Seemooser Opti Pokal 23. und 24. Juni 2018 Württembergischer Yacht Club e.v. Friedrichshafen

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2.1 Boote können aufgefordert werden, Bugnummern und Werbung zu zeigen. Diese wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

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2.1 Boot können aufgefordert werden, Bugnummern und Werbung zu zeigen. Diese wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

Transkript:

Seemooser Opti Pokal 23. und 24. Juni 2018 Württembergischer Yacht Club e.v. Friedrichshafen Klassen: Veranstalter: Opti A, Opti B Württembergischer Yacht Club e.v. Am Seemooser Horn 1, 88045 Friedrichshafen Telefon: +49 (0)7541 / 40288-0, Fax.: +49 (0)7541 / 40288-19 E-Mail: wyc@wyc-fn.de Ort der Veranstaltung: WYC, Am Seemooser Horn 1 Obmann Wettfahrtkomitee / Wettfahrtleiter: Alexa Schaufler (RW) Obmann des Protestkomitees: AUSSCHREIBUNG Ulf Hampel (NS) In allen Teilen gelten die folgenden Abkürzungen: (NP) Regeln, die nicht Gründe für den Protest durch ein Boot sind. (DP) Regeln, für die die Strafe im Ermessen des Protestkomitees liegt und weniger als eine Disqualifikation sein kann. 1. REGELN 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln festgelegt sind 1.2 WR Anhang P, besondere Verfahren für Regel 42, wird angewendet 1.3 WR Anhang T, Schlichtung kann angewendet werden 1.4 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, für die Ordnungsvorschriften des DSV der deutsche Text. 2. (DP) WERBUNG Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte Werbung anzubringen 3. (NP)(DP) TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG 3.1 Diese Regatta ist für die in Absatz 5.1, und der Kopfzeile, genannten Klassen ausgeschrieben. 3.2 Die Mindesteilnehmerzahl je Klasse ist in Absatz 5.1 ausgewiesen. Falls die Anzahl der Meldungen einer Klasse bis zum 18. Juni 2018 nicht die Mindesteilnehmerzahl erreicht, sagt der Veranstalter diese Klasse ab. 3.3 In Ergänzung zu WR 46 muss der Schiffsführer entweder einen gültigen Führerschein des DSV, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtengebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des zuständigen Bundesministerium ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes, sofern ein solcher existiert. 3.4 Jeder Teilnehmer muss Mitglied eines Vereins eines nationalen Verbandes von World Sailing sein. 3.5 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das online verfügbare Formular ausfüllen und es bis Montag, 18.06.2018 an die Meldestelle senden: Online Meldung: www.wyc-fn.de 3.6 Nachmeldungen: Bis Freitag, 22.06.2018, 18.00 Uhr. 4. KLASSIFIZIERUNG Findet keine Anwendung

5. MELDEGELDER 5.1 Die Meldegelder sind wie folgt: Klasse Meldegeld (Euro) Bis zum 18.06.2018 Meldegeld (Euro) Vom 19. bis 22.06.2018 Mindesteilnehmerzahl (Boote) Opti A 25.- Euro 35.- Euro 10 Opti B 25.- Euro 35.- Euro 10 5.2 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung oder Absage der Regatta zurück erstattet. Das Meldegeld ist zu überweisen an: Württembergischer Yacht Club, IBAN: DE74 6519 1500 0100 9130 08, (BIC: GENODES1TET) Volksbank Friedrichshafen-Tettnang, Kennwort: Seemooser-Opti-Pokal 6. ZEITPLAN 6.1 Die Registrierung für Teilnehmer findet wie folgt statt: Klasse Registrierung Ort der Registrierung Alle Klassen Samstag, 23.06.2018, ab 8.30 Uhr Regattabüro, Seemoos 1. Stock über der Halle 6.2 Am ersten Wettfahrttag findet um 10.00 Uhr die Steuerleutebesprechung am Flaggenmast vor der Halle statt. 6.3 (NP) Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt geplant: Klasse Wettfahrttage Erstes Ankündigungssignal Anzahl der Wettfahrten Alle Klassen Samstag, 23. und Sonntag, 24.06.2018 Samstag, 23.06.2018 11.00 Uhr für die 1. Klasse 6.4 Am letzten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 14.30 Uhr gegeben. 7. (NP)(DP) VERMESSUNG Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorweisen können. In Ergänzung der WR 78.2 kann der Messbrief während der Veranstaltung überprüft werden. Es können Kontrollvermessungen, aber keine Erstvermessungen durchgeführt werden. 8. SEGELANWEISUNGEN Die Segelanweisungen sind im Regattabüro erhältlich. 9. VERANSTALTUNGSORT 9.1 Die Veranstaltung findet beim WYC Friedrichshafen statt, auf dem Clubgelände in Seemoos. Die Anlage Regattaort zeigt die Lage des Clubgeländes 9.2 Das Regattagebiet ist der Bodensee vor Seemoos 10. DIE BAHNEN Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in der Segelanweisung 11. WERTUNGEN Werden weniger als fünf Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden fünf Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten mit Ausschluss seiner schlechtesten Wertung. 12. (NP)(DP) BEGLEITBOOTE 12.1 Begleitboote müssen sich vor dem ersten Start zu den in Absatz 6.1 angegebenen Zeiten im Regattabüro registrieren. 5

12.2 Jedes Motorboot benötigt eine Bodenseezulassung bzw. Sondergenehmigung. Die Sondergenehmigung ist zu beantragen unter: Landratsamt Bodenseekreis, Schifffahrtsamt, Glärnischstr. 1-3, 88048 Friedrichshafen 12.3 Die Besatzungen sind verpflichtet, Sicherungs- und Schleppdienste zu leisten. 13. (DP) LIEGEPLÄTZE Die Boote müssen auf dem zugewiesenen Stellplatz des Jollengeländes abgestellt werden. 14. (DP) FUNKVERKEHR Ein Boot darf außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone. 15. PREISE Erinnerungspreise für alle Teilnehmer 16. HAFTUNGSAUSSCHLUSS 16.1 Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.2 Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit Haftungsausschuss ist bei der Registrierung abzugeben. Bei minderjährigen Teilnehmern muss diese zusätzlich von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden. 17. VERSICHERUNG Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung einschl. Regattarisiko mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000.-Euro für Jollen, 3.000.000.-Euro für Yachten pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben. 18. MEDIENRECHTE Teilnehmer überlassen dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto-, Tonund Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta. 19. DATENSCHUTZHINWEIS Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten unter den folgenden Bedingungen verarbeiten und speichern: 19.1 Alle Daten über teilnehmende Sportler und ihre Boote werden für die Zwecke der Sportveranstaltung genutzt und archiviert.

19.2 Personenbezogene Daten werden als Klarnamen ggf. einschließlich Geburtsdatum, Verein, Bootsklasse und Segelnummer erfasst. Es werden insbesondere Ergebnisse, rechnerische und optische Auswertungen, Positionsnachverfolgungen, auch in Form von Wettfahrtanalysen, Namen zugeordnet und öffentlich zugänglich gemacht. 19.3 In diesem Zusammenhang können die Daten auch an Dienstleister, den DSV und die jeweiligen Klassenvereinigungen weitergegeben werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Daten auch außerhalb der EU verarbeitet werden. Dienstleister werden durch den Veranstalter verpflichtet, die Daten nur für die Veranstaltung und deren Vor- und Nachbereitung einschließlich Ranglisten und globaler, übergreifender Wertungen zu verwenden. 19.4 Durch den Veranstalter findet keine kommerzielle Nutzung der Daten statt. 19.5 Die Verwendung der Daten regelt sich nach deutschem Recht, insbesondere dem Datenschutzgesetz und Telemediengesetz. 20. VERANSTALTUNG Samstagabend, 23.06.2018, Segleressen ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (nicht Teil der Ausschreibung)

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Wohnmobile / Wohnwagen / Zelte: Auf dem Gelände des Württembergischen Yacht Clubs e. V. stehen in begrenztem Umfang Zelt- und Stellplätze mit Stromanschluss sowie sanitäre Anlagen zur Verfügung. Zelt- bzw. Stellplatzwünsche sind mit Angabe des Anreisedatums bis spätestens zum Meldeschluss zu richten an: Württembergischer Yacht-Club e.v., Am Seemooser Horn 1, D-88045 Friedrichshafen, Tel.: 07541-402880; Fax +49 75 41 40288-19, E-Mail: wyc@wyc-fn.de Gebühr für Stellplatz Gebühr für Zeltplatz 10.- pro Tag 5.- pro Tag Bei Ankunft bitte beim Platzwart melden; es erfolgt eine Einweisung. Frühste Anreise möglich ab Freitag, 22.06.2018 Für Trainerboote können Liegeplatzgebühren entstehen. Regattaort:

Ich verpflichte mich, die Wettfahrtregeln Segeln, einzuhalten. Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sachund Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit Haftungsausschuss ist bei der Registrierung abzugeben. Bei minderjährigen Teilnehmern muss diese zusätzlich von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden. Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung einschl. Regattarisiko mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000.-Euro für Jollen, 3.000.000.-Euro für Yachten pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben. Teilnehmer überlassen dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto-, Tonund Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta. Datum: Unterschrift: Vollständige Anschrift: Name: Straße: PLZ, Ort: Land: Telefon: Email: