Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2011
|
|
- Pamela Brahms
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Taxordnung Gültig ab 1. Januar Grundlagen neue Taxordnung 1.1 Pflegegesetz Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat am das Pflegegesetz erlassen und für dringlich erklärt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Der Gesetzestext wurde im Amtsblatt vom publiziert. Das Gesetz bezweckt im Wesentlichen die Sicherstellung der Versorgung mittels Pflegeleistungen sowie mit Leistungen der Akut- und Übergangspflege in Pflegeheimen und durch spitalexterne Krankenpflege (Spitex). 1.2 Pflegefinanzierung Mit der neuen Pflegefinanzierung sollen sowohl Bewohner als auch Krankenversicherer finanziell entlastet werden. Grundsätzlich gilt, dass den Bewohnern im Pflegeheim für die Pflegekosten höchstens ein Betrag von CHF pro Tag in Rechnung gestellt werden darf, zuzüglich des Krankenkassenanteils mit unveränderten Tarifen wie im Jahr 2010, welche die Bewohner auch weiterhin direkt beim Krankenversicherer zurückfordern (Verrechnung nach dem System tiers garant). Nicht gedeckte Pflegekosten nach Berücksichtigung des Krankenkassenanteils und des Bewohneranteils werden den Gemeinden bis zum vorgegebenen, maximalen Normdefizit in Rechnung gestellt. Alters- und Pflegezentrum Neuwies Stand Seite 1 von 5
2 2. Taxen 2.1 Hotellerietaxen In der Grundtaxe sind folgende Leistungen enthalten: Unterkunft Vollpension gemäss Menuplan Besorgung der Bett- und Privatwäsche (ohne chemische Reinigung) Regelmässige Zimmerreinigung Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnenden gemeinsam angeboten werden. 2.2 Betreuungstaxen Neben den Pflegekosten wird dem Leistungsbezüger die Betreuungstaxe in Rechnung gestellt. Die Betreuungstaxe beinhaltet Betreuungs- und Pflegeleistungen, welche nicht KVGpflichtig sind, nämlich Einführung und Unterstützung im Heimalltag Hilfestellung bei der Tagesstruktur und der Tagesgestaltung Vermittlung von Geborgenheit und Sicherheit durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Förderung von sozialen Kontakten sowie Vermittlung von Gesprächen mit Aussenstehenden Unterstützung im Postverkehr Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen u.a.m. 2.3 Pflegetaxen In unserem Alters- und Pflegeheim wird die Pflegebedürftigkeit der Bewohner weiterhin mit dem System BESA (Bewohnereinstufungs- und Abrechnungssystem) unter Einbezug des Bewohnerassessment und dem behandelndem Arzt beurteilt und in 4 Stufen (Stufe 1, Stufe 2, Stufe 3, Stufe 4) eingeteilt. In der Taxtabelle sind die entsprechenden Ansätze ersichtlich. Die Einstufung wird mindestens 2-mal pro Jahr überprüft. Eine vorübergehende, gesundheitliche Verschlechterung des Allgemeinzustandes (bis 2-3 Wochen) bleibt in der Regel hinsichtlich der Einstufung unberücksichtigt. Tritt jedoch eine länger andauernde Veränderung der Pflegebedürftigkeit auf, wird eine Neueinstufung rückwirkend ermittelt. Alters- und Pflegezentrum Neuwies Stand Seite 2 von 5
3 3. Pflegetaxen für die Akut- und Übergangspflege Die Akut- und Übergangspflege ist begrenzt auf 14 Tage nach einem Spitalaufenthalt und gilt nur nach spitalärztlicher Verordnung. Abgerechnet wird sie nach kantonalen Vorgaben. Die Kosten werden zwischen Krankenkassen und Gemeinden aufgeteilt. Details sind in den Taxen ersichtlich. 4. Zusätzliche Dienstleistungen Zusätzliche, individuelle Nebenleistungen werden separat, pauschal oder nach Stundensatz, je nach Bedürfnis verrechnet. Die gängigsten Zusatzkosten sind in den Taxen aufgeführt. 5. Weitere Bestimmungen 5.1 Pensionsvertrag Wohn-, Betreuungs- und Pflegeverhältnisse werden durch einen schriftlichen Vertrag zwischen der/dem Bewohnenden bzw. deren rechtmässigen Vertretung und dem Alters- und Pflegezentrum APZ Neuwies geregelt. 5.2 Nichteintritt Erfolgt trotz definitiver Zusage kein Eintritt, wird eine Entschädigung für Umtriebe in der Höhe von CHF 200 verrechnet. In Ausnahmefällen (ärztliche Verordnung) entfällt diese Administrationsgebühr. 5.3 Depot Bei definitivem Heimeintritt ist ein Sicherstellungs-Depot von CHF zu leisten. Dieser Betrag wird nicht verzinst und beim Austritt nach Begleichung aller offenen Rechnungen zurückerstattet oder mit der letzten Rechnung verrechnet. 5.4 Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt im Normalfall monatlich und ist innert 7 Tagen zur Zahlung fällig. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20 verrechnet. 5.5 Taxreduktion bei Abwesenheit Ist die / der Bewohnende vorübergehend abwesend (Ferien, Erholung, Spital etc.) wird für die Abwesenheitstage eine reduzierte Hotellerietaxe verrechnet. Eine Betreuungs- und Pflegetaxe wird nicht erhoben. Der Austritts- und Eintrittstag gelten je als Anwesenheit. Details sind in den Taxen ersichtlich. Alters- und Pflegezentrum Neuwies Stand Seite 3 von 5
4 5.6 Ein- und Austrittstag Der Ein- und Austrittstag gelten als Anwesenheit. Hotellerie-, Betreuungs- und Pflegetaxe werden verrechnet. 5.7 Feriengäste Sofern freie Zimmer zur Verfügung stehen, können diese nach Absprache auch an Feriengäste vermietet werden. Die Taxen für Feriengäste sind identisch mit denjenigen für Daueraufenthalte. Für Temporäraufenthalte unter 30 Tagen verrechnen wir eine Zusatzpauschale für Administration, Pflegeorganisation, Verwaltungsaufwand). Ein Ferienaufenthalt muss im Voraus als solcher vereinbart werden, andernfalls die hausübliche Kündigungsfrist von 30 Tagen zur Anwendung kommt. Details sind bei den Taxen aufgeführt. 5.8 Regelung im Todesfall Im Todesfall wird während 30 Tagen nach dem Todestag eine reduzierte Hotellerietaxe in Rechnung gestellt. Wird das Zimmer vorher neu belegt, entfällt ab diesem Zeitpunkt an die Taxe ganz. Details sind bei den Taxen ersichtlich. 5.9 Umgang mit Feuer und Rauchen Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, Kerzen etc. im Zimmer anzuzünden. Das Rauchen ist im ganzen Haus verboten Geld, Schmuck und Wertgegenstände Für private Mittel und Gegenstände übernimmt das Heim keine Haftung Haustiere Das Halten von Haustieren muss vor dem Heimeintritt vereinbart werden. 6. Kündigung Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat per Monatsende. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 7. Taxen Die Taxen (Taxtabelle) bilden einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden Taxordnung. Die vorliegende Taxordnung ist durch den Stiftungsrat der Stiftung für Privatbetreuungs- und Pflegedienste festgelegt worden und ist Bestandteil des Bewohnervertrages. Alters- und Pflegezentrum Neuwies Stand Seite 4 von 5
5 Gültig ab 01. Januar 2011 Die Taxordnung wird durch den Stiftungsrat jährlich überprüft und angepasst. Taxordnung Alters- und Pflegezentrum Neuwies Neuwiesenstrasse Uster Telefon Telefax info@neuwies.ch Alters- und Pflegezentrum Neuwies Stand Seite 5 von 5
Alters- und Pflegezentrum Neuwies
Taxordnung Gültig ab 1. September 2014 1. Grundlagen der Taxordnung 1.1 Pflegegesetz und -finanzierung Grundlagen für die Rechnungsstellung an die Bewohnenden bilden die Vorgaben aus dem Pflegegesetz.
MehrTAXORDNUNG (AB 1.1.2014) Die vorliegende Taxordnung entspricht den im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgegebenen Richtlinien sowie dem Pflegegesetz des Kantons Zürich. Die Kosten für den Aufenthalt
MehrTaxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5
Taxordnung info@rosenpark-gersau.ch Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnenden des Alters- und Pflegeheims Rosenpark in Gersau. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt
MehrAlterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung)
Alterszentren / Taxordnung 2016 vom 16. September 2015 (Taxordnung) Alters- und Gesundheitszentren Küsnacht 8700 Küsnacht T 044 913 71 11 www.kuesnacht.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...
MehrTaxordnung Ferienbetten
gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohnerinnen und Bewohner, die zur Entlastung der Angehörigen einen Ferienaufenthalt im Pflegezentrum Baar wünschen. Die Taxen werden jährlich
MehrTaxordnung 2018 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen
Taxordnung 2018 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen Diese Taxordnung ist ein integraler Bestandteil des Pensionsvertrages und wurde durch den Verwaltungsrat am 15.11.2017 genehmigt. Inkrafttreten: 01.01.2018
MehrTaxtabelle 2018 (Stand ) Abteilung für Menschen mit Demenz
Taxtabelle 2018 (Stand 01.01.2018) Abteilung für Menschen mit Demenz Alle Taxen richten sich nach den Betriebskosten des Alterszentrums Haus Tabea. Die Taxtabelle wird periodisch überprüft und bei Bedarf
MehrTaxordnung 2011 (gültig vom )
Taxordnung 2011 (gültig vom 01.01.2011 31.12.2011) 1. Geltung Diese Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheimes St. Raphael. Sie richtet sich nach der Leistungsvereinbarung zwischen
MehrTaxordnung für das Haus Wieden der Stadt Buchs
Taxordnung für das Haus Wieden der Stadt Buchs 1. Januar 2017 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden
MehrPolitische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs
Politische Gemeinde Vilters-Wangs Gebührentarif , Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Gebührentarif, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs
MehrHeim Brunisberg Taxordnung 2011
Seite 1 Heim Brunisberg Taxordnung 2011 gültig ab 1. März 2011 1. Taxen Hotellerie Die Hotellerietaxen werden nach Zimmer abgestuft. Zimmer Nr. Betten Grösse m² Preis pro Tag 1 2 (1) 18 Fr. 95.-- (112.--)
MehrTAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab
TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2014 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.
MehrDienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2017
Anhang 4 Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2017 Tarif pro Person Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben, pro Betreuungs- oder Aufenthaltstag. Einzelzimmer 120.00 Einzelzimmer
MehrPreisliste ab 1. Juli 2015
Preisliste ab 1. Juli 2015 Pensionspauschalen Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz
MehrTAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016
TAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016 Art. 1 Geltungsbereich 1) Dieses Taxregulativ gilt für alle Bewohnerinnen / Bewohner und Kurzaufenthalter des Forst Demenz-Pflegezentrum. 2) Die Gesamttaxe (unten
MehrPreisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen
Preisliste 2016 Pensionspreis Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz des Kantons Zürich
MehrTaxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)
Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Abteilung junge pflegebedürftige Menschen
MehrAlterswohnheim Almendsberg Walzenhausen Tel Fax
Alterswohnheim Almendsberg 613 9428 Walzenhausen Tel. 071 886 49 90 Fax 071 886 49 99 alterswohnheim@walzenhausen.ar.ch Taxordnung 2014 Anmerkung: Wenn im Text die männliche Form verwendet wird (zum Beispiel
MehrVertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.
Heimvertrag zwischen Pfarrer Emanuel Tischhauser-Stiftung, Quartieraltersheim Aussersihl, Engelstrasse 63, 8004 Zürich, nachfolgend Stiftung und Frau/Herr ((((((((, geboren am 00.00.0000 nachfolgend BewohnerIn
MehrTAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab
TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2015 1. Allgemeines: 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.
MehrTaxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz
Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der geschützten Abteilung für Menschen mit Demenz in
MehrAllgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)
Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Die Kosten fär den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe fär Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe fär Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe
MehrAkut- und Übergangspflege Taxordnung 2017
Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten
MehrReglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime)
Stadt Aarau 8.8- Reglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime) Vom. Mai 05 (Stand 6. Juni 05) Der Einwohnerrat Aarau, gestützt auf 0 Abs. lit. i i.v.m. 55 des
MehrPflegewohngruppe Römerstein Hauptstrasse 8 A 5043 Holziken. Taxordnung Leistungsumfang und Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner
Pflegewohngruppe Römerstein Hauptstrasse 8 A 5043 Holziken Taxordnung Leistungsumfang und Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner Gültig ab 1. Januar 2016 1. GELTUNGSBEREICH Diese Taxordnung ist, zusammen
MehrTaxordnung Stiftung Drei Tannen (SDT) gültig ab 1. Januar 2016
Taxordnung Stiftung Drei Tannen (SDT) gültig ab 1. Januar 2016 1. Allgemeines Die Kosten zu Lasten der Bewohner setzen sich zusammen aus einem Eigenanteil an den Pflegekosten, den Betreuungstaxen, den
MehrTaxordnung 2016 Gültig ab:
Taxordnung 2016 Gültig ab: 1.1.2016 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten Bewohner), Pauschale für nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen
Mehr1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.
Bannau Weinfelden Taxordnung Allgemeine Bedingungen 1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. 2. Die unmittelbare Leitung
MehrDie Betreuungstaxe deckt die Leistungen für die Betreuung ausserhalb der Pflege ab. Sie orientiert sich ebenfalls an der BESA-Einstufung.
Taxordnung 2017 1. Grundsatz Unser Wohnheim ist selbstragend. Die Preise richten sich nach den Betriebskosten des Heims. Als Basis gelten die Vollkosten nach anerkannten Grundsätzen. Die Taxordnung gilt
MehrTaxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA
Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Gültig ab 1. Januar 2012 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1.
MehrTaxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen
Taxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen 1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Betagtenzentren und Pflegewohnungen der Viva Luzern AG. Diese wird vom
MehrTaxordnung Stiftung Drei Tannen (SDT) gültig ab 1. Januar 2017
Taxordnung Stiftung Drei Tannen (SDT) gültig ab 1. Januar 2017 1. Allgemeines Die Kosten zu Lasten der Bewohner setzen sich zusammen aus einem Eigenanteil an den Pflegekosten, den Betreuungstaxen, den
MehrTaxordnung Taxordnung gültig ab
Taxordnung gültig ab 1.1.2014 Taxordnung Seniorenzentrum Horn 2017 Version: 01.01.17 Freigabe: 01.01.2017 / GL Seite: 1 / 6 Taxordnung 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung Aufenthaltskosten... 3 2.1 Pensionstaxen...
MehrAlters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab
Alters- und heim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab 1.1.2016 Taxordnung 1 Zweck der Taxordnung - In der Taxordnung sind die Tarife für alle Leistungen des Alters-
MehrAufnahme- und Taxordnung Pflegezentren der Stadt Zürich (ATO PZZ)
8.0 Aufnahme- und Taxordnung Pflegezentren der Stadt Zürich (ATO PZZ) vom. Oktober 05 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 8 der Verordnung der Pflegezentren der Stadt Zürich vom 0. Mai 05, beschliesst : A.
MehrAlters- und Pflegeheim Wollmatt Taxordnung 2016 vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016
Alters- und Pflegeheim Wollmatt Taxordnung 2016 vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 08.11.2014 1 Inhalt 1 Grundsatz... 3 2 Leistungen des Heimes... 3 2.1 In den Hotellerietaxen sind folgende Leistungen
MehrAlters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015
Heimreglement gültig ab: 17. August 2015 Vom Stiftungsrat des Alters- und Pflegeheims Grüneck genehmigt am 17. August 2015 Heimreglement des Alters- und Pflegeheims Grüneck Der Stiftungsrat Altersheim
MehrTarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung:
Tarifordnung 2018 Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung: 1. Geltungsbereich Die Tarifordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner
MehrHospiz St. Gallen Taxordnung. Gültig ab 1. Februar Leben bis zum Schluss
Hospiz St. Gallen Taxordnung Gültig ab 1. Februar 2018 Leben bis zum Schluss Inhalt Allgemeines... 2 Geltungsbereich... 2 Tarifverträge... 2 Kostenaufteilung... 2 Leistung einer Akontozahlung... 2 Rechnungsstellung...
MehrTaxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA
Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst
MehrTAXORDNUNG. Hospiz Aargau Stationär Palliative Care. Gültig ab
TAXORDNUNG Hospiz Aargau Stationär Palliative Care Gültig ab 1.1.2017 Dieses Dokument ist der besseren Lesbarkeit wegen nur in der männlichen Form verfasst Hospiz Aargau Hospiz Aargau Stationär Palliative
MehrTax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016
Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 1. Grundsatz Die Taxen für die Pension sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen richten sich nach den Betriebskosten, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen
MehrTaxordnung. Für Pension, Pflege und Betreuung
Taxordnung Für Pension, Pflege und Betreuung St. Bernhard AG Alterszentrum Rebbergstrasse 24 5430 Wettingen Telefonnummer 056 437 25 00 Fax 056 437 25 55 info@st bernhard.ch www.st bernhard.ch 1230 R01
MehrTAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD
TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD gültig ab 1. Januar 2016 (ersetzt alle bisherigen Taxordnungen) 1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner der Alters- und Pflegeheime Glarus
MehrTaxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015
Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner des Betreuten Wohnens im Alterswohnzentrum
MehrTaxordnung Inhalt
Taxordnung 2015 Inhalt 1. Administration... 2 2. Geltung... 2 3. Gliederung... 2 3.1 Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag... 2 3.2 Die Taxen regeln die Ansätze für die Rechnungsstellung...
MehrAlterszentren / Taxordnung ab 1. Oktober 2016
Alterszentren / Taxordnung ab. Oktober 06 vom 7. August 06 (Taxordnung) Alters- und Gesundheitszentren Küsnacht 8700 Küsnacht T 044 93 7 www.kuesnacht.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...
MehrAllgemeine Bedingungen Serata Oeggisbüel
Allgemeine Bedingungen Serata Oeggisbüel (integrierender Bestandteil des Pensionsvertrages) 1. Freie Arztwahl Im Serata Oeggisbüel besteht freie Arztwahl. Gerne steht auch der Leitende Arzt des Hauses
MehrTaxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2017)
ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims
MehrTAXORDNUNG 2018 Gültig ab
TAXORDNUNG 2018 Gültig ab 01.01.2018 Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Pensions-, Betreuungs- und Pflegetaxen sowie den Zusatzkosten. 1. Pensionstaxe (Grundleistungen des Heimes) In der Pensionstaxe
MehrLeistungs- und Taxordnung für die städtischen Alters- und Pflegeeinrichtungen
Leistungs- und Taxordnung für die städtischen Alters- und Pflegeeinrichtungen vom 22. Oktober 2008 Leistungs- und Taxordnung für die städtischen Alters- und Pflegeeinrichtungen vom 22. Oktober 2008 Gestützt
MehrPREISE 2018 Parksiedlung Talacker
Alterszentrum Park Zürcherstrasse 84 8500 Frauenfeld Tel. 052 728 71 71 Fax 052 728 77 07 www.alterszentrumpark.ch PREISE 2018 Parksiedlung Talacker Gemäss Art. 2 des Reglements über die Preise für die
MehrPensionstaxe für Bewohnerinnen und Bewohner. Demenzzuschlag (siehe Punkt 7.3)
Taxordnung Anhang 1 zum Betreuungsvertrag, gültig ab 1. Januar 2017 1 Pension Pensionstaxe für Bewohnerinnen und Bewohner Einerzimmer Premium min. 19 m 2, Nasszelle mit Dusche und WC Komfort min. 15 m
MehrReglement über die Pensionskosten
Reglement über die Pensionskosten mit Taxtabellen 1 5 gültig ab 1. Januar 2018 13. Auflage REGLEMENT ÜBER DIE PENSIONSKOSTEN Art. 1 Geltungsbereich Dieses Reglement findet Anwendung auf alle Bewohnerinnen
MehrTaxordnung 2016 unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Neuordnung der Pflegefinanzierung gültig ab 1. Januar 2016
Taxordnung 2016 unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Neuordnung der Pflegefinanzierung gültig ab 1. Januar 2016 1. Einleitung In der Taxordnung sind die Preise für die Zimmermiete inkl. Vollpension,
MehrTaxordnung Zentrum Höchweid
Taxordnung 2017 Zentrum Höchweid Ausgabe Dezember 2016 Administration Anschrift Zentrum Höchweid, Höchweidstrasse 36, 6030 Ebikon ZSR P7025.03 MwSt CH-112.852.973 Abrechnungsart tiers payant Konto PC
MehrFür Langzeit-, Kurz- und Kuraufenthalter, Feriengast
Taxordnung 2018 Für Langzeit-, Kurz- und Kuraufenthalter, Feriengast Die Taxordnung für den temporären Standort in Winterthur ist gültig ab 1. Februar 2018 gemäss dem Beschluss des Vorstandes vom 30. Januar
MehrTaxordnung gültig ab 01. Januar 2015
gültig ab 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz 3 3 Anpassung der Taxen 3 4 Vorauszahlung 3 4.1 Bei unbefristetem Vertragsverhältnis 3 4.2 Bei befristetem Vertragsverhältnis
MehrErmässigung für Ehepaare im Zweierzimmer, pro Ehepaar Zuschlag für Bewohner aus anderen Gemeinden 15.00
Kompetenzzentrum für Pflege und Betreuung stationär und ambulant Wohnen im Alter Serviceleistungen TAXORDNUNG GRUNDSATZ Die Preise richten sich nach den Betriebskosten des Hauses, inkl. Verzinsung und
MehrTaxordnung Pflegewohngruppe Bünzpark 5622 Waltenschwil
Taxordnung 5622 Waltenschwil Gültig ab 1. Januar 2017 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohnerinnen und Bewohner im Bünzpark Waltenschwil. Sie bildet einen integralen Bestandteil
MehrTarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz
Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt
MehrTaxordnung Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain. vom 23. März 2016
Taxordnung Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain vom. März 06 4.0 / Stand. Juni 06 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen... Artikel Gegenstand... Artikel Geltungsbereich... B. Besondere Bestimmungen...
MehrTaxordnung 2017 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Leistung einer Akontozahlung... 2 3 Rechnungsstellung... 2 4 Pensionstaxe pro Tag zu Lasten des Bewohners... 3 5 Pauschale für die nicht KVG-pflichtigen Pflege-
MehrTAXORDNUNG 2016 Gültig ab
TAXORDNUNG 2016 Gültig ab 01.01.2016 Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Pensions-, Betreuungs- und Pflegetaxen sowie den Zusatzkosten. 1. Pensionstaxe (Grundleistungen des Heimes) In der Pensionstaxe
MehrBetagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.
Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.ch 1. Gültigkeit Diese Regelung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner
MehrT A X O R D N U N G 2 0 1 5
T A X O R D N U N G 2 0 1 5 1. Administration ZSR: R 7017.3 Telefon: 041 455 35 35 Fax: 041 455 35 36 E-Mail: info@unterfeld.ch Website: www.unterfeld.ch 2. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die
MehrAlters- und Pflegeheim Rheinauen
Alters- und Pflegeheim Rheinauen Taxordnung Pensionspreise Gültig: ab 1. Januar 2015 Tarif Alters- und Pflegeheim ab 1. Januar 2015 A / T 01.01.2015 Seite 1 Alters- und Pflegeheim Rheinauen / Taxordnung
MehrTaxordnung Alters- und Pflegeheim Pfauen Emil Burkhardt-Stiftung. (nachstehend Institution genannt) Gültig ab: 1.
Alters- und Pflegeheim Pfauen Emil Burkhardt-Stiftung (nachstehend Institution genannt) Gültig ab: 1. Januar 2015 Pfauengasse 2 CH-5330 Bad Zurzach Telefon +41 (0)56 265 01 00 E-Mail: info@altersheim-pfauen.ch
MehrAlterswohngruppe Blumengarten
- 1 - Alterswohngruppe Blumengarten Alterswohngruppe Blumengarten GmbH Sälistrasse 16 5012 Schönenwerd Tel. 062 849 08 80 Fax 062 849 08 81 Wohngruppenleitung Susanne u. Béchir Hassouna Kantonale Zuständigkeit
MehrTaxordnung. des Altersheims Mels.
Der Gemeinderat Mels erlässt gestützt auf das Gemeindegesetz (sgs 151.2) Art. 3 Abs. 2, Gemeindeordnung Art. 27 und das Heimreglement Art. 4 Bst. j folgende Taxordnung des Altersheims Mels. 1. Rechtliche
MehrTaxordnung Alterszentrum Weihermatt
Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--
MehrTaxordnung und Pensionsreglement der Alters- und Pflegeheime Glarus
Taxordnung und Pensionsreglement der Alters- und Pflegeheime Glarus Erlassen vom Verwaltungsrat am 9.08.0 INHALTSVERZEICHNIS I Taxordnung... Grundsatz... Pensionskosten.... Abwesenheit.... Hotellerietaxe.....
MehrTaxordnung Gemeindeverband Regionales Alterswohnheim 6162 Entlebuch.
Gemeindeverband Regionales Alterswohnheim 6162 Entlebuch www.awh-entlebuch.ch Tel. 041 482 63 63 Fax 041 482 63 64 info@awh-entlebuch.ch Konkordatsnummer Y 7002.03 MWST-Nummer CHE-113.508.923 Bankverbindung
MehrPensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten
Pensionsvertrag Unsere Preise gültig ab 1. Januar 2015 Taxen und Unterbringungskosten Unterkunft CHF 115.00 Zweierzimmer / Ehepaarzimmer mit Nasszelle p.p., Zuschlag CHF 30.00 Einerzimmer, Zuschlag CHF
MehrTAXTABELLE ab Januar 2015
TAXTABELLE ab Januar 2015 1. Pensionspreise Haus A * 1-er Zimmer ohne Nasszelle Fr. 102.-- Haus B EG 1-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 110.-- 2-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 95.-- Haus B OG 1-er Zimmer mit Nasszelle
MehrTaxordnung 2010. Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch
Taxordnung 2010 Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch Taxordnung 2010 des Vereins Pflegewohngruppen Buttisholz 1. GELTUNGSBEREICH Die Taxordnung
MehrDiese Taxordnung gilt für alle Bewohnende im Alters- und Pflegeheim Casa sogn Giusep, Cumpadials.
1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnende im Alters- und Pflegeheim Casa sogn Giusep, Cumpadials. 1.2 Grundlage Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das Bewohner-Einstufungs-
MehrPflege- und Altersheim Villa Alma Bei uns steht der Mensch im Vordergrund
Pflege- und Altersheim Villa Alma Bei uns steht der Mensch im Vordergrund Privates Alters- und Pflegeheim Sie wollen bis ins höhere Lebensalter unabhängig bleiben und trotzdem nicht auf eine sichere und
MehrTaxordnung Pflegeheim
Pflegeheim Version 1.1.18 Seite 2 / 10 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) der Alterssiedlung Kantengut in Chur.
MehrTaxordnung (hier Name der Institution eintragen)
Taxordnung (hier Name der Institution eintragen) Gültig ab: 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten Bewohner), Pauschale für nicht KVG-pflichtige
MehrPalliative Care Taxordnung Regionales Pflegezentrum Baden AG
Palliative Care Taxordnung 2017 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten der Bewohnerin
MehrDie neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts
Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den
MehrHeimtarife gültig ab 1. Januar 2016
logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:
MehrHugo Mendel Die Seniorenresidenz am Zürichberg Billeterstrasse 10, 8044 Zürich, Tel:
Hugo Mendel Die Seniorenresidenz am Zürichberg Billeterstrasse 10, 8044 Zürich, Tel: 044 266 26 00 www.hugomendel.ch Tarifbestimmungen 2016 Seite 1 von 6 Einleitung Diese Tarifordnung gilt für die Bewohnerinnen
MehrTaxordnung Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG
Taxordnung Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG gültig ab 1. Januar 2018 Der besseren Lesbarkeit wegen ist bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich
MehrTaxordnung gültig ab 01. Januar 2017
Taxordnung 2017 gültig ab 01. Januar 2017 1. Allgemeines Festlegung der Kosten Die Preisanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Betriebskosten. Änderungen der Taxordnung werden den Bewohnerinnen
MehrTaxordnung SENIORENZENTRUM ROSENBERG UND TANNER
Taxordnung Luzernerstrasse 11 4800 Zofingen T 062 745 51 51 F 062 745 51 50 seniorenzentrum@zofingen.ch www.seniorenzentrum-zofingen.ch Die nachstehenden Ansätze werden von der Betriebskommission periodisch
MehrTarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG
Tarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG Tarife Pflegebereich (Preise 2017, pro Tag in CHF) Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur Pflegekosten übernimmt Krankenkasse übernimmt Kanton persönlicher
MehrTaxordnung Rägeboge-Wohne
Rägeboge-Wohne GmbH Bahnhofstrasse 203, 8620 Wetzikon T 044 930 30 33, F 044 930 30 54, E-Mail zehnder@glattnet.ch, www.raegeboge-wohne.ch Taxordnung Rägeboge-Wohne Bestandteil des Pensionsvertrages Inhaltsverzeichnis
MehrTaxordnung 2017 Tages- und Nachtbetreuung
Taxordnung 2017 Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG gültig ab 1. Januar 2017 Der besseren Lesbarkeit wegen ist bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich
MehrTarifordnung gültig ab 1. Januar 2017
Altersheim Leimatt AG Hauptstrasse 62 4952 Eriswil Tel. 062 957 11 11 Fax 062 957 11 10 admin@altersheim-leimatt.ch www.altersheim-leimatt.ch Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2017 Die Tarifordnung des
MehrDie nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf
Taxordnung ab 01.01.2016 Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit Vollständigkeit Kostendeckung Kostentransparenz 1 Allgemeines Die Kosten für
MehrCHE MWST
TAXORDNUNG 2018 Gültig ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 1. Angaben zur Institution SUNNEHOF Das Zuhause im Alter Immostrasse 15 6405 Immensee SZ Telefon: 041 854 19 19 Fax: 041 854 19 22 Mail: info@sunnehof.org
MehrDer Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende. Taxordnung. für das.
Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden 1. Rechtliche Grundlage Die Taxordnung des Haus Wieden
MehrTaxordnung gültig ab 1. Januar 2015
Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt
Mehr