Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro

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1 Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Freitag Uhr Donnerstag Uhr oder nach Terminvereinbarung über die Behördennummer 115. Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: Gültiger Reisepass (ggf. mit Visum) Vermieterbescheinigung WICHTIG: Ihr Name muss an Ihrem Briefkasten stehen Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 1

2 Nach der Anmeldung Wenn Sie ein Visum haben, das Ihrem gewünschten Aufenthaltszeitraum und Aufenthaltszweck in Deutschland entspricht, brauchen Sie nach der Anmeldung nichts mehr zu tun. Sollte Ihr Visum nur für 90 Tage gültig sein, werden Sie kurze Zeit nach der Anmeldung im Bürgerbüro einen Antrag für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis per Post erhalten. Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, dann vereinbaren Sie sich bitte einen Termin in der Ausländerbehörde. Terminvereinbarung ist wie folgt möglich: Rufnummer 115 oder online unter Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 2

3 Wie kommen Sie zu einer Aufenthaltserlaubnis? Vereinbaren Sie einen Termin zur Antragsabgabe und zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke). Einen Termin können Sie wie folgt vereinbaren: Telefonisch unter 115 (ohne Vorwahl, im Festnetz zum Ortstarif) Im Internet unter (Ausländerbehörde: Antragsservice und Bestellung des Aufenthaltstitels) Alle Unterlagen die benötigt werden sind immer auf der letzten Seite des Antragsformulars aufgezählt. Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 3

4 Bearbeitung und Gebühren Nach Abgabe Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Voraussichtliche Bearbeitungszeit des Antrags beträgt ca. 6 Wochen. Sie werden schriftlich benachrichtigt. Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis Ersterteilung (bis zu einem Jahr) Ersterteilung (über ein Jahr) Verlängerung (bis zu 3 Monaten) Verlängerung (über 3 Monate) Änderung der Auflage Zweckwechsel mit Verlängerung 100 Euro 110 Euro 65 Euro 80 Euro 30 Euro 90 Euro Weitere Fragen können Sie an diesem Termin klären. Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 4

5 Studienvorbereitungszeit Sprachkurs (bedingte) Zulassung zum Studium soll max. 18 Monate dauern Studienkolleg (bedingte) Zulassung zum Studium soll max. 24 Monate dauern Studienvorbereitenden Maßnahmen dürfen in der Regel nicht länger als 2 Jahr dauern! Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 5

6 Studium Das Studium muss der Hauptzweck des Aufenthalts sein. Die Aufenthaltserlaubnis wird für 1 bis 2 Jahre erteilt und verlängert. Die Regelstudienzeit darf max. um 3 Semester überschritten werden Ausnahmen sind möglich. Die studienbedingte Gesamtausbildungsdauer darf im Allgemeinen 10 Jahre nicht überschreiten. Sollten Sie beabsichtigen die Hochschule oder das Studienfach zu wechseln, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin für eine Beratung und um einen Antrag auf Auflagenänderung zu erhalten. Verstöße gegen die Auflage werden mit Bußgeld geahndet. Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 6

7 Beschäftigung während Ihres Studienaufenthalts Arbeiten während dem Sprachkurs und Studienkolleg: Beschäftigung bis zu 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr, ist im ersten Jahr des Aufenthaltes nur in den Ferien erlaubt. Arbeiten während des Studiums: Beschäftigung, die insgesamt 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeit sind gestattet. Die Teilnahme am Pflichtpraktikum ist gestattet. Studentische Nebentätigkeiten: an der Hochschule oder anderen wissenschaftlichen Einrichtung soll im fachlichen Umfang dem Studium dienen ohne zeitliche Einschränkung Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 7

8 Studienabschluss - Jobsuche Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden. Studium Beruf Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 8

9 Weitere Informationen Sollten Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro/Meldeamt ummelden. Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen, müssen Sie sich abmelden. Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor deren Ablauf! Wenn Sie Ihren Reisepass oder den Aufenthaltstitel verlieren, sich Ihr Name ändert oder Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 9

10 Weitere Informationen finden Sie auf in Karlsruhe! Viel Spaß und Erfolg bei Ihrem Studium! Stadt Karlsruhe, Denise Bickel 10

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