Liste der zugelassenen Hilfsmittel für die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung vom 23. Januar 2019 Für die Prüfungssession 2019
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Schreibmaterial... 3 2 Zugelassene Hilfsmittel gemäss Richtlinien EBMP... 3 2.1 Wörterbücher... 3 2.2 Gesetzbücher... 3 2.3 Formelsammlungen... 4 2.4 Taschenrechner... 5 312.3-00007 \ COO.2101.108.7.694327
1 Allgemeines Die vorliegende Liste der zugelassenen Hilfsmittel für die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung (EBMP) ist Bestandteil der Richtlinien des SBFI zur eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung vom 22. Februar 2018. Die Liste, die jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert wird, ist als separates Dokument auf der SBFI Website 1 veröffentlicht. 1.1 Schreibmaterial Die Kandidierenden haben das nötige Schreibzeug, Zirkel und Lineal selbst mitzubringen. Für die Reinschrift der Prüfungsarbeiten dürfen nur Tinte, Kugelschreiber oder Filzstifte verwendet werden. Notizpapier und das Schreibpapier für die Reinschrift der Prüfungsarbeiten werden von der Prüfungsleitung zur Verfügung gestellt. Die Verwendung anderer (persönlicher) Blätter sowie eines Bleistifts oder eines radierbaren Stiftes für schriftliche Arbeiten ist nicht gestattet. 2 Zugelassene Hilfsmittel gemäss Richtlinien EBMP Im fachspezifischen Teil der Richtlinien EBMP ist bei jedem Fach angegeben, ob Hilfsmittel zugelassen sind. Die nachstehende Liste präzisiert diese Angaben. Die Hilfsmittel dürfen keine handschriftlichen Eintragungen enthalten. Erlaubt sind nur Orientierungshilfen (Hervorhebungen, «Reiter»). Hinweis: Die Prüfungsleitung stellt keinerlei Hilfsmittel zur Verfügung. 2.1 Wörterbücher Für die Prüfung in der ersten Landessprache ist die Verwendung eines frei gewählten einsprachigen Wörterbuches gestattet. Nur Druckversionen sind zugelassen. Für die Prüfung in der zweiten Landessprache und in der dritten Sprache ist die Verwendung eines frei gewählten zweisprachigen Wörterbuches gestattet. Nur Druckversionen sind zugelassen. 2.2 Gesetzbücher Zugelassen sind die offiziellen Textausgaben der Bundeskanzlei. Für die Prüfung in im Schwerpunktbereich sind nicht kommentierte Ausgaben der folgenden Gesetzbücher zugelassen. Ausrichtung Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen Gesetzbücher Bundesverfassung (BV) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Obligationenrecht (OR) Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) Bundesverfassung (BV) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Obligationenrecht (OR) Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Für die schriftliche Prüfung in im Ergänzungsbereich sind nicht kommentierte Ausgaben der folgenden Gesetzbücher zugelassen: Bundesverfassung (BV), Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Obligationenrecht (OR). 1 www.sbfi.admin.ch/ebmp 312.3-00007 \ COO.2101.108.7.694327 3/5
2.3 Formelsammlungen Für die Prüfungen in (Grundlagen- und Schwerpunktbereich) ist die folgende Formelsammlung zugelassen: Favre, Jean-Pierre. Formelsammlung. Auszug aus: Favre, J.-P. (2016), für die Berufsmaturität (RLP-BM). Verlag Digilex. Die Formelsammlung kann heruntergeladen werden über www.sbfi.admin.ch/ebmp. Die Hilfsmittel für die Prüfungen in den, Teilfach Chemie (Periodensystem und Formeln) werden über www.sbfi.admin.ch/ebmp zur Verfügung gestellt. Nur diese sind an den Prüfungen für das Teilfach Chemie zugelassen. Für die Prüfungen in den, Teilfach Physik ist folgende Formelsammlung der Physik zugelassen: DMK/DPK/DCK. Formeln, Tabellen, Begriffe. Orell Füssli Verlag. 312.3-00007 \ COO.2101.108.7.694327 4/5
2.4 Taschenrechner Die Prüfungsleitung stellt keine Taschenrechner zur Verfügung. Für die Prüfungen, bei denen die Verwendung eines Taschenrechners erlaubt ist, sind nur die nachstehend aufgeführten Modelle zugelassen: Ausrichtung Prüfungsfach Anforderung Zugelassene Taschenrechner Technik, Architektur, Life Sciences Natur, Landschaft und Lebensmittel Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen Gestaltung und Kunst Gesundheit und Soziales CAS Grafik Programmierbar Statistikfunktionen Finanzfunktionen () Technik und Umwelt () Technik und Umwelt Technik und Umwelt Technik und Umwelt Technik und Umwelt Technik und Umwelt Legende zu den Anforderungen: Diese Funktion ist erforderlich Diese Funktion ist nicht zugelassen () Diese Funktion ist nicht erforderlich aber zugelassen, da kein Vorteil daraus entsteht - Keine Prüfung TI-nspire CX CAS HP Prime Casio Classpad II TI-nspire CX CAS HP Prime Casio Classpad II TI BA II Plus HP 12c HP 17bII 312.3-00007 \ COO.2101.108.7.694327 5/5