgang dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung (siehe Nummer A.2.2.1) erteilen. Diese Einzugsermächtigung ist zugleich die Weisung des Kunden gegenüber der Bank, die vm Zahlungsempfänger auf das Knt des Kunden gezgenen Lastschriften einzulösen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvrgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vrlegt. Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist vn acht Wchen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Knt vn der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. 2.1.2 Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kntnummer und die Bankleitzahl der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vm Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen Kntnummer und Bankleitzahl des Zahlungsempfängers aus. 2.2 Einzugsermächtigung 2.2.1 Erteilung der Einzugsermächtigung, Weisung an die Bank swie Regelung für bisher erteilte Einzugsermächtigungen Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung. Mit dieser ermächtigt er den Zahlungsempfänger, Zahlungen vn seinem Knt mittels Lastschrift einzuziehen, und weist er zugleich die Bank an, die vm Zahlungsempfänger auf sein Knt gezgenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autrisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung vn Lastschriften des Zahlungsempfängers. Sätze 2 und 3 gelten auch für vm Kunden vr dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss flgende Angaben (Autrisierungsdaten) enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Bezeichnung des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer A.2.1.2). Über die Autrisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten. 2.2.2 Widerruf der Einzugsermächtigung Die Einzugsermächtigung kann vm Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger seiner Bank möglichst schriftlich mit der Flge widerrufen werden, dass nachflgende Zahlungsvrgänge nicht mehr autrisiert sind. Erflgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs flgenden Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Zusätzlich sllte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht. 2.3 Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger (1) Die vm Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autrisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung vn Einzugsermächtigungslastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vm Zahlungsempfänger angegeben. (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektrnisch den Datensatz zur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit der Einzugsermächtigung erteilte Weisung an die Bank dar, die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen (siehe Nummer A.2.2.1). 2.4 Zahlungsvrgang aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift 2.4.1 Belastung des Knts des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende Einzugsermächtigungslastschriften des Zahlungsempfängers werden mit dem vm Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Knt des Kunden belastet. (2) Eine Kntbelastung erflgt nicht wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht (siehe Nummer A.2.4.2 ), wenn der Bank ein Widerruf der Einzugsermächtigung zugegangen ist, die vm Zahlungsempfänger angegebene Kntnummer des Zahlungspflichtigen und die Bankleitzahl keinem Knt des Kunden bei der Bank zuzurdnen sind der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Knt über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kntdeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vr. 2.4.2 Einlösung vn Einzugsermächtigungslastschriften Einzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Knt des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag 1 nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht wird. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Snnabende und 24. und 31. Dezember.

2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung Ablehnung der Einlösung Über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe Nummer A.2.4.1) die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift (siehe Nummer A.2.4.2 ) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer A.2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, sweit möglich, die Gründe swie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autrisierten Einzugsermächtigungslastschrift wegen fehlender Kntdeckung (siehe Nummer A.2.4.1 Absatz 2, dritter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. 2.4.4 Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der vn ihr dem Knt des Kunden aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Einzugsermächtigungslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, s beginnt die Ausführungsfrist am daraufflgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit. 2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autrisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist vn acht Wchen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Knt vn der Bank hne Angabe vn Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben hiervn unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlssen, sbald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autrisiert wrden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2. 2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden 2.6.1 Erstattung bei einer nicht autrisierten Zahlung Im Falle einer vm Kunden nicht autrisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den vn seinem Knt abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die nicht autrisierte Zahlung befunden hätte. 2.6.2 Erstattung bei einer nicht erflgten fehlerhaften Ausführung vn autrisierten Zahlungen (1) Im Falle einer nicht erflgten fehlerhaften Ausführung einer autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insweit verlangen, als die Zahlung nicht erflgt fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Knt des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich hne den nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvrgang befunden hätte. (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus vn der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erflgten fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt mit denen sie das Knt des Kunden belastet hat. (3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer A.2.4.4 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen 1 und 2 ausgeschlssen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer A.2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer A.2.6.4. (4) Wurde ein Zahlungsvrgang nicht fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvrgang nachvllziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten. 2.6.3 Schadensersatz (1) Bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung einer autrisierten Zahlung bei einer nicht autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank einen Schaden, der nicht bereits vn den Nummern A.2.5.1 und A.2.5.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer vn ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Eur begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autrisierte Zahlungen, bei Vrsatz grber Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. 2.6.4 Schadensersatzansprüche vn Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen Abweichend vn den Erstattungsansprüchen in Nummer A.2.5.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer A.2.5.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe flgender Regelungen: Bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, vn der Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der vn der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Sweit es sich hierbei um die Geltendmachung vn Flgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Eur je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vrsatz grbe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat. 2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A.2.5.2 bis A.2.5.4 ist ausgeschlssen, wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist sweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vm Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde vn der Bank jedch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern A.2.5.1 bis A.2.5.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht fehlerhaft ausgeführter Zahlungen aufgrund nicht autrisierter Zahlungen sind ausgeschlssen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Mnate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autrisierten fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervn unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Mnats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer A.2.5.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er hne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlssen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände

auf einem ungewöhnlichen und unvrhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Flgen trtz Anwendung der gebtenen Srgfalt nicht hätten vermieden werden können vn der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. B. Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels Abbuchungsauftragslastschrift über sein Knt bei der Bank gelten flgende Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vm Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvrgang zulasten des Knts des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vm Zahlungsempfänger angegeben wird. 1.2 Entgelte 1.2.1 Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Mnate vr dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textfrm angebten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektrnischen Kmmunikatinsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angebten, kann er diese Geschäftsbeziehung vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristls und kstenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen. 1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen vn Kunden, die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nr. 12 Absatz 1 bis 6 AGB- Banken maßgeblich. 1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und snstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung vn Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im "Preis- und Leistungsverzeichnis" näher bezeichneten Streitschlichtungs- Beschwerdestellen wenden. 2 Abbuchungsauftragslastschrift 2.1 Allgemein 2.1.1 Wesentliche Merkmale des Abbuchungsauftragslastschriftverfahrens Mit dem Abbuchungsauftragslastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Eur bewirken. Für die Ausführung vn Zahlungen mittels Abbuchungsauftragslastschrift muss der Kunde vr dem Zahlungsvrgang den Zahlungsempfänger ermächtigen, Geldbeträge vm Knt des Kunden per Abbuchungsauftragslastschriften einzuziehen und die Bank unmittelbar anweisen, die Abbuchungsauftragslastschriften seinem Knt zu belasten und den Lastschriftbetrag an den Dienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Abbuchungsauftrag). Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvrgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Abbuchungsauftragslastschriften vrlegt. Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer Abbuchungsauftragslastschrift vn der Bank keine Erstattung des seinem Knt belasteten Lastschriftbetrages verlangen. 2.1.2 Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kntnummer und die Bankleitzahl der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vm Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen Kntnummer und Bankleitzahl aus. 2.2 Abbuchungsauftrag 2.2.1 Erteilung des Abbuchungsauftrags Der Kunde autrisiert mit dem Abbuchungsauftrag gegenüber der Bank die Einlösung vn Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers. Die Autrisierung umfasst die Belastung des Knts des Kunden mit Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers und die Ausführung vn Zahlungen durch Übermittlung der abgebuchten Lastschriftbeträge an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Abbuchungsauftrag ist schriftlich in der mit der Bank vereinbarten Art und Weise unmittelbar der Bank zu erteilen. Der Abbuchungsauftrag muss flgende Angaben (Autrisierungsdaten) enthalten: Name des Zahlungsempfängers, Name des Kunden, Bezeichnung der Bank des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer B.2.1.2). Über die Autrisierungsdaten hinaus kann der Abbuchungsauftrag zusätzliche Angaben enthalten. 2.2.2 Widerruf des Abbuchungsauftrags Der Abbuchungsauftrag kann vm Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird am auf den Eingang flgenden Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Der Widerruf sllte möglichst schriftlich erflgen. 2.2.3 Zurückweisung einzelner Lastschriften (1) Der Kunde kann der Bank gesndert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis vr dem Tag der Vrlage der bestimmten Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank zugehen. Diese Weisung sllte möglichst schriftlich erflgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. (2) Am Tag der Vrlage der Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank kann diese nur nch zurückgewiesen werden, wenn Kunde und Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines slchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (3) Nach dem Tag der Vrlage der Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen. 2.3 Einzug der Abbuchungsauftragslastschrift durch den Zahlungsempfänger Der Zahlungsempfänger übermittelt die Abbuchungsauftragslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank des Kunden als Zahlstelle. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vm Zahlungsempfänger angegeben. 2.4 Zahlungsvrgang aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift 2.4.1 Belastung des Knts des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers werden am Tag der Vrlage mit dem vm Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Knt des Kunden belastet. Fällt dieser Tag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erflgt die Kntbelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kntbelastung erflgt nicht wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht (siehe Nummer B.2.4.2), wenn der Bank kein Abbuchungsauftrag gemäß Nummer B.2.2.1 vrliegt, der Abbuchungsauftrag gemäß Nummer B.2.2.2 vm Kunden widerrufen wrden ist, der Bank eine Zurückweisung des Kunden gemäß Nummer B.2.2.3 zugegangen ist, die vm Zahlungsempfänger angegebene Kntnummer des Zahlungspflichtigen und die Bankleitzahl keinem Knt des Kunden bei der Bank zuzurdnen sind der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Knt über keinen ausreichenden Kredit verfügt; Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vr. 2.4.2 Einlösung vn Abbuchungsauftragslastschriften Abbuchungsauftragslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Knt des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag 1 nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht wird. 2.4.3 Unterrichtung über Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung Ablehnung der Einlösung Über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe Nummer B.2.4.1 Absatz 2) die Ablehnung der Einlösung 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Snnabende und 24. und 31. Dezember.

einer Abbuchungsauftragslastschrift (siehe Nummer B.2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer B.2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, sweit möglich, die Gründe swie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. 2.4.4 Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der vn ihr dem Knt des Kunden aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, s beginnt die Ausführungsfrist am daraufflgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit. 2.5 Ausschluss des Erstattungsanspruchs bei einer autrisierten Zahlung Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer Abbuchungsauftragslastschrift vn der Bank keine Erstattung des seinem Knt belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Ansprüche aus 675x BGB sind ausgeschlssen. Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlung richten sich nach Nummer B.2.6.2. 2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden 2.6.1 Erstattung bei einer nicht autrisierten Zahlung Im Falle einer vm Kunden nicht autrisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den vn seinem Knt abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die nicht autrisierte Zahlung befunden hätte. 2.6.2 Erstattung bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung vn autrisierten Zahlungen (1) Im Falle einer nicht erflgten fehlerhaften Ausführung einer autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insweit verlangen, als die Zahlung nicht erflgt fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Knt des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich hne den nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvrgang befunden hätte. (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus vn der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erflgten fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt mit denen sie das Knt des Kunden belastet hat. (3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer B.2.4.4 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlssen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer B.2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer B.2.6.4. (4) Wurde ein Zahlungsvrgang nicht fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvrgang nachvllziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten. 2.6.3 Schadensersatz (1) Bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung einer autrisierten Zahlung bei einer nicht autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank einen Schaden, der nicht bereits vn den Nummern B.2.6.1 und B.2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer vn ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden, zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Eur begrenzt. Diese Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autrisierte Zahlungen, bei Vrsatz grber Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. 2.6.4 Schadensersatzansprüche vn Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen Abweichend vn den Erstattungsansprüchen in Nummer B.2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer B.2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach 667 BGB und aus ungerechtfertigter Bereicherung nach 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe flgender Regelungen: Bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, vn der Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der vn der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Sweit es sich hierbei um die Geltendmachung vn Flgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Eur je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vrsatz grbe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat. 2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern B.2.6.2 bis B.2.6.4 ist ausgeschlssen, wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist sweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vm Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde vn der Bank jedch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B.2.6.1 bis B.2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht fehlerhaft ausgeführter Zahlungen aufgrund nicht autrisierter Zahlungen sind ausgeschlssen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Mnate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autrisierten fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervn unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Mnats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer B.2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er hne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlssen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvrhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Flgen trtz Anwendung der gebtenen Srgfalt nicht hätten vermieden werden können, vn der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. C. Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis- Lastschrift über sein Knt bei der Bank gelten flgende Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Begriffsbestimmung

Eine Lastschrift ist ein vm Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvrgang zulasten des Knts des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vm Zahlungsempfänger angegeben wird. 1.2 Entgelte 1.2.1 Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Mnate vr dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textfrm angebten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektrnischen Kmmunikatinsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angebten, kann er diese Geschäftsbeziehung vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristls und kstenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen. 1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind Für Entgelte und deren Änderung für Zahlungen vn Kunden, die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nummer 12 Absätze 1 bis 6 AGB- Banken maßgeblich. 1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten. 1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und snstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung vn Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im "Preis- und Leistungsverzeichnis" näher bezeichneten Streitschlichtungs- Beschwerdestellen wenden. 2 SEPA- Basis-Lastschrift 2.1 Allgemein 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis- Lastschriftverfahrens Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Eur innerhalb des Gebiets des einheitlichen Eur-Zahlungsverkehrsraums ( Single Eur Payments Area, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung vn Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriften muss der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen und der Kunde vr dem Zahlungsvrgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvrgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vrlegt. Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis- Lastschrift binnen einer Frist vn acht Wchen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Knt vn der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. 2.1.2 Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN 2 und den BIC 3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA- Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vm Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und BIC des Zahlungsempfängers aus. 2.1.3 Übermittlung vn Lastschriftdaten Bei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten über das Nachrichtenübermittlungssystem der Sciety fr Wrldwide Interbank Financial Telecmmunicatin (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Eurpäischen Unin, in der Schweiz in den USA vn dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers an die Bank weitergeleitet werden. 2.2 SEPA- Lastschriftmandat 2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autrisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung vn SEPA-Basis- 2 Internatinal Bank Accunt Number (Internatinale Bankkntnummer). 3 Bank Identifier Cde (Bank-Identifizierungs-Cde). Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dem SEPA- Lastschriftmandat müssen die flgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vm Knt des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und Weisung an die Bank, die vm Zahlungsempfänger auf sein Knt gezgenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss flgende Angaben (Autrisierungsdaten) enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, eine Gläubiger-Identifikatinsnummer, Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung wiederkehrender Zahlungen, Name des Kunden, Bezeichnung der Bank des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer C.2.1.2). Über die Autrisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten. 2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen vn seinem Knt mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vm Zahlungsempfänger auf sein Knt gezgenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autrisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung vn Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vm Kunden vr dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss flgende Autrisierungsdaten enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Name des Kunden, Kundenkennung nach Nummer C.2.1.2 Kntnummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autrisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten. 2.2.3 Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vm Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger seiner Bank möglichst schriftlich mit der Flge widerrufen werden, dass nachflgende Zahlungsvrgänge nicht mehr autrisiert sind. Erflgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs flgenden Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Zusätzlich sllte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht. 2.2.4 Zurückweisung einzelner Lastschriften Der Kunde kann der Bank gesndert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis vr dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sllte möglichst schriftlich erflgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. 2.3 Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift auf Grundlage des SEPA- Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger (1) Das vm Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autrisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung vn SEPA-Basis-Lastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vm Zahlungsempfänger angegeben. (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektrnisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA-Basis-Lastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz verkörpert auch die im SEPA-Lastschriftmandat enthaltene Weisung des Kunden an die Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Basis- Lastschrift (siehe Nummer C.2.2.1 Satz 2 und Satz 4). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank auf die für die Erteilung des Mandats vereinbarte Frm (siehe Nummer C.2.2.1 Satz 3). 2.4 Zahlungsvrgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift 2.4.1 Belastung des Knts des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vm Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Knt des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis-

und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erflgt die Kntbelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kntbelastung erflgt nicht wird spätestens am zweiten Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht, wenn der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer C.2.2.2 zugegangen ist, der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer C.2.2.3 zugegangen ist, der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Knt über keinen ausreichenden Kredit verfügt; Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vr, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Knt des Kunden bei der Bank zuzurdnen ist die Lastschrift nicht vn der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubiger-Identifikatinsnummer fehlt für die Bank erkennbar fehlerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt kein Fälligkeitstag angegeben ist. 2.4.2 Einlösung vn SEPA Basis- Lastschriften SEPA- Basis-Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Knt des Kunden nicht spätestens gemäß Nummer C.2.4.1 Absatz 2 rückgängig gemacht wird. 2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungs-buchung Ablehnung der Einlösung Über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe Nummer C.2.4.1 Absatz 2) die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift (siehe Nummer C.2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer C.2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, sweit möglich, die Gründe swie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. 2.4.4 Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der vn ihr dem Knt des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, s beginnt die Ausführungsfrist am daraufflgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit. 2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autrisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist vn acht Wchen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Knt vn der Bank hne Angabe vn Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben hiervn unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlssen, sbald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autrisiert wrden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlung richten sich nach Nummer C.2.6.2. 2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden 2.6.1 Erstattung bei einer nicht autrisierten Zahlung Im Falle einer vm Kunden nicht autrisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den vn seinem Knt abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die nicht autrisierte Zahlung befunden hätte. 2.6.2 Erstattung bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung vn autrisierten Zahlungen (1) Im Falle einer nicht erflgten fehlerhaften Ausführung einer autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insweit verlangen, als die Zahlung nicht erflgt fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Knt des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich hne den nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvrgang befunden hätte. (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus vn der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erflgten fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt mit denen sie das Knt des Kunden belastet hat. (3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer C.2.4.4 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlssen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer C.2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer C.2.6.4. (4) Wurde ein Zahlungsvrgang nicht fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvrgang nachvllziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten. 2.6.3 Schadensersatz (1) Bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung einer autrisierten Zahlung bei einer nicht autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank einen Schaden, der nicht bereits vn den Nummern C.2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer vn ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Eur begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autrisierte Zahlungen, bei Vrsatz grber Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. 2.6.4 Schadensersatzansprüche vn Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen bei nicht autrisierten Zahlungen Abweichend vn den Erstattungsansprüchen in Nummer C.2.6.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer C.2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe flgender Regelungen: Bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, vn der Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der vn der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Sweit es sich hierbei um die Geltendmachung vn Flgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Eur je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vrsatz grbe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat. 2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern C.2.6.2. bis C.2.6.4 ist ausgeschlssen,

wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist sweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vm Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde vn der Bank jedch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern C.2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht fehlerhaft ausgeführter Zahlungen aufgrund nicht autrisierter Zahlungen sind ausgeschlssen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Mnate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autrisierten fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervn unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Mnats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer C.2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er hne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlssen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvrhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Flgen trtz Anwendung der gebtenen Srgfalt nicht hätten vermieden werden können, vn der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Anlage: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete Stand der Liste: Juli 2013, Änderungen vrbehalten. 1. Staaten des Eurpäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1.1 Mitgliedstaaten der Eurpäischen Unin Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kratien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Plen, Prtugal, Rumänien, Schweden, Slwakei, Slwenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich vn Grßbritannien und Nrdirland swie Zypern. 1.2 Weitere Staaten Island, Liechtenstein und Nrwegen. 2. Snstige Staaten und Gebiete Maytte, Mnac, Schweiz swie Saint-Pierre und Miqueln.