Blaue Karte EU zu einem neuen Pass übertragen Sie besitzen eine Blaue Karte EU und haben einen neuen Pass bekommen? Dann ist die *Plastikkarte* Ihres Aufenthaltstitels Blaue Karte EU *nicht mehr gültig*. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass. *Ihr Aufenthaltstitel* Blaue Karte EU *bleibt* aber trotzdem *gültig*. Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch. *Ihre Blaue Karte EU ist nur noch maximal 6 Monate gültig?* Dann kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Blauen Karte EU in die Ausländerbehörde. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit. *Sie möchten verreisen?* Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Blaue Karte EU noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen. Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und die Blaue Karte EU auf Ihre Reise mit. Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes). Voraussetzungen Übertragung in einem Bürgeramt Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: * Sie besitzen den abgelaufenen Pass. * Ihr Vorname, ihr Nachname und ihr Geburtsdatum haben sich *im neuen Pass* nicht verändert. * Ihre Blaue Karte EU wurde durch die Ausländerbehörde Berlin erteilt. * Der alte Pass ist nicht länger als 12 Monate ungültig. * Sie haben sich nicht länger als 12 Monate durchgehend außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten. Übertragung in der Ausländerbehörde Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.b. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, die Blaue Karte EU wurde nicht durch die Ausländerbehörde Berlin erteilt), ist die Ausländerbehörde für die Übertragung zuständig.
Hauptwohnsitz in Berlin Vorsprache mit Termin Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder in der Ausländerbehörde grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. Bei dem Termin können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht mitgeben. Erforderliche Unterlagen Ihr neuer Pass Ihr alter Pass Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Passverlustanzeige mit, die Ihnen die Polizei mitgegeben hat. Ihre Blaue Karte EU 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund http://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/foto-mustertafel.pdf Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis-Dokument des Vertreters Falls Sie nicht persönlich bei uns vorbeikommen: * schriftliche Vollmacht * Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) Gebühren Die Gebühren bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand. * 12,00 Euro (bei Übertragung als Etikett) bis 67,00 Euro (bei Neuausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel) * Türkische Staatsangehörige: maximal 28,80 Euro (bei Neuausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel) * Gebührenfrei für türkische Staatsangehörige bei Übertragung als Etikett Rechtsgrundlagen 45c Aufenthaltsverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/ 45c.html 52a Aufenthaltsverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/ 52a.html Durchschnittliche Bearbeitungszeit * Bei Übertragung als Etikett: in der Regel bei der Vorsprache * Bei Neuausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel: 5-6 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: * Sie haben Ihren alten Pass mit der Blauen Karte EU noch; * Ihr Vorname, ihr Nachname und ihr Geburtsdatum haben sich *im neuen Pass* nicht verändert; * Ihre Blaue Karte EU wurde in Berlin ausgestellt; * Ihr alter Pass ist vollständig und höchstens seit 12 Monaten abgelaufen; * Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen. In allen anderen Fällen: Ausländerbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Standort Keplerstraße. Informationen zum Standort Bürgeramt Sonnenallee, Neukölln Anschrift Sonnenallee 107 12045 Berlin Postanschrift Karl-Marx-Str. 83 12040 Berlin Sonstige Hinweise zum Standort Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich! *Achtung!!! Wichtige Information* Ab dem 13. Oktober 2015 können Sie Ihre Gebühren im Bürgeramt in der Sonnenallee 107 einfach und bequem direkt an jedem Arbeitsplatz bargeldlos mittels ec-karte bezahlen. *Eine Barzahlung ist nicht mehr möglich.* Soweit Sie Ihre Gebühren weiterhin in bar entrichten wollen, bitten wir Sie, Termine online unter berlin.de, über das Bürgertelefon 115 oder am Informationsschalter eines Bürgeramtes im Verwaltungsstandort Blaschkoallee oder Rathaus Neukölln zu buchen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihr Bürgeramt Neukölln Barrierefreie Zugänge Der Zugang zur Einrichtung ist nicht rollstuhlgeeignet. Öffnungszeiten Montag: 08.00-15.00 Uhr Dienstag: 11.00-18.00 Uhr Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr Donnerstag: 11.00-18.00 Uhr Freitag: 08.00-13.00 Uhr Hinweis für Terminkunden Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen. Nahverkehr U-Bahn U Rathaus Neukölln: U7 Bus Erkstr.: 104, M41, 167 Kontakt Telefon: 115 Fax: (030) 4664-508899 Internet: http://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buerge rdienste/buergeramt/ E-Mail: buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de Zahlungsarten Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
PDF-Dokument erzeugt am 30.03.2019