ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Transkript:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ALLE RECHTSGESCHÄFTE DER AUGUSTEN & HÖDL OEG AH-SOLUTIONS 1. Geltung Sämtliche Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Willenserklärungen der Augusten & Hödl OEG, im folgenden kurz AH-Solutions genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. In Anboten, Annahmen, Schreiben, Fax, e-mails o.ä. enthaltene Erklärungen oder Geschäftbedingungen Dritter können keine Geltung für Rechtsgeschäfte von AH-Solutions entfalten. 2. Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, Schriftlichkeitsgebot Willenserklärungen von AH-Solutions bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit und Unterfertigung durch die zur Vertretung nach außen laut offenem Firmenbuch befugten Personen. Andere als diese Personen sind nicht zur rechtsgeschäftlichen Stellvertretung bevollmächtigt. Vertragsabschlüsse bzw. änderungen bzw. beendigungen sowie alle übrigen rechtgeschäftlichen Willenserklärungen von AH-Solutions können sohin nur schriftlich erfolgen. Auch das Abweichen von diesem Schriftlichkeitsgebot bedarf der Schriftlichkeit unter den oben beschriebenen Formerfordernissen. 3. Anbot und Annahme, Zustandekommen von Verträgen Anbote von AH-Solutions sind freibleibend und können nur durch eine Punkt 2 dieser AGB entsprechenden Form AH-Solutions zugerechnet werden. Verträge können nur durch eine Punkt 2 dieser AGB entsprechende schriftlichen Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung von AH-Solutions zustande kommen. 4. Preise Alle von AH-Solutions genannten Preise sind frei Lager Himberg und netto, also ohne, gesetzliche Umsatzsteuer angesetzt. Installation, Schulung und Versand sowie sonstige Nebenleistungen sind nicht enthalten und werden einzeln netto angesetzt. 5. Kostenvoranschläge AH-Solutions nennt in Kostenvorschlägen Kalkulationsannahmen, die dort angesetzten Werte werden nicht zugesagt und können sich bis zur Rechnungslegung in jede Richtung verändern. Eine unvermeidbare Änderung nach oben verpflichtet AH-Solutions zur Warnung des Kunden erst ab einer Überschreitung von 15% (Basis ist der im Kostenvoranschlag angesetzte Wert). 6. Zahlung und Verzug Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Forderungen von AH-Solutions Zug um Zug gegen Übergabe der Ware oder Erbringung der Leistung fällig und zu

erfüllen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten erst mit dem Eingang auf einem bekannt gegebenen Geschäftskonto von AH-Solutions als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno ab dem ersten Verzugstag bis zum Zahlungseingang als vereinbart. Solange sich ein Kunde im Verzug befindet, ist AH-Solutions zu keiner weiteren Leistung auch aus anderen Verträgen mit dem Kunden oder Dritten an den Kunden verpflichtet. Liefer- und Leistungspflichten, egal aus welchem Grund bestehend, fallen mit Beginn des Verzugs weg. In jedem Fall ist AH-Solutions für alle Folgen aus dem Verzug schad- und klaglos zu halten. Im Falle des Verzugs hat AH-Solutions jedenfalls und unabhängig von zu leistenden Verzugszinsen Anspruch auf Ersatz aller Mahnkosten (EUR 25,- pro hauseigenem Mahnschreiben), Kosten der Evidenzhaltung (EUR 36,- pro Monat), gesetzliche Inkassokosten und Kosten der notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverfolgung. 7. Vertragsrücktritt und -kündigung AH-Solutions kann jeden Vertrag ohne Angabe von Gründen zu jedem Termin unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist kündigen. Aus wichtigen Gründen, wie Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse, Zahlungsverzug, Konkurrenztätigkeit, unrichtigen Angaben über das Geschäft oder die Vertragspartner, u.ä.m., kann AH-Solutions jeden Vertrag fristlos kündigen. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat AH-Solutions das Wahlrecht zwischen dem Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und dem Anspruch auf eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Bruttorechnungsbetrages. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches bleibt unberührt. 8. Lieferung, Transport, Annahmeverzug Mangels gegenteiliger Vereinbarung werden für den Fall des Transportes bzw. der Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei mangels gesonderte Festlegung ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist AH-Solutions berechtigt, die Ware entweder selbst einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung zu stellen ist, oder auf Kosten und Gefahren des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist AH- Solutions berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom

Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Diesfalls gilt überdies ein pauschalierter Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart, wobei ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch ausdrücklich vorbehalten bleibt. 9. Lieferfrist Vereinbarten Termine und Lieferfristen können um bis zu 2 Wochen seitens AH- Solutions überschritten werde, es sei denn, es handelt sich um ein ausdrücklich vereinbartes Fixgeschäft. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde eine angemessene, mindestens weitere 2 Wochen umfassende Nachfrist setzen und gemäß 918 ABGB vom Vertrag zurücktreten, wenn innerhalb dieser Nachfrist von AH-Solutions nicht erfüllt oder die Erfüllung angeboten wird. AH-Solutions ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Zur Leistungsausführung ist AH-Solutions erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. 10. Einseitige Leistungsänderungen Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung von AH-solutions vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen. 11. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht Bei Verbrauchergeschäften kann sich AH-Solutions bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß AH-Solutions in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht. Sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, kann sich AH-Solutions überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessen Preisminderung dadurch befreien, daß in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachgetragen wird. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so kann AH-Solutions Gewährleistungsansprüche des Kunden nach eigener Wahl entweder durch Austausch, durch Reparatur innerhalb angemessener Frist oder durch Preisminderung erfüllen. Schadenersatzansprüche des Kunden, die aus einer Mangelhaftigkeit mittel- oder unmittelbar resultieren oder anstelle der Gewährleistungsansprüche erhoben werden, können erst geltend gemacht werden, wenn AH-Solutions mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen, insbesondere auf allfällige Mängel sowie auf Vollständigkeit zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens aber

innerhalb einer Woche ab Ablieferung schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu den üblichen Geschäftszeiten zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen, jedoch noch innerhalb der allgemeinen Gewährleistungsfrist. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Verbraucher haben behauptete Mängel unverzüglich nach ihrem Entdecken schriftlich zu rügen und AH-Solutions jedenfalls zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen eine angemessene Nachfrist zur Verbesserung, zum Austausch oder zum Nachtrag des Fehlenden einzuräumen 12. Haftung Bei Ausfall von Dienstleistungen infolge von Ausfällen, die nicht in der Sphäre von AH-Solutions liegen (Leitungs-, DNS-, Routerausfälle o.ä ) oder unausweichlich sind (Umorganisation und Wartung der Server) könne zu keinen wie immer auch gearteten Ansprüchen gegen AH-Solutions führen. Vorhersehbare Ausfälle werden im voraus auf der Homepage von AH-Solutions (www.ah-solutions.at) bekanntgegeben. AH-Solutions haftet keinesfalls für über den Mailserver versandte Mails oder für den Inhalt einer webpage. Im Falle äußerer (Hardwareschäden, Brand, Blitzschlag usw) oder innerer Ursachen (Softwareschaden) oder leichter Fahrlässigkeit haftet AH-Solutions weder für daraus resultierende Schäden noch für die Wiederbeschaffung von Daten. Für Serverausfälle und deren Folgen besteht keine Haftung von AH-Solutions. Der Zugriff kann im Zuge der üblichen Wartungsarbeiten entfallen, AH-Solutions haftete nicht für daraus resultierende Folgen. Insbesonders haftet AH-Solutions in keinem Fall für Geschäfts-, Verdienst- bzw Gewinnentgang sowie andere Vermögensschäden, die Dritte aus dem Entfall des Zugriffs oder der Benutzbarkeit von web-shops oder ähnlichen zur Kundenbetreuung oder für Absatzgeschäfte oder für andere unternehmerische bzw gewerbliche Zwecke genutzten Einrichtungen im Internet erleiden. Bei von Dritten genutztem web-space wird script-unterstützung geleistet, für allfällig zur Datensicherung oder -ablage genutzte Datenbanken ist der Kunde selbst verantwortlich und haftet AH-Solutions weder für Entfall, Funktionalität, Erreichbarkeit o.ä. bzw. Sicherheit dieser Datenbanken. Domain-Registrierungen obliegen ausschließlich dem Kunden und haftet AH- Solutions weder für die Registrierung noch für deren Weiterbestand noch für daraus resultierende Forderungen, Gebühren o.ä. Dritter. 13. Schadenersatz Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt im Falle von Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden oder

Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Vor dem Anschluß von EDV-technischen Produkten bzw. der Installation von Computerprogrammen oder deren Einsendung an AH-Solutions ist der Kunde verpflichtet, den auf der betreffenden Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten bzw. für deren Wiederbeschaffung sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. 14. Produkthaftung Regreßforderungen im Sinne von 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 15. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von AH-Solutions. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei sämtlichen Warenrücknahmen ist AH-Solutions berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten samt allen Nebenrechten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zu endgültigen Bezahlung der Forderungen von AH- Solutions an AH-Solutions (Augusten & Hödl OEG) zahlungshalber ab. Der Kunde hat auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur treuhändig im Namen von AH-Solutions inne. Ist der Kunde Verbraucher oder Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von AH-Solutions erworbenen Waren nicht gehört, so darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind bereits jetzt an AH-Solutions abgetreten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - wird der Kunde auf das Eigentum von AH-Solutions hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die AH-Solutions in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde und hat AH-Solutions schad- und klaglos zu halten.

16. Aufrechnung Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch bei Verbrauchergeschäften nicht für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit unserer Forderung stehen und bereits vor der Aufrechnungserklärung gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt waren. 17. Forderungsabtretung Forderungen gegen AH-Solutions dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden. 18. Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages, höchstens aber von 10 % berechtigt. Bei Verbrauchergeschäften kann der Kunde seine Zahlung jedenfalls verweigern, wenn die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht wurde oder die Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mußten, gefährdet ist. Wird eine ausreichende Sicherstellung angeboten, so entfällt dieses Recht die Zahlung zu verweigern. 19. Besondere Regelung für Software Urheberrecht und Werknutzung: An sämtlichen Produkten, welche von AH- Solutions auf welche Art auch immer überlassen werden, werden ausschließlich Werknutzungsbewilligungen eingeräumt. Kunden haben keinesfalls Anspruch auf Übertragung, Bekanntgabe oder Zurverfügungstellung auf welche Art auch immer von source-codes oder ähnlichern Daten. Für von AH-Solutions entwickelte Software, welche von Dritten verwendet wird, ist für die Dauer der Verwendung ein Monatspauschale als Benutzungsentgelt und Lizenzgebühr an AH-Solutions zu entrichten. Wartungsarbeiten müssen einzeln und ausdrücklich vereinbart werden und gelangen grundsätzlich nach Erbringung einzeln zur Verrechnung. Von AH-Solutions entwickelte und an Dritte überlassene Software durchläuft ab vollständiger Installation eine einmonatige Testphase. Der Kunde nimmt danach die Software schriftlich ab und bestätigt damit die vereinbarungsgemäße und mangelfreie Leistungserbringung durch AH-Solutions. Für von Software-Ausfällen, Abstürzen, Fehlleistungen der Software, Fehlbedienungen oder ähnlichem verursachte Folgen welcher Art auch immer besteht keine Haftung von AH- Solutions, es sei denn, diese wurden vorsätzlich von Mitarbeitern von AH- Solutions rechtswidrig verursacht.

Allfällig vorhandene oder erstellte Pflichtenhefte oder ähnliches sind jedenfalls unverbindlich und keine Kostenvoranschläge, Vereinbarung von Leistungspflichten oder Übernahme von Pflichten. 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Himberg, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder der Geschäftstätigkeit von AH-Solutions unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 2500 Baden bei Wien. 21. Sonstiges Jeder Kunde erteilt seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Pläne, Software, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von AH-Solutions. Kunden erwerben ohne ausdrückliche Vereinbarung niemals Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Jeder Kunde verpflichtet sich, von AH-Solutions erlangte Produkte nur in der bestimmungsgemäßen Weise laut Betriebsanleitung zu verwenden. 22. Userpflichten und Webspeicher AH-Solutions stellt ausschließlich Speicherplatz sowie anfallende Wartungs- und Supportdienste zur Verfügung. Material und Inhalte auf oder in webpages oder mails die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind auf den webpages, den accounts, den mails usw verboten und hat jeder Kunde, der gegen dieses Verbot verstößt, AH-Solutions hinsichtlich aller daraus resultierender Ansprüche oder Kosten schad- und klaglos zu halten. Accounts können jederzeit gesperrt werden. Websites können jederzeit vom Netz genommen werden. Spams jeder Art sind verboten.