Allgemeine Lieferbedingungen für Lieferungen an Verbraucher 1/2019 (1) Geltung Die Lieferbedingungen gelten für Kaufverträge über die Lieferung von Waren, die der Lieferant mit Verbrauchern abschließt. (2) Vertragsschluss 1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über von uns angebotene Waren schließen. 2. Verträge kommen nur durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung zustande. Bis dahin sind unsere Angebote freibleibend. Wir können die Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von 30 Kalendertagen nach Zugang der Bestellung des Kunden abgeben. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist nur diese Auftragsbestätigung maßgeblich. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware. 3. Widerspricht der Besteller der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. (3) Preise 1. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, netto ab unserem Werk. Zu unseren Preisen kommt die am Tage der Auslieferung gültige Mehrwertsteuer hinzu. 2. Verpackungs- und Frachtkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. (4) Lieferungen 1. Lieferfristen und Termine sind annähernd und freibleibend. Sie sind nur verbindlich, wenn wir sie als solche schriftlich bestätigt haben. Lieferzeiten sind eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Frist Versandbereitschaft melden. 2. Vom Besteller nachträglich gewünschte Änderungen des Produkts haben eine Unterbrechung der Lieferzeit zur Folge, die nach entsprechender Verständigung neu beginnt. - 2 -
- 2-3. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, während der wir selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden. Die Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt erst nach kompletter Vorlage der vom Besteller vorzulegenden Daten, Zeichnungen, Freigaben etc., sowie nach Klärung aller offenen technischen Fragen sowie der Leistung aller vereinbarten Anzahlungen. Lieferfristen verlängern sich darüber hinaus angemessen, wenn der Besteller vereinbarte Zahlungsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen nicht einhält. Das Vorstehende gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. 4. Die Lieferfrist verlängert sich durch Eintritt für uns unabwendbarer Ereignisse, insbesondere bei Betriebsstörungen, behördlichen Eingriffen, Rohstoffmangel, Arbeitskampf etc., um die Dauer der Behinderung. Wird aus den gleichen Gründen die Lieferung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Wir werden in diesem Fall den Vertragspartner unverzüglich von der Unmöglichkeit informieren und schon erhaltene Gegenleistungen erstatten. 5. Wir kommen auch im Fall kalendermäßig bestimmter Leistungszeit ( 286 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB) nur in Verzug, wenn uns eine Frist zur Erfüllung von zwei Wochen gesetzt wird, es sei denn, wir haben zuvor die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Für Verzugsschäden und Nichterfüllungsschäden haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Eine etwa zu zahlende Vertragsstrafe ist auf den Schadenersatzanspruch des Kunden anzurechnen. 6. Wegen Lieferverzögerungen kann der Kunde vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und eine uns gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist. (5) Verpackung und Transportgefahr 1. Alle Lieferungen erfolgen ab unserem Werk. Wir organisieren die Versendung der Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit Auslieferung an den Spediteur, spätestens mit Verlassen des Werks auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrübergang mit der Mitteilung der Versandbereitschaft. - 3 -
- 3 - Klauseln wie Lieferung frei oder ähnlich regeln die Transportkosten, ändern aber an der vorstehenden Gefahrtragungsregelung nichts. 3. Soweit nichts anderes vereinbart, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne Verantwortung für die billigste Versandart. 4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. 5. Unsere Preise setzen voraus, dass die Transportverpackungen durch den Besteller entsorgt werden. Werden Transportverpackungen an uns zurückgegeben, trägt der Besteller die Kosten des Rücktransports zu uns. In diesem Fall müssen die Transportverpackungen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Besteller die bei der Entsorgung entstehenden Zusatzkosten erstattet zu verlangen. (6) Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. 2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Lieferanten hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist. (7) Zahlung 1. Zahlungen sind spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Wir behalten uns vor, angemessene Anzahlungen zu verlangen. 2. Zahlungen erfolgen spätestens Zug um Zug gegen Lieferung. 3. Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Servicemitarbeiter im Außendienst sind nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner zum Inkasso berechtigt. - 4 -
- 4-4. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages steht dem Besteller bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen uneingeschränkt zu. Für andere Zurückbehaltungsrechte gelten die nachstehenden Bestimmungen. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. In diesem Fall kann er die Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen der Leistung oder Lieferung nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung/Leistung entspricht. 5. Gegen unsere Forderung kann der Kunde nur mit Forderungen aus einem eigenen Recht, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind, aufrechnen. (8) Gewährleistung 1. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. 2. Angaben, die wir in Text- oder Zeichnungsform, z.b. in Katalogen, Beschreibungen, Abbildungen und Zeichnungen, publizieren, sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben kennzeichnen lediglich die Beschaffenheit unserer Produkte und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar. Zur Erklärung von Garantien oder Zusicherungen sind unsere Mitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstigen Vertriebsmittler nicht bevollmächtigt. Die Vorlage von Mustern oder Proben begründet für sich allein keine Garantie oder Zusicherung. Änderungen technischer Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. 3. Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Fehler aufgetreten sind durch natürliche Abnutzung der Kaufsache, infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, infolge mangelhafter oder nicht ordnungsgemäßer Wartung, nicht sachgerechter Verwendung oder ungeeigneten Einsatzes, fehlerhafter Montage, nach übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund von Beeinträchtigungen, die durch besondere äußere Einflüsse nach Gefahrübergang entstanden sind, die vertraglich nicht vorausgesetzt waren. Gewährleistungsansprüche sind auch ausgeschlossen, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte Instandsetzungsarbeiten ausgeführt hat, ohne dass dies zwingend erforderlich war. - 5 -
- 5-4. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt. (9) Schadenersatz, Haftungsbegrenzung 1. Wir haften in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 2. In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. 3. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen. 4. Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung gelten auch für gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (10) Sonstige Rechte und Pflichten Unser Kunde ist im Falle einer von uns zu vertretenden Verletzung von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne des 241 Abs. 2 BGB, die nicht in unmittelbarem Bezug zur Lieferung der Ware stehen, erst dann zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur Ausübung seines Rücktrittsrechts berechtigt, wenn wir zuvor schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist wegen der Pflichtverletzung abgemahnt wurden. Einer Abmahnung bedarf es nicht, soweit wir oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, oder bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. (11) Datenschutz Die zur Bearbeitung von Geschäftsvorfällen erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert. Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden - 6 -
- 6 - an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung -insbesondere die Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten- erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. (12) Hinweis nach VSBG zur alternativen Streitbeilegung bei Verbraucherangelegenheiten Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und sind hierzu auch nicht bereit. Wir nehmen daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. (13) Sonstiges 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Vogtlandwerkstätten ggmbh. 2. Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG). 3. Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Der Besteller ist damit einverstanden, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt wird, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.