Programme zur Inklusion von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch Kultur und Sport

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Transkript:

Programme zur Inklusion von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch Kultur und Sport 2017 Deutscher Bundestag

Seite 2 Programme zur Inklusion von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch Kultur und Sport Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 28.2.2017 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Seite 3 Einleitung Diesem liegt ein weites Verständnis des Inklusionsbegriffs zugrunde, nach dem sich Inklusion nicht nur auf Menschen bezieht, die aufgrund körperlicher oder seelischer Behinderungen in der Gefahr stehen, aus Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen zu werden, sondern auch aufgrund von sozialer Benachteiligung durch Kinder- und Jugendarmut 1 oder durch einen Migrationshintergrund. Auftragsgemäß werden im Folgenden Programme auf Bundesebene vorgestellt, die speziell die Inklusion sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher durch Kultur und Sport fördern. Da die Schul- und Bildungspolitik in der Zuständigkeit der Bundesländer 2 liegt, handelt es sich überwiegend um außerschulische Förderprojekte auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII. Buch (SGB VIII). Der Kinder- und Jugendplan Zentrales Förderinstrument für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist der Kinder- und Jugendplan (KJP) 3, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Grundlage des SGB VIII 4 erlassen und überwiegend auf kommunaler Ebene umgesetzt wird. Der aktuelle Kinder- und Jugendplan vom 29. September 2016 ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. 1 Im Jahr 2014 lebten 15 Prozent der unter 18-Jährigen in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze, siehe: Statistisches Bundesamt DESTATIS, Lebensbedingungen, Armutsgefährdung, abrufbar unter: https://www.destatis.de/de/zahlenfakten/gesellschaftstaat/einkommenkonsumlebensbedingungen/lebensbedingungenarmutsgefaehrdung/lebensbedingungenarmutsgefaehrdung.html (Stand: 27.2.2017). Zur Kinder- und Jugendarmut und den damit verbundenen Folgen auf die Persönlichkeitsentfaltung des Kindes siehe: Butterwegge, Christoph, Die soziale Exklusion von Kindern, Ausgrenzungsmechanismen und mediale Diskurse, in: Ungleichheit in der Gesellschaft und Ungleichheit in der Schule. Eine interdisziplinäre Sicht auf Inklusions- und Exklusionsprozesse, 2013, S.34. 2 Das Recht der Gesetzgebung fällt gem. Art. 70 ff. GG in den Zuständigkeitsbereich der Länder, sofern im Grundgesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Länder setzen die Lehrpläne fest und erlassen Rechtsvorschriften im Bereich der Schul- und Berufsbildung. 3 Der Kinder- und Jugendplan ist im Internet abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/89628/d34fb942aac297e9800dca0b531805bb/richtlinien-kjp-stand-april-2012- data.pdf (Stand: 27.2.2017). 4 Gem. 83 Abs.1 des SGB VIII hat das Bundesjugendministerium die Aufgabe, die Tätigkeit der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Dies geschieht u.a. über den Kinder- und Jugendplan.

Seite 4 Zu den Zielen des Kinder- und Jugendplans gehört auch die Inklusion junger Menschen mit Behinderungen und anderen sozialen Benachteiligungen sowie die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. 5 Diesen Zielen dient etwa die Unterstützung von Einrichtungen mit kulturellem Angebot (Jugendorchester, Jugendwettbewerbe, Jugendpreise) und mit sportlichen Aktivitäten 6. Das Bildungs- und Teilhabepaket (Beitrag von WD 6) Zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber Anfang 2011 für bedürftige Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Junge Menschen, die Leistungen zur Existenzsicherung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen für erwerbsfähige Arbeitslose), der Sozialhilfe (nicht-erwerbsfähige Menschen) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben hierauf einen Rechtsanspruch. Das gilt auch für diejenigen, deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen, Lernförderung, Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gehören zum Leistungsumfang auch der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein, der Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) sowie die Teilnahme an Freizeiten. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich gewährt. Die Hälfte aller deutschen Sportvereine verlangt einen monatlichen Mitgliedsbeitrag für Kinder von bis zu 2,50 Euro und für Jugendliche von maximal drei Euro. 7 Kultur macht stark Mit dem Förderprogramm Kultur macht stark unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Maßnahmen im Bereich der außerschulischen kulturellen Bildung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. Dem Programm liegt ein weiter Kulturbegriff zugrunde, der sich von der Förderung der Lese- und Sprachkenntnisse bis hin zur Finanzierung von Theater-, Tanz- und Zirkusprojekten erstreckt. Das BMBF hat seit 2012 insgesamt rund 11.500 Maßnahmen im gesamten Bundesgebiet finanziell gefördert. Das Programm ist mit 230 Millionen Euro dotiert und gilt damit als das größte bundesweite Förderprojekt im Bereich der kulturellen Bildung. 8 Im Oktober 2016 hat der Bundestag beschlossen, das Ende 2017 auslaufende Programm für weitere 5 Jahre zu verlängern. 5 Kinder- und Jugendplan vom 29. September 2016, Abschnitt II. 6 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), 29.September 2016, Abschnitt III, Unterabschnitt 1. 7 Breuer, C., Feiler, S. (2016). Sportvereine in Deutschland ein Überblick. In C. Breuer (Hrsg.), Sportentwicklungsbericht 2015/2016. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland, S. 11. Köln: Sportverlag Strauß. 8 Detaillierte Informationen unter: http://www.buendnisse-fuer-bildung.de/ (Stand: 27.2.2017).

Seite 5 Innovationsfonds Kulturelle Bildung Inklusion Zwischen 2014 und 2016 hat das BMFSFJ zehn kulturelle und künstlerische Projekte gefördert, die unter Begleitung der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.v. durchgeführt wurden. Mit dem sog. Innovationsfonds Kulturelle Bildung Inklusion soll, ausgehend vom weiten Inklusionsverständnis, allen jungen Menschen Zugang zu kulturellen Projekten ermöglicht werden insbesondere sollen davon Kinder und Jugendliche profitieren, denen der Zugang zu kulturellen Angeboten aufgrund von Behinderungen, familiären Umständen oder Migrationserfahrungen erschwert ist. 9 Integration durch Sport Das Förderprojekt Integration durch Sport des Bundesministeriums für Inneres unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit insgesamt 5,4 Millionen Euro jährlich integrative Projekte, bei denen Menschen mit Migrationshintergrund und Einheimische gemeinsam Sport treiben. 10 Die Durchführung des Programms erfolgt durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). 750 Sportvereine mit über 2.000 integrativen Gruppen nehmen daran teil. Ziel des Förderprogramms ist eine Sensibilisierung und Öffnung der Vereine für die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund. *** 9 Vgl. dazu: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.v., Erkenntnisse aus dem Innovationsfonds Kulturelle Bildung Inklusion, 12. Oktober 2016, abrufbar unter: https://www.bkj.de/kulturelle-bildungdossiers/politische-rahmenbedingungen/news/artikel/id/9308.html (Stand: 27.2.2017); Koordinierungsstelle Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft, Innovationsfonds, Inklusion durch kulturelle Bildung fördern, 28. September 2016, abrufbar unter: https://www.jugendgerecht.de/innovationsfonds/inklusion-durch-kulturelle-bildung-foerdern/ (Stand: 27.2.2017). 10 Bundesministerium des Inneren, Gesellschaft und Verfassung, Gesellschaftlicher Zusammenhalt/ Ehrenamt, Bundesprogramm Integration durch den Sport, abrufbar unter: http://www.bmi.bund.de/de/themen/gesellschaft-verfassung/gesellschaftlicher-zusammenhalt/integration-sport/integration-sport_node.html (Stand: 27.2.2017).