Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität Stuttgart für das Haushaltsjahr 01.04.2016 bis 31.03.2017 stuvus - Studierendenvertretung Universität Stuttgart Zentrales Fachschaftenbüro (ZFB), Raum 2.038, Stock 2a Keplerstr. 17 (K II) 70174 Stuttgart
Haushaltsplan der Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 01.04.2016 bis 31.03.2017 Präambel Das Studierendenparlament hat am 03. Februar 2016 den nachstehenden Haushaltsplan gemäß 45 Abs. 3 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart vom 24. September 2015 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 65/2015 vom 24. September 2015) beschlossen. Das Rektorat der Universität Stuttgart hat seine Genehmigung gemäß 65b Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes am 08. März 2016, Az.: 7625.23, erteilt. Stuttgart, den 10.03.2016 gez. Mühlberg Marc Mühlberg Vorstandsvorsitzender der Studierendenschaftt der Universität Stuttgart Vorbemerkung: Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Universität Stuttgart. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Beitragszweck: Zur Erfüllung der Aufgaben wie Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden, Mitwirkung an den Aufgaben der Universität Stuttgart nach 2-7 LHG, die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstsein der Studierenden, die Förderung der Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft, Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden und die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen erhebt die stuvus gemäß 65a, Abs. 5, Sätze 2-5 LHG einen Studierendenbeitrag von 5 Euro pro Semester und Studierenden (vgl. 3 Beitragshöhe Beitragsordnung). Der Haushaltsplan und etwaige Nachträge werden unter Berücksichtigung des zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Bedarfs nach Vorgabe des Vorstands vom Haushaltsbeauftragten für ein Haushaltsjahr aufgestellt und vom Studierendenparlament festgestellt. Er bildet die Grundlage der Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben, für die Buchführung und Rechnungslegung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltes gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander aufgestellt. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen (vgl. 1 Grundsätze Finanzordnung). 2
Erläuterungen des Vorstandes Erläuterungen des Vorstandes zum festgestellten Haushaltsplan 16/17: Die Beitragseinnahmen (1100) verringern sich im kommenden Haushaltsjahr durch die vom Studierendenparlament beschlossene Beitragssenkung (Amtliche Bekanntmachung 71/15) von 7 auf 5 pro Student je Semester. Für das von einem Arbeitskreis durchzuführende Projekt Campus Beach wurden abweichend zum Vorjahr stark erhöhte Jahreseinnahmen (1401) sowie leicht erhöhte Ausgaben (6303) angesetzt. Hierbei ist zu beachten, dass im ersten Jahr Anschaffungen für die Folgejahre getätigt werden und mit mindestens 3 Jahren Laufzeit (d.h. zwei Wiederholungen in den Folgejahren) geplant wird. Die seit mehreren Jahren bestehende und von einem Arbeitskreis durchzuführende Erstsemesterparty wurde mit eigenen Fonds (1402, 6304) in den Haushalt aufgenommen. Die Zahlenwerte orientieren sich an Erfahrungswerten. Die erwarteten Zinseinnahmen (1500) wurden auf einen realistischeren Wert gesenkt. Die Entnahme aus den Rücklagen (3000) wurde stark aufgestockt. Hierdurch sind gleich bleibende Aktivitäten bei gesenktem Beitragsniveau zu realisieren. Die Personalausgaben (4001) wurden auf Grund einer vollen (bzw. zusätzlichen halben) Stelle im Stellenplan erhöht; deren Einführung und Besetzung unterliegt einem Sperrvermerk des Studierendenparlaments. Die vom Studierendenparlament beschlossenen Aufwandsentschädigungen (Amtliche Bekanntmachung 66/15) für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzreferenten werden in einem eigenen Fonds (4002) dargestellt. Die Projektmittel (6001) wurden erhöht, da hieraus - neben dem üblichen Projektbedarf - die bereits vom Studierendenparlament genehmigten Umbau- /Renovierungsmaßnahmen für das Vaihinger Büro im kommenden Haushaltsjahr finanziert werden sollen. Die Fachgruppenmittel wurden auf Grundlage der Regelungen der neuen Finanzordnung (Amtliche Bekanntmachung 03/16) mit folgendem Schlüssel verteilt: 1. Dezentrale Zuweisung von 20% der Beitragseinnahmen 2. Neuzuweisung von 10% der dezentralen Mittel in den Fachgruppenprojektmittelfonds 3. Verteilung eines Sockelbetrages in Höhe von 600 an jede Fachgruppe, der Rest als Kopfbeitrag. 4. Vom Studierendenparlament genehmigte Mehrzuweisungen an die Fachgruppen Luft- und Raumfahrttechnik, Technische Biologie und Architektur. Stuttgart, den 03.02.2016 gez. Mühlberg Marc Mühlberg Vorstandsvorsitzender der Studierendenschaftt der Universität Stuttgart 3
Haushalt Einnahmen 1 Verwaltungseinnahmen 1100 Studierendenschaftsbeiträge 360.955 265.000 Hinweis: Gerechnet wird im SS16 mit 25.000 und im WS16/17 mit 28.000 Studierenden mit einem jeweiligen Beitragssatz von 5. Der Einzug und die Weiterleitung der Beiträge erfolgt durch die Universität Stuttgart. 1200 Sonstige Einnahmen 0 0 1300 Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung 0 0 Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung der Fachgruppe: 1301 Anglistik/Amerikanistik 0 0 1302 Architektur und Stadtplanung 0 0 1303 Bauingenieurwesen 0 0 1304 Berufs- und Technikpädagogik 0 0 1305 BWL technisch 0 0 1306 Chemie 0 0 1307 Maschinelle Sprachverarbeitung und Computational Linguistics 0 0 1308 Elektrotechnik und Informationstechnik 0 0 1309 Geodäsie 0 0 1310 Germanistik 0 0 1311 Geschichte und Geschichte der Naturwissenschaft und Technik 0 0 1312 Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft 0 0 1313 Informatik und Softwaretechnik 0 0 1314 Information Technology 0 0 1315 Kunstgeschichte 0 0 1316 Linguistik 0 0 1317 Luft- und Raumfahrttechnik 0 0 1318 Maschinenbau & Co. 0 0 1319 Materialwissenschaft 0 0 1320 Mathematik 0 0 1321 Philosophie 0 0 1322 Physik & Naturwissenschaft und Technik 0 0 1323 Romanistik 0 0 1324 Simulation Technology 0 0 1325 Sozialwissenschaften 0 0 1326 Sportwissenschaft 0 0 1327 Technische Biologie 0 0 1328 Umweltschutztechnik 0 0 1329 Verkehrsingenieurswesen 0 0 1330 Wirtschaftsinformatik 0 0 4
1400 Einnahmen aus nicht wirtschaftlicher Betätigung 0 0 1401 AK Campus Beach 20.000 35.000 1402 AK Erstsemesterparty 0 35.000 1500 Zinseinnahmen 500 200 3000 Entnahme Rücklagen 240.000 339.105 Summe Einnahmen 621.455 674.305 5
Ausgaben Alle Ausgaben sind gegenseitig Deckungsfähig mit Ausnahme der folgenden Titel und jeweilige Untertitel: 6101 Akademischer Studierendenrat, 5105 bis 5114 Referate, 62 Fachgruppen", 63 Arbeitskreise. Die Ausgabenermächtigung erhöht oder vermindert sich um Mehr- oder Wenigereinnahmen bei den Titeln 4, 5, 60 und 8. 4 Personalausgaben 4001 Personalausgaben 125.000 149.000 4002 Aufwandentschädigungen 0 11.000 5 Sächliche Verwaltungsausgaben 50 Allgemeine Ausgaben 5001 Büro 20.000 20.000 5002 EDV 10.000 10.000 5003 Weiterbildung 15.000 15.000 5004 Recht & Beratung 15.000 15.000 5005 Reisen 2.000 5.000 5006 Repräsentation 2.000 2.000 5007 Werbung 15.000 15.000 5008 Versicherungen 2.500 2.500 5009 Mieten & Pachten 2.500 2.500 5010 Vermischte Verwaltungsausgaben 15.000 15.000 51 Vorstand, Geschäftsstelle & Referate 5101 Vorstandsvorsitzender 2.500 2.500 5102 Vorstand 7.000 7.500 5103 Geschäftsstelle 2.500 0 5104 Finanzreferent 2.500 2.500 5105 Referat Hochschulvernetzung 2.500 2.500 5106 Referat Campusinfrastruktur 2.500 2.500 5107 Referat IT-Betreuung 2.500 1.000 5108 Referat Kultur 7.500 5.000 5109 Referat Studium und Lehre 2.500 0 5110 Referat Soziales und Beratung 2.500 2.500 5111 Referat Öffentlichkeitsarbeit 2.500 2.500 5112 Referat Veranstaltungen 0 5.000 5113 Referat Studierendenwerk 0 2.500 5114 Referat Mobilität 0 2.500 6
6 Zuschüsse & Zuweisungen 60 Projektmittel 6001 Projektmittel allgemein 45.000 60.000 Hinweis: Für die Vergabe von Projektmitteln gilt 33 Abs. 2 Finanzordnung. 6002 Erstsemestereinführungen 40.000 40.000 Hinweis: Für die Finanzierung von Erstsemestereinführungsveranstaltungen gilt der entsprechende Leitfaden ( 33 Abs. 2 Finanzordnung) 6003 Klausurtagung 10.000 10.000 61 Projekte & Diverses 6101 Akademischer Studierendenrat 11.135 12.700 Hinweis: Für die Mittel des Akademischen Studierendenrates gilt 32 FinO. 6102 Fachgruppenprojektmittel 37.800 39.750 Hinweis: Für die Fachgruppenprojektmittel gilt 33 Abs. 2 und 4 (Projektfinanzierung) sowie 31 Abs. 3 (Umbuchung) Finanzordnung. 62 Fachgruppen 6201 Anglistik/Amerikanistik 2.314 1.252 6202 Architektur und Stadtplanung 5.497 5.000 6203 Bauingenieurwesen 4.639 1.997 6204 Berufs- und Technikpädagogik 1.406 962 6205 BWL technisch 4.234 1.851 6206 Chemie 3.057 1.500 6207 Maschinelle Sprachverarbeitung und Computational Linguistics 980 863 6208 Elektrotechnik und Informationstechnik 5.033 2.313 6209 Geodäsie 1.352 972 6210 Germanistik 2.048 1.089 6211 Geschichte und Geschichte der Naturwissenschaft und Technik 2.224 1.193 6212 Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft 2.116 1.179 6213 Informatik und Softwaretechnik 5.717 2.315 6214 Information Technology 1.398 997 6215 Kunstgeschichte 976 833 6216 Linguistik 1.108 920 6217 Luft- und Raumfahrttechnik 8.298 9.500 6218 Maschinenbau & Co. 27.657 9.819 6219 Materialwissenschaft 1.175 939 6220 Mathematik 2.351 1.378 6221 Philosophie 1.955 1.160 6222 Physik & Naturwissenschaft und Technik 2.778 1.493 6223 Romanistik 1.372 912 6224 Simulation Technology 665 761 6225 Sozialwissenschaften 3.233 1.563 6226 Sportwissenschaft 1.812 0 6227 Technische Biologie 1.590 2.020 7
6228 Umweltschutztechnik 2.270 1.267 6229 Verkehrsingenieurswesen 592 747 6230 Wirtschaftsinformatik 953 840 63 Arbeitskreise 6301 AK Zeitung 5.720 5.720 6302 AK Nachwuchs 5.000 7.500 6303 AK Campus Beach 60.000 70.000 6304 AK Kalender 10.000 10.000 6305 AK Erstsemesterparty 0 32.500 6306 AK Nili 0 1.500 6307 AK ZFB 0 1.500 Sperrvermerk: Die Mittel in Fonds 6304 bedürfen einer gesonderten Freigabe durch das Studierendenparlament. 8 Investitionen 8001 Investitionen allgemein 20.000 10.000 8002 Investitionen IT & Software 15.000 15.000 9 Zuführung zu Rücklagen 9001 Zuführung zur allgemeinen Rücklage 0 0 9002 Zuführung zur Betriebsmittel-Rücklage 0 0 Summe Ausgaben 621.455 674.305 8