Preise 2019 Hinweis zum besseren Verständnis Die monatlichen Kosten berechnen sich aus fünf Positionen: Pensionstaxe (Zimmer, Essen, Reinigung, allgemeine Hotellerie) Betreuungstaxe (Tagespauschale) Pflegetaxe (nach Pflegeaufwand gemäss BESA-Einstufung) Pflegehilfsmittel (meditinisches Verbrauchsmaterial) Diverse Leistungen (Komfortleistungen, Miete Krankenmobilien etc.) Kostengutsprache für auswärtige Bewohnerinnen und Bewohner Bewohnerinnen und Bewohner, die ihren lettten steuerlichen Wohnsitt nicht in Eglisau oder Wasterkingen hatten, müssen vor dem Eintritt in das Alterstentrum Weierbach eine Kostengutsprache ihrer Wohngemeinde vorweisen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne tur Verfügung.
Taxordnung 2019 gültig ab 1. Januar 2019 2 Pensionstaxen () Alters- und Pflegeheim Zimmer im 1. und 2. Stock Einzelbelegung Standard-Einteltimmer Fr. 132.00 Zimmer im 3. Stock Einzelbelegung Doppelbelegung pro Person Zimmer 323, 324 Fr. 137.00 Fr. 114.50 Zimmer 303, 322, 325 Fr. 150.00 Fr. 117.50 Zimmer 306, 320 Fr. 154.00 Fr. 119.00 Zimmer 304 Fr. 157.00 Fr. 120.50 Zimmer 305, 321 Fr. 158.00 Fr. 124.00 Zimmer 301, 327 Fr. 161.00 Fr. 124.50 Zimmer 302, 326 Fr. 167.00 Fr. 129.00 Kurtaufenthalt (mindestens 3 Wochen): Pensionstaxe für das belegte Zimmer gemäss Preisliste tutüglich Zuschlag für Kurtaufenthalte Zuschlag + Fr. 15.00 Tagesaufenthalter auf Anfrage: Tagessatt tutüglich Betreuungstaxe ab Fr. 70.00 Wohngruppe (spetialisiert auf die Pflege und Betreuung von an Dement erkrankten Menschen) Zimmer Preis pro Person Einbetttimmer Fr. 145.00 Zweibetttimmer Fr. 135.00 Vierbetttimmer Sonnenstübli Fr. 135.00 Tagesaufenthalter auf Anfrage Rabatte/Rückvergütungen Bei Abwesenheit (Ferien/Spital): Pensionstaxe (für Verpflegung) ab dem tweiten Tag der Abwesenheit (Betreuungs- und Pflegetaxe entfallen) Pensionstaxe bei Festeintritt für Personen, die vor dem Heimeintritt die lettten fünf Jahre den gesettlichen Wohnsitt in Eglisau hatten Reservationstaxe (bis maximal 14 Tage) Verrechnung der Pensionstaxe für das reservierte Zimmer abtüglich Fr. 22.00 (analog bei Abwesenheiten). - Fr. 22.00 - Fr. 20.00 - Fr. 22.00
Taxordnung 2019 gültig ab 1. Januar 2019 3 Betreuungstaxen () Der Betreuungstuschlag wird pauschal verrechnet. Im Betreuungstuschlag sind unter anderem enthalten: Begleitung und Unterstüttung im Alltag, Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit während 24 Stunden, Gestaltung der Tagesstruktur, Aktivierung, Freiteitgestaltung, Anlässe, Schnittstellen-Management (Artt, Therapie, Pflege, Angehörige). Bereich BESA- Gruppe BESA- Punkte Tarif Von KK gedeckt Eigenleistung Öffentl. Hand Alters- und Pflegeheim 0 12 0 74 + 50.00 0.00 50.00 0.00 Wohngruppe 0 12 0 74 + 55.00 0.00 55.00 0.00 Pflegetaxen () Der Pflegetuschlag wird anhand des BESA-Leistungskatalogs des Heimverbands Schweit ermittelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsleitung. Auf der folgenden Tabelle sehen Sie die Tarifabstufungen. BESA-Stufe BESA Tarif Eigenleistung (Bewohner) Anteil Krankenkasse Anteil Öffentliche Hand (inkl. MiGeL*) 1 15.60 6.60 9.00 0.00 2 45.40 21.60 18.00 5.80 3 75.45 21.60 27.00 26.85 4 105.60 21.60 36.00 48.00 5 135.85 21.60 45.00 69.25 6 166.30 21.60 54.00 90.70 7 196.90 21.60 63.00 112.30 8 227.65 21.60 72.00 134.05 9 258.55 21.60 81.00 155.95 10 289.65 21.60 90.00 178.05 11 320.80 21.60 99.00 200.20 12 352.20 21.60 108.00 222.60
Taxordnung 2019 gültig ab 1. Januar 2019 4 Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel, die auf der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste (*MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stehen, sind in den Pflegetaxen bereits enthalten. Meditinisches Verbrauchsmaterial, welches in der Pflegetaxe nicht enthalten ist, verrechnen wir den Bewohnern nach Verbrauch (t. B. Verbandsmaterial, Behandlungs- und Diagnostikmittel, Inkontinentmaterial, Salben etc.). Nicht meditinische Pflegeprodukte, wie Duschgel, Shampoo, Zahnbürsten etc., verrechnen wir den Bewohnern ebenfalls direkt. Meditinische Pflegehilfsmittel, die vom Artt verordnet worden sind, erscheinen auf der Arttrechnung und werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Diverse Leistungen Miete Krankenmobilien Rollstuhl pro Monat Fr. 50.00 Spetial-Rollstuhl pro Monat Fr. 65.00 Gehwagen / Rollator pro Monat Fr. 25.00 Funkfinger / Kontaktmatte pro Monat Fr. 10.00 Nachtstuhl pro Monat Fr. 20.00 Wechseldruckmatratte Fr. 10.00 Novair (Vernebler) Fr. 1.50 Zimmerservice aus Komfortgründen Eintelne Mahlteiten im Zimmer Fr. 4.50 Alle Mahlteiten im Zimmer Fr. 9.00 Transporte/Begleitung zum Arzt/Krankenhaus Begleitperson pro Stunde Fr. 50.00 Kilometer-Entschädigung pro km Fr. 0.70 Notfälle gratis Ein- und Austrittspauschalen Neueintrittspauschale (Ersteintritt) Fr. 150.00 Wiedereintrittspauschale (temporäre Gäste) Fr. 100.00 Kennteichnung der Wäsche ( Nämele ) Fr. 150.00 Austrittspauschale inkl. Schlussreinigung (temporäre Gäste) Fr. 100.00 Austrittspauschale inkl. Schlussreinigung (Dauerbewohner) Fr. 250.00
Taxordnung 2019 gültig ab 1. Januar 2019 5 Besondere Leistungen nach Aufwand oder pauschal Coiffure, Podologie Telefon-Gesprächstaxen Näh- und Flickarbeiten, chemische Reinigung Konsumation in der Cafeteria (für Getränke/Süssspeisen, die nicht in der Pensionstaxe inbegriffen sind) Ausserordentliche Zimmerreinigung Stundenansatt für besondere Leistungen, die nicht in der Taxordnung geregelt oder in einer separaten Preisliste aufgeführt sind pro Stunde Fr. 80.00 Fälligkeit der Rechnungen Netto, innert 10 Tagen. Um den Zahlungsverkehr tu vereinfachen, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer Bank ein Lastschriftverfahren (LSV) oder bei der Post ein Debit Direct einturichten. Diese Taxordnung kann jederteit durch die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) der Teuerung oder veränderten Gegebenheiten angepasst werden.