Satzung des Turngau Oberlahn-Eder e.v. im Hessischen Turnverband

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Transkript:

Satzung des Turngau Oberlahn-Eder e.v. im Hessischen Turnverband Alle Bezeichnungen der Ämter und Funktionen sind geschlechtsneutral ausgeschrieben. Es wird kein Unterschied gemacht, ob Frauen oder Männer das jeweilige Amt oder Funktion ausüben, alle sind gleichberechtigt. 1 Name und Sitz 1. Der Turngau Oberlahn-Eder e.v. ist als Untergliederung des Hessischen Turnverbandes (HTV) der Zusammenschluss der Turnvereine und Turnabteilungen im Gebiet des politischen Kreises Marburg-Biedenkopf; sowie des Kreisteils Frankenberg des Landkreises Waldeck-Frankenberg. 2. Der Turngau Oberlahn-Eder hat seinen Sitz in Marburg (Lahn) und ist dort in das Vereinsregister eingetragen. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck und Ziel 1. Der Turngau verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung, und zwar insbesondere durch Pflege und Förderung des Turnens in seiner Vielfalt und durch Vertretung der gemeinsamen Interessen aller angeschlossenen Vereine und Abteilungen gegenüber Staat, Landkreisen, Kommunen sowie der Öffentlichkeit. 2. Der Turngau Oberlahn-Eder ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Turngaus dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Turngaus. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Turngaus fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. TG-OLE-Satzung.doc Turngau Oberlahn-Eder e.v. Seite: 1 von 9

3 Aufgaben 1. Im Sinne des Hessischen Turnverbandes versteht sich der Turngau als Verband für Freizeit- und Gesundheitssport sowie für Breiten- und Leistungssport. Er fördert das Turnen in seiner Vielfalt unter Einbeziehung musisch-kultureller Elemente als Mittel zur Persönlichkeitsbildung für alle Altersgruppen beider Geschlechter, insbesondere für die Jugend. In seinen Fachgebieten fördert, betreibt und betreut er sportartspezifischen Leistungsport und betrachtet es als besondere Aufgabe, Talente zu fördern. 2. Zur Erreichung dieser vorgenannten Ziele verfolgt der Turngau als wesentliche Aufgabe die Ausbildung sowie die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter, um diese für die Erfüllung ihrer verschiedenartigen Aufgaben zu befähigen und dabei zu unterstützen. 3. Der Turngau regt seine Vereine und Abteilungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung und zu vielseitigem geselligen Leben an sowie zur Vermittlung gemeinschaftsbildender Erlebnisse bei turnerischen Veranstaltungen aller Art. Er bekennt sich dabei zu religiöser und weltanschaulicher Toleranz. 4. Der Turngau fordert von seinen Mitgliedern die Anerkennung der Menschenrechte. Er übt parteipolitische Neutralität und bekennt sich zum freiheitlichen Staat demokratischer Ordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Hessen. 5. Der Turngau legt bei der Sportausübung Wert auf eine intakte Umwelt und Natur, zu deren Sicherung und Schutz er einen aktiven Beitrag leisten will. 4 Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft eines Vereines oder einer Abteilung im Turngau Oberlahn-Eder wird gleichzeitig mit der Aufnahme im HTV und LSB Hessen begründet. 2. Durch die Mitgliedschaft gelten die dem Turngau Oberlahn-Eder und dem HTV angeschlossenen Vereine und Abteilungen als Vereine des DTB und deren Mitglieder einzeln als Angehörige des Turngau Oberlahn-Eder, des HJV als auch des DTB. 3. Die Mitglieder haben Rechte und Pflichten, die sich aus den Satzungen und den Ordnungen des Turngau Oberlahn-Eder, des HTV und des DTB ergeben. TG-OLE-Satzung.doc Turngau Oberlahn-Eder e.v. Seite: 2 von 9

4. Das Verfahren über Aufnahme, Ausscheiden, Austritt oder Ausschluss richtet sich nach der Satzung des LSB Hessen. 5. Der Turngau Oberlahn-Eder erhebt keine Beiträge von seinen Mitgliedern. 5 Organe und Führungsgremien Organe und Führungsgremien sind: - der Gauturntag, - der Gauvorstand, - der Fachbereichsausschuss Allgemeines Turnen, - der Fachbereichsausschuss Freizeit, Fitness und Gesundheit, - der Fachbereichsausschuss Sport, - der Fachbereichsausschuss Spiele, - die Vollversammlung der Turnjugend, - der Vorstand der Turnjugend. 6 Der Gauturntag 1. Der Gauturntag ist das oberste Organ des Turngaus OberIahn-Eder. Ihm gehören berechtigt an: - die Delegierten der Vereine - die Mitglieder des Gauvorstandes, - die Mitglieder des Fachbereichsausschuss Allgemeines Turnen, - die Mitglieder des Fachbereichsausschuss Freizeit, Fitness und Gesundheit, - die Mitglieder des Fachbereichsausschuss Sport, - die Mitglieder des Fachbereichsausschuss Spiele, - die Mitglieder des Vorstandes der Turnjugend, - die Ehrenmitglieder des Turngau Oberlahn-Eder. 2. Der Gauturntag tritt jährlich zusammen. Er ist vom Gauvorstand schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher einzuberufen. 3. Außerordentliche Gauturntage kann der Gauvorstand in begründeten Fällen einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein Viertel der Vereine dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. TG-OLE-Satzung.doc Turngau Oberlahn-Eder e.v. Seite: 3 von 9

4. Die Vereine erhalten für je angefangene fünfzig dem HTV gemeldeten Mitglieder eine Delegiertenstimme. Alle weiteren in Absatz 1 genannten Stimmberechtigten erhalten eine Stimme. 5. Der Gauturntag ist. beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen wurde. 6. Die Aufgaben des Gauturntages sind: Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen, - Bestätigung der von der Vollversammlung der Turnjugend vorgenommenen Wahlen, - Beschlussfassung über Haushalts- und Jahresplan, Jahresrechnungen und Entlastungen des Vorstandes, - Wahl der Mitglieder des Fachbereichsausschusses Allgemeines Turnen, - Wahl der Mitglieder des Fachbereichsausschusses Freizeit, Fitness und Gesundheit, - Wahl der Mitglieder des Fachbereichsausschusses Sport, - Wahl der Mitglieder des Fachbereichsausschusses Spiele, - Wahl der Mitglieder zum Landesturntag, - Beschlussfassung über vorliegende Anträge, - Vornahme besonderer Ehrungen, - Änderung der Satzung, - Bestätigung von Ordnungen, - Ernennung von Ehrenmitgliedern, - Entgegennahme der Berichte des Gauvorstandes, der Fachbereichsausschussvorsitzenden und der Kassenprüfer, die den Vereinen mit der Tagesordnung zuzusenden sind. 7. Der Gauturntag wird von dem Gauvorsitzenden geleitet. Über die Verhandlungen ist von einem Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen. Zur Beschlussfassung ist die Mehrheit der zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden Stimmberechtigten erforderlich, soweit dies die Satzung und die Geschäftsordnung nicht anders bestimmen. Eine Stimmübertragung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzeichnen. Sie sind von dem Versammlungsleiter und von dem Schriftführer zu unterzeichnen. Eine Niederschrift über den Verlauf des Gauturntages ist den Vereinen sowie allen weiteren in Absatz 1 genannten Stimmberechtigten innerhalb 60 Tagen zuzustellen. TG-OLE-Satzung.doc Turngau Oberlahn-Eder e.v. Seite: 4 von 9

7 Der Gauvorstand 1. Den Gauvorstand bilden: - der Vorsitzende - fünf Stellvertretende Vorsitzende mit eigenen Aufgabengebieten - der Vorsitzende des Fachbereichsausschusses Allgemeines Turnen, - der Vorsitzende des Fachbereichsausschusses Freizeit, Fitness und Gesundheit, - der Vorsitzende des Fachbereichsausschusses Sport, - der Vorsitzende des Fachbereichsausschusses Spiele, - der Jugendwart und sein Stellvertreter (Jugendvertretung). 2. Die Mitglieder des Gauvorstandes werden mit Ausnahme der Jugendvertretung vom ordentlichen Gauturntag für zwei Jahre gewählt. 3. Die Jugendvertretung wird von der Vollversammlung der Turnjugend für zwei Jahre gewählt. 4. Scheidet ein Vorstandsmitglied zwischenzeitlich aus, so ergänzt sich der Gauvorstand bis zum nächsten ordentlichen Gauturntag. 5. Der Vorsitzende und zwei Stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne des 26 BGB (geschäftsführender Vorstand); je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. 6. Der Gauvorstand tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch einmal im Vierteljahr. Er ist beschlussfähig, wenn mindesten die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind, die Beschlussfähigkeit erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. 7. Der Gauvorstand erledigt die laufenden Geschäfte, führt die Beschlüsse des Gauturntages durch und bereitet die Gauturntage und den Jahresplan vor. Er stellt den jährlichen Haushaltsplan auf und verwaltet die Kasse und das Vermögen des Turngaus. Er ehrt Vereine, verdiente Turnerinnen und Turner nach der Ehrungsordnung des DTB und des IITV sowie um die Turnsache verdiente Persönlichkeiten nach Dankadressen oder Ehrengaben. 8. Der Gauvorstand beruft bei Bedarf Ausschüsse zur Unterstützung seiner Arbeit. TG-OLE-Satzung.doc Turngau Oberlahn-Eder e.v. Seite: 5 von 9

8 Die Fachbereichsausschüsse 8.1 Den Fachbereichsausschuss Allgemeines Turnen bilden: - der Fachbereichsvorsitzende, - der Kampfrichterwart Gerätturnen (männlich), - der Kampfrichterwart Gerätturnen (weiblich), - der Fachwart Gerätturnen (männlich), - der Fachwart Gerätturnen (weiblich), - der Fachwart Kinderturnen, - der Fachwart Leichtathletik, - der Fachwart Schwimmen, - der Fachwart Friesenkampf, - der Fachwart TGW, - der Fachwart Rope Skipping, - der Fachwart Gymnastik und Tanz, - der Fachwart Musik und Spielmannswesen. 8.1.2 Die Mitglieder des Fachbereichsausschusses Allgemeines Turnen werden vom Fachbereichsausschussvorsitzenden benannt und vom Gauturntag für zwei Jahre gewählt. 8.1.3 Scheidet ein Mitglied des Fachbereichsausschusses vorzeitig aus, bestellt der Turngau-Vorstand einen Nachfolger bis zum nächsten Gauturntag. 8.1.4 Die Mitglieder des Fachbereichsausschusses wählen aus ihrer Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden des Fachbereiches. 8.1.5 Aufgabe des Fachbereichsausschusses ist die Pflege, Förderung und Koordination der Angebote aller im Bereich Allgemeines Turnen zusammengefassten sportartspezifischen Betätigungen bis hin zur Durchführung von Wettkämpfen und insbesondere die Aus- und Fortbildung. 8.2 Den Fachbereichsausschuss Freizeit, Fitness und Gesundheit bilden: - der Fachbereichsvorsitzende, - der Fachwart Erwachsene und Senioren - der Fachwart Wandern und Freizeiten. 8.2.2 Die Mitglieder des Fachbereichsausschusses Freizeit, Fitness und Gesundheit werden vom Fachbereichsauschussvorsitzenden benannt und vom Gauturntag für zwei Jahre gewählt. 8.2.3 Scheidet ein Mitglied des Fachbereichsausschusses vorzeitig aus, bestellt der Turngau-Vorstand einen Nachfolger bis zum nächsten Gauturntag. TG-OLE-Satzung.doc Turngau Oberlahn-Eder e.v. Seite: 6 von 9

8.2.4 Die Mitglieder des Fachbereichsausschusses wählen aus ihrer Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden des Fachbereiches. 8.2.5 Aufgabe des Fachbereichsausschusses ist die Pflege, Förderung und Koordination der Angebote aller im Bereich Freizeit, Fitness und Gesundheit zusammengefassten sportartspezifischen Betätigungen bis hin zur Durchführung von Wettkämpfen und insbesondere die Aus- und Fortbildung. 8.3 Den Fachbereichsausschuss Sport bilden: - der Fachbereichsvorsitzende, - der Fachwart Kunstturnen Frauen, - der Fachwart Kunsturnen Männer, - der Fachwart Rhönradturnen, - der Fachwart Trampolinturnen, - der Fachwart Rhythmische Sportgymnastik, - der Fachwart Orientierungslauf. 8.3.2 Die Mitglieder des Fachbereichsausschusses Sport werden vom Fachbereichsausschussvorsitzenden benannt und vom Gauturntag für zwei Jahre gewählt. 8.3.3 Scheidet ein Mitglied des Fachbereichsausschusses vorzeitig aus, bestellt der Turngau-Vorstand einen Nachfolger bis zum nächsten Gauturntag. 8.3.4 Die Mitglieder des Fachbereichsausschusses wählen aus ihrer Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden des Fachbereiches. 8.3.5 Aufgabe des Fachbereichsausschusses ist die Pflege, Förderung und Koordination der Angebote aller im Bereich Sport zusammengefassten sportspezifischen Betätigungen bis hin zur Durchführung von Wettkämpfen und insbesondere die Aus- und Fortbildung. 8.4 Den Fachbereichsausschuss Spiele bilden: - der Fachbereichsausschussvorsitzende, - der Fachwart Faustball, - der Fachwart Prellball, - der Fachwart Zweierprellball, - der Fachwart Ringtennis, - der Fachwart Indiaca, - der Fachwart Völkerball, - der Fachwart Freizeitspiele, - der Fachwart Volleyball, - der Vorsitzende Schiedsgericht Spiele. TG-OLE-Satzung.doc Turngau Oberlahn-Eder e.v. Seite: 7 von 9

8.4.2 Die Mitglieder des Fachbereichsausschusses Spiele werden vom Fachbereichsausschussvorsitzenden benannt und vom Gauturntag für zwei Jahre gewählt. 8.4.3 Scheidet ein Mitglied des Fachbereichsausschusses vorzeitig aus, bestellt der Turngau-Vorstand einen Nachfolger bis zum nächsten Gauturntag. 8.4.4 Die Mitglieder des Fachbereichsausschusses wählen aus ihrer Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden des Fachbereiches. 8.4.5 Aufgabe des Fachbereichsausschusses ist die Pflege, Förderung und Koordination der Angebote aller im Bereich Spiele zusammengefassten sportspezifischen Betätigungen bis hin zur Durchführung von Wettkämpfen und insbesondere die Aus- und Fortbildung. 9 Die Vollversammlung der Turnjugend 1. Die Turnjugend im Turngau Oberlahn-Eder ist die Gemeinschaft aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr des Turngaus einschließlich ihrer gewählten Vertreter. Sie gehört der Deutschen Turnerjugend im DJB, der hessischen Turnjugend im HTV und der Hessischen Sportjugend an. 2. Sie gibt sich durch ihre Vollversammlung eine Ordnung im Rahmen dieser Satzung. Die Jugendordnung bedarf der Bestätigung durch den Gauturntag. 3. Die Turnjugend führt und verwaltet sich selbst im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Turngaus. 10 Der Vorstand der Turnjugend 1. Den Vorstand bilden - der Jugendwart und sein Stellvertreter (Jugendvertretung), - bis zu fünf Beisitzer. 2. Der Vorstand der Turnjugend wird von der Jugendvollversammlung für zwei Jahre gewählt und vom Gauturntag bestätigt. Er tritt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr, zusammen. TG-OLE-Satzung.doc Turngau Oberlahn-Eder e.v. Seite: 8 von 9

11 Ausschüsse 1. Zur Unterstützung der Arbeit im Turngau Oberlahn-Eder kann der Vorstand nach Bedarf Ausschüsse berufen. 2. Jedes Mitglied des Gauvorstandes kann an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen. 3. Für alle Ausschüsse gilt die Geschäftsordnung es HTV sinngemäß und die Satzung des Turngau Oberlahn-Eder in der jeweiligen Fassung. 4. Die Ausschüsse haben für den Vorstand beratende Funktion. 12 Änderung der Satzung Satzungsänderungen bedürfen der Beschlussfassung durch den Gauturntag und können nur mit Zweidrittel Mehrheit erfolgen. Anträge zu Satzungsänderungen sind in vollem Wortlaut der Einladung zum Gauturntag beizufügen. 13 Auflösung 1. Die Auflösung des Vereins Turngau OberIahn-Eder e.v. kann nur ein eigens zu diesem Zweck einberufener außerordentlicher Gauturntag mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Stimmberechtigten beschließen. 2. Das bei Auflösung des Vereins verbleibende Vereinsvermögen fällt dem Hessischen Turnverband zu, der es für seine satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden hat. Die vorliegende Satzung wurde bei dem Gauturntag am 29. Februar 2008 beraten und beschlossen. Sie tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. TG-OLE-Satzung.doc Turngau Oberlahn-Eder e.v. Seite: 9 von 9