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Transkript:

062 855 04 10 e-mail: alterszentrum@schifflaendi.ch Homepage: www.schifflaendi.ch A00a Taxordnung Haus am Bach gültig ab 1. Januar 2019 1 Allgemeines Die den Bewohner/in verrechneten Kosten werden durch den Stiftungsrat periodisch überprüft und setzen sich wie folgt zusammen: Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten Bewohner), Pauschale für nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen (zu Lasten Bewohner), Pflegebedarfsstufenabhängige (BESA-Pflegestufe) Tarife für Pflegeleistungen und für Mittel und Gegenstände (zu Lasten Krankenversicherer, Bewohner und öffentlicher Hand), Medizinische Nebenleistungen (zu Lasten Krankenversicherer). Zusatzleistungen und Materialbezüge (zu Lasten Bewohner). Ergänzungsleistungen Bei einem Heimeintritt sollte bei der Gemeindezweigstelle SVA eine Beratung betreffend Ergänzungsleistungen in Anspruch genommen werden. Dadurch kann auch ein allfällig noch bestehendes Vermögen geschont werden. Der Anspruch besteht erstmals für den Monat der Einreichung der Anmeldung. Die Leistungen werden für jede Person individuell berechnet. Falls die Ergänzungsleistung zur Deckung der Pensionsund Betreuungskosten nicht reicht, muss frühzeitig bei der Wohngemeinde ein Gesuch auf Erhöhung der Ergänzungsleistung gestellt werden. Hilflosenentschädigung Bezügerinnen von AHV oder Ergänzungsleistungen erhalten Hilflosenentschädigung unter der Voraussetzung, dass sie in mittlerem oder schwerem Grade hilflos sind und die Hilflosigkeit ununterbrochen seit mindestens einem Jahr gedauert hat. Die Entschädigung hängt nicht von Einkommen und Vermögen ab, sondern vom Grad der Hilflosigkeit, der von einem Arzt bestätigt werden muss. 1 05.12.2018

2 Leistung einer Akontozahlung Die Institution verlangt bei Eintritt eine Akontozahlung in der Höhe von Fr. 10 000.. Der Betrag wird auf der ersten Rechnung verrechnet. Die Akontozahlung wird nicht verzinst. Bei Vorliegen einer subsidiären Kostengutsprache der Wohnsitzgemeinde wird auf die Leistung einer Akontozahlung verzichtet. Nach Beendigung des Betreuungsvertrages wird die Akontozahlung nach Saldierung mit allfälligen noch offenen Verpflichtungen dem Bewohner, dem von ihm bezeichneten Vertreter oder den gesetzlichen Erben zurückerstattet. 3 Rechnungsstellung Die Institution stellt dem Bewohner bzw. dessen Vertreter die Kosten für den Aufenthalt auf der Grundlage der geltenden Taxordnung monatlich in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt anfangs Monat für den verflossenen Monat. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Um die Verwaltungskosten tief zu halten ist eine Begleichung mittels LSV (Lastschriftverfahren) erwünscht. Für verspätete Zahlungen wird der gesetzliche Verzugszins in Rechnung gestellt. 4 Pensionstaxe pro Tag zu Lasten des Bewohners Der Ein- und Austrittstag wird zum ganzen Tagesansatz verrechnet. Für die Tage der Abwesenheit wird eine Reduktion auf die Pensionstaxe gewährt. Als Abwesenheit gilt, wenn diese eine Zeitspanne von drei und mehr Tagen dauert. An- und Abreisetag gelten nicht als Abwesenheitstage. Besondere Leistungen, die zusätzlich zur Pensionstaxe in Rechnung gestellt werden, sind im Anhang I aufgeführt. Tritt der Bewohner vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aus, so wird die Pensionstaxe bis zur Wiederbelegung des Zimmers/des Bettes weiter verrechnet, längstens aber bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Verstirbt ein Bewohner, wird die Pensionstaxe abzüglich Fr. 15. bei Leerstand, bis längstens 14 Tage nach Abgabe des Zimmerschlüssels verrechnet. Fr. 120.-- pro Person/Tag Zuschlag für Ferienaufenthalt Gutschrift bei Sondenkost Fr. 20.-- pro Person/Tag Fr. 15.-- pro Person/Tag wenn medizinische Gründe vorliegen (nur in Fällen wo keine Verpflegung mehr von der Küche bezogen wird) 2 05.12.2018

In der Pensionstaxe sind eingeschlossen: Unterkunft Verpflegung Pflegeleistungen Wäsche Versicherungen Nutzung des eigenen Zimmers gemäss Hausordnung Mitbenutzung der Allgemeinräume laut Hausordnung Wöchentliche Zimmerreinigung gemäss Hausordnung Heizung, Warm- und Kaltwasser, Stromverbrauch, Glühbirnen ect. 3 normale Hauptmahlzeiten Notrufanlage Nachtwache (ohne spezielle Pflegeleistungen) Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehstöcke usw. (exkl. Spezialhilfsmittel) waschen und bügeln persönlicher Kleider sowie der Bett-, Leib- und Frotteewäsche im normalen Umfang kleine Flickarbeiten Mobiliarversicherung gegen Wasser und Feuer bis Fr. 10'000.00 pro Zimmer und Bewohner. Privathaftpflichtversicherung für Bewohner bis Fr. 3 Mio. bei einem Selbstbehalt von Fr. 500.00 pro Ereignis. 5 Pauschale für die nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen pro Tag zu Lasten des Bewohners Die Betreuungstaxe umfasst die Kosten für die Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, Invalidität, Unfall oder Krankheit notwendig sind und keine KVG-Leistungen darstellen. Diese Leistungen umfassen nebst den nicht KVG-pflichtigen Leistungen des Pflegepersonals auch die Begleitung (Spaziergänge, Einkäufe usw.), Veranstaltungen, Unterhaltung, Ausflüge, Aktivierungsangebote / Alltagsgestaltung ect. Der Ein- und Austrittstag wird zum ganzen Tagesansatz verrechnet. Für die Tage der Abwesenheit wird keine Pauschale verrechnet. Besondere Leistungen, die zusätzlich zur Pensionstaxe in Rechnung gestellt werden, sind im Anhang I aufgeführt. Betreuungspauschale Fr. 70.-- 3 05.12.2018

6 Tarife für Pflegeleistungen zulasten Krankenversicherer, öffentlicher Hand und Bewohner Die Tarife für Pflegeleistungen (inklusive Mittel und Gegenstände) bemessen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und richten sich nach der kantonalen Tarifordnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau. Kosten gemäss Pflegestufen BESA LK 2010 Pflegebedarfsstufe Zeitwert (Minuten) Kostenbeitrag Versicherer pro Tag Kostenbeitrag Gemeinde pro Tag Kostenbeitrag Bewohner pro Tag Preis pro Stufe * / ** davon MiGeL*** Preis pro Stufe 1-a bis 20 9.00 0.00 1.80 10.80 0.20 2-b 21-40 18.00 0.00 14.30 32.30 0.60 3-c 41-60 27.00 5.20 21.60 53.80 1.00 4-d 61-80 36.00 17.70 21.60 75.30 1.40 5-e 81-100 45.00 30.20 21.60 96.80 1.80 6-f 101-120 54.00 42.70 21.60 118.30 2.20 7-g 121-140 63.00 55.20 21.60 139.80 2.60 8-h 141-160 72.00 67.70 21.60 161.30 3.00 9-i 161-180 81.00 80.20 21.60 182.80 3.40 10-j 181-200 90.00 92.70 21.60 204.30 3.80 11-k 201-220 99.00 105.20 21.60 225.80 4.20 12-l-a 221-240 108.00 117.70 21.60 247.30 4.60 * = Stundensatz von Fr. 64.50 ** = Der Preis pro Stufe ergibt sich aus dem ermittelten Pflegebedarf und dem Stundenansatz non Fr. 64.50 *** = Der Anteil MiGeL ergibt sich aus dem ermittelten Pflegebedarf und dem Stundenansatz von Fr. 1.20 7 Medizinische Nebenleistungen zulasten Krankenversicherer Medizinische Nebenleistungen wie Medikamente, Arztleistungen, medizinische Analysen sowie kassenpflichtige Therapien werden durch die Krankenversicherer nach den geltenden Tarifen und Taxen vergütet (siehe Anhang II). 8 Anhänge Die nachfolgenden Dokumente bilden die Anhänge der vorliegenden Taxordnung: Anhang I: Besondere Leistungen, die zusätzlich zur Pensionstaxe in Rechnung gestellt werden Anhang II: Medizinische Nebenleistungen 4 05.12.2018

9 Schlussbestimmungen Einsprachen gegen Taxfestsetzungen sind der Institutionsleitung vorzubringen. Können sie auf dieser Stufe nicht bereinigt werden, werden sie von der Institutionsleitung dem Stiftungsrat zum Entscheid unterbreitet. Die Preise werden periodisch den neuen Verhältnissen angepasst und schriftlich mitgeteilt. Keine Anzeige ist erforderlich, wenn nur die Preise von Zusatzleistungen verändert werden. Diese Taxordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt alle früheren Taxbestimmungen. Sie bildet Bestandteil des Betreuungsvertrages. 10 Genehmigung durch den Stiftungsrat der Trägerschaft Gränichen, den 28. November 2018 Stiftung Alterszentrum Schiffländi Im Namen des Stiftungsrates Der Präsident: Die Vizepräsidentin: Rudolf Widmer Judith Baumann 5 05.12.2018

Anhänge zur Taxordnung Anhang I: Besondere Leistungen, die zusätzlich zur Pensionstaxe in Rechnung gestellt werden. Unterkunft Verpflegung (Freiwillig gewählte, nicht medizinisch begründete Leistungen) Wäsche Zimmerwechsel Begleitdienst (Arzt, Zahnarzt usw.) pro Stunde Fr. 75.-- Zusätzliche Zimmerreinigung nach Zeitaufwand pro Stunde Fr. 45.-- Fahrdienste Pauschal Fr. 15. -- + Fr. 1. -- p/km. Diät und Schonkost pro Tag Fr. 5.-- Mahlzeitenservice im Zimmer aus Komfortgründen pro Tag Fr. 5.-- Gäste- und Besuchermahlzeiten Näharbeiten und grössere Flickarbeiten der persönlichen Wäsche und zusätzliche Wäschebesorgung nach Zeitaufwand Produktion und Anbringen von Namensschildern an der persönlichen Wäsche Zusätzliche Umtriebe, wenn Wechsel auf Wunsch des/der Bewohners/in erfolgt, nach Zeitaufwand gemäss Preisliste pro Stunde Fr. 45.- pro Stück Fr. 0.90.- pro Stunde Fr. 75.-- Pflegeprodukte Pauschale für Hygieneartikel Fr. 1.50/Tag Hygienematerialien wie: Intimtücher, Feuchttücher ect. Drogerieartikel oder Salben Miete andere Spezialhilfsmittel gemäss Anschaffungspreis gemäss Preisliste Pflege gemäss Preisliste Pflege pro Monat Diverses Auslagen für persönliche Bedürfnisse Miete Spezialrollstuhl gemäss Anschaffungspreis Durch Bewohner verursachte Beschädigungen an Heimund Dritteigentum (nach Aufwand durch technischen Dienst) plus Material pro Monat pro Stunde Fr. 75.-- Serviceleistungen des technischen Dienstes pro Stunde Fr. 75.-- zusätzlich allfälliges Material nach Aufwand Entsorgung, Zimmerräumung/Umzüge pro Stunde Fr. 75.-- zusätzlich allfällige Entsorgungsgebühren Ansatz für Leistungen von Pflege, technischen Dienst und Administration Rollator Monatliche Telefonanschlussgebühren und Telefongespräche nach Aufwand pro Stunde Fr. 75.-- gemäss Offerte Fr. 25.-- Monatliche Kabel-Gebühren für Fernseh-Anschluss Fr. 10.-- Die Kosten für Coiffeur, Fusspflege, Physio- und Ergotherapie werden der Bewohnerin von den Leistungserbringern direkt verrechnet Persönliche Bedürfnisse / Konsumationen in der Cafeteria gemäss Preisliste gemäss Preisliste 6 05.12.2018

Eintritt: Bei Eintritt wird eine Administrationspauschale von Fr. 500.00 erhoben. Abwesenheiten: Bei im Voraus gemeldeter Abwesenheit erfolgt ab dem ersten ganzen Tag eine Reduktion von Fr. 15.--/Tag, jedoch für höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr. Bei Spital oder Klinikaufenthalt gilt der Abzug von Fr. 15.--/Tag für die volle Dauer ab dem ersten ganzen Tag. (Eintritts, Austritts-, Abreise- und Ankunftstage werden voll berechnet) Austritt (Vertragsauflösung oder -ablauf): Bei Austritt beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage. Der Austritt kann nur auf ein Monatsende erfolgen. Bei vorzeitigem Austritt wird der Pensionspreis abzüglich Fr. 15.--/Tag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist belastet. Bei einem Austritt werden folgende Pauschalen verrechnet: Administrationspauschale: Fr. 200.00 Zimmerreinigung inkl. Ausbesserung kleiner Mietschäden: Fr. 300.00 Todesfall: Bei Todesfall ist das Vertragsende 14 Tage nach Räumung und Abgabe des Zimmerschlüssels. Bis zum Vertragsende wird der Pensionspreis, abzüglich Fr. 15. /Tag, noch in Rechnung gestellt. Bei einem Todesfall werden folgende Pauschalen verrechnet: Administrationspauschale: Fr. 200.00 Todesfallpauschale (wird erhoben wenn Todesfall im Alterszentrum) Fr. 400.00 Zimmerreinigung inkl. Ausbesserung kleiner Mietschäden: Fr. 300.00 Zimmerreservation: Neu eintretende Bewohner/in bezahlen den Pensionspreis abzüglich Fr. 15.--/Tag ab dem 10. Tag nach erfolgter Reservationszusicherung (jedoch frühestens ab Zimmer-Bezugsbereitschaft) bis zum effektiven Bezug des Zimmers. Nachher gelten die normalen Pensionspreise. 7 05.12.2018

Anhang II: Medizinische Nebenleistungen zulasten Krankenversicherer Die sogenannten medizinischen Nebenleistungen wie ärztliche und therapeutische Leistungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungs- und Diabetesberatung), Medikamente gemäss Spezialitätenliste* und medizinische Analysen (Labor) werden vom jeweiligen Leistungserbringer direkt in Rechnung gestellt. * Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, können der Bewohnerin/dem Bewohner in Rechnung gestellt werden. 8 05.12.2018